Beschlussvorlage - B/16/4286-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme von 40% der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.07.2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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07.02.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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13.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß §1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 23.03.2015 verzichtet.
Der Rat der Stadt beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen vom 01.01.2019 bis zum 31.07.2019.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z.B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon nach wie vor unberührt.
Durch die Bildung einer Rückstellung im laufenden Haushaltsjahr 2018 beim Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 700.000 EUR ist eine ergebnisneutrale Darstellung und somit Finanzierung im Haushaltsjahr 2019 gesichert.
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss vom 24.09.2018, Vorlagennummer B /16/ 3797-01 ist die Übernahme von
40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2018 befristet bis zum 31.12.2018 zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen beschlossen worden.
Mit Schreiben vom 12.11.2018 machte die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege erneut darauf aufmerksam, dass die gesetzliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nicht auskömmlich sei. Sie baten um Fortsetzung der Gewährung von freiwilligen Zuschüssen in Höhe von 40% des Trägeranteils. Im Gegenzug werden die freien Träger sich weiterhin konstruktiv an der Sicherung des Rechtsanspruchs in Kindertageseinrichtungen beteiligen.
Die seit dem 01.08.2016 in Kraft getretene Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung beinhaltet zum einen die Erhöhung der Dynamisierung der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3,0 % pro Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) und zum anderen die Einführung eines zusätzlichen Zuschusses zu den Kindpauschalen. Des Weiteren hat das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für die KJ 2017/2018 und 2018/2019 weitere finanzielle Mittel im Rahmen eines Trägerrettungsprogramms bereitgestellt. Dennoch sind diese Maßnahmen nicht auskömmlich, um unter anderem die jährlich steigenden Personalkosten der freien Träger zu finanzieren.
Aufgrund des Auslaufens der vertraglichen Regelungen wurde vereinbart, dass die Übernahme von 40% der gesetzlichen Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen befristet vom 01.01.2019 -31.07.2019 ohne eine neue vertragliche Regelung fortgeführt wird. Die Kosten für die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger belaufen sich für den Zeitraum 01.01.-31.07.2019 auf rund 700.000 EUR.
Es erfolgt eine monatliche Auszahlung an die Träger, analog der Abschlagszahlungen zu den gesetzlichen Betriebskostenpauschalen.
Durch die Bildung einer Rückstellung im laufenden Haushaltsjahr 2018 ist eine ergebnisneutrale Darstellung und somit Finanzierung im Haushaltsjahr 2019 gesichert.
Am 31.07.2019 endet die gesetzliche Übergangsfinanzierung. Die anvisierte Verabschiedung eines neuen Kinderbildungsgesetzes ist nach Aussage Landesregierung (vgl. Städtetag NRW, Umdruck-Nr. Q 4094) erst zum Kindertageseinrichtungsjahr (KJ) 2020/2021 möglich. Eine Übergangsfinanzierung für das KJ 2019/2020 soll rechtzeitig auf den Weg gebracht werden. Ein Referentenentwurf eines „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ liegt inzwischen vor und soll die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2019/2020 sicherstellen. Die Fachverwaltung befindet sich derzeit in der Prüfung.
