Beschlussvorlage - B/16/4280-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss und die vorherige Kenntnisnahme des Umweltausschusses.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Maßnahmen sowie die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie nachfolgend aufgeführt:

 

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

610002160100001

Rettungswache OB-Süd

785110

Anlage im Bau

Hochbau OGM

400.000,00

610002160100001

Rettungswache OB-Süd

785120

HOAI-Leistungen
OGM

100.000,00

610002160100002

Rettungswache OB-Nord

785110

Anlage im Bau

Hochbau OGM

400.000,00

610002160100002

Rettungswache OB-Nord

785120

HOAI-Leistungen
OGM

100.000,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe der Bezirksregierung für das Haushaltsjahr 2018 wird eingehalten.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/3484-01:

Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Oberhausen mit Anlagen

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  (  )

 

    ja   (X)     siehe Beschlussvorschlag

 

b) Sonstige

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Außerplanmäßige Mittelbereitstellung

 

Für diese Maßnahmen wurden zunächst Haushaltsmittel für das Jahr 2019 beantragt und auch vorgesehen. Mittel können jedoch bereits im Haushalt 2018 bereitgestellt werden, so dass die Notwendigkeit außerplanmäßiger Ausgaben im investiven Bereich besteht.

 

 

Notwendigkeit der Maßnahme

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2018 unter Drucksache B/16/3484-01 die Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes (RDBP) für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen beschlossen.

 

Die Bedarfspläne sind kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern und fortzuschreiben.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

 

In einem Gutachten vom 07.07.2017 wurde festgestellt, dass die Versorgungsbereiche nicht mehr zeitgemäß sind und zur Erreichung der Hilfsfrist und Eintreffzeiten zwei zusätzliche Rettungswachenstandorte in Alstaden und Schmachtendorf notwendig sind.

 

Die Umsetzung des erarbeiteten RDBP´s hat in Oberhausen u. a. zur Folge, dass zwei weitere Rettungswachenstandorte benötigt werden. Die Standortstruktur für die Notfallrettung mit derzeit zwei städtischen Rettungswachen erweist sich nach Überprüfung der Standortstruktur durch einen externen Gutachter nicht mehr als bedarfsgerecht. Durch ein gesteigertes Einsatzaufkommen, dem demographischen Wandel sowie rapide steigendem Verkehrsaufkommen ist es zukünftig erforderlich, zusätzliche Rettungsmittelstandorte im Stadtgebiet in Betrieb zu nehmen.

 

Durch das o.g. aktuelle externe Gutachten zur Standortüberprüfung der Rettungswachen wird angeregt, im Oberhausener Stadtgebiet zwei weitere Rettungswachenstandorte in Betrieb zu nehmen (ein Standort in Alstaden und ein Standort in Schmachtendorf).

 

Auf Grundlage inzwischen durch Probebetriebe gewonnener Erkenntnisse konnte in Zusammenarbeit mit der städtischen Planungsverwaltung eine Vorauswahl geeigneter Standorte getroffen werden. Eine Detailprüfung erfolgt zurzeit.

 

 

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