Berichtsvorlage - M/16/4374-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Mit Antrag A/16/3930-01 wurde die Verwaltung um einen mündlichen Bericht zur Verkehrssituation an der Ritterstraße in der Sitzung am 13.09.2018 gebeten. In der Sitzung wurde auf den am gleichen Tag stattfindenden Ortstermin zwischen Anwohnern, der Verwaltung und der Polizei verwiesen. Bei diesem Ortstermin wurde schwerpunktmäßig  über die Themen Verkehrssicherheit, Verkehrsaufkommen und Verkehrsführung gesprochen. Zur Beurteilung der Situation wurde eine Verkehrsmessung mit einem Seitenradar angekündigt.

 

Die angekündigte Messung wurde in der 51. Kalenderwoche durchgeführt. Die zur ordnungsgemäßen Messung notwendigen Halteverbote galten vom 17.12.2018 bis zum 21.12.2018 (Montag bis Freitag). Bei der Auswertung einer mehrtägigen Messung wird ein durchschnittlicher Werktag (Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag) genauer betrachtet. Durch die längere Messung kann beurteilt werden, ob der ausgewählte Tag tatsächlich durchschnittlich ist. Für die Ritterstraße ist die Verkehrszählung am Dienstag, den 18.12.2018 ausgewertet worden.

 

Spitzenstunde:

 

Für die verkehrsplanerische Bewertung der Verkehrssituation wird häufig die Spitzenstunde herangezogen. Die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde (7.15 Uhr bis 8.15 Uhr) beträgt 99 Fahrzeuge in beiden Richtungen. Dabei lässt sich eine deutliche Spitze in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr feststellen. Nach der aktuell gültigen Fassung der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen aus dem Jahr 2006 (RASt 06) ist eine Mischverkehrsfläche bei weniger als  400 Kfz/h und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h möglich. Da diese Werte eingehalten werden, stellt die gemessene Spitzenbelastung kein Handlungserfordernis dar.

 

Die bauliche Gestaltung der Ritterstraße entspricht dem Standard eines Wohnwegs. Für Wohnwege sieht die RASt 06 eine Verkehrsbelastung von weniger als 150 Kfz/h vor. Daher ergibt sich auch hieraus kein Handlungsbedarf.

 

Nachtstunden:

 

Zum Schutz der Anwohner sind die Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) besonders relevant. In den Nachtstunden wurden auf der Ritterstraße 36 Fahrzeuge gezählt, sodass keine Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

Sonstiger Tagesgang:

 

Die Verkehrsbelastung bleibt  in der Regel bei maximal 20 Fahrzeugbewegungen pro 15 Minuten. Einzig zwischen 11.15 Uhr und  11.30 Uhr kommt es zu 27 Fahrten. Die Anlieger berichten von Bring- und Holverkehr über die Ritterstraße zum Kindergarten oder davon, dass Schülerinnen und Schüler die Schule während der Pausen mit dem Auto verlassen würden. Daher komme es in kurzer Zeit zu Hin- und Rückfahrten.

 

Zwar erfasst das Seitenradar keine Kennzeichen, allerdings lässt eine detaillierte Auswertung der Verkehrszahlen Rückschlüsse zu. Außer in der morgendlichen Spitzenstunde fahren max. 10 Fahrzeuge pro 15 Minuten in die Ritterstraße ein. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht bekannt ist, ob jedes einfahrende Fahrzeug auch zur Schule fährt. In Tabelle 1 wird der Verkehrsstrom zu Beginn der Pausen aus der Ritterstraße und zum Ende der Pause in die Ritterstraße dargestellt.

 

Ein großes Verkehrsaufkommen zum Ende der Pausen in Richtung Schule ist nicht erkennbar.

 

Tabelle 1: Fahrzeugbewegungen zu Pausenzeiten

Pause

Fahrzeuge aus der Ritterstraße

Fahrzeuge in die Ritterstraße

1. Pause (9.30 – 9.50)

6 Fahrzeuge (9.30 – 9:45)

7 Fahrzeuge (9.45 – 10.00)

2. Pause (11.20 – 11.40)

20 Fahrzeuge (11.15 – 11.30)

11 Fahrzeuge (11.30 – 11.45)

3. Pause (13.10 – 13.40)

13 Fahrzeuge (13.15 – 13.30)

7 Fahrzeuge (13.30 – 13.45)

 

Unfallgeschehen:

 

Im kompletten Jahr 2017 und bis Oktober 2018 hat die Polizei auf der Ritterstraße keine Unfälle registriert. Daher besteht kein Handlungserfordernis.

 

Abschließende Bewertung:

 

Das Verkehrsgeschehen auf der Ritterstraße wird anhand des technischen Regelwerkes als unproblematisch bewertet. Auffällig ist lediglich die starke Ausprägung der Spitzenstunde, die aber grundsätzlich als verträglich zu bewerten ist. Unfälle sind auf der Ritterstraße nicht polizeilich registriert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass weder die Verkehrsbelastung noch die Verkehrs- bzw. Unfallsituation auf der Ritterstraße weitergehende verkehrsbeschränkende Maßnahmen erfordern.

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Anlagen

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