Berichtsvorlage - M/16/4328-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebotslandschaft für wohnungs- und obdachlose Menschen in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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30.01.2019
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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31.01.2019
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Sachverhalt
Sachdarstellung
- Einleitung und allgemeine Hinweise
Die Vermeidung und Beseitigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit vor dem Hintergrund eines aus den unterschiedlichsten Gründen angespannten Wohnungsmarktes stellen Kommunen und Kreise zunehmend vor große Herausforderungen. Vorliegender Bericht verfolgt das Ziel, die Oberhausener Spezifika bezogen auf den Personenkreis wohnungs- und obdachloser Menschen darzustellen.
Einführend sind zunächst die Begriffe Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit voneinander abzugrenzen.
Wohnungslos sind Menschen, die in Einrichtungen (z.B. Carl-Sonnenschein-Haus) wohnen, bei denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist, bei Bekannten und Verwandten untergekommen sind, oder in Obdachlosenunterkünften und Frauenhäusern leben.
Obdachlos sind Menschen, die auf der Straße, an öffentlichen Plätzen, in Verschlägen oder Parks leben, die ohne Unterkunft sind. Obdachlosigkeit setzt somit nach ständiger Rechtsprechung objektiv das Fehlen jeder Wohnungsmöglichkeit voraus.
Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist eine weitere Differenzierung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit vorzunehmen. Nur die unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt wegen der Beeinträchtigung des Schutzgutes der öffentlichen Sicherheit eine Gefahrenlage dar und erfordert ein Einschreiten der zuständigen Sicherheits-, Polizei- oder Ordnungsbehörde.
Unfreiwillige Obdachlosigkeit liegt dann vor, wenn der objektive Zustand der Obdachlosigkeit nicht auf einem (subjektiv) freiwilligen, selbstbestimmten Willensentschluss des Betroffenen beruht, sondern gegen seinen Willen besteht. Die unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt regelmäßig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Das Ermessen der Gefahrenabwehrbehörde ist „auf null“ reduziert, es gibt nur noch eine rechtmäßige Entscheidung der Polizei- und Ordnungsbehörde, nämlich die der Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Beseitigung der Obdachlosigkeit.
Bei der freiwilligen Obdachlosigkeit hingegen ist der Obdachlose mehr oder weniger mit dem Zustand seiner Obdachlosigkeit einverstanden. In Oberhausen handelt es sich um einen Kreis von ca. 10-15 Personen, die „Platte machen“. Oft steht diese Form der Obdachlosigkeit am Ende einer Kette von persönlichen Schicksalsschlägen und Entwicklungen, die von Resignation und teilweise Selbstaufgabe geprägt ist. Die freiwillige Obdachlosigkeit stellt jedoch keine Gefahrenlage dar, sondern ist eine Ausprägung des geschützten Grundrechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs.1 GG). Niemand ist daher verpflichtet, ein „Dach über dem Kopf“ zu haben.
- Oberhausener Angebote und Maßnahmen
a) Obdachlosenunterkünfte
Für den Personenkreis der Wohnungslosen, Obdachlosen und von Obdachlosigkeit Bedrohten wird in Oberhausen der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verfolgt. So ist es gelungen, die Anzahl der Personen in Obdachlosenunterkünften von 778 im Jahr 2000 auf aktuell 14 (Stichtag 07.01.2019) zu reduzieren und in Konsequenz 14 von 15 Standorten zu schließen. Aktuell wird lediglich die Obdachlosenunterkunft Wewelstraße mit einer Kapazität von rd. 45 Plätzen betrieben. Die vorgehaltenen Kapazitäten waren in den vergangenen Jahren stets auskömmlich.
b) Wohnraumvermittlung für Wohnungsnotfälle
Die Wohnraumvermittlung für Wohnungsnotfälle stellt einen wesentlichen Baustein der Maßnahmen für den genannten Personenkreis dar. Das Aufgabenfeld ist mit einer Mitarbeiterin besetzt und verfolgt folgende Zielsetzungen:
- Akquise von geeignetem Wohnraum für die Zielgruppe
- Beratung und Begleitung bei der Wohnungssuche
- Wohnraumvermittlung
- Beratung und Begleitung zur dauerhaften Sicherung des Mietverhältnisses in Kontakt/Kooperation mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung und anderen Institutionen
- Nachbetreuung
Auf Basis einer Vereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Oberhausen e.V. (AWO), werden die Personalkosten der zur Verfügung gestellten Mitarbeiterin erstattet.
Die zuständige Mitarbeiterin ist dem Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen, Sachgebiet „Wohnungssicherung“, organisatorisch zugeordnet.
c) Fachberatungsstelle „Aufsuchende Sozialarbeit“ des Diakonischen Werkes Oberhausen
Die „Aufsuchende Sozialarbeit“ ist zuständig für die ambulante Beratung und Betreuung von Einzelpersonen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten oder in Obdachlosenunterkünften wohnen.
Zu den erbrachten Leistungen gehören:
- Die Kontaktaufnahme im Lebensraum der Hilfesuchenden
- Die erste Klärung individueller Problemlagen
- Die Erstberatung bezogen auf die Hilfesysteme in Oberhausen
- Persönliche Hilfen, wie Motivationsarbeit, Krisenintervention, Hilfen zur Freizeitgestaltung, Förderung und Begleitung bei Selbsthilfeaktivitäten, u.a.
Zielsetzung ist eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung der Klienten außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. Der Weg führt über eine niederschwellige (Existenzsicherung), hin zu einer zielgerichteten (individuelle Hilfeplanung) Beratung, die mithilfe von Fallbesprechungen unter Teilnahme des Fachbereichs 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen schlussendlich in ein konkretes Hilfeangebot münden.
d) Soziale Arbeit und Medizinische Versorgung“
Seit 2009 besteht ein weiterer Baustein in der ambulanten Versorgung und Betreuung Wohnungsloser in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Oberhausen. Um medizinisch un- bzw. unterversorgte Wohnungslose oder von Wohnraumverlust Bedrohte besser zu erreichen, wurde in Kooperation zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, Spendern, der Stadt Oberhausen und dem Diakonischen Werk Oberhausen eine mobile Behandlungs- und Beratungsmöglichkeit geschaffen. Ein zu diesem Zweck speziell umgebautes Fahrzeug wurde beschafft und steuert seither mehrfach pro Woche mit einem/einer Mediziner/in an Bord bekannte Treffpunkte der Oberhausener Szene an. Vor Ort wird durch das in den Gruppen bekannte sozialpädagogische Personal der aufsuchenden Sozialarbeit der Kontakt zwischen den Ärzt*innen und Personen aus den Gruppen hergestellt, die einen Behandlungsbedarf haben. Eine medizinische Erst- und Akutversorgung erfolgt in der Regel direkt vor Ort. Dabei wird konsequent auf bürokratische Hürden verzichtet. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung und mittelfristig die Anbindung an das medizinische Regelsystem in Oberhausen.
Folgende Leistungen werden u.a. erbracht:
- Sozialpädagogische Beratung und individuelles Clearing, inkl. Vermittlung an weiterführende Fachdienste im psychosozialen Hilfesystem
- Medizinische Behandlung und gesundheitliche Beratung durch die Mediziner*innen
- Kostenlose Versorgung mit alkoholfreien Getränken, Schlafsäcken und Decken, sowie Bekleidung
- Ausgabe von Kondomen und Tausch von Spritzen (benutzt gegen neu)
e) Treffpunkt für alleinstehende Wohnungslose
Im Treffpunkt Grenzstraße wird ein niederschwelliges Versorgungs- und Verpflegungsangebot für die Zielgruppe der „Wohnungslosen“ vorgehalten. Als erster Anlaufpunkt für die von Wohnungslosigkeit Betroffenen, bildet der Treffpunkt eine Brückenfunktion zum sozialpädagogischen Hilfesystem für Wohnungslose in Oberhausen. Der Treffpunkt wird durch die Betroffenen sehr gut angenommen und ist räumlich an die Fachberatungsstelle für Wohnungslose der Diakonie angebunden.
Das vorgehaltene Angebot umfasst:
- Frühstück, wechselnder Mittagstisch
- Notdienst im Winter, Erweiterte Öffnungszeiten an Feiertagen
- Kostenlose Ausgabe warmer Speisen und Getränke während der erweiterten Öffnungszeiten
- Ausgabe von Hygieneartikeln
- Deckung von Bedarf an Schlafsäcken und Decken
- Kostengünstige Nutzung von Duschen, Waschmaschinen und Trocknern
- Informationsbörse (Fernseher, Radio, Printmedien)
- Lagermöglichkeit für persönliche Dinge (Gegenstände und Dokumente)
f) Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose des Diakonischen Werkes Oberhausen
Die Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose ist die erste Anlaufstelle für wohnungslose oder von Wohnraumverlust bedrohte Personen in Oberhausen. Somit ist sie die zentrale Clearingstelle innerhalb des Hilfesystems und übernimmt die Funktion, nach Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfes, konkret über erste Schritte der Resozialisierung zu beraten, diese zu begleiten und ggfls. bei Bedarf an weitere Fachdienste zu vermitteln.
Folgende Leistungen werden erbracht:
- Beratung
- In allgemeinen und persönlichen Fragen
- Zu Wohnraumerhalt / Zur Wohnraumbeschaffung
- Zur Wiederbeschaffung / Beantragung persönlicher Dokumente u.a.
- Existenzsicherung
- Hilfe bei der Durchsetzung finanzieller Ansprüche
- Sicherstellung wirtschaftlicher Grundlagen
- Einrichtung von Erreichbarkeitsadressen für (Sozial-) Leistungsträger
- Persönliche Hilfe
- Erstellung/Durchführung eines Hilfeplanes
- Motivationsarbeit
- Unterstützung bei Wohnungssuche, Anmietung und Erhalt von Wohnraum
- Freiwillige Finanzverwaltung
- Absprache zur Einteilung der zur Verfügung stehenden Mittel
- Sicherstellung von regelmäßigen Zahlungen (Miete, Stromkosten etc.)
- Vermittlung der Fähigkeit des wirtschaftlichen Umgangs mit Geld
- Wirtschaftliche Hilfen
- Kleiderausgabe
- Fahrkarten
- Essensgutscheine
g) Ambulant begleitetes Wohntraining
Seit 2005 führt das Diakonische Werk im Auftrag der Stadt Oberhausen das „Ambulant begleitete Wohntraining“ für Personen, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, durch. Diese Maßnahme ist unentbehrlicher Baustein der Neuordnung der Obdachlosenarbeit, wie sie am 20.12.2000 vom Sozialausschuss beschlossen wurde.
Das ambulant begleitete Wohntraining ist eine niederschwellige Maßnahme mit einer intensiven Begleitung der betreuten Personen in annähernd allen Bereichen des täglichen Lebens und soll diese zu einer eigenständigen menschenwürdigen Lebensführung befähigen. Zielgruppe sind insbesondere Einzelpersonen in Gemeinschaftsunterkünften und Personen, deren Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft durch das ambulant begleitete Wohntraining vermieden werden kann.
Sie umfasst folgenden Leistungskatalog:
- Hilfeplanung zur
- Stärkung der Mitwirkung
- Förderung der eigenen Ressourcen
- Erarbeitung angemessener Problembewältigungsstrategien
- Hilfen zur Tagesstrukturierung mit anleitender Unterstützung
- zur Sicherstellung eines Minimums an Hygiene (Körper, Wäsche, Kleidung) zur Vermeidung von Verwahrlosung
- bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Hilfen zur Sicherstellung medizinischer Grundversorgung durch Anleitung zu eigenverantwortlichem Verhalten
- Hilfe bei Behördengängen und in finanziellen Angelegenheiten
- Motivieren zu Perspektiventwicklung zur Veränderung der individuellen Situation
- Hilfen zur Überwindung sozialer Defizite und zur Konfliktbewältigung
h) Ambulant Betreutes Wohnen (Diakonisches Werk Oberhausen, Caritasverband Oberhausen)
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind (§67 S.1 SGB XII).
Bezogen auf den Aspekt „Wohnen“, können Menschen die aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten erhebliche Einschränkungen in ihrer Alltagsbewältigung haben, Hilfen zum selbstständigen Wohnen beantragen.
Die Maßnahmen des Ambulant Betreuten Wohnens zielen darauf ab, diesem Personenkreis ein Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, ihn bei der Selbstorganisation zu unterstützen, ihm zu helfen, Selbstbewusstsein zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen. Die Klientinnen und Klienten sollen lernen, das Leben (wieder) selbst zu meistern. Heimaufenthalte können hierdurch vermieden bzw. hinausgezögert werden (ambulant vor stationär).
Die betreuten Menschen werden durch Fachdienste in einem dem Hilfebedarf angepassten Turnus besucht (einmal bis mehrmals die Woche). Zu den Hilfen gehören Hilfen beim selbstständigen Wohnen und Leben, bei der Ernährung und persönlichen Hygiene, bei Konflikten mit Bezugspersonen oder Vermietern sowie Unterstützung bei Behörden- oder Arztbesuchen.
Ziel der Hilfen ist es, dem betroffenen Menschen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in eigener Wohnung und beim Leben in der Gemeinschaft (wieder) zu ermöglichen.
i) Carl-Sonnenschein-Haus
Das Carl-Sonnenschein-Haus betreut als stationäres Hilfsangebot wohnungslose, allein stehende Menschen ab dem 21. Lebensjahr, die sich in besonderen Notsituationen befinden und aus eigener Kraft zunächst nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Die Aufnahme von jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Kostenträger.
Die Einrichtung der Wohnungslosenhilfe ist mit einer Kapazität von 80 Plätzen ausgestattet. Separate Wohnbereiche für Frauen (8 Plätze), für eine suchtmittelfreie Gruppe (5 Plätze) und eine Verselbstständigungsgruppe (10 Plätze) werden vorgehalten.
Das differenzierte Wohnangebot wird durch verschiedene Kurse ergänzt. So haben die Bewohner z. B. die Möglichkeit an beruflichen Integrations- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, um ihre beruflichen Startchancen zu verbessern. Andere Bewohner helfen kontinuierlich im und am Haus, indem sie u. a. die Außenanlagen und die Bushaltestelle im Umkreis allmorgendlich in einen gepflegten Zustand versetzen. So übernehmen sie Verantwortung für das Umfeld.
Ziel des Auftrages ist die Befähigung zur Selbsthilfe, zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines menschenwürdigen Lebens. Durch individuell vereinbarte Hilfepläne wird die Besonderheit der jeweiligen Lebenssituation berücksichtigt. Konkrete Maßnahmen umfassen insbesondere den Aufbau sozialer Beziehungen, der Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes sowie die Eröffnung einer Wohnraumvermittlung.
- Fachveranstaltungen und Runde Tische
a) Fachveranstaltung „Wohnungslose junge Menschen“
Am 17.11.2017 fand auf Initiative der Stadt Oberhausen in Kooperation mit dem Caritasverband die erste Fachveranstaltung „Wohnungslose junge Menschen“ unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Diakonie, der Kurbel, der Ruhrwerkstatt, des Jobcenters, des Landgerichts Duisburg sowie verschiedener Vertreter/innen der Bereiche Jugend und Soziales statt. Als erstes Etappenziel wurde die Zusammenstellung der Datenlage sowie der aktuellen Angebote für wohnungslose junge Menschen (18-25 Lebensjahr) vereinbart. Eine Unterarbeitsgruppe wurde beauftragt, die gelieferten Daten zusammenzutragen und für die nächste Fachveranstaltung aufzubereiten. Der Termin der nächsten Fachveranstaltung ist für den 05.02.2019 anberaumt.
b) Runder Tisch Wohnungslose
Im Februar 2017 wurde durch den Bereich Soziales der „Runde Tisch Wohnungslose“ ins Leben gerufen. Eingeladene der Auftaktsitzung waren Vertreter/innen von Caritas, Diakonie, Jobcenter, CVJM, AWO und Sozialverwaltung. Der Kreis wurde späterhin um eine Vertreterin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) erweitert. Neben der Bestandsaufnahme vorhandener Ressourcen für die Betreuung des Personenkreises Obdachloser, Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit Bedrohter war Zielsetzung aller Beteiligten die Abgrenzung und trennscharfe Definition der jeweiligen Aufgabenschwerpunkte, sowie eine Optimierung der Vernetzung der Oberhausener Akteure. Der Kreis der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird in den Sitzungen thematisch ausgeklammert, da, wie oben beschrieben, ein sich mit den besonderen Anforderungen dieser Zielgruppe befassender, separater Arbeitskreis (Fachveranstaltung „Wohnungslose junge Menschen“) seine Arbeit aufgenommen hat.
Als Themenfeld des Arbeitskreises wurden insofern die Zielgruppen „wohnungslose Frauen“ und „wohnungslose Erwachsene ab 26 Jahren“ identifiziert.
Es wird vermutet, dass sich eine nicht näher einzuschätzende - nicht in den vorliegenden Zahlen abzubildende - Dunkelziffer von Frauen im Milieu der „Couch-Surfer“ bewegt. Mutmaßlich geht diese Form der Schlafplatzbeschaffung mit Nötigung der Frauen zur Prostitution einher.
Außer im Frauenbereich des Carl-Sonnenschein-Hauses existieren in Oberhausen keine weiteren speziell auf den Personenkreis wohnungsloser Frauen zugeschnittenen Angebote. Laut Einschätzung der Fachleute wären insbesondere niedrigschwellige Angebote unter Berücksichtigung der sehr schambehafteten Problematik zielführend. Mögliche Formen und Inhalte solcher Angebote werden aktuell von den Akteuren diskutiert.
Der Runde Tisch tagt zweimal jährlich. Die nächste Sitzung ist für den 03.04.2019 terminiert.
- Mögliche Projekte und Projektförderungen
Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund „der Anspannung der Wohnungsmärkte und einer deutlichen Zunahme des Zuzugs von Flüchtlingen, die ebenfalls mit vorübergehender Unterbringung und Wohnraum zu versorgen sind“[1] das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ aufgelegt. Das Aktionsprogramm verfolgt die Zielsetzungen
- konsequenter Prävention drohender Wohnungslosigkeit,
- Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse,
- weiteren Ausbaus bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen
und peilt folgende Zielgruppen an:
- Personen und Haushalte, die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind
- Personen und Haushalte, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind und
- Personen und Haushalte, die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, mit Normalwohnraum versorgt wurden und auf Unterstützung zur Prävention von erneutem Wohnungsverlust angewiesen sind.
In der letzten Sitzung des „Runder Tisch Wohnungslose“ am 05.12.2018 wurde auf die Option einer Landesförderung möglicher Projekte aufmerksam gemacht.
- Zusammenfassung, Status quo und Ausblick
Insgesamt wird das Oberhausener Versorgungsangebot für den Personenkreis der Obdachlosen, Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten in Oberhausen von allen Akteuren positiv beurteilt und als adäquat bewertet. Der regelmäßige Austausch in Arbeitskreisen und Fachveranstaltungen führt zu einer guten Vernetzung der Fachleute und Synchronisierung der Angebote im Sinne der betroffenen Klientel. Akuter Handlungsbedarf, so die einhellige Meinung der Akteure, besteht nicht. Gleichwohl wird auf dem Feld wohnungsloser Frauen ein noch zu konkretisierendes Angebotsdefizit vermutet. Problematisch ist hierbei, dass ein eventueller tatsächlicher Bedarf erst mittels eines konkreten und wahrnehmbaren Angebots und dessen Annahme durch den betroffenen Personenkreis ermittelt werden kann. Denn es gibt nicht die wohnungslose Frau. Das Angebot muss daher so flexibel sein, sich den sich herauskristallisierenden, tatsächlichen Bedürfnissen der Nutzerinnen anpassen zu können.
[1] Broschüre des MAGS „Aktionsprogramm ‚Hilfen in Wohnungsnotfällen‘“
