Beschlussvorlage - B/16/4282-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister auf die Vorberatung des Finanz- und Personalausschusses bzw. die Kenntnisnahme des Schulausschusses.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, außerplanmäßige Mittel für die Vorplanung einer neuen Schule der Sekundarstufen 1 und ggf. 2 in Oberhausen bereitzustellen:

 

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto

310003010600000 Neue Schule 785120 Anlage im Bau      100.000,00
    Hochbaumaß-
    nahme HOAI OGM

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2018 wird eingehalten.

 

 

 

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Konsequenzen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]   siehe Beschlussvorschlag

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Außerplanmäßige Mittelbereitstellung

 

Für diese Maßnahmen wurden Haushaltsmittel für das Jahr 2019 beantragt. Hinsichtlich des Jahresabschlusses konnten erst jetzt konkrete Beträge unter Berücksichtigung der Kreditobergrenze bestimmt werden. Dementsprechend können die Kosten für die Vorplanung im Haushalt 2018 bereitgestellt werden, um den investiven Haushalt des Jahres 2019 zu entlasten. Aufgrund der zeitlichen Abfolge der Bearbeitung konnte eine Beteiligung des Schulausschusses und des Finanz- und Personalausschusses im Dezember 2018 leider in der Beratungsfolge nicht mehr erfolgen.

 

 

Notwendigkeit der Maßnahmen

 

Im Zuge der Fortschreibung des Bildungsplans ist unter Berücksichtigung der Schulformwechsler die Einrichtung einer neuen Schule der Sekundarstufe 1 ggf. auch 2 zu prüfen. Hierzu wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2018 mündlich berichtet.

 

Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels sollen konkrete Planungen erfolgen, die neben verschiedener Schulformen (Realschule und Gesamtschule) auch die Zügigkeiten 4 – 6 beinhalten soll. Dabei ist der Gebäudebestand vorhandener ehemaliger Schulen (z. B. Hauptschule St. Michael, Stötznerschule) in der Planung mit zu berücksichtigen. Neben der umfangreichen verwaltungstechnischen Aufbereitung ist anschließend die Vorplanung auch bautechnisch zwingend notwendig, um die Kostengröße für Neu- und Umbauten ermitteln zu können.

 

Hierzu sind entsprechende Haushaltsmittel notwendig, die zur Entlastung des Haushalts 2019 bereits aus dem Haushalt 2018 gem. Leistungsvertrag an die OGM GmbH gezahlt werden können.

 

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