Beschlussvorlage - B/16/4361-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Bereisung der Baumkommission am 09.01.2019

 

 

1) Ripshorster Straße 377

 

Antrag: Fällung von 1 Platane

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt Risse in dem Mauerwerk des alten Zechenhauses. Er vermutet einen Zusammenhang der Platanenwurzel und den starken Rissen in dem Mauerwerk zur Straßenseite. Bei einem Ortstermin am 12.10.2018 wurde mit dem Bewohner des Hauses besprochen, dass ein Nachweis zu erbringen ist, aus dem hervor geht, dass die Wurzel der Platane den Schaden verursacht hat. Bergsenkungen oder das Alter des Wohngebäudes könnten ebenfalls Ursache des Schadbildes sein.

 

Baumkommission:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission haben sich den Schaden vor Ort angesehen. Sie sind skeptisch, ob die zu erkennenden Risse durch den Baum verursacht wurden oder ob Bergsenkungen etc. dafür verantwortlich sind.

 

Ergebnis:

Eine Fällung wird bis zur Erbringung des oben genannten Nachweises einstimmig abgelehnt.

 

 

2) Schönefeld, Eingang zur Kleingartenanlage Schönefeld

 

Antrag: Fällung von 1 Silberahorn

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  keine

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt Wurzeleinwüchse in Kanalleitungen des Hauses Schönefeld 42 und Schäden an dem Kanal bzw. dem Revisionsschacht auf dem Gelände der Kleingartenanlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Darüber hinaus bemängelt er angehobenes Pflaster im Bereich der Zuwegung zu der in Rede stehenden Kleingartenanlage. Den eingereichten Antragsunterlagen liegen keine Bilder der Wurzeleinwüchse bei.

 

Baumkommission:

Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission haben den Silberahorn vor Ort angesehen. Sie sind der Meinung, dass die angezeigten Schäden an den Entsorgungsleitungen und Schächten auch durch Inliner behoben werden können. Eine Aussage der WBO GmbH nach eingehender Kamerauntersuchung würde Aufschluss darüber geben, ob eine Reparatur bei Erhalt des Baumes respektive seiner Haltewurzeln möglich ist. Die angehobenen Pflastersteine können in ihren Augen ebenfalls in Teilen bei Erhalt der Wurzeln reguliert werden. In Stammnähe kann aber auch das Pflaster aufgenommen und der Wurzelbereich entsiegelt werden. Die Gehwegbreite wird hier maßgeblich durch das Tor reduziert und im weiteren Verlauf ist ein entsprechend breiter Weg barrierefrei vorhanden.

 

Ergebnis:

Eine Zustimmung zur Fällung des zufriedenstellend vitalen Baumes kann ihrer Meinung nach bis zur Erbringung eines Nachweises über Unmöglichkeit der Kanalinstandsetzung bei Erhalt der Wurzeln nicht empfohlen werden.

 

 

3) Kewerstraße 144

 

Antrag: Fällung von 2 Zierkirschen

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt Pflasteranhebungen und Schäden an der Gartenmauer auf Grund der starken oberflächennahen Wurzeln und des geringen Abstandes des Baumes zur Grundstücksgrenze. Weiterhin würden Zweige an das Dach schlagen.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den mächtigen oberflächennahen Wurzeln überzeugen. Der rechte Baum vor Hausnummer 144 weist einen Pilzbefall auf. Die Verkehrssicherheit ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch gegeben. Die in Rede stehende Mauer weist nicht nur im Bereich der Kirsche, sondern über die gesamte Länge Risse auf.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung der beiden Zierkirschen zu. Es sollen an Ort und Stelle, jedoch mit mehr Abstand zu der Grundstücksgrenze zwei neue Zierkirschen gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.

 

 

4) Kewerstraße 142

 

Antrag: Fällung von 1 Zierkirsche

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  Vorstellung in der nächsten Baumbereisung, Kronenpflege durch  OGM

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller beklagt Pflasteranhebungen und Schäden an der Gartenmauer auf Grund der starken oberflächennahen Wurzeln. Weiterhin würden starke Äste bei Sturm ausbrechen.

 

Baumkommission:

Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von den mächtigen oberflächennahen Wurzeln überzeugen. Jedoch hat der zur Fällung beantragte Baum einen größeren Abstand zu der Grundstücksgrenze im Gegensatz zu Kewerstraße 144.

 

Ergebnis:

Aufgrund des größeren Abstandes zur Grundstücksgrenze soll der Baum zunächst stehen bleiben. Eine für das Jahr 2019 vorgesehene Kronenpflege wird auch dem bemängelten Totholz Abhilfe schaffen. Weiterhin soll der Baum unter Beobachtung bleiben und bei Veränderungen der Vitalität oder weiteren Infrastrukturschäden wieder vorgestellt werden.

 

 

5) Wickstraße gegenüber den Häusern 16 bis 24

 

Antrag: Fällung von 1 Platane und Rückschnitt von 2 Platanen

Ergebnis:  Ablehnung

Maßnahme:  WBO GmbH soll das angehobene Pflaster aufnehmen und den  Gehweg mit wassergebundener Wegedecke herstellen

 

Sachverhalt:

Die Anwohner der Häuser Wilmsstraße 90 und Wilmsstraße 86 beantragen die Fällung beziehungsweise den Rückschnitt der Platanen rückwärtig ihrer Grundstücke an der Wickstraße. Als Begründung nennen sie Schäden am Gehweg (mangelnde Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer), Verschattung der Balkone sowie Verstopfung der Dachrinnen und Garagendachabläufe und damit verbundenen erhöhten Reinigungsaufwand. Gefahr ginge darüber hinaus von dem ausgebildeten Totholz in größerer Dimension und Ästen die über Dächer und Garagendächer ragen, aus. Die überhängenden Äste touchieren die Fassaden und Dächer beim Sturm.

 

Baumkommission:

Vor Ort haben sich die Mitglieder der Baumkommission die vital zufriedenstellenden Bäume angesehen. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war es sehr windig. Größere Äste lagen jedoch nicht auf der Straße. Die Stolpergefahr im Bereich des Gehweges zwischen dem Baum und der Garage soll durch die WBO GmbH zeitnah behoben werden. Das eingebrachte Pflaster soll gegen eine mineralische, wasserdurchlässige Deckschicht ausgetauscht werden. Die letzte Sichtkontrolle durch einen ausgebildeten Baumkontrolleur wurde am 08.10.2018 durchgeführt. Dabei wurde eine leicht geschwächte, dem Alter der Bäume entsprechende Vitalität festgestellt. Ein notwendiger Handlungsbedarf ergibt sich hieraus nicht. Die Einstufung der Vitalität der in Rede stehenden Bäume ist ausnahmslos in die zweitbeste Kategorie erfolgt. Die Baumkommission folgt der Empfehlung des Rechtsbereiches der Stadt Oberhausen und wertet gelegentlich auftretendes Totholz als eine natürliche Lebensäußerung von Bäumen und sieht es als hinnehmbares Lebensrisiko an. Eine weitergehende Pflicht zur Beseitigung der „Gefahren“ von herabfallenden Ästen, insbesondere bei entsprechender Wetterlage, wie starke Windböen oder gar Sturm, besteht nicht. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang betont, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht verlangt werden kann, eine Straße völlig frei von Mängeln und Gefahren zu halten, da dies schlichtweg unmöglich sei.

 

Ergebnis:

Der Abstand der Zweige und Äste zu den Dächern und Fassaden wird von den Mitgliedern der Baumkommission als ausreichend eingestuft. Daher lehnen sie weitere Fäll- und Rückschnittmaßnahmen an den Platanen ab. In Bezug auf die Verkehrssicherheit der Gehwege erkennen sie jedoch einen Handlungsbedarf und fordern die WBO GmbH auf, diese zu prüfen und Stolperkanten sowie Unebenheiten zu regulieren.

 

 

6) P&R-Parkplatz Hansastraße

 

Antrag: Fällung der Rosskastanien

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung der an Pseudomonas erkrankten Rosskastanien nach  Erfordernis in Bezug auf die Verkehrssicherheit und               Ersatzpflanzungen von Hainbuchen durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung sieben unter Pseudomonasbefall leidende Rosskastanien auf dem Park & Ride-Parkplatz an der Hansastraße anhand von Fotos vor. Pseudomonas ist ein Bakterium, welches stark holzzersetzend wirkt und sich sehr stark ausbreitet. Einige der Rosskastanien wurden in der Vergangenheit bereits entnommen. Leider ist der Befall nicht aufzuhalten, sodass ein Austausch der kompletten Bäume mittelfristig erforderlich sein wird.

 

Baumkommission:

Anhand der Fotos wurde das Schadbild von Pseudomonas den Mitgliedern der Baumkommission vermittelt.

 

Ergebnis:

Da das Bakterium die Vitalität innerhalb kurzer Zeit sehr stark beeinträchtigen kann, empfehlen die Mitglieder der Baumkommission, den Fällungen generell zu zustimmen, sodass die Fachverwaltung beziehungsweise die OGM GmbH zeitnah, je nach Handlungsbedarf, agieren kann.

 

 

7) Martin-Luther-Straße

 

Antrag: Fällung von 6 Mehlbeeren

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung von 6 Mehlbeeren und Ersatzpflanzung von 6 Spitzahornen               durch OGM

 

Sachverhalt:

Die OGM GmbH stellte im Rahmen der Baumbereisung sechs Mehlbeeren vor. Eine der Mehlbeeren hat einen Sturmschaden mit Astabriss im Stammbereich. Dieser Bereich weist inzwischen Morschungen auf, sodass der Baum nicht mehr dauerhaft als standsicher gewertet werden kann. Die anderen Mehlbeeren wurden im Frühjahr 2015 gepflanzt. Die Jungbäume haben vermutlich den trockenen Sommer 2018 nicht überlebt und sind eingegangen.

 

Baumkommission:

Anhand diverser Bilder wurde den Mitgliedern der Baumkommission der schlechte Zustand der zum Austausch vorgeschlagenen Bäume nahe gebracht.

 

Ergebnis:

Die OGM GmbH soll die abgängigen bzw. abgestorbenen Mehlbeeren gegen Spitzahorne austauschen. Die Maßnahme ist von der Fachverwaltung den Anwohner durch Pressemitteilungen o.ä. bekannt zu geben.

 

 

8) Diverse abgängige Bäume im Stadtgebiet, gemeldet durch die OGM

 

Antrag: Fällung von abgängigen Bäumen siehe Liste im Anhang

Ergebnis:  Zustimmung

Maßnahme:  Fällung und Ersatzpflanzung gemäß Liste im Anhang durch OGM

 

Sachverhalt:

Weiterhin wurden im Rahmen der Baumbereisung abgängige Bäume in der beiliegenden Tabelle vorgestellt.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten sich anhand von aussagekräftigen Fotos von dem schlechten Zustand überzeugen.

 

Ergebnis:

Die Mitglieder der Baumkommission stimmen den vorgeschlagenen Fällungen einschließlich der Ersatzpflanzungen zu. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. 

 

 

 

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Anlagen

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