Beschlussvorlage - B/16/4366-01
Grunddaten
- Betreff:
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Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“Hier: Beschluss der Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 für das Stadterneuerungsprojekt "Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Regional-, Stadt- und Quartiersplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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06.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 für das Stadterneuerungsprojekt "Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das „Integrierte Handlungskonzept Brückenschlag“ sowie das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ beschlossen.
Durchweg positive Erfahrungen mit der Fördermaßnahme Verfügungsfonds (früher: Quartiersbudget) konnte die Stadt Oberhausen bereits in den Stadtteilprojekten Knappenviertel, Lirich und Innenstadt Alt-Oberhausen sammeln. Hier konnten in der Vergangenheit zahlreiche bürgerschaftlich getragene Aktionen angestoßen und umgesetzt werden. Aus diesem Grund soll dieser Verfügungsfonds (nach Nr. 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008) auch im Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ eine wichtige Rolle spielen.
Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadterneuerungsgebietes sowie für aktive Multiplikatoren und Träger öffentlicher Interessen auf kurzem Wege Mittel zur Verfügung gestellt werden. Mittel- bis langfristig sollen mit der Durchführung der Maßnahmen nachbarschaftliche Beziehungen und das gesellschaftliche Miteinander gefördert sowie nachhaltige, selbsttragende und selbstorganisierte Strukturen vor Ort etabliert bzw. verstetigt werden. Es gilt, mit Hilfe des Verfügungsfonds darüber hinaus die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit und die Verantwortung für ihren Stadtteil zu stärken.
Antragsteller können für ihr Projekt Mittel für zweckgebundene Honorar-, Sach- und Nebenkosten (z.B. Vergütungen für Dienstleistungen, Anschaffung von Sachgütern) sowie Investitionsgüter (für die Projektdurchführung erforderliche Sachgüter oder Gebrauchsutensilien), in einem Umfang ab 100,01 EUR (brutto) und im Regelfall bis max. 2.000,00 EUR (brutto), in begründeten Einzelfällen bis maximal 10.000,00 EUR (brutto) beantragen.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet abschließend der Beirat „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ als verantwortliche Stelle i.S.v. Ziffer 17 (3) FRL Stadterneuerung 2008 nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage einer gemeindlichen Richtlinie und einer verwaltungsinternen Vorprüfung (bzw. Vorprüfung durch das Stadtteilmanagement). In dieser Richtlinie ist mindestens die Art, der finanzielle Umfang und der Verwendungszweck der Mittel des Verfügungsfonds zu regeln und die verantwortliche Stelle, die die zweckentsprechende Mittelverwendung prüft und bestätigt, zu benennen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen die in der Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Richtlinie erarbeitet.
Die formelle Konstituierung des Beirats und damit die Beschlussfassung über erste Projektanträge aus dem Verfügungsfonds wird nach Ratsbeschluss über die Einrichtung des Beirates Oberhausen Brückenschlag am 18.02.2019 erfolgen.
Die Richtlinie der Stadt Oberhausen über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds tritt nach Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen und erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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