Beschlussvorlage - B/16/4383-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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07.02.2019
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 18.01.2019
1) Kinderspielplatz Gartenstraße
Antrag: Fällung von 1 Linde, 1 Platane, 2 Ahornen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Linde, 1 Platane, 2 Ahornen und Ersatzpflanzung von 1 Säuleneberesche vor Ort sowie von 1 Scharlachahorn, 1 Burgenahorn und 1 Amberbaum im Gehölzstreifen am Ebereschenweg
Sachverhalt:
Der Kinderspielplatz Gartenstraße soll im Zuge des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts für Sterkrade als Quartiersplatz umgestaltet werden. Dieser zukünftige Quartiersplatz soll von Bürgern unterschiedlicher Altersstruktur genutzt werden. Daher sind Nutzungen auf dem Platz selbst, jedoch auch in den Randbereichen vorgesehen. Um dieser zukünftigen Planung gerecht zu werden und um eine dafür ausreichende Besonnung zu gewährleisten, müssen 4 Bäume (1 Linde, 1 Platane und 2 Ahorne) gefällt werden. Der derzeitige Kinderspielplatz ist durch den dichten Baumbestand stark beschattet und soll zukünftig lichter gestaltet werden. Diese Auslichtung soll zum einen die Besonnung fördern, zum anderen jedoch auch eine großzügigere Gestaltung zulassen.
Baumkommission:
Die Baumkommission wurde mittels Plänen und Fotos über die Situation informiert. Die Baumkommission erkennt die Problematik der in der Platzfläche stehenden Bäume.
Ergebnis:
Aus den vorab genannten Gründen stimmt die Baumkommission der Baumfällung der vier in Rede stehenden Bäume zu. Als Ersatz soll 1 Säuleneberesche an Ort und Stelle sowie 1 Scharlachahorn, 1 Burgenahorn und 1 Amberbaum im Gehölzstreifen in Bereich des Ebereschenwegs gepflanzt werden. Die Arbeiten sind nach Abstimmung mit der Verwaltung vom Antragsteller auszuführen.
2) Emdenstraße
Antrag: Fällung von 7 weiblichen Ginkgos
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 7 weiblichen Ginkgos und Ersatzpflanzung von 7 nordamerikanischen Roteschen an Ort und Stelle
Sachverhalt:
Im Bereich der Emdenstraße stehen 7 weibliche Ginkgos. Durch die starke und unzumutbare Geruchsentwicklung der Früchte dieser Bäume sind bei der Verwaltung Beschwerden von Anwohnern eingegangen. Aus diesem Grund sollen die Bäume gefällt werden.
Baumkommission:
Die Baumkommission erkennt die Belastung der Bürger durch die starke Geruchsentwicklung der Früchte der weiblichen Ginkgos.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt der Fällung der 7 in Rede stehenden Bäumen zu. Als Ersatz sollen 7 nordamerikanische Roteschen an Ort und Stelle gepflanzt werden.
3) Kirchhellener Straße 196
Antrag: Rückschnitt von 1 Eiche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Rückschnittarbeiten an der Eiche im Rahmen der turnusmäßigen Pflegearbeiten
Sachverhalt:
Die Anwohner beklagen den starken und im Jahr 2018 verstärkt ausgefallenen Fruchtfall der im Straßenraum stehenden Eiche. Die Nähe zum Haus/Grundstück und das Abwerfen der Eicheln sowie von kleineren Totholzästen verstärken das Empfinden der Anwohner, dass der Baum eine Beeinträchtigung der Wohnsituation darstellen würde. Aus diesem Grund soll die Eiche zurückgeschnitten werden.
Baumkommission:
Vor Ort konnte der Anwohner sein Anliegen der Baumkommission vortragen. Die OGM GmbH hat für das Frühjahr 2019 die Bäume auf der Kirchhellener Straße im Abschnitt von der Kreuzung Postweg bis zur Halde Haniel für einen turnusmäßig geplanten Rückschnitt vorgesehen. In diesem Zuge soll auch die Eiche vor dem Haus Nummer 196 bearbeitet werden.
Ergebnis:
Die Eiche wird zeitnah im Zuge von turnusmäßig geplanten Pflegeschnittarbeiten durch die OGM GmbH bearbeitet.
4) Höhenweg 86
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Anwohner beklagen den starken Fruchtfall der im Straßenraum stehenden Eiche. Der Anwohner schilderte in einer Beschwerde-Email, dass seine Kinder mehrfach auf den Eicheln ausgerutscht und gestürzt wären. Das Reinigen des öffentlichen Gehweges wäre aufwendig und in seinen Augen nicht hinnehmbar. Daher soll der in Rede stehende Baum gefällt werden.
Baumkommission:
Anhand der beigefügten Fotos des Beschwerdeführers konnten sich die Mitglieder der Baumkommission ein Bild der Situation machen. Die Baumkommission stellte fest, dass das Jahr 2018 einen starken Fruchtfall mit sich brachte. Zusätzlich stellt nach ständiger Rechtsprechung und mehrheitlicher Meinung das jahreszeitlich bedingte Abfallen von Laub, Früchten, etc. keine wesentliche Beeinträchtigung dar und ist damit zu dulden.
Ergebnis:
Um sicher zu gehen, dass das erhebliche Ausmaß des durch den Antragsteller geschilderten Fruchtfalls im Jahr 2018 eine Ausnahme war, soll die Eiche im Spätsommer 2019 noch einmal kontrolliert werden. Somit liegt derzeit kein Handlungsbedarf vor.
5) Höhenweg 128
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Eiche und Ersatzpflanzung von 1 Eiche in unmittelbarer Nähe sowie einer Eiche im Volkspark Sterkrade
Sachverhalt:
Im Zuge eines genehmigten Bauvorhabens wurde das Baugrundstück Höhenweg 128 geplant und bebaut. Neben dem Zweifamilienhaus wurden eine Garage samt Zufahrt und ein Einstellplatz auf dem Baugrundstück erstellt. In der Phase der Baufeldräumung wurde der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung zu einem Ortstermin gebeten. Vor Ort und anhand des vorhandenen Planes wurde festgestellt, dass die angedachte Garagenzufahrt geradewegs auf den vorhandenen Straßenbaum zuführt. Im Zuge der Baumbereisung am 18.01.2019 erörterte der Architekt, dass ein mögliches Verschwenken der Zufahrt ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer darstellen würde. Neben der eingeschränkten Sicht in den Straßenraum würde der Gehweg als Hauptweg für Schulkinder der unmittelbar in der Nähe befindlichen Hirschkampgrundschule genutzt. Die durch den Baum eingeschränkte Sicht sowie das nicht einschätzbare Verhalten der Grundschulkinder stellten somit eine Gefahrenquelle dar, die durch die Fällung der Eiche gemindert werden könnte.
Baumkommission:
Die Erläuterungen des Architekten hinsichtlich der eingeschränkten Verkehrssicherheit beim Verbleib der Eiche sind für die Baumkommission nachvollziehbar. Aus diesem Grund stimmt die Baumkommission der Fällung der Eiche auf Kosten des Bauherrn des Grundstücks Höhenweg 128 zu. Der Bauherr verpflichtet sich zusätzlich, in unmittelbarerer Grundstücksnähe im Bereich des Höhenweges eine Eiche als Ersatz zu pflanzen. Die Herstellung der dafür notwendigen sowie der Rückbau der derzeit vorhandenen Baumscheibe sind ebenfalls vom Bauherrn zu tragen. Da die Eiche aufgrund ihres Alters und ihrer dazugehörigen Funktion einen hohen ökologischen Wert aufweist, verpflichtet sich der Bauherr zusätzlich einen zweiten Laubbaum als Ersatz für die in Rede stehende Eiche zu pflanzen. Der konkrete Standort für diesen zweiten Ersatzbaum sowie der konkrete Standort für die Eiche im Straßenraum des Höhenweges werden nach Prüfung der Verwaltung festgelegt und dem Bauherrn bzw. dem ausführenden Architekten mitgeteilt.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt der Fällung der in Rede stehenden Eiche unter Berücksichtigung der Pflanzung von einer Eiche sowie Schaffung einer neuen Baumscheibe in unmittelbarer Nähe des Höhenweges 128 sowie der Pflanzung eines weiteren Laubbaums zu. Die Leistungen sind nach Abstimmung mit der Verwaltung vom Bauherrn selbst auszuführen.
6) Höhenweg ggüb. Hausnummer 145
Antrag: Fällung von 1 Eiche im Zuge einer Straßendeckenerneuerung durch die WBO GmbH
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung von 1 Eiche und Ersatzpflanzung von 1 Eiche an Ort und Stelle
Sachverhalt:
Bei einem Ortstermin im Herbst 2018 haben die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH der Verwaltung den Umfang der geplanten Deckenerneuerung des Höhenweges von Walsumermarkstraße bis Buchenweg vorgestellt. In diesem Zuge wurde auch die Problematik mit der betroffenen Eiche gegenüber Höhenweg Hausnummer 145 erörtert. Die Wurzeln der Eiche drücken das Pflaster in den angrenzenden Parkbuchten, der Entwässerungsrinne und der Fahrbahndecke hoch. Diese Situation führt zu einer Störung der Straßenentwässerung und muss im Zuge der geplanten Deckenerneuerung dringend reguliert werden. Dies würde zu einem erheblichen Eingriff in das Wurzelsystem der in Rede stehenden Eiche führen, was langfristig eine Schwächung der Vitalität der Eiche darstellen und einen erheblich höheren Pflegeaufwand für die OGM GmbH bedeuten würde. Der Baum würde auf lange Sicht nicht erhalten werden können und soll daher gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich vor Ort von der Beeinträchtigung der Anlagen durch die stark ausgeprägten Wurzeln der Eiche überzeugen.
Ergebnis:
Die Fällung der Eiche wird einstimmig befürwortet. Als Ersatz soll an Ort und Stelle eine Eiche gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die WBO GmbH auszuführen.
7) Kinderspielplatz Ebereschenweg
Antrag: Fällung von 1 Kirsche
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung von 1 Kirsche und Ersatzpflanzung von 1 Walnuss vor Ort
Sachverhalt:
Im Zuge einer Kontrolle durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH fiel eine Kirsche auf dem Kinderspielplatz Ebereschenweg auf. Die Kirsche weist Faulstellen und Vergreisungserscheinungen auf, so dass die Verkehrssicherheit hier nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Aufgrund der sensiblen Lage des geschädigten Baumes und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit soll die in Rede stehende Kirsche gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos ein Bild vom geschädigten Baum machen und stimmen der Fällung zu.
Ergebnis:
Die Fällung der Kirsche wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz soll an Ort und Stelle ein Walnuss gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
8) Kinderspielplatz Im Gemeindegrund
Antrag: Fällung von 3 Kirschen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 3 Kirschen und Ersatzpflanzung von 1 Walnuss,
1 Papierbirke und 1 Linde
Sachverhalt:
Im Zuge einer Kontrolle durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH fielen drei Kirschen auf dem Kinderspielplatz Im Gemeindegrund auf. Die Kirschen weisen Faulstellen, Vergreisungserscheinungen und Pilzbefall auf, so dass die Verkehrssicherheit hier nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Aufgrund der sensiblen Lage der geschädigten Bäume und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sollen die in Rede stehenden Kirschen gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos ein Bild von den geschädigten Bäumen machen und stimmen der Fällung zu.
Ergebnis:
Die Fällung der Kirschen wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz sollen an Ort und Stelle ein Walnuss, eine Papierbirke und eine Linde gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
9) Dellerheide 2
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt neben dem erheblichen Laub- und Fruchtfall der Eiche, durch welche der Garten in Teilen nicht mehr nutzbar sei, zusätzlich erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, die mit dem temporären Befall des Eichenprozessionsspinners begründet werden. Zur Bekräftigung seiner Aussagen legte der Antragsteller ein ärztliches Attest bei. Der Antragsteller ist zeitweise auf den Rollstuhl angewiesen. Aus diesem Grund wurde ihm ein Behindertenstellplatz im Straßenraum unmittelbar unter der Eiche eingerichtet. Der Stellplatz ist nicht verlegbar, da von dieser Straßenseite aus sein Haus barrierefrei zu erreichen ist.
Baumkommission:
Der Antragsteller schilderte die Problematiken, welche durch die Eiche hervorgerufen werden würden. Insbesondere der Befall durch den Eichenprozessionsspinner würde die gesundheitlichen Beschwerden des Antragstellers verstärken. Die Baumkommission konnte sich vor Ort von den geschilderten Problemen des Laub- und Fruchtfalls ein Bild machen.
Ergebnis der Baumbereisung:
Der gesundheitseinschränkende Schädlingsbefall durch den Eichenprozessionsspinner ist nicht zwingend im nächsten Jahr wieder zu erwarten. Daher kann der Baum nicht prophylaktisch gefällt werden. Des Weiteren geht die Gefahr vom Schädling und nicht vom Baum selbst aus. Bei einem erneuten Befall kann dieser Baum priorisiert behandelt werden. Der beklagte hohe Fruchtfall kann an dem Mastjahr 2018 liegen. Aus diesem Grund kann die Baumkommission hier kein abschließendes Votum abgeben. Im Jahr 2019 soll die Eiche noch einmal überprüft werden. Einer Fällung wird demnach zunächst nicht zugestimmt.
10) Hegelschule, Friesenstraße 104
Antrag: Fällung von 1 Mehlbeere
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Mehlbeere und Ersatzpflanzung von einer Linde
Sachverhalt:
Im Zuge einer Kontrolle durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH fiel eine Mehlbeere auf dem Schulhof der Hegelschule, Friesenstraße 104 auf. Die Mehlbeere weist Faulstellen und Vergreisungserscheinungen auf, so dass die Verkehrssicherheit hier nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Aufgrund der sensiblen Lage des geschädigten Baumes und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit soll die in Rede stehende Mehlbeere gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos ein Bild von dem geschädigten Baum machen und stimmen der Fällung zu.
Ergebnis:
Die Fällung der Mehlbeere wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz soll an Ort und Stelle eine Linde gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
11) Weißensteinstraße 85
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Antragstellerin beklagt neben der Größe und dem häufig auftretenden Totholz an der Eiche vor der Weißensteinstraße 85 eine augenscheinlich schwache Vitalität des Baumes. Bei Nachfrage bei der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH teilte diese der Verwaltung mit, dass bei der Eiche tatsächlich ein Schädlingsbefall (Käferbefall) vorliegen würde. Dieser sei jedoch unter Beobachtung und noch nicht verkehrssicherheitsrelevant. Sollte hier zukünftig ein weiterer Handlungsbedarf entstehen, wird die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH eine entsprechende Mitteilung an die Verwaltung leiten.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen einen Eindruck von dem in Rede stehenden Baum machen. Die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH kontrolliert die in Rede stehende Eiche auf Totholz und wird bei Bedarf tätig.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt die Fällung der Eiche ab. Der Baum soll durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH weiterhin auf Verkehrssicherheit überprüft werden.
12) Roßbachstraße gegenüber der Hausnummer 24 und 32
Antrag: Fällung von 2 Baumhasel
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung von 2 Baumhasel und Pflanzung von 2 Säulenahornen an Ort und Stelle
Sachverhalt
Im Zuge einer Kontrolle durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH fielen zwei Baumhasel auf. Die Baumhasel weisen Pilzbefall auf, so dass die Verkehrssicherheit hier nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Aufgrund der sensiblen Lage der geschädigten Bäume und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sollen die in Rede stehenden Baumhasel gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorgelegten Bilder vom schlechten Zustand der Bäume überzeugen.
Ergebnis:
Die Fällung der Baumhasel wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz sollen an Ort und Stelle jeweils ein Säulenahorn gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
13) Neugahlener Straße
Antrag: Fällung von 1 Felsenbirne
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung von 1 Felsenbirne und Pflanzung 1 Blumenesche an Ort und Stelle
Sachverhalt
Im Zuge einer Kontrolle durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH fiel eine Felsenbirne auf. Die Felsenbirne weist erhebliche Trocknungserscheinungen auf, so dass die Verkehrssicherheit hier nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Aufgrund der sensiblen Lage des geschädigten Baumes und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit soll die in Rede stehende Felsenbirne gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand der vorgelegten Bilder von dem schlechten Zustand überzeugen.
Ergebnis:
Die Fällung der Felsenbirne wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz soll an Ort und Stelle eine Blumenesche gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
14) Kinderspielplatz Gudrunstraße
Antrag: Fällung von 2 Weiden
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung von 2 Weiden und Pflanzung 1 Eiche und 1 Linde Ort und Stelle
Sachverhalt:
Im Zuge einer Kontrolle durch die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH fielen zwei Weiden auf dem Kinderspielplatz Gudrunstraße auf. Die beiden Weiden weisen Faulstellen und Pilzbefall auf, so dass die Verkehrssicherheit hier nicht mehr vollumfänglich gegeben ist. Aufgrund der sensiblen Lage der geschädigten Bäume und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sollen die in Rede stehenden Weiden gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos ein Bild von den geschädigten Bäumen machen und stimmen der Fällung zu.
Ergebnis:
Die Fällung der beiden Weiden wird einstimmig empfohlen. Als Ersatz sollen an Ort und Stelle zwei Linden gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
15) Kinderspielplatz Krimhildstraße
Antrag: Fällung von 2 Platanen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Die Bäume wurden aufgrund einer Bürgerbeschwerde mit in die Baumbereisung Herbst 2018 aufgenommen. Wegen der Vielzahl an Objekten, die auf der Herbstbereisung besichtigt werden mussten, wurde von Seiten der Verwaltung versäumt, die Krimhildstraße mit in die letzte Beschlussvorlage aufzunehmen.
Die Beschwerde der Bürger richtet sich gegen den hohen Totholzanteil in den beiden Platanen im Zugangsbereich des Kinderspielplatzes an der Krimhildstraße. Die Beschwerdeführer beklagen herabstürzende Äste auch auf das eigene Grundstück. Aus diesem Grund sollen die beiden Platanen gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission haben sich einen Eindruck der beiden in Rede stehenden Bäume im Herbst 2018 gemacht. Die Bäume wiesen eine zufriedenstellende Vitalität auf. Die Bäume werden im üblichen Turnuns von der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH kontrolliert. Eventuelles Totholz soll in diesem Zuge ebenfalls ausgemacht werden.
Ergebnis:
Die Fällung der beiden Platanen wird einstimmig abgelehnt. Eventuell auftretendes Totholz soll in diesem Zuge von turnusmäßigen Kontrollen ausgemacht und beseitigt werden.
16) Königshardter Straße, gegenüber Hausnummer 37
Antrag: Fällung von 12 Tannen
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: Fällung der 12 Tannen
Sachverhalt:
Die Bäume wurden aufgrund einer Bürgerbeschwerde mit in die Baumbereisung Herbst 2018 aufgenommen. Wegen der Vielzahl an Objekten, die auf der Herbstbereisung besichtigt werden mussten, wurde von Seiten der Verwaltung versäumt, die Königshardter Straße gegenüber der Hausnummer 37 mit in die letzte Beschlussvorlage aufzunehmen.
Aufgrund einer Bürgerbeschwerde führte die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH Kontrollen auf dem städtischen Grundstück gegenüber der Königshardter Straße 37 durch. Bei dieser Kontrolle fielen 12 Tannen auf. Diese erscheinen teilweise abgestorben und braun. Da die Verkehrssicherheit hier nicht mehr vollumfänglich gegeben ist, sollen diese 12 Tannen gefällt werden.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von Fotos ein Bild von den geschädigten Bäumen machen und stimmen der Fällung einstimmig zu.
Ergebnis:
Die Fällung der 12 Tannen wird zugestimmt. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH durchzuführen.
