Beschlussvorlage - B/16/4285-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Verlagerung der Verwaltungin der Gesamtschule Osterfeld (GSO)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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23.01.2019
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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07.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister auf die Vorberatung des Finanz- und Personalausschusses bzw. die vorherige Kenntnisnahme des Schulausschusses.
- Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Maßnahme sowie überplanmäßige Mittel für die Verlagerung der Verwaltung in der Gesamtschule Osterfeld (GSO) bereitzustellen:
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto
310003010600100 Gesamtschule 785110 AiB Hochbaumaß- 270.000,00
Osterfeld nahme OGM
Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto
310003010600100 Gesamtschule 785120 Anlage im Bau 98.000,00
Osterfeld Hochbaumaß-
nahme HOAI OGM
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2018 wird eingehalten.
Konsequenzen
Bezug
M/16/3674-01
Stadterneuerungsprojekt „Soziale Stadt Osterfeld“
hier: Sachstand zur weiterentwickelten IHK-Teilmaßnahme Nr. 2: „Errichtung eines Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur am Standort der Gesamtschule Osterfeld (Jugendzentrum, Stadtteilbibliothek, Mehrzweck-Aula)“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ] siehe Beschlussvorschlag
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Für diese Maßnahmen wurden zunächst Haushaltsmittel für das Jahr 2019 beantragt und auch vorgesehen. Mittel können jedoch bereits im Haushalt 2018 bereitgestellt werden, so dass die Notwendigkeit einer überplanmäßigen Ausgabe besteht.
Notwendigkeit der Maßnahmen
Die Verwaltung bereitet bis Februar 2019 die Stellung eines Förderantrages für die Errichtung eines Multifunktionskomplexes der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur am Standort der Gesamtschule Osterfeld u.a. im Rahmen eines europaweit ausgelobten Architektenwettbewerbs vor. Die Umsetzung dieses Projektes bedingt jedoch die Verlagerung der vorhandenen Verwaltung der GSO aus dem Teilbereich des Bauteils A der GSO in einen anderen Teil der Schulgebäude. Geplant ist derzeit das B-Gebäude, Teilbereich jetzige Stadtteilbibliothek. Die Kosten der gesamten Verlagerung sind nicht zuwendungsfähig und müssen allein aus dem Haushalt der Stadt Oberhausen bestritten werden.
Grundsätzlich soll das Projekt erst nach einer konkreten Förderzusage durch Bewilligungsbescheid weitergeführt werden (Erwartungszeitpunkt: Herbst 2019). Zur Wahrung einer entsprechenden Flexibilität innerhalb der weiteren Projektbearbeitung ist es jedoch zielführend, die Planungen auch des Teils, der nicht bezuschusst wird, vorzubereiten, damit die Umsetzung des Zuschussprojekts, das bei der Bezirksregierung und dem zuständigen Ministerium beim Land NRW eine hohe Wertschätzung genießt, nach Bewilligung zeitnah umgesetzt werden kann. Die Planung sowie die Baumaßnahme mit einem Gesamtumfang von rd. 1.000.000,00 EUR haben vor Beginn der Zuschussmaßnahme, also auch vor Beginn des Abrisses des Gebäudeteils, zu erfolgen.
Daher waren für das Haushaltsjahr 2019 angemessene Haushaltsmittel beantragt worden, die jedoch aus haushaltstechnischen Gründen jetzt bereits 2018 im Rahmen des durch den Rat beschlossenen Immobilienmanagementvertrags abgewickelt werden sollen.
Mit der OGM GmbH soll daher bereits in diesem Jahr ein Vertrag über Baukosten von 270.000,00 EUR brutto und HOAI-Leistungen von 98.000,00 EUR brutto geschlossen werden und eine Vorabzahlung noch im Jahr 2018 erfolgen.
Die weitere Abwicklung soll dann mit Haushaltsmitteln des Jahres 2020 erfolgen.
