Beschlussvorlage - B/16/4283-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister auf die Vorberatung des Finanz- und Personalausschusses bzw. die vorherige Kenntnisnahme der Bezirksvertretung Sterkrade.

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Maßnahme sowie außerplanmäßige Mittel für Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen innerhalb des Stadtmittehauses Sterkrade, Steinbrinkstraße 211-215 / Bahnhofstraße 51, 46145 Oberhausen, im Haushaltsjahr 2018 wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto

870001130101000 bebaute      785110 AiB Hochbau-      620.000,00
  Grundstücke  maßnahme
    OGM

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto

870001130101000 bebaute      785120 AiB Hochbau-       180.000,00
  Grundstücke  maßnahme
    HOAI OGM
 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2018 wird eingehalten.

 

 

3. Der Rat der Stadt beschließt außerdem, überplanmäßige Mittel für Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen innerhalb des Stadtmittehauses Sterkrade, Steinbrinkstraße 211-215 / Bahnhofstraße 51, 46145 Oberhausen, im Haushaltsjahr 2018 wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

Auftragsnummer Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag EUR brutto

870001130101 bebauter    521150 Aufwand für      370.000,00
  Grundbesitz  Sanierung,
    Gebäude-
    unterhaltung

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]  siehe Beschlussvorschlag

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Außerplanmäßige Mittelbereitstellung

 

Für diese Maßnahmen wurden zunächst Haushaltsmittel für das Jahr 2019 beantragt und auch vorgesehen. Mittel können jedoch bereits im Haushalt 2018 bereitgestellt werden, so dass die Notwendigkeit außerplanmäßiger Ausgaben im investiven und überplanmäßiger Ausgaben im konsumtiven Bereich besteht.

 

 

 

Notwendigkeit der Maßnahmen

 

Bei dem stadtbildprägenden Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage des Stadtkerns Sterkrade handelt es sich um ein in den Jahren 1928 bis 1930 errichtetes Gebäude, das zuletzt in den Jahren 1975 bzw. 1979 umfänglich modernisiert wurde. Hinsichtlich eines Gebäudeteils erfolgte im Jahr 2010 eine Teilsanierung der inneren Decken- und Dachkonstruktion im Bürgersaal/Bürgerzentrum Sterkrade (Kleinstädter Bühne).

 

Aktuell ist im Rahmen der baufachlichen Betreuung durch die OGM GmbH das Erfordernis einer umfänglichen und zur Gewährleistung der Standsicherheit notwendigen Stahlstützenerneuerung im Hinterhof der „Kleinstädter Bühne“ sowie einer Erneuerung des Daches der „Kleinstädter Bühne“ festgestellt worden.

 

Um die dauerhafte Vermietbarkeit des Ladenlokals „Lantermann“ als Ankermieter im fußläufigen Teil der Bahnhofstraße zu gewährleisten, bedarf es u. a. einer barrierefreien Anbindung der oberen Geschäftsetage an den Hauptteil des Ladenlokales, die nur durch den Einbau eines Aufzuges erreicht werden kann. Gleichzeitig ist durch begleitende Maßnahmen bezüglich des Sonnenschutzes und der Schaufensteranlagen eine nachhaltige Verbesserung der energetischen, aber auch der gestalterischen Situation zu erzielen.

Ergänzend hierzu sind weitere bauliche Einzelmaßnahmen wie z. B. Erneuerung der Elektrohauptverteilung, Außenschalldämmung der Lüftungsanlage, Erneuerung von WC-Anlagen vorgesehen.

 

Insgesamt beläuft sich die Kostenschätzung der OGM GmbH auf 1.170.000,00 EUR brutto inkl. HOAI-Kosten und unterteilt sich in investive Kosten in Höhe von 800.000,00 EUR brutto inkl. HOAI-Kosten sowie konsumtive Kosten in Höhe von 370.000,00 EUR brutto.

 

 

 

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