Beschlussvorlage - B/16/4075-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Abfallsatzung der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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06.12.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Sachverhalt
Begründung
Mit Einführung des Identsystems zum 01.01.2019 ist die Abfallsatzung vom 18.12.2017 entsprechend anzupassen. Sie soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Die Eigentümer werden verpflichtet, für die Einführung des Identsystems die Aufkleber an den Abfallgefäßen anzubringen. Hierfür wird es eine Karenzzeit von ca. 4 Wochen geben, bevor die Abfallgefäße aufgrund eines fehlenden Aufklebers nicht mehr geleert werden. Da der Versand der Aufklebe-Etiketten bereits im Juni 2018 begonnen hat, sind die meisten Eigentümer der Bitte, die Aufkleber bereits in 2018 anzubringen, nachgekommen. Es ist davon auszugehen, dass nach in Kraft treten der geänderten Abfallsatzung die meisten Abfallgefäße bereits mit einem Aufkleber versehen sind. Gleichzeitig wurde ein Verbot von Beschädigungen dieser Aufkleber in den Ordnungswidrigkeiten-Katalog aufgenommen.
Mit der Änderung der Abfallsatzung wurde auch die Möglichkeit der Bereitstellung von Unterflursystemen in die neue Satzung aufgenommen.
Die Änderungen sind in der Synopse, die als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt wird, dargestellt. Es wurden nur die Änderungen in der Synopse übernommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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133,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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250,7 kB
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