Beschlussvorlage - B/16/4295-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister auf die Vorberatung des Finanz- und Personalausschusses.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die weitere Umbaumaßnahme sowie die zusätzliche investive überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.200.000,00 EUR für den Umbau des Verwaltungsgebäudes Essener Straße 51/53.

 

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto

870001130100100 Essener Straße    785110 AiB Hochbaumaß-   1.200.000,00
    nahme OGM
  

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

Drucksache-Nr. B/16/2123-01

Ankauf eines Bürogebäudes an der Essener Straße

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 ja [ X ]   siehe Beschlussvorschlag

 

b)   Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung

 

Für diese Maßnahmen wurden zunächst Haushaltsmittel für das Jahr 2019 beantragt, die jedoch nicht in den Haushalt eingestellt werden konnten, um die Kreditlinie einzuhalten. Mittel können jedoch noch im Haushalt 2018 bereitgestellt werden, so dass die Notwendigkeit überplanmäßiger Ausgaben im investiven Bereich besteht. Dieser Sachverhalt hat sich durch ausgesprochen kurzfristig frei werdende Gesamtmittel im Investitionshaushalt 2018 im Rahmen der Investitionskonferenz am 11.12.2018 ergeben.

 

 

Notwendigkeit der Maßnahme

 

Die Verwaltung beabsichtigt, sich im Nachgang zum Erwerb der Immobilie Essener Straße 51/53 von verschiedenen anderen Verwaltungsstandorten zu trennen. Der Focus dieser Überlegungen konzentriert sich vorwiegend auf den Standort Concordiahaus sowie Nebengebäude.

 

Es ist beabsichtigt, den gesamten Bereich 3-2/Soziales, welcher derzeit an insgesamt sieben unterschiedlichen Standorten dezentral im Stadtgebiet aufgestellt ist, am Standort Essener Straße 51/53 zu zentralisieren.

 

Die derzeitige Aufteilung der Immobilie (überwiegend nicht mehr zeitgemäße und für den Bereich 3-2/ Soziales nicht nutzbare Großraumbüros) lässt jedoch die notwendige Schaffung der benötigten Arbeitsplätze sowie den damit verbundenen Kundenverkehr nach konventioneller Ausrichtung (Einzelbüroräume) nicht zu, so dass eine umfangreiche Neugestaltung im Innenbereich erfolgen muss, um eine adäquate Arbeitsumgebung realisieren zu können und damit dem Anspruch an „moderne Arbeitswelten“ mit zeitgemäßen Front- und Backoffice-Lösungen gerecht zu werden.

 

Für die notwendigen Umbaumaßnahmen einschl. Baunebenkosten (HOAI-Kosten) werden gem. der aktuellen Kostenschätzung insgesamt ca. 9.150.000,00 EUR an investiven Mitteln benötigt, von denen 1 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2018 bereits veranschlagt und zum Teil für die Planungsleistungen verwandt wurden. Nach Abschluss der umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen bietet der Standort dann die räumlichen Ressourcen, Arbeits- und Ausbildungsplätze für insgesamt bis zu 220 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzurichten.

 

Somit kann bei einer zentralen Unterbringung des Bereiches 3-2/Soziales in dem Gebäude auch zukünftig auf Veränderungen bei der Anzahl der Stellen und/oder Aufbauorganisation flexibel reagiert werden, ohne dass sich Arbeitsbedingungen für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Umnutzung Einzelbüro als Doppelbüro) erheblich verändern. Eine Umgestaltung dieser Immobilie mit konventioneller Aufteilung (Doppelbüro, Einzelbüro, Besprechungsräume, Aktenräume etc.) würde lediglich die Unterbringungsmöglichkeiten für 110 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten. Bei einer derartigen Umgestaltung könnte im Nachgang nicht mehr flexibel auf eine mögliche Stellenausweitung oder Organisationsänderungen räumlich reagiert werden, da die zur Verfügung stehende Anzahl an Büroräumen bei dieser Ausgestaltungsvariante begrenzt ist.

 

Die aktuelle Ausgestaltung wurde in mehreren Workshops unter externer Begleitung und Beteiligung u. a. Vertretern der Mitarbeiter/innen, der Personal- und Schwerbehindertenvertretung, der OGM GmbH und der zuständigen Fachverwaltungen erarbeitet.

 

Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 6.950.000,00 EUR soll sukzessive in den kommenden Haushaltsjahren aus sogenannten „Ausgaberesten“ bereitgestellt werden. Sofern auf diese Weise keine zeitnahe Umsetzung erfolgen kann, sind alternative Finanzierungslösungen in der Prüfung, um einen stetigen Baufortschritt und letztlich die Verlagerung des in Rede stehenden Bereiches sicher zu stellen.

 

Die Einrichtung einer modernen Arbeitsumgebung bietet darüber hinaus die Chance einer Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber für die Stadt Oberhausen, da die überwiegend auf städtischer Seite vorgehaltenen Arbeitsumgebungen im Vergleich heute als nicht mehr zeitgemäß empfunden werden können. Auch waren in der jüngeren Vergangenheit in den Bereichen 3-2/ Soziales und 3-1/ Jugend Kündigungen zu verzeichnen, die sich in der als negativ empfundenen Arbeitsumgebung begründeten.

 

Die Grundrisse mit flexiblen Trennwänden und eine Ansicht der beabsichtigen Umbaumaßnahme sind in der Anlage dargestellt.

 

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Anlagen

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