Beschlussvorlage - B/16/4273-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
2. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019“.
Sachverhalt
Begründung
Die Sterkrader Interessengemeinschaft e. V. (STIG) hat einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW für den 06.01.2019 gestellt (Anlage 2). Durch die „1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2019“ soll nunmehr am 06.01.2019 ein Verkaufssonntag im Stadtteil Sterkrade freigegeben werden.
Der Rat der Stadt wird gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten, um die Öffnung der Ladenlokale am 06.01.2019 in Sterkrade zu ermöglichen. Da es sich bei der nächsten Ratssitzung um die letzte vor diesem Sonntag handelt, ist ein Beschluss aus terminlichen Gründen noch in der Ratssitzung am 17.12.2018 erforderlich.
Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) wurde durch das Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Entfesselungspaket I), das am 30.03.2018 in Kraft getreten ist, geändert. Danach dürfen gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach der Novellierung des LÖG NRW setzt eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u.a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen muss. Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient (Nr. 2),
*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),
*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder
*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).
Von der durch den unverändert gebliebenen § 6 Abs. 4 LÖG eröffneten Möglichkeit, entsprechende Tage durch Verordnung freizugeben, hat die Stadt Oberhausen seit vielen Jahren Gebrauch gemacht. Das erforderliche öffentliche Interesse i.S.d. § 6 Abs. 1 LÖG NRW begründet sich im Hinblick auf den 06.01.2019 bereits daraus, dass die vorgesehene Ladenöffnung wegen des parallel dazu stattfindenden Sterkrader Dreikönigsfestes im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW im Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung stattfindet. Zudem dient die beabsichtigte Ladenöffnung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 4 LÖG NRW dem Erhalt eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und eines zentralen Versorgungsbereichs sowie der Belebung der Innenstadt. Das Sterkrader Dreikönigsfest ist jedenfalls in Kumulation mit diesen weiteren Sachgründen geeignet, die Durchbrechung der Sonntagsruhe zu rechtfertigen.
Die Innenstadt Sterkrade wurde bereits im Rahmen des Gutachtens zum kommunalen Einzelhandelskonzept Oberhausen (Bl. 81 ff.) als zentraler Versorgungsbereich eingeordnet.
Diesen i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LÖG NRW zu erhalten und zu stärken ist Ziel zahlreicher, nachfolgend im Einzelnen dargestellter Maßnahmen. Das diesen Maßnahmen zugrunde liegende Konzept für Sterkrade wird durch einzelne Ladenöffnungen am Sonntag im Interesse der Erhaltung und Stärkung eines vielfältigen Einzelhandelsangebotes i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW ergänzt. Zudem kann nach dem Sachgrund gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 LÖG NRW eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen auch zugelassen werden, wenn sie der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient. Nach der Begründung in dieser Vorschrift möchte der Gesetzgeber insbesondere einer drohenden Verödung der Innenstädte entgegenwirken. Diese drohende strukturelle Entwicklung kann sich im erheblichen Umfang negativ auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung auswirken. Die Schaffung und Entwicklung von prosperierenden Lebens- und Wohnverhältnissen definiert der Gesetzgeber als gewichtigen Sachgrund. Zielrichtung der Regelung ist, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Eine abnehmende Vielfalt von Einkaufsmöglichkeiten insbesondere in stationären Einzelhandel führt zu einer schleichenden Verschlechterung der Lebensverhältnisse für die Bevölkerung. Damit einhergehen können negative Entwicklungen, wie beispielsweise eine hohe Fluktuation bei Mietern von Gewerbeflächen und eine stetig abnehmende Qualität und Vielfalt an Verkaufsangeboten. Die Verschlechterung der örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse kann bis zur Abwanderung von größeren Bevölkerungsteilen und weiteren, nicht dem Einzelhandel zuzuordnenden Unternehmen führen.
Auf Grundlage von Erhebungen des Citymanagements Sterkrade wurden im September 2015 für ca. 400 untersuchte Ladenlokale im Innenstadtbereich von Sterkrade 40 Leerstände ermittelt. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 10%. Bezogen auf die Verkaufsfläche summieren sich die Leerstände auf ca. 8.800 m². Eine im Frühjahr 2018 durchgeführte Erhebung des Citymanagements Sterkrade belegt gegenüber dem Jahr 2015 eine Zunahme der Leerstände in der Sterkrader Innenstadt auf 51. Die Leerstandsquote ist 2018 im Vergleich zu 2015 somit auf 12,75% gestiegen. Besonders gravierend stellt sich der Anstieg der leerstehenden Verkaufsfläche dar, da unter den hinzugekommenen Leerständen auch großflächige Einzelhandelsbetriebe (z. B. Möbelhaus, Baumarkt) zu finden sind. Der absolute Wert der leerstehenden Verkaufsfläche beläuft sich im Jahr 2018 auf ca. 33.400 m². Dieser Entwicklung soll auch durch die beabsichtigte Ladenöffnung als einem kleinen von zahlreichen Bausteinen entgegen gewirkt werden. Denn gerade für die Innenstädte und örtlichen Zentren der Gemeinden kommt dem Einzelhandel eine besondere Bedeutung zu. Als wichtiger Frequenzbringer sorgt das Einkaufsangebot für die Belebung der Zentren (Magnetfunktion). Von der grundsätzlichen Eignung der Ladenöffnung, die Lebens- und Wohnverhältnisse vor Ort zu beeinflussen ist auszugehen. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen kann eine Ladenöffnung dazu beitragen, die Attraktivität der Innenstädte zu steigern und ihrer Verödung entgegen zu wirken. Die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen hat „Magnetfunktion“, die in erheblichem Umfang Publikum anzieht. Diese Attraktivität für die Stärkung und Revitalisierung örtlicher Zentren zu nutzen, liegt im öffentlichen Interesse. Eine Ladenöffnung am Sonntag stellt dabei lediglich ein ergänzendes Element zu den bereits angesprochenen Konzepten und Maßnahmen dar, mit denen seit Jahren versucht wird, die Sterkrader Innenstadt zu beleben und zu stärken.
Im Mai 2006 hat die Stadt Oberhausen die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH mit der Erstellung eines Gutachtens zu einem kommunalen Einzelhandelskonzept Oberhausen beauftragt. Das Gutachten ist die fachliche Grundlage des Ratsbeschlusses „Einzelhandelskonzept Oberhausen“ vom 26.05.2008 (https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-oekologische-stadtentwicklung/regional-_stadt-_und_quartiersplanung/stadtplanung_material/20080625_einzelhandelskonzept_ratsbeschluss.pdf), der die zukünftigen Planungsziele zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels und der Versorgung Oberhausen festlegt. In dem Gutachten (https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-oekologische-stadtentwicklung/stadtplanung/stadtplanung_material/eh-konzept_gma-gutachten_ratsbeschluss_26.pdf) werden die bestehenden Versorgungsstrukturen dargestellt und bewertet. Das Gutachten dient auch als Planungsgrundlage für das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Oberhausen. Mit dem integrierten Handlungskonzept (https://www.oberhausen.de/de/index/stadtentwicklung-umwelt/stadtentwicklung/stadtteilentwicklung-sterkrade/stb-sterkrade-material/ihk_sterkrade.pdf) für Sterkrade (10/2015) verfolgt die Stadt Oberhausen das Ziel, Sterkrade als lebenswerten Standort zu fördern, zahlreiche Maßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes befassen sich mit den Komplexen Kinder & Jugend, Ausbildung, Gesundheitswirtschaft, Raumgestaltung. Verkaufsoffene Sonntage unterstützen die Stadt Oberhausen bei der Erreichung der obigen Ziele.
Hintergrund und Integriertes Handlungskonzept
Die Sterkrader Innenstadt soll mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in den kommenden Jahren wieder in ihrer Attraktivität als Wohn- und Handelsstandort gestärkt werden. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel stammen hauptanteilig vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen. 20 % der Finanzierung übernimmt die Stadt Oberhausen. Dies geschieht im Rahmen der Städtebauförderung. Beim angestrebten Erneuerungsprozess in Sterkrade soll mit Hilfe der Förderung das Ziel erreicht werden, die vielen Funktionen der Innenstadt nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern gleichzeitig auch zu stärken, um so eine dauerhaft lebendige Innenstadt zu entwickeln. Mit Beginn der Umsetzung des sogenannten Integrierten Handlungskonzepts (IHK) für Oberhausen-Sterkrade, das die einzelnen Maßnahmen, Konzepte und Handlungsschritte bündelt, erfolgten auch umfassende Beteiligungsprozesse. Im Jahr 2018 werden die Umgestaltungs- und Erneuerungs-maßnahmen in der Innenstadt von Sterkrade nun auch für die Bürgerinnen und Bürger greifbarer. So ist Anfang des Jahres nicht nur der Verfügungsfonds gestartet, ein Mittel zur Umsetzung kleinerer Projekte im Stadtteil, sondern auch ein Fassaden- und Hofprogramm. Dieses unterstützt Hauseigentümer mit Mitteln aus der Städtebauförderung bei der Umsetzung von Aufwertungs- und Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden. Zudem wurde im Rahmen des im Januar 2018 veröffentlichten Image- und Marketingkonzepts für den Stadtteil eine gemeinsame Wort-Bild-Marke entwickelt. So sollen das Zusammen-gehörigkeitsgefühl und die Vermarktung des Stadtteils Sterkrade als attraktiver Standort gewährleistet werden. Die Erstellung eines Gestaltungskonzepts für den öffentlichen Raum steht kurz bevor. Abgerundet werden die Aufwertungsmaßnahmen durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die die verschiedenen Akteure im Stadtteil einbinden und auch für die Bürgerinnen und Bürger interessante Angebote schaffen sollen.
Aufwertung des öffentlichen Raums
Gestaltungskonzept öffentlicher Raum
Mit dem Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum sollen Gestaltungsleitlinien und konkrete Gestaltungsvorschläge für die Innenstadt Sterkrade entwickelt werden. Ziel ist es, eine „grünere“ Innenstadt zu schaffen, die vielfältige Anreize für Bewegung, Spiel und Kommunikation bietet. Der Gestaltungswettbewerb für den öffentlichen Raum stellt die Grundlage für folgende Projekte dar:
- A3 Relaunch Kleiner Markt
- A4 Relaunch Großer Markt
- A5 Relaunch Fußgängerzone
- A6 Neugestaltung Arnold-Rademacher-Platz
- A11 Gestaltung der Innenstadteingänge
- A12 Eingangsbereich Volkspark
- A13 Aufwertung ausgewählter Straßenräume
- A14 Freilegung und Gestaltung des Elpenbachs
- A7 Treff- und Bewegungspunkte für Jugendliche
Für die Organisation und Durchführung des Verfahrens wurde ein Büro (Verfahrensmanagement) beauftragt. Im Frühjahr 2019 werden vier Planungsbüros parallel Ideen und Planungen erarbeiten. Dieses Verfahren wird durch Kolloquien und Beteiligungsveranstaltungen begleitet. Sowohl für das Gestaltungskonzept öffentlicher Raum als auch für das Nahmobilitätskonzept erfolgte eine umfassende Beteiligung der relevanten Akteure, Besucher, Passanten, Anlieger und Nutzer.
Zeitplan
- Wettbewerbliches Verfahren mit vier Planungsbüros von Januar bis März 2019
- Ideenmarkt 1 – öffentliche Vorstellung erster Ideenskizzen: Januar 2019
- Ideenmarkt 2 – öffentliche Vorstellung der Entwurfskonzepte: März 2019
- Jurysitzung und Entscheidung des Siegerentwurfs: April 2019
Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit
Das Nahmobilitätskonzept dient der Förderung des Fuß- und Radverkehrs in der Sterkrader Innenstadt und bildet die verkehrstechnische Grundlage für das Gestaltungskonzept (A1). Im zweiten Halbjahr 2016 beauftragte die Stadt Oberhausen das Büro StadtVerkehr aus Hilden mit der Erarbeitung. Das Nahmobilitätskonzept wurde im ersten Halbjahr 2017 erarbeitet und vom Rat der Stadt beschlossen, um als Grundlage in den Gestaltungswettbewerb für den öffentlichen Raum einzufließen.
Von den im Nahmobilitätskonzept beschriebenen Maßnahmen werden ausgewählte Projekte in den Folgejahren umgesetzt werden.
Zeitplan
- Planung der Umsetzung größerer Maßnahmen im September 2018
- Versetzen der Werbetafel: Abstimmung mit Firma Ströer
- Reparatur der HOAG-Trasse: an Bereich 5-6-40 weitergeleitet
- Führung des Radverkehrs auf der Steinbrinkstraße: Straßenabschnitt wird derzeit im Rahmen des MAN Gebäudeabrisses überplant
- Entschärfung einer konfliktträchtigen Grundstückzufahrt: Zufahrtsituation wird sich durch Neubau ändern
Ausbau der Betuwe-Linie: Qualifizierung Gewinnerentwurf Bahnhofsareal
Im Zuge des Ausbaus der „Betuwe-Linie“ sind Umbaumaßnahmen im Bahnhofsbereich geplant. Das Ergebnis des Wettbewerbs, der von der Stadt initiiert wurde, liegt der DB vor. Im Frühjahr 2018 wurde bekannt gegeben, dass sie die Stadt Oberhausen mit der Deutschen Bahn verständigen könnte, den Bahnhof nach den Ergebnissen des Wettbewerbs umzugestalten.
Relaunch Kleiner Markt
Zur Optimierung der Aufenthaltsqualität in der Sterkrader Innenstadt soll die Platzfläche Kleiner Markt unter den Aspekten Spiel, Bewegung, Kommunikation und ökologische Aufwertung umgestaltet werden. Diese Maßnahme wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum (A1) konkretisiert und umgesetzt.
- Durchführung von Gestaltungsworkshops Kleiner Markt am 1. Oktober 2018 für Kinder und am 2. Oktober 2018 für Erwachsene.
Relaunch Großer Markt
Zur Optimierung der Aufenthaltsqualität in der Sterkrader Innenstadt soll die Platzfläche Großer Markt unter den Aspekten Spiel, Bewegung, Kommunikation und ökologische Aufwertung umgestaltet werden. Diese Maßnahme wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum (A1) konkretisiert und umgesetzt.
Relaunch Fußgängerzone
Zur Optimierung der Aufenthaltsqualität in der Sterkrader Innenstadt soll die Fußgängerzone unter den Aspekten Spiel, Bewegung, Kommunikation und öko-logische Aufwertung umgestaltet werden. Diese Maßnahme wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum (A1) konkretisiert und umgesetzt.
Neugestaltung des Arnold-Rademacher-Platzes
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bahnhofs Sterkrade soll der Arnold-Rademacher-Platz unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen der Verkehrsteilnehmer aufgewertet werden. Diese Maßnahme wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum (A1) konkretisiert und umgesetzt.
Aufwertung Spielplatz Gartenstraße zum Quartiersplatz und Aufwertung des Spielplatzes Tirpitzstraße
Der Spielplatz an der Gartenstraße soll zu einem familienorientierten und generationsübergreifenden Quartiersplatz umgestaltet werden. Neben kommunikativen Bereichen sind attraktive Angebote für Kinder unterschiedlichen Alters, Familien, Erwachsene und Senioren geplant.
Der Umbau und die Eröffnung der Plätze sollen durch weitere Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Beispielsweise könnte ein Eröffnungsfest auf dem Quartiersplatz Gartenstraße mit verschiedenen Akteuren organisiert werden, bei dem Bewegungsaktionen und Spiele mit Kindern durchgeführt werden. Auch ein Aushang von Bauplänen o.ä. im Stadtteilbüro ist geplant. Der Spielplatz an der Tirpitzstraße soll für die Zielgruppe Kleinkinder aufgewertet werden. Neben ergänzenden Spielmöglichkeiten ist ein zweiter Zugang zu planen.
- Auftragsvergabe durch OGM an Landschaftsarchitekturbüro erfolgt 26/07/2018
- bauliche Umsetzung ab 1. Quartal 2019 geplant
Gestaltung der Innenstadteingänge
Die Innenstadteingänge sollen stadtgestalterisch aufgewertet werden, um die Außenwahrnehmung der Sterkrader Innenstadt zu verbessern. Diese Maßnahme wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum konkretisiert und umgesetzt.
Aufwertung Zilianplatz
Zur Verbesserung der Stadtgestaltung und Aufenthaltsqualität soll der Zilianplatz aufgewertet werden. Diese Maßnahme wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum konkretisiert und umgesetzt.
Aufwertung Finanzstraße
Um die Verbindungsfunktion zu wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, z. B. zur Stadtteilbibliothek, zu akzentuieren, soll die Finanzstraße aufgewertet werden. Diese Maßnahme wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gestaltungskonzepts öffentlicher Raum konkretisiert und umgesetzt.
Aufwertung von Schlüsselimmobilien
Neubau Wohn- und Geschäftshaus (ehem. Kaiser & Ganz)
Die Stadt hat eine Baugenehmigung erteilt; diese ist drei Jahre lang gültig. Für das Gebiet liegt kein B-Plan vor. Im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus sind förderrechtlich vier Vollgeschosse möglich. Bisher ist jedoch kein Förderantrag vorhanden, der zur Prüfung an das Ministerium weitergereicht werden kann. Aktuell konnte noch kein Investor für die Fläche gefunden werden. Zur temporären Gestaltung der Fläche teilte die OGM 2017 eine Teilfläche in Form eines Dreiecks ab, richtete die Oberfläche her und stellte somit eine Begehbarkeit her. Zudem wurden auf der Fläche Hochbeete sowie Sitzgelegenheiten durch die Ruhrwerkstatt im Rahmen des Projektes Essbare Stadt der Lokalen Agenda eingerichtet. Am 5. Mai 2018 fand ein Aktionstag im Rahmen des bundesweiten Tages der Städtebauförderung statt. Etwa 200 Besucherinnen und Besucher unter-schiedlichen Alters informierten sich auf der Fläche des ehemaligen Kaiser und Ganz-Gebäudes über aktuelle Projekte im Stadtteil und das Thema Städtebauförderung im Allgemeinen. Neben Informationen, Tombola und kleinen Stärkungen standen die im Rahmen des Image- und Marketingkonzepts entwickelten Werbeartikel zum Verkauf.
Mobilisierung der Eigentümerschaft und der Gewerbetreibenden
Fassaden- und Hofprogramm
Der Aufwertungsbedarf in der Innenstadt von Sterkrade wird an einer Vielzahl von Gebäuden sichtbar. Ziel des Fassaden- und Hofprogramms ist der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden, die gestalterische Aufwertung des privaten Wohnumfelds sowie die Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft.
Die Richtlinie zum Fassaden- und Hofprogramm wurde im ersten Halbjahr 2018 im Rat der Stadt Oberhausen beraten und beschlossen. Es wurden bereits einige Fassaden und Höfe mithilfe des Fassaden- und Hofprogramms aufgewertet. Die große Nachfrage an dem Programm lässt auf eine Fortführung dieser Entwicklung schließen.
Aktueller Stand:
- 11 eingegangene Anträge
- 10 versendete Bewilligungen
- 2 fertig gestellt (Robert-Koch-Str. 1, Steinbrinkstraße 216)
- 8 in Umsetzung (Bahnhofstraße 8, 10, 11, 12, Holtkampstraße 20, 22, 26, Steinbrinkstraße 249)
- Diverse Immobilieneigentümer/innen in Beratung
Aktuell wird ein Gestaltungshandbuch erarbeitet, das die Beratung von Immobilieneigentümern vor allem mit Positivbeispielen und Erläuterungen unterstützen soll.
Leerstands- und Ansiedlungsmanagement
Die Aufwertung der handelswirtschaftlichen Entwicklungsoptionen der Sterkrader Innenstadt, der Abbau von Leerständen und die Attraktivierung leerstehender Ladenlokale zur Verbesserung der Wiedernutzungsoptionen sind Ziele des Leerstands- und Ansiedlungsmanagements. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden unter den Punkten Unterstützung von Gewerbetreibenden und Beratung von Immobilieneigentümern aufgeführt. Das Citymanagement Sterkrade führt derzeit wieder verstärkt Gespräche mit diversen Filialisten mit dem Ziel einer Ansiedlung am Standort Innenstadt Sterkrade und zur Stärkung des gesamten Einzelhandels- und Gewerbestandorts.
Stärkung der Gesundheitswirtschaft
Im IHK wurde das Thema Gesundheit sowohl bei Maßnahmen im öffentlichen Raum aufgegriffen als auch direkt im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Gesundheitsnetzwerks berücksichtigt. Ziel ist zum einen, die Themen Bewegung und Gesundheit in den öffentlichen Raum zu transportieren und zum anderen, die Synergien dieses bedeutsamen Standort- und Wirtschaftsfaktors in Sterkrade stärker zu nutzen. Daher wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich regelmäßig trifft. Im ersten Halbjahr 2018 standen schwerpunktmäßig die Planungen für den Gesundheitsparcours während des Spiel- und Sportwochenendes im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurden folgende Inhalte diskutiert bzw. Projekte besprochen:
- Projektidee „Wartezimmer Sterkrade“ und Teilnahme am Ärztestammtisch
- Bessere Verknüpfung zwischen Gesundheitswirtschaft und Gewerbetreibenden zur Stärkung der Innenstadt von Sterkrade
- Informationen zu laufenden IHK-Maßnahmen (z.B. Sachstand zur Umgestaltung der Spielplätze und Möglichkeiten der Beteiligung der Gesundheitswirtschaft
- Durchführung von Business-Mittagessen mit STIG und Gesundheitswirtschaft
- Aktionen rund um die Dialogbank in Sterkrade
Die AG-Teilnehmer haben sich das Ziel gesetzt, den Gesundheitsparcours beim Spiel- und Sportwochenende erstmals mit einem eigenen Rahmenprogramm zu begleiten. Darüber hinaus sollte insbesondere die Projektidee „Wartezimmer Sterkrade“ vorangetrieben und auf eine Machbarkeit geprüft werden. Zudem sollen weitere Business-Mittagessen durchgeführt werden.
Image- und Marketingkonzept
Verbunden mit der Erstellung eines Image- und Marketingkonzepts sind die Entwicklung eines neuen Profils für Sterkrade sowie die Erarbeitung geeigneter Instrumente und Projekte zur Identitätsstärkung. Die Agentur CONTACT hat im Rahmen des Image- und Marketingkonzepts unter Beteiligung der Sterkrader Akteursschaft eine Corporate Identity und ein Corporate Design entwickelt. Am 24.01. fand in einem zentralen Ladenlokal in der Bahnhofstraße die Ergebnispräsentation mit einer Pressekonferenz und anschließendem Sektempfang für die Sterkrader Bürgerschaft statt. Nach der feierlichen Enthüllung des neuen Logos und Claims wurden die im neuen Corporate Design erarbeiteten Plakate vorgestellt. Zudem wurden Werbeartikel (T-Shirts, Tassen und Baumwolltaschen) mit der aufgedruckten neuen Wort-Bild-Marke präsentiert. Die Plakate und Werbeartikel wurden am 25. und 26.01. im Stadtteilbüro sowie am 27.01. in dem Ladenlokal in der Bahnhofstraße ausgestellt. Auch in der Presse wurde über die Ergebnispräsentation, die entstandene Wort-Bild-Marke sowie entsprechende Werbeartikel berichtet. Am 11.04. fand in der Stadtteilbibliothek Sterkrade eine Informationsveranstaltung für Akteure und Sponsoren statt. Die Agentur CONTACT stellte hierbei die entwickelte Wort-Bild-Marke sowie die Anwendung des erarbeiteten einheitlichen Layouts vor. Seit Mai 2018 werden in sechs Geschäften in der Innenstadt Tassen, T-Shirts und Stoffbeutel verkauft, die mit der Word-Bild-Marke „Stark, stärker, Sterkrade“ bedruckt sind. Auf der Infoveranstaltung, am Spiel- und Sportwochenende und beim Tag der Städtebauförderung verkaufte das Citymanagement die Werbeartikel zudem an Verkaufsständen in der Innenstadt. Im Juni 2018 startete das Citymanagement Sterkrade gemeinsam mit dem Wochenanzeiger eine Fotoaktion um weitere Aufmerksamkeit auf die neue Wort-Bild-Marke und die Werbeartikel zu lenken. Zudem wurden die Werbeartikel ab Juni auch im Stadtteilbüro verkauft.
Verfügungsfonds
Im Rahmen der Innenstadtentwicklung wurde ein Verfügungsfonds zur Initiierung von privatem Engagement, zur Aktivierung von Handel und Gastronomie sowie zur Stärkung der Identifikation mit der Sterkrader Innenstadt und der Gemeinschaft vor Ort eingerichtet. Folgende Verfügungsfondsprojekte befinden sich aktuell in Planung und Umsetzung:
Bücherschrank
Als zentraler Platz in der Sterkrader Fußgängerzone bedarf der Kleine Markt einer dringenden Aufwertung der Aufenthaltsqualität. Dies soll unter anderem mit einem im Rahmen des Verfügungsfonds geplanten öffentlichen Bücherschranks geschehen. Der Standort gegenüber des Technischen Rathauses bietet dabei folgende Vorteile: Zum einen befinden sich auf dem Platz genügend Sitzmöglichkeiten, die ein Verweilen und Stöbern möglich machen, zum anderen wird er als zentraler Platz in Sterkrade auch von vielen Menschen genutzt, die als potenzielle Nutzer und Nutzerinnen des Bücherschrankes in Frage kommen.
In anderen Kommunen laufen ähnliche Projekte bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich und werden von den Bürgerinnen und Bürgern dankbar angenommen. Der Sterkrader Bücherschrank, welcher in einer ausgemusterten Telefonzelle der Telekom entstehen soll, soll dabei mit Hilfe von Regalbrettern und einer ansprechenden Außen- und Innengestaltung für seine Funktion als Kleinbibliothek angepasst und entsprechend gestaltet werden. Im Rahmen einer Projektgruppe haben sich bereits die Volksbank Rhein-Ruhr, die Nationalbank, die STIG, das Reisebüro Schlagböhmer, Spickermann bereit erklärt, einen Teil der Finanzierung zu übernehmen.
Eventbeleuchtung
Die Sterkrader Fußgängerzone soll durch eine attraktive und aufmerksamkeitsstarke Beleuchtung aufgewertet werden („Licht lockt Leute an“, eine alte Handelsweisheit). Die Beleuchtung kann bei verschiedenen Anlässen aktiviert werden, z.B. beim Lichterfest, dem Spiel- und Sportwochenende und anderen Events.
Dazu sollen zwei Ankerpunkte prominent beleuchtet werden: Der Glockenturm des Stadtmittehauses sowie der große Baum auf dem Kleinen Markt. Hier wird die STIG Sponsoren suchen und ggfls. den nötigen privaten Anteil an der Finanzierung sichern.
Durch hohes persönliches Engagement Dritter konnte erreicht werden, dass für den Bereich Arnold-Radermacher-Platz bereits konkrete Unterstützungszusagen vorliegen.
Darüber hinaus soll den Einzelhändlern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben werden, Straßenbäume (z.B. in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft) zusätzlich mit einer Eventbeleuchtung auszustatten. Das Projekt steht ausdrücklich auch Nicht-STIG-Mitgliedern offen. Die Eventbeleuchtung ist auf eine Betriebsdauer von 5 Jahren ausgelegt.
Imagekampagne
Stark. Stärker. Sterkrade. Die neue Imagekampagne für den Stadtteil soll nicht nur wie bisher mit Hilfe von Merchandisingartikeln die Bekanntheit des Standortes vorantreiben, sondern in einer größer angelegten Aktion eine breite Masse erreichen. Mit Hilfe von Großplakaten in Oberhausen (und eventuell darüber hinaus in Duisburg, Essen, Dinslaken und Bottrop), Leerstandsbespielung, Werbung in den Bussen der STOAG sowie einer stadtweiten Verteilaktion von Postkarten soll auf die Standortvorteile von Sterkrade hingewiesen werden. Optional lassen sich auch weitere Werbemaßnahmen integrieren. Angedacht sind mehrere Motive pro Thema, die die sechs Themenbereiche (Allgemeines, Events, Handel, Familie und Freizeit, Gesundheit sowie Gastronomie) des Image- und Marketingkonzepts für Sterkrade abdecken.
Rabe von Sterkrade
1,50m hohe Rabenfiguren aus schlagfestem, glasfaserverstärktem Kunststoff sollen an verschiedenen Standorten in der Innenstadt von Sterkrade aufgestellt werden. Der Rabe dient als Wappentier und Identifikationssymbol. Die Raben sollen ansprechend und unterschiedlich, abhängig vom Standort gestaltet werden.
Blumenampeln
Zur attraktiven und freundlicheren Gestaltung der Innenstadt ist angedacht, zahlreiche Laternen mit farbenfrohen, bienenfreundlichen Blumenampeln auszustatten.
Open Gardening
Im Bereich eines Begegnungszentrums besteht die Idee, Hochbeete und eine grüne Ruheoase zu erstellen. Die Hochbeete sollen gemeinschaftlich von einem Arbeitslosen- und einem Jugendzentrum gepflegt und bepflanzt werden.
Stadtteilarchitekt
Aufgrund des hohen Anteils an Wohnen in der Innenstadt, vieler sanierungswürdiger Gebäude und zahlreicher Förderangebote soll im Rahmen des Fassaden- und Hofprogramms ein Stadtteilarchitekt installiert werden. Damit verbundene Ziele sind der Aufbau eines Beratungsangebots und die Steuerung eines Sanierungs- und Erneuerungsprozesses in der Sterkrader Innenstadt sowie die aufsuchende Beratung der Eigentümer.
Unterstützung von Gewerbetreibenden
Das Citymanagement Sterkrade unterstützt mit seiner Arbeit die Händlerschaft und die Gewerbetreibenden im Stadtteil. Damit verbunden ist das Ziel der Stärkung und Belebung des Einzelhandelsstandorts Sterkrade. So finden diverse Beratungsgespräche mit Einzelhändlern und Gewerbetreibenden zur betrieblichen Situation statt. Dabei werden u. a. individuelle betriebliche Entwicklungen und Planungen sowie Unterstützungsbedarfe abgefragt, um mit Hilfe des Citymanagements Sterkrade frühzeitig negativen Entwicklungen entgegenwirken zu können. Daraus ergeben sich vielfältige Folgeaufgaben, wie z. B. die Unterstützung bei Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Kontaktvermittlung, Vermittlung zwischen Eigentümern der Ladenlokale und Händlern. Zentrales Thema bei den Beratungen der Gewerbetreibenden ist der häufiger geäußerte Wunsch nach einem anderen Ladenlokal. Das Citymanagement Sterkrade nimmt im Nachgang an diese Gespräche Kontakt mit den Eigentümern leerstehender Ladenlokale auf und vermittelt den Kontakt zum entsprechenden Gewerbetreibenden. In Einzelfällen können den Gewerbetreibenden neue Perspektiven für einen Geschäftsumzug und leerstehende Ladenlokale vermittelt werden. Darüber hinaus werden Gewerbetreibende je nach Thema und Bedarf informell angesprochen und Unterstützung angeboten. Das Citymanagement Sterkrade betreibt derzeit ein Leerstandsmanagement für gewerbliche Immobilien im Projektgebiet, dessen primäres Ziel der Abbau von Leerständen ist. In diesem Zusammenhang führt das Citymanagement Sterkrade regelmäßig eine Erfassung aller Leerstände in der Innenstadt von Sterkrade durch. Das Citymanagement Sterkrade steht in Kontakt mit Eigentümern und Immobilienunternehmen im Projektgebiet und leitet Anfragen von Gewerbetreibenden oder Existenzgründern (z.B. auch über den Bereich Flächen- und Immobilienservice der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH) nach geeigneten Ladenlokalen im Projektgebiet weiter und stellt Kontakte her.
Beratung von Immobilieneigentümern
Eine zentrale Aufgabe des Citymanagements Sterkrade ist es, die Immobilieneigentümer im Stadtteil zu unterstützen und Kontakte zu den Immobilieneigentümern daher sukzessive auszubauen. Eine konsequente Aufwertung der Sterkrader Innenstadt erfordert auch private Investitionen, insbesondere in die Immobilien. Hierzu sollen Fördermöglichkeiten und Programme der Stadterneuerung eingesetzt, aber auch bereits vorhandene Unterstützungsangebote einbezogen werden.
Lebensraum Sterkrade – Gesund und interaktiv
Ausbau Schulstandort Steinbrinkschule
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts soll der Schulstandort Steinbrinkschule ausgebaut und gestärkt werden. Folgende Bausteine sind hierfür vorgesehen:
- Multifunktional nutzbare Räume (Nutzung durch OGS, Beratungs- und Informationsangebote) und Mensa
- Attraktivere, kindgerechte und bewegungsfördernde Gestaltung des Schulhofs
Die hochbaulichen Entwicklungen an der Steinbrinkschule (Bau einer Mensa) sollen mithilfe des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ umgesetzt werden.
Je nach Planungs- und Bauzeit der Gebäude soll der Schulhof anschließend geplant und umgestaltet werden. Hierzu wird eine intensive Einbindung der Beteiligten (Vertreter der Schule und der Stadt, Schüler, Lehrer und Eltern) angestrebt.
Umbau Stadtteilbibliothek
Um die Angebote der Stadtteilbibliothek zu erweitern, war ursprünglich im Rahmen des IHK geplant, die Bibliothek mit diversen Ausstattungselementen, u. a. zur Einrichtung einer Gaming Zone, auszurüsten. Im Zuge der Projektbearbeitung wurde dies als nicht förderfähig im Sinne der Städtebauförderung eingestuft und anderweitig realisiert. Daher wurde zur Attraktivierung der Stadtteilbibliothek die Idee eines Lesegartens entwickelt. Mit der Einrichtung eines Lesegartens im rückwärtigen Bereich der Stadtteilbibliothek ist beabsichtigt, einen attraktiven Außenbereich zu schaffen, der die Besucher insbesondere im Sommer zum Verweilen einlädt.
Citymanagement Sterkrade
Seit dem 1. Juli 2015 ist das Citymanagement für die Innenstadt von Sterkrade aktiv und kümmert sich vor Ort um die Umsetzung der im Integrierten Handlungskonzept beschriebenen Projekte. Auch für Bürgeranfragen und -anregungen ist das Stadtteilbüro Sterkrade an drei Tagen wöchentlich geöffnet. Das Team des Citymanagements Sterkrade möchte gemeinsam mit der Stadt Oberhausen und zahlreichen Akteurinnen und Akteuren die Innenstadt von Sterkrade zu einem noch lebenswerteren Wohn- und Versorgungsstandort weiterentwickeln. Der Dreh- und Angelpunkt ist das Stadtteilbüro in der Bahnhofstraße 42 (Eingang Gartenstraße), das an drei Tagen in der Woche für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet ist. Hier können Bürgerinnen und Bürger ihre Informationen zur Stadtteilentwicklung in Sterkrade einholen oder Ideen hierzu direkt an das Citymanagement Sterkrade weitergeben. Neben den offenen Sprechzeiten im Stadtteilbüro führt das Citymanagement Sterkrade gezielt Gespräche mit Gewerbetreibenden, Immobilieneigentümern und -verwaltungen, potenziellen Mietern, Akteuren der Gesundheitswirtschaft, der Fachverwaltung und weiteren Experten. Ziel der Gespräche ist es Netzwerke zu schaffen, konkrete Beratung und Hilfestellung zu leisten, Planungen zu erarbeiten und zu realisieren sowie Informationen über aktuelle Entwicklungen auszutauschen.
Veranstaltungen
Gesundheitsparcours
Im Rahmen des Spiel- und Sportwochenendes findet alljährlich auf dem Arnold-Rademacher-Platz auch ein Parcours statt, der das Thema Gesundheit in den Fokus setzt. Wenn der Frühling Einzug gehalten hat, stehen in Sterkrade alljährlich wieder die Themen Spiel und Sport auf der Agenda. In den letzten zwei Jahren hat sich jedoch auch der Bereich Gesundheit als fester Bestandteil des Spiel- und Sportwochenendes in Form des Gesundheitsparcours etabliert. Er fand in diesem Jahr am Sonntag, 29. April, statt und lockt mit vielfältigen Ständen und Aktionen die Besucherinnen und Besucher auf den Arnold-Rademacher-Platz gegenüber dem Bahnhof. Neben einem breiten Informationsangebot rund um das Thema Gesundheit gab es auch in diesem Jahr wieder ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. So gab es nicht nur eine Line Dance Aufführung und Mitmachaktion, einen Yogaschnupperkurs, ein Mittagsgebet, eine Hüpfburg und eine rhythmische Showeinlage der berühmten japanischen Trommlergruppe Amaterasu-Taiko; wie im letzten Jahr fand auch wieder die Verlosung im Rahmen eines Gewinnspiels statt. Teilnehmer konnten mit Hilfe einer Stempelkarte an den verschiedenen Ständen Stempel sammeln und so am Gewinnspiel teilnehmen. Zu gewinnen gab es neben verschiedenen Gutscheinen auch viele weitere attraktive Preise.
Tag der Städtebauförderung
Am 05.05.2018 fand in der Sterkrader Innenstadt im Rahmen eines abwechslungsreichen Programms der Tag der Städtebauförderung statt. Die etwa 200 Besucherinnen und Besucher unterschiedlichen Alters informierten sich auf der Fläche des ehemaligen Kaiser & Ganz-Gebäudes über aktuelle Projekte im Stadtteil und das Thema Städtebauförderung im Allgemeinen. Auch bei den Ständen der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW sowie zur Wohnberatung für ältere Menschen konnten sich die Besucherinnen und Besucher Informationen einholen. Im Rahmen einer Tombola wurden Lose verkauft – die Gewinnerinnen und Gewinner freuten sich über Tassen und Stoffbeutel mit dem neuen Sterkrader Logo sowie über zahlreiche Pflanzen, die von der RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier e. V. zur Verfügung gestellt wurden. Die Einnahmen aus der Tombola fließen über den sogenannten Verfügungsfonds in Projekte im Stadtteil. Auch die Spenden für Kaffee und Kuchen kommen dem Verfügungsfonds zugute. Kuchen und süße Teilchen wurden hierfür von den lokalen Bäckereien Kornbäcker und Troll zur Verfügung gestellt. Neben Informationen, Tombola und kleinen Stärkungen standen die im Rahmen des Image- und Marketingkonzepts entwickelten Werbeartikel zum Verkauf. Vor allem die königsblauen T-Shirts mit der Aufschrift „Stark. Stärker. Sterkrade.“ kamen bei den Besucherinnen und Besuchern gut an. Besonderes Highlight des Aktionstags war die Pflanzaktion im Rahmen der „Essbaren Stadt“, ein Projekt der Lokalen Agenda. Hier pflanzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RUHRWERKSTATT gemeinsam mit interessierten Besucherinnen und Besuchern verschiedene Kräuter und Salate in den Hochbeeten an. Die kleinen Besucher malten indes den Sterkrader Raben bunt aus.
Lesesommer
Bereits zum dritten Mal jährte sich 2018 der Sterkrader Lesesommer. Die Veranstaltungsreihe, bei der sich im Stadtteil über einen Zeitraum von zwei Wochen alles um das Thema Lesen dreht, wurde bereits 2016 und 2017 erfolgreich durchgeführt. Vom 24. August bis einschließlich 09. September war es daher auch in diesem Jahr wieder soweit. Mit einer bunten Auswahl an Veranstaltungen wurde dabei eine Vielfalt an Programmmöglichkeiten geschaffen, bei der sich für verschiedene Alters- und Interessengruppen mit Sicherheit immer etwas Passendes findet. Zum einen waren auch in diesem Jahr wieder viele bekannte Gesichter und Institutionen wie das Theater Oberhausen, das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, der RSV Adler oder Musik und Literatur im Klumpen Moritz dabei und boten etablierte Veranstaltungen aus den letzten Jahren in neuer Auflage an. Zum anderen gab es aber auch neue Programmpunkte, bei der es in der Stadtbibliothek magisch zuging. Mit Tobi Katze war auch in diesem Jahr wieder ein bekannterer Künstler aus dem Ruhrgebiet in Sterkrade zu sehen. Die Vielfalt bezieht sich dabei nicht nur auf die Auswahlmöglichkeiten des Programms, sondern auch auf die Akteure und Orte, die von der Stadtteilbibliothek über die Kirche bis zum Café gehen. Mehr Informationen gibt es in den Programmheften, die im Stadtteil und der gesamten Stadt Oberhausen an verschiedenen Orten auslagen.
Woche der seelischen Gesundheit
Vom 8. bis zum 13. Oktober fand auch in diesem Jahr die Woche der seelischen Gesundheit in Oberhausen statt. Als Auftakt eröffneten am Montag, den 8. Oktober ab 17 Uhr in der Volkshochschule die Leiterin der VHS Dr. Gesa Reisz und die Beigeordnete für Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung Sabine Lauxen die Veranstaltungsreihe. Anschließend wurden die Themen Depression, Kommunikation und Angsterkrankungen in den Vordergrund gerückt. In Sterkrade fand unter anderem am Freitag, den 12. Oktober ein kultureller Abend mit einem Rockkonzert im evangelischen Gemeindezentrum statt.
Weihnachtsbaumschmuckaktion
Am 29. November 2017 fand am Sterkrader Zilianplatz bei winterlichen Temperaturen das alljährliche Schmücken des großen Weihnachtsbaums statt. Die etwa 30 Kinder, die von der Kita der Lebenshilfe „Schatzkiste“ und der Steinbrinkschule gekommen waren, hatten dafür fleißig Baumschmuck gebastelt, den sie am Baum anbringen konnten. Eine Hebebühne ermöglichte auch das Erreichen der oberen Äste und zog die staunenden Blicke der Kinder am Boden auf sich. Das Highlight der Aktion stellte dabei definitiv ein selbst gebautes „Hexenhäuschen“ dar, das die Lebenshilfe-Werkstatt am Waldteich eigens für diesen Tag angefertigt hatte. Dieses Häuschen wurde – ganz zur Freude der Kinder – noch mit Tannenzweigen, Lichtern und einer Menge an Süßigkeiten dekoriert. Aber auch sonst zeigten alle beteiligten Akteure großes Engagement, um den Kindern diesen Tag besonders schön zu gestalten. Ob selbst gebackene Waffeln von Gato Hair, Kinderpunsch von der Pressbar oder eine Schleifenbastelaktion von der Stoffzentrale – das Programm an diesem Mittwochmorgen gestaltete sich sehr vielseitig. Auch das Strickcafé der Arbeitslosenhilfe Kontakt e. V. war mit einem Stand vertreten und gab allen Besuchern und Passanten die Möglichkeit, Stricksachen und Marmeladen zu kaufen. Die passende musikalische Untermalung mit Klassikern wie „Oh Tannenbaum“ lieferte ein Duo mit Leierkasten, das zusammen mit den Kindern sang und musizierte. Dank dieser breiten Unterstützung und durch die Organisation und Begleitung der Sterkrader Interessengemeinschaft (STIG) und des Citymanagements Sterkrade konnte am Zilianplatz das ein oder andere Lächeln in ein Kindergesicht gezaubert und die untere Bahnhofstraße in eine vorweihnachtliche Atmosphäre getaucht werden.
Verkaufsoffene Sonntage und die Durchführung von qualitätsvollen Veranstaltungen stellen hier neben den übrigen Maßnahmen einen wichtigen Baustein zur Belebung und Aufwertung der Sterkrader Innenstadt und der damit verbundenen Stärkung des Einzelhandels dar. Durch die Öffnung der Geschäfte kann hier an einzelnen Sonntagen ein Alleinstellungsmerkmal erzeugt werden. Die STIG als Vertreter des Sterkrader Handels bemüht sich seit vielen Jahren, auch mit Hilfe von verkaufsoffenen Sonntagen um die Belebung der Sterkrader Innenstadt. Das Dreikönigsfest ist daher ein fester Bestandteil der Sterkrader Innenstadt. Die Durchführung von anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntagen in Verbindung mit qualitätsvollen Veranstaltungen spielt eine wichtige Rolle bei der Belebung der Innenstädte. Dies gilt auch für die Sterkrader Innenstadt. Durch vielfältige Aktionen im öffentlichen Raum wird neben dem integrierten Handlungskonzept ein weiterer wichtiger Handlungsstrang implementiert.
Am Sonntag, den 06.01.2019 sollen anlässlich des von der STIG durchgeführten Dreikönigsfests die Ladenlokale in der Sterkrader Innenstadt von 13:00 – 18:00 Uhr geöffnet werden. Bei dem Dreikönigsfest handelt es sich um eine eintägige Veranstaltung (Volksfest), die traditionell im Januar zum 6-ten Mal stattfindet, und sich insbesondere an Familien wendet. Das Dreikönigsfest wird sich vom Umfang und Inhalt her am Sterkrader Spiel- und Sportwochenende orientieren und sich daher deutlich und spürbar von vergangenen Dreikönigsfesten unterscheiden. Die Veranstaltungsflächen werden durchgehend in der Zeit von 10:00 – 18.00 Uhr mit Attraktionen besetzt. Die Veranstaltungsfläche beträgt etwa 27.700 m². Sie verläuft vom Arnold-Rademacher-Platz am Bahnhof Sterkrade, über die Bahnhofstraße 2–66, Ramgestraße 1–9, Brandenburger Straße 1-7, Steinbrinkstraße 187-245, und beinhaltet die Plätze wie Zilianplatz, Großer Markt, Kleiner Markt und Martha-Schneider-Bürger-Platz (siehe Lageplan Nr. 1). Die Fläche der Ladenlokale beträgt ca. 10.638 m². Bei dem Fest werden an diesem Sonntag ca. 25.000 Besucher erwartet, in den Ladenlokalen rechnet man mit durchschnittlich 2.450 Besuchern. Diese vorliegende Prognose basiert auf Erfahrungswerte der letzten Jahre, auf einer Passantenfrequenzmessung aus dem Jahre 2013 und einer Erhebung der STIG bei den Sterkrader Kaufleuten (STIG-Mitglieder) vom Januar/Februar 2018. Bei der Berechnung dieser aktuellen Erhebungsdaten hat die ermittelten Kundenzahlen an Werktagen und an verkaufsoffenen Sonntagen sowie die Flächen der Ladenlokale der an der Umfrage teilgenommenen Ladenbetreiber auf die insgesamt zu öffnende Ladenflächen übertragen (Extrapolation) und somit die erwartete Besucherzahlen gerundet errechnet (siehe Anlage 3 der Beschlussvorlage). Da in diesem Jahr das Dreikönigsfest jedoch erstmalig in einem wesentlich größeren Rahmen und mit bedeutend mehr Aktivitäten, wie denen des technischen Hilfswerks (THW), der Feuerwehr mit der Puppenbühne, der Schornsteinfeger, der „Spätschicht Beschicker“ dem Street Food Circus, dem Kinder Flohmarkt, der Show der Feuerkünstler und einer Vielzahl von Schaustellern stattfindet, existieren insofern hierüber noch keine tatsächlichen Zahlen, auf die man zurückgreifen kann. Folgende Attraktionen sind geplant:
Kleiner Markt: Hier werden die Beschicker der bekannten „Spätschicht“ Aufstellung beziehen und den Platz mit abwechslungsreichen Angeboten ausfüllen (Food Trucks, lokale Gastronomen, Sterkrader Spezialitäten etc.). Geplant sind 10 Food Trucks/Beschicker.
Großer Markt: In Ergänzung zu den Spätschicht-Beschickern auf dem Kleinen Markt, die Sterkrader und deutsche Spezialitäten anbieten, wird auf dem Großen Markt ein Street Food Circus platziert. Hier wird Essen aus aller Welt präsentiert, es werden neue Kreationen und neu interpretierte Klassiker aufgetischt. Geplant sind 10 Food Trucks/Beschicker.
Steinbrinkstraße (von der Clemenskirche bis Center Point und weiter Richtung altes Rathaus): Dieser Bereich dient als Präsentationsfläche für die Freiwillige Feuerwehr (mit der bekannten Puppenbühne), das THW und Schornsteinfeger. Hier werden interessante Fahrzeuge und Geräte präsentiert. Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger zum Thema Brandschutz-Vorsorge und Rauchmelder informiert. Geplant sind 5 Fahrzeuge, u.a. die 2 extra für die Betuwe-Linie beschafften Spezialfahrzeuge, welche bei der Bevölkerung große Beachtung finden werden.
Bahnhofstraße (ab Center Point bis Mitte der Bahnhofstraße): Hier findet ein großflächiger Kinderflohmarkt statt
Bahnhofstraße (ab Mitte bis Zilianplatz). Hier präsentieren sich Oberhausener Schausteller mit ihren bunten und bewährten Angeboten. Geplant sind 12 Fahrgeschäfte/Kirmesbuden.
Die STIG hat die o. g. errechneten Zahlen auch für die Sonntagsöffnung am 06.01.2018 zugrunde gelegt, obwohl angesichts des deutlich umfangreicheren Veranstaltungsumfangs jedenfalls mit mehr Besuchern der Veranstaltungsfläche zu rechnen ist. Ob die Besuchszahlen in den Geschäften in gleichem Umfang steigen, kann noch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Allerdings ist angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre –auch im Zusammenhang mit dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende- jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass die Zahl der Besucher in den Geschäften die der Veranstaltungsbesucher auch nur annähernd erreicht. Anhaltspunkte dafür, dass diese Einschätzung in Zweifel zu ziehen wäre, bestehen angesichts der langjährigen Erfahrung der STIG e. V. mit den Auswirkungen des Dreikönigsfestes nicht. Die Ladenlokale, deren Öffnung freigegeben werden soll, befinden sich fast ausschließlich im fußläufigen Teil der Sterkrader Innenstadt und im unmittelbaren Umfeld des Dreikönigsfestes. Die Öffnung der Ladenlokale in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr wird dabei auf folgende Straßen beschränkt: Arnold-Rademacher-Platz, Bahnhofstraße 2-66, Brandenburger Straße 1-7, Großer Markt, Kleiner Markt, Martha-Schneider-Bürger-Platz, Ramgestraße 1-9, Steinbrinkstraße 187-245 und Zilianplatz. Sachliche Gründe, zusätzlich eine Spartenbeschränkung der Verkaufsstellen vorzunehmen, sind nicht ersichtlich. Zum einen steht aufgrund der vorgenommenen räumlichen Eingrenzung/Einschränkung ohnehin nur einer vergleichsweise geringen Anzahl von Geschäften die Möglichkeit der Ladenöffnung offen. Zum anderen drängt sich angesichts des vorhandenen Branchenmix keine Sparte auf, deren Ausschluss sachlich geboten erscheinen würde. Eine Spartenbeschränkung kommt daher nicht in Betracht. Sie ist im Zusammenhang mit den –wie ausgeführt- ebenfalls vorliegenden Sachgründen des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3 und 4 LÖG NRW auch nicht erforderlich, da diese ja gerade auf die Erhaltung der Vielfalt des örtlichen Einzelhandels ausgerichtet sind.
Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Die gesamte Werbung zum „Sterkrader Dreikönigsfest“ befindet sich nach Auskunft der Verantwortlichen noch in der Planung. Es wurde zugesichert, dass dabei der Grundsatz des Vorrangs der Werbung für die Veranstaltung (Sterkrader Dreikönigsfest) berücksichtigt wird.
Angesichts des Umfangs und Angebotes des Sterkrader Dreikönigsfestes steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zum Sterkrader Dreikönigsfest, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe bereits durch das Vorliegen des Sachgrundes des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW gerechtfertigt ist. Insbesondere jedoch in Kumulation mit den ebenfalls vorliegenden Sachgründen des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2,3 und 4 LÖG NRW ist das Sterkrader Dreikönigsfest geeignet, eine Durchbrechung der Sonntagsruhe zu rechtfertigen.
Neben dem vorgenannten Einzelantrag hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. mit Schreiben vom 09.07.2018 an Herrn Oberbürgermeister Schranz die Gesamtsituation zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2019 in Oberhausen dargestellt und auch den verkaufsoffenen Sonntage am 06.01.2018 beantragt und um Unterstützung des Antrags gebeten (Anlage 3).
Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit Schreiben vom 27.11.2018 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags am 06.01.2019 in Oberhausen-Sterkrade gebeten. Den Sozialpartnern wurden die vorliegende, ausführliche und schriftliche Begründung zur Beschlussvorlage mit allen maßgeblichen Informationen, den Überlegungen der rechtlichen Prüfung, insbesondere zum öffentlichen Interesse und zum räumlichen Bezug, die zum Ergebnis der Freigabe führen, nachvollziehbar dar- und zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:
- Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. bezieht sich in seiner Stellungnahme vom 28.11.2018 u.a. auf das beigefügte und an Herrn Oberbürgermeister Schranz gerichtete Schreiben vom 09.07.2018 (Anlage 3), in dem u. a. auch die vorliegende Sonntagsöffnung beantragt wird. Der Handelsverband NRW Ruhr e.V. teilt weiter mit, dass sämtliche von ihm benannten Sonderöffnungen uneingeschränkt befürwortet werden.
- Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 28.11.2018 mit, dass sie nach wie vor sämtliche hier beantragten verkaufsoffene Sonntage in Oberhausen unterstützt und verweist erneut auf die hohe positive Bedeutung der verkaufsoffenen Sonntag für Handel und Dienstleister, Wirtschaftsstruktur, Stadtentwicklung und Standortqualität sowie das Image der Stadt hin. Sie verweist auf vorhergehende Stellungnahmen zu verkaufsoffenen Sonntagen.
- Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte am 29.11.2018 mit, dass es seitens des Oberhausener Handwerks keine Einwände gegen die geplanten Sonderöffnungszeiten gibt.
- Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di teilte mit Schreiben bzw. mit E-Mail vom 29.11.2018 mit, dass aufgrund der sehr kurzen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.11.2018 eine vertiefte juristische Prüfung im Zuge des Anhörungsverfahrens nicht realisierbar ist. Die Stadt Oberhausen hätte deshalb durchaus aus diesem Grund auch von der Sonntagsöffnung absehen können. Ver.di äußerst ihre Bedenken gegen die geplante Sonntagsöffnung am 06.01.2019 in Oberhausen-Sterkrade und behält sich jederzeit vor gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen gerichtlich vorzugehen.
Aufgrund des Einwandes wurde Ver.di mit E-Mail vom 30.11.2018 angeboten, bis zum 12.12.2018 eine erneute Stellungnahme abzugeben, die dann ggf. dem Rat direkt in der Ratssitzung am 17.12.2018 vorgelegt wird.
- Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 29.11.2018 mit, dass es aus bisher schon des Öfteren genannten und bekannten Gründen den verkaufsoffenen Sonntagen – und insbesondere auch ihrer Zahl - kritisch gegenüber steht. Der konkret beantragte verkaufsoffene Sonntag soll zudem an einem der höchsten christlichen Feiertage stattfinden, was die kritische Haltung gegenüber einer Ladenöffnung an insbesondere diesem Sonntag noch steigert. Vor dem Hintergrund, dass der verkaufsoffene Sonntag im Gesamtrahmen eines zumindest christlich konnotierten Festes steht - "Sterkrader Dreikönigsfest" - und nicht eine rein komsumistische Ausrichtung intendiert, stimmt das Stadtdekanat dem Antrag jedoch zu. Wie in bisherigen Stellungnahmen bereits angemerkt, unterstreichen sie noch einmal, dass sie zwecks eines klareren Überblicks und einer Vermeidung der Ausschöpfung einer maximalen Zahl an Sonntagsöffnungszeiten es als sinnvoll erachten, über die in einem Kalenderjahr anstehenden möglichen verkaufsoffenen Sonntage in ausschließlich einer Ratssitzung zu entscheiden. Freundlich bitten Sie, diesen Hinweis in die Beschlussvorlage für den Rat der Stadt aufzunehmen. Zudem bitten sie zukünftig um eine länger gesetzte Frist zur Abgabe der Stellungnahme, da eine wirkliche Prüfung des Antrages unter diesen Bedingungen kaum möglich ist.
- Vom Evangelischen Kirchenkreis Oberhausen lag bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage noch keine Stellungnahme vor.
Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Nikolausmarkt in Schmachtendorf besteht.
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