Beschlussvorlage - B/16/4336-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für den Action Guide
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.02.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.02.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
18.02.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
19.03.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
20.03.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
21.03.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Action Guide der Stadt Oberhausen gemäß Anlage 1.
Die damit verbundenen Mindererträge in Höhe von 3.000 EUR beim Auftrag 310006050303 – Ferienangebote, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte werden auch durch Minderaufwendungen beim selben Auftrag, Kostenart 533125 – Jugendhilfe a.v.E. – Freizeitpassangebote kompensiert. Dies wurde bereits bei der Planung desHaushaltsjahres 2019 berücksichtigt.
Sachverhalt
Begründung
Beschreibung des Angebotes
1. Ausgangslage
Der Action Guide ist seit 1987 fester Bestandteil im Rahmen der städtischen Ferienangebote und ergänzt die Betreuung durch die Ferienspiele.
Der Action Guide bietet für Kinder und Jugendliche im Alter von zehn Jahren bis zwanzig Jahren ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm in den Sommer- und Herbstferien an.
Vielfältige Freizeitangebote können eigenständig ausgewählt und kombiniert werden. Es werden Projekte in Form von ein- oder mehrtägigen Workshops und Tagestouren angeboten. Zahlreiche Vereine, Künstler und weitere Kooperationspartner ermöglichen das Programm mit ehrenamtlicher Arbeit und Angeboten zu besonders günstigen Konditionen.
Seit 2016 sind alle Projekte grundsätzlich inklusive Angebote.
2. Anlass für die Erstellung einer Benutzungs- und Entgeltordnung
Erstmals wurden vom Fachbereich Jugendförderung in Abstimmung mit dem Bereich 4-6/Recht eine Benutzungs- und Entgeltordnung für den Action Guide (siehe Anlage 1) entwickelt.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung enthält Nutzungsbedingungen für den Action Guide. Diese sehen u. a. Regelungen zu den Modalitäten der An- und Abmeldung vor, die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Angeboten, sowie deren Entgelte. Für die Teilnehmenden und deren Eltern ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen ebenfalls Rechtssicherheit in Bezug auf Rücktrittsfristen und –rechte.
3. Entgelte für den Action Guide
3.1 Finanzielle Auswirkungen
Letztmalig wurde 1999 ein Entgelt für den Erwerb des „Ferienpasses“ festgelegt:
15,00 DM bzw. 10,00 DM (Geschwisterkinder).
Dieses Entgelt wurde bei Umstellung auf den Euro auf 7,50 EUR und 5,00 EUR festgelegt. Seit 2016 konnten Inhaber des „Oberhausen Pass“ die Action Card für 1,00 EUR erwerben.
Nach eingehender Evaluation (Fragebogen/Projekt von Stadtinspektoren/Feedbackrunden) wurde festgestellt, dass der Nachfolger des „Ferienpasses“ – die „Action Card“ lediglich von 20% der Teilnehmenden in seiner Funktion als Rabattkarte genutzt wurde. Die restlichen 80% nutzten ihn als Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme am Action Guide-Programm (Projekte und Touren).
„Zugangsvoraussetzung“:
Bis 2018 war es so geregelt, dass Kinder und Jugendliche eine Action Card erst bei den
Verkaufsstellen (z.B. bei dem Bürgerservice) erwerben mussten und sich danach für die
Projekte/Tagestouren anmelden konnten.
Die Anmeldung zu Projekten /Tagestouren war ohne Card nicht möglich.
Touren und Projekte waren, bis auf einige Projekte (z.B. Schwimm-Aktionen bei den Hallenbädern der OGM), kostenpflichtig.
Dieses bedeutet, es gab bisher ein 2-stufiges System:
1. Stufe: Erwerb der Action Card zu 7,50 EUR /5,00 EUR Geschwisterkinder/1,00 EUR Inhaber Oberhausen Pass
2. Stufe: Buchung von Projekten und Tagestouren
Hier musste bei der Buchung die Nummer der Action Card eingetragen werden.
Die Erziehungsberechtigten erhielten eine Rechnung über die Projekt/Tagestouren-Entgelte.
Ab 2019 soll dieses System vereinfacht werden:
Die Action Card wird nur noch als Rabatt-Karte ausgegeben und ist zukünftig kostenlos erhältlich.
Beispiel:
ALT: Teilnahme am Schwimmprojekt kostete 0,00 EUR, aber es musste die Action Card gekauft
werden: 7,50 EUR => daher „kostete“ der Schwimmkurs im Endeffekt 7,50 EUR.
NEU: Teilnahme am Schwimmprojekt kostet 0,00 EUR - die Action Card gibt es gratis =>
kostenfreie Teilnahme.
Ab 2019 wird die Action Card nicht mehr als Zugangsvoraussetzung benötigt. Sie kann gratis für alle Teilnehmenden der Ferienangebote (Ferienspiele und Action Guide) beim Action Guide angefordert werden.
Die dadurch geringeren Einnahmen (ca. 3.000,00 EUR) werden durch Ausgabenreduzierung
(3.000,00 EUR) ausgeglichen: Mehrtägige Reisen in das Ausland werden von mehreren Institutionen (Multi, CVJM u.a.) bereits angeboten, daher verzichtet der Action Guide in 2019 auf diese.
Die Entgelte für die einzelnen Projekte und Touren waren bisher nicht durch eine Entgeltordnung festgelegt. Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans wurde ein Kostenrahmen vorgegeben innerhalb dessen der Action Guide agieren kann.
Die Entgelte variieren je nach Angebot und werden anhand folgender Formel berechnet:
Kosten der Stadt Oberhausen / maximale Teilnehmerzahl / 3.
Die Obergrenze der Entgelte liegt bei Projekten, die an einem Tag stattfinden, bei 25,00 EUR und bei Projekten, die eine Woche dauern, bei 100,00 EUR. Bei Tagestouren liegt die Obergrenze bei 50,00 EUR. Ein Teil der Projekte ist kostenfrei.
Eine Ermäßigung für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II/XII oder Inhaber des
„Oberhausen Pass“ sind nicht vorgesehen, da durch die unterschiedlichen kostenfreien Projekte und die Möglichkeit die Action Card gratis zu erhalten, eine Teilhabe gewährleistet ist.
Die nicht gedeckten Kosten trägt die Stadt Oberhausen. Mittel hierfür sind gemäß Kinder- und Jugendförderplan im Haushalt eingeplant:
Die Kostenaufstellung gemäß Haushaltsplan 2018 und 2019 findet sich in der Anlage 2.
Eine Kostenplanung der einzelnen Projekte/Touren kann erst im Frühjahr, nach Abschluss der Programmplanung, vorgenommen werden.
3.2 Nutzungsbedingungen für den Action Guide
Die Benutzungs- und Entgeltordnung enthält Nutzungsbedingungen für den Action Guide. Diese sehen u.a. Regelungen zu den Modalitäten der An- und Abmeldung vor, die Voraussetzungen unter denen Teilnehmende von den Angeboten ausgeschlossen werden können (z. B. bei Fehlverhalten der Kinder), sowie bei Absage der Projekte mangels Teilnehmerzahlen oder aufgrund von Ausfall der Kooperationspartner.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
20,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
34,3 kB
|
