Beschlussvorlage - B/16/4384-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Für den Bau der neuen Verbindungsstraße Logport (Bebauungsplan Nr. 735 – Erschließung Waldteich / Weierheide -) muss die an der Erlenstraße gelegene Tennisanlage des Buschhausener Tennisclubs verlagert werden. Der neue Standort ist der ehemalige Sportplatz an der Dachsstraße. Dabei ist es erforderlich, zwei städtische Bäume zu fällen (beides mehrstämmige Ahorne).

 

Der Bauantrag für die neue Tennisanlage wurde bereits im Juni 2018 beim Bereich Bauordnung eingereicht, eine Genehmigung liegt bisher aber nicht vor. Bisher wurde es versäumt, für die beiden auf dem Baugelände stehenden Bäume im Zuge des Bauantrags einen Fällantrag zu stellen. Dies wurde durch den Bereich Sport erst am 18.01.2019 nachgeholt, so dass das Vorhaben nicht mehr in der Baumbereisung behandelt werden konnte. Der Zeitplan der Umsetzung der gesamten Maßnahme „logport“ sieht vor, dass der Verein zum 01.04.2020 seinen Vereins- und Spielbetrieb auf der Anlage beginnen kann, damit die bestehende Anlage an der Erlenstraße rechtzeitig für die Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass mit den Bauarbeiten an der Dachsstraße spätestens Mitte des Jahres 2019 begonnen werden muss. Unter Berücksichtigung der Schutzzeiten müssen die Baumfällungen daher bis Ende Februar 2019 abgeschlossen sein.

 

Zu den Fällungen sind daher im Nachgang zu der Baumbereisung vom 18.01.2019 ein gesondertes Votum der Baumkommission und ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung Sterkrade erforderlich.

 

Antrag: Fällung von 2 mehrstämmigen Ahornen

 

  • 4-stämmiger Ahorn an der Dachsstraße (siehe Foto 1)
    Dieser Baum befindet sich an der Längsseite des Geländes zur Dachsstraße. Im Bereich des Baumes soll das neue Sportfunktions- und Vereinsgebäude / Klubhaus entstehen. Der Baum muss für die dort durchzuführenden Bau- sowie Fundamentierungsarbeiten weichen.

 

  • 4-stämmiger Ahorn an der rückwärtigen Grundstücksgrenze (siehe Foto 2)
    Dieser Baum befindet sich auf der rückwärtigen Längsseite des Geländes, in Höhe der dortigen Kleingartenanlage. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den geplanten Tennisplätzen ist der Baumstandort von den notwendigen Boden- und Erdarbeiten für die Erstellung der Plätze betroffen. Der Baum zwischen Platz 8 und dem Lärmschutzwall ist nicht zu halten, weil die Beeinträchtigung des Wurzelwerks durch Platz und Lärmschutzwall nicht verhindert werden kann.

 

Darüber hinaus muss auch die an der Nordostecke des Grundstücks stehende Pyramidenpappel für die Errichtung des Lärmschutzwalles weichen. Für diesen Baum hat die Bezirksvertretung allerdings bereits in der Sitzung am 08.11.2018 einer Fällung zugestimmt, da die Standsicherheit aufgrund von Morschungen im Stammbereich nicht mehr zu gewährleisten ist (B/16/4099-01; als Ersatz sollen 2 Linden an Ort und Stelle nachgepflanzt werden).

 

Die vorliegende Planung ist in einem langen Prozess mit den Beteiligten entstanden. Zuletzt wurde der Lärmschutzwall nach Hinweisen der Bauordnung noch angepasst und an die im Lageplan eingezeichnete finale Position gebracht, unter Berücksichtigung des Gefälles und der Länge der seitlichen Ausläufer. Weitere Verschiebungen der einzelnen Elemente der Platzanlage mit dem Ziel, die Bäume erhalten zu können, sind aufgrund der begrenzten Größe des Geländes und der zu beachtenden Parameter (z. B. Lärmschutzwall, Platzgröße, Gebäudeniveau, Andienbarkeit, etc.) nicht möglich. Das Klubhaus kann nicht verschoben werden, da es einen inneren funktionalen Zusammenhang zwischen den Center-Courts, der vorgelagerten Terrasse und dem Klubhaus selbst gibt. Ranglistenspiele wären sonst nicht mehr durchführbar. Eine Verschiebung der Plätze 7 und 8 ist aus Sicht des Bereiches Sport ebenfalls nicht möglich.

 

Auch eine Reduzierung der Platzanlage um z. B. einen Platz ist nicht möglich. Die Tennisanlage an der Erlenstraße umfasst zwar nur 6 Plätze, während die Planung für die Anlage an der Dachsstraße 9 Plätze vorsieht. Dem Verein wurde aber in verschiedensten Gesprächen zugesagt, dass die Anlage durch die Stadt Oberhausen um einen Platz auf sieben Plätze vergrößert wird. Gleichzeitig wurde dem Verein bei der Berechnung der Anlagengröße die Option auf eine Erweiterung bis zu 9 Plätze eingeräumt. Von dieser Option will der Verein im Zuge der Errichtung der Anlage Gebrauch machen, d. h. er wird die Plätze 8 und 9 auf eigene Kosten herstellen lassen. Aus diesem Grund ist der Bauantrag in seiner Gesamtheit auf 9 zu errichtende Plätze ausgelegt.

 

Aus Sicht des Bereiches Sport gibt es daher leider keine Alternative zu den angesprochenen Baumfällungen.

 

Baumkommission:

Die Baumkommission wurde mittels Plänen und Fotos über die Situation informiert.

 

Ergebnis:

Aus den vorab genannten Gründen stimmt die Baumkommission der Baumfällung der zwei in Rede stehenden Bäume mehrheitlich zu. Das Ergebnis des Votums setzt sich aus vier Rückmeldungen zusammen, von denen 3 als Zustimmung und eine als Ablehnung eingingen. Ein Mitglied der Baumkommission hat keine Rückmeldung abgegeben. Als Ersatz sollen zwei Linden sowie zwei Ulmen auf dem zukünftigen Gelände des Buschhausener Tennisklubs an der Dachsstraße gepflanzt werden. Die Arbeiten sind nach Abstimmung mit der Verwaltung vom Antragsteller auszuführen.

 

Die für die Fällungen erforderlichen Ersatzpflanzungen können nach Information des beauftragten Landschaftsarchitekten vor Ort auf dem Gelände der neuen Tennisanlage durchgeführt werden.

 

 

 

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