Beschlussvorlage - B/16/4313-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderungssatzung vom … zur Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 05.07.2017 gemäß Anlage.

 

Die mit dem Beschluss der Satzung und der Gebührentabelle verbundenen Mindererträge belaufen sich auf vorläufig 120.780 EUR und wurden bei der Planung der Haushaltsjahre 2019 ff. entsprechend unter dem Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte berücksichtigt.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/2665-01

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

 

A/16/4180-01

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat zum Haushalt 2019:

Erhöhung der Einkommensgrenze in der Elternbeitragssatzung für KTE und OGS

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Zum 01.08.2017 trat die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 05.07.2017 in Kraft.

Die Bemessung des Elternbeitrages erfolgt aufgrund des Einkommens der Beitragspflichtigen anhand einer als Anlage der Satzung beigefügten Einkommensstufentabelle. Die erste Stufe dieser Einkommensstufentabelle reichte von einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 0,-- € bis 15.000,-- €. Die Beitragspflichtigen dieser Einkommensstufe werden beitragsfrei gestellt.

 

Durch die Erhöhung der Regelsätze für Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie den Beziehern/innen niedriger Arbeitseinkommen, überschritten rund 400 dieser Leistungsbezieher/innen die Beitragsfreigrenze von 15.000,-- €.

 

Um den Kindern einkommensschwacher Beitragspflichtiger die Möglichkeit zu geben, weiterhin an einer Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich teilzunehmen, hat der Rat der Stadt Oberhausen mit Datum vom 19.11.2018 die Verwaltung beauftragt, die beitragsfreie Einkommensstufe von 15.000,-- € auf 20.000,-- € heraufzusetzen.

 

Der Ratsauftrag vom 19.11.2018 wird hiermit umgesetzt. Die Einkommensstaffelung und Beitragshöhe ist vollständig in die Satzung aufgenommen worden.

 

Die mit dem Beschluss der Satzung und der Gebührentabelle verbundenen Mindererträge belaufen sich auf vorläufig 120.780 EUR und wurden bei der Planung der Haushaltsjahre 2019 ff. entsprechend unter dem Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 432100 – Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte berücksichtigt.

 

Hinweis:

Der Ratsbeschluss bezieht sich sowohl auf die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule als auch auf die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die Verwaltung legt hierzu zwei separate Beschlussfassungen vor.

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Anlagen

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