Beschlussvorlage - B/16/4342-01
Grunddaten
- Betreff:
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Radverkehrsförderung: Neumarkierung des Höhenweges nach erfolgter Deckenerneuerung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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07.02.2019
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Sachverhalt
Begründung
In den Straßenbauprogrammen 2018 und 2019ff ist die Deckenerneuerung des Höhenweges zwischen dem Buchenweg und der Walsumermarkstraße vorgesehen. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung muss im Anschluss ebenfalls neu aufgebracht und dabei an aktuelle Regelwerke angepasst werden.
Im Zuge der Vorplanung hat die Verwaltung die derzeitige Verkehrssituation vor Ort überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass für den Radverkehr keine eigenen Verkehrsräume zur Verfügung stehen. Stattdessen sind die Gehwegflächen (Breiten ca. 2,75 m – 3,00 m) durch das Verkehrszeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ zur Benutzung freigegeben, wovon insbesondere ältere und unsichere Radverkehrsteilnehmer Gebrauch machen. Zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen sind beidseitig 2,50 m breite Längsparkstreifen angelegt, wobei der Parkstreifen auf der nördlichen Straßenseite (gerade Hausnummern) durch Baumscheiben unterbrochen wird. Zwischen Walsumermark- und Meisenstraße (Bereich der Hirschkampschule) gilt eine temporäre Streckenhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Um den Höhenweg zukünftig besser an das vorhandene (Hartmannstraße und Königshardter Straße) Radverkehrsnetz in Oberhausen-Königshardt anzubinden und die Sichtverhältnisse zwischen Rad- und Kraftverkehr durch sichere Radwegeführungen zu verbessern, erhält der Höhenweg im Rahmen der Neumarkierung beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen. Zusätzlich werden mit dieser Maßnahme die Ziele verfolgt, die Attraktivität zur Nutzung des Fahrrades für eine nachhaltige Stadtplanung zu fördern, den Radfahrern eine eindeutige Radwegführung anzubieten und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger durch geringere Umweltbelastungen zu erhöhen. Die vorhandene Mittelmarkierung entfällt, wodurch die Einhaltung der Streckengeschwindigkeit gewährleistet wird.
Vor dem Haus Nr. 144 sind der Gehweg, die angrenzenden Parkstreifen und die Fahrbahn durch Wurzelwuchs teilweise stark beschädigt. Der Baum selbst weist eine schlechte Vitalität auf und ist krankheitsbedingt im Vorfeld der Deckenerneuerung zu fällen. Im Zuge der Straßenbauarbeiten werden die Parkstreifen und der betroffene Gehweg reguliert und ein neuer Baum gepflanzt (Beschlussvorlage 07.02.2019).
Die Kosten für die beschriebenen Markierungsarbeiten werden sich auf rund 11.000 € netto belaufen und sind für das Jahr 2019 über die Auftragsnummer 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsanlagen, Sachkonto 521144 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm abgedeckt. Es werden keine Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz erhoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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