Beschlussvorlage - B/16/4202-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers zur Teilnahme an der 2. Förderphase, die Einrichtung einer 0,5 Stelle, befristet vom 01.01.2019 bis 30.06.2022, im Rahmen des Förderprojektes „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ im Fachbereich 3-1-50/Jugendförderung, Entgeltgruppe 12 TVöD und die externe Ausschreibung und Besetzung der Stelle.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja [X] 30.701,92 Euro jährlich (107.456,72 Euro für die gesamte Projektlaufzeit, die Personalkosten der Stelle werden auf die Kofinanzierung angerechnet (s. Begründung)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ Förderphase 2

 

Das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (JustiQ) ist ein Förderprogramm des Bundes, in dessen Rahmen die Stadt Oberhausen bis zu 200.000 Euro jährlich für Projekte der Jugendförderung bei freien Trägern finanzieren kann.

 

Der Förderbetrag ist in der gleichen Höhe von der Kommune in einer Kofinanzierung zu leisten. Unter anderem kann die Personalgestellung als Kofinanzierung eingesetzt werden.

Die Stadt Oberhausen hat bereits an der 1. Förderphase des o.g. Projektes, die zum 31.12.2018 ausläuft, teilgenommen.

 

Der Antrag zur Teilnahme an der 2. Förderphase wurde bereits durch den Bereich 3‑1/Kinder, Jugend gestellt. Förderzeitrahmen: 01.01.2019 bis 30.06.2022.

 

Voraussetzung der Bewilligung ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle mit 19,5 Std./Wo. Der Bereich 3-1/Kinder, Jugend verfügt für die 2. Förderphase nicht über die erforderlichen personellen Ressourcen zur Übernahme der Projektaufgaben, insbesondere einer Koordinierungsstelle. Die Stelle ist zum 01.01.2019 befristet einzurichten und zu besetzen.

 

Die Stelle soll wie folgt eingerichtet werden:

0,5 Stelle Leitung der Koordinierungsstelle (19,5 Std./Wo.), Stellenwert EG 12 TVöD

Befristung: 01.01.2019 bis 30.06.2022

 

 

Personalkosten/ Zuwendung/ Eigenanteil:

 

Der Stadt Oberhausen entstehen Kosten für den Verlauf der gesamten Förderphase von 170.456,72 Euro (Arbeitgeber brutto).

 

Die Personalkosten der Leitungsstelle werden mit einer 0,5 VzÄ auf die Kofinanzierung angerechnet. Die Personalgestellung der Leitungsstelle kann für die gesamte Förderphase aufgrund der Umrechnung der Arbeitgeber Bruttopersonalkosten in Standardeinheitskosten in Höhe von 145.345,67 Euro auf die Kofinanzierung angerechnet werden.

 

Gem. Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 wird im Programm ein Pauschalsatz von 22 % auf die direkten Personalkosten gewährt, um die förderfähigen Restkosten der Vorhaben abzudecken. Hierzu zählen u. a. die anfallenden Sachkosten, zu denen auch die Arbeitsplatzkosten der Stelle zählen.

 

Da bei der Personalgestellung eine Kofinanzierung vorgenommen wird, müssen die Personal- und Sachkosten (Arbeitsplatzkosten, sonstige Sachkosten), die aufgrund der Neueinrichtung zusätzlich entstehen, in voller Höhe dem städtischen Haushalt belastet werden.

 

Die für die 2. Förderphase erforderliche Finanzadministration (Umfang 10 Std./Wo.) kann innerhalb des Fachbereiches 3-1-10/Planung, Steuerung, Investitionen aufgefangen werden.

 

Eine Kompensation durch eine Stelleneinsparung bzw. –verlagerung oder Einsparungen im Bereich kann nicht angeboten werden.

 

Die Gegenüberstellung der Aufwendungen bei Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der 2. Förderphase zeigt auf, dass bei Nichtteilnahme aufgrund der fehlenden Fördergelder die Kosten in Höhe von 312.543,28 Euro über den Förderzeitraum von 3,5 Jahren durch die Stadt Oberhausen eigenständig getragen werden müssen (s. Anlage 1).

 

 

 

Kurzfassung

 

Im Fachbereich 3-1-50/Jugendförderung wird eine zusätzliche 0,5 Stelle, befristet vom 01.01.2019 bis 30.06.2022, im Rahmen des Förderprojektes „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, eingerichtet (Entgeltgruppe 12 TVöD).

 

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Anlagen

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