Beschlussvorlage - B/16/4070-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt das Grünstrukturen-Entwicklungskonzept OberhausenCity als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Das Konzept ist somit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Verwaltung auf, unter Berücksichtigung personeller und finanzieller Kapazitäten sowie dem Abgleich mit anderen Maßnahmen die Tätigkeiten für die Umsetzung der unter Pkt. 3. genannten Maßnahmen aufzunehmen. Die Umsetzung im Rahmen bestehender Förderprogramme ist zu prüfen und soweit erforderlich sind entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien einzuholen.

 

  1. Die nachfolgend genannten Maßnahmenvorschläge des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes sollen in einem ersten Schritt umgesetzt werden. Diese sind geeignet, der innerstädtischen Hitzebelastung oder der Überflutungsgefährdung in der Innenstadt von Alt-Oberhausen zielgerichtet entgegenzuwirken.

 

(1)   Bereich Blücherstraße/Alsenstraße: Begrünung des Straßenraumes (Pflanzung von 13 Einzelbäumen).

 

(2)   Standort Parkplatz Düppelstraße: Umgestaltung und Neuanlage von Grünflächen (Pocket-Park) und (Teil-)Entsiegelung / Begrünung von Stellplätzen (Bäume, Sträucher, Bodendecker, Gebrauchsrasen).

 

(3)   Standort Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße): Entsiegelung und Begrünung der Hofflächen (Bäume, Sträucher, Bodendecker, Gebrauchsrasen, Blumenwiesen) sowie Dachbegrünung (städtische KiTa).

 

(4)   Planungsbereich Anne-Frank-Realschule (Goebenstraße): Entsiegelung und Begrünung der Hofflächen (Bäume, Sträucher, Bodendecker, Gebrauchsrasen, Stauden), Begrünung des Straßenraumes (Pflanzung von 4 Einzelbäumen), Tieferlegung von Stellplätzen, Anlage eines Gemeinschaftsgartens sowie Dach- und Fassadenbegrünung mit dem Bereich Sportzentrum Willy-Jürissen-Halle (Lothringer Straße): (Teil-)Entsiegelung / Begrünung von Stellplätzen (Sträucher, Bodendecker), Tieferlegung von Stellplätzen sowie Dach- und Fassadenbegrünung.

 

(5)   Planungsbereich Umfeld Christuskirche (Nohlstraße): Umgestaltung von Grünflächen (Bäume, Gebrauchsrasen, Blumenwiesen), Anlage eines Gemeinschaftsgartens und Kräutergartens.

 

(6)   Obere Marktstraße - Wasser in der Stadt: Trinkbrunnen, Wasserrinne in Anbindung an den Phönix-Brunnen sowie Entsiegelung und Begrünung (Spielpunkt Obere Marktstraße / Ecke Gewerkschaftsstraße).

 

(7)   BürgerPark Grenzstraße: Prüfen der Machbarkeit für die Anlage einer Grünfläche bzw. Parkanlage (Bäume, Gebrauchsrasen) unter Berücksichtigung der Flächen für den Rückbau der westlich gelegenen Gebäude (Bebauung Grenzstraße / Ecke Goebenstraße).

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache A/15/3028-02: Mit Grundsatzbeschluss vom 30.09.2013 erteilte der Rat der Verwaltung in den Ziffern 8., 11. und 22. den Auftrag, Grünflächen und Durchlüftungsmöglichkeiten wegen der „Wärmeinsel-Problematik“ zu erhalten und zu schaffen (Ziffer 11.), ein Grünflächenkonzept für den stark verdichteten Bereich auf der Grundlage der Konzeption „Parkstadt Oberhausen“ vorzulegen (Ziffer 22.) und ein Konzept für „mehr Grün – mehr Lebensqualität“ in der Innenstadt unter Einbeziehung des privaten Engagements von Händlern und Initiativen (Ziffer 8.) zu erarbeiten. Die Auftragsvergabe erfolgte in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 25.04.2016.

 

Umweltausschuss: Sitzung am 08.09.2016 (Drucksache M/16/1882-01).

Bezirksvertretung Alt-Oberhausen: Sitzung am 14.09.2016.

Jugendparlament: Sitzung am 05.12.2016.

Umweltausschuss: Sitzung am 30.11.2017 (Drucksache M/16/3031-01).

Bezirksvertretung Alt-Oberhausen: Sitzung am 06.12.2017.

Planungsausschuss: Sitzung am 12.12.2017.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle: ja [X]

 

Nr.

Bezeichnung

Kosten
(brutto)

Zeitlicher
Rahmen

Hinweise zur
Finanzierung

(1)

Bereich Blücherstraße / Alsenstraße

ca. 16.000,- €

(Pflanzung / Pflege 3 Jahre)

Voraussichtlich

ab ca. 2019

Baumschutzsatzung (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

Bereich Blücherstraße /

Alsenstraße

ca. 36.000,- €

(30 Jahre Pflege)

voraussichtlich

ab ca. 2019

Leistungsverzeichnis OGM GmbH

(2)

Standort Parkplatz Düppelstraße

ca. 1.271.000,- €

voraussichtlich
ab ca. 2020

ggf. Förderung im Rahmen des IHK Brückenschlag (Maßnahmen-Nr. A4)
bzw. im Rahmen der Fortschreibung

(3)

Standort Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße)

ca. 161.660,- €

voraussichtlich
ab ca. 2020

Förderung im Rahmen des IHK Brückenschlag (Maßnahmen-Nr. R.17)

(4)

Planungsbereich Anne-Frank-Realschule (Goebenstraße)

ca. 2.177.000,- €

voraussichtlich
ab ca. 2022

Förderung tlw. im Rahmen des IHK Brückenschlag (Maßnahmen-Nr. R.14)
bzw. im Rahmen der Fortschreibung

(5)

Planungsbereich Umfeld Christuskirche (Nohlstraße)

ca. 659.260,- €

voraussichtlich
ab ca. 2020

ggf. Förderung im Rahmen des IHK Brückenschlag (Maßnahmen-Nr. A2)
bzw. im Rahmen der Fortschreibung

(6)

Obere Marktstraße - Wasser in der Stadt

ca. 279.650,- €

voraussichtlich
ab ca. 2019
(Konzept) / Umsetzung voraussichtlich
ab ca. 2021

Förderung tlw. im Rahmen des IHK Brückenschlag (Maßnahmen-Nr. R.2.1)

(7)

BürgerPark Grenzstraße

534.100,- €

(zzgl. weiterer Kosten (Grunderwerb)

derzeitig noch offen

derzeitig noch offen

Gesamtsumme (brutto)

ca. 5.134.670,- €
(zzgl. weiterer Kosten, vgl. Nr. 7)

 

Die oben genannten Maßnahmen basieren auf einer ersten konzeptionellen grüngestalterischen Idee. Eine umfassende Darstellung ist dem Grünstrukturen-Entwicklungskonzept OberhausenCity (vgl. auch Anlage zu dieser Beschlussvorlage) und den im Rahmen dieser Beschlussvorlage erläuternden Ausführungen zu entnehmen.

 

Für die weitere Qualifizierung der grüngestalterischen Konzepte ist die Erarbeitung eines Vorentwurfs (oder Entwurfsplanung) erforderlich. Erst auf dieser Basis kann eine Kostenermittlung mit einer Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung (Leistungsphase 2 bzw. 3, § 39 HOAI, Freianlagen) nach DIN 276 erfolgen. Insofern sind die genannten Kostenansätze als Näherungswerte zu betrachten und nicht als Grundlage für Ausschreibungen, die Vergabe und für Verträge zu verwenden.

 

Die Kostenansätze der Maßnahmen beinhalten die Herstellungskosten und zudem die Unterhaltungskosten i.d.R. für ein Jahr (vgl. auch Tab. 31 im Konzept, S. 206 ff). Bei den o.g. Baumpflanzungen (Nr. 1) wurden in Abstimmung mit der Fachverwaltung drei Jahre für die Herstellungs- und Unterhaltungspflege angesetzt.

 

Unter Berücksichtigung der Förderantragsstellung mit positivem Bescheid seitens des Fördermittelgebers (soweit erforderlich) werden die in Rede stehenden Finanzmittel voraussichtlich in den Haushaltsjahren 2019 ff. abgerufen. Die konkrete Zuordnung zu den jeweiligen Haushaltsjahren kann derzeit noch nicht erfolgen, weil die grüngestalterische Konzeptideen ggfs. modifiziert und in jedem Fall weiterqualifiziert werden müssen. Die jeweilige maßnahmenspezifische Weiterentwicklung kann Auswirkungen auf die entsprechende und zum jetzigen Zeitpunkt zugrunde gelegte Kostenermittlung haben.

 

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die weitere Qualifizierung und ggf. Modifizierung der Maßnahmen in enger Abstimmung mit den jeweiligen betroffenen Akteuren erfolgt. Das Ergebnis der Abstimmung ist Grundlage für die Umsetzung einzelner Maßnahmen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Verwaltung legt das vom Büro Drecker, 46244 Bottrop, erarbeitete Grünstrukturen-Entwicklungskonzept OberhausenCity für die Innenstadt von Alt-Oberhausen vor. Der Betrachtungsraum setzt sich aus der Abgrenzung des Gebietes „Soziale Stadt – Innenstadt Alt-Oberhausen“ mit einer Ergänzung im Norden bis zur Ebertstraße zusammen. Während im Osten die Mülheimer Straße die räumliche Begrenzung darstellt, reicht das Gebiet im Süden bis zur Grenzstraße und im Westen bis zur Bahnlinie (vgl. Abb. 3 im Konzept sowie Karte 1).

 

Die Grundlage für die Erarbeitung des genannten Konzeptes stellt der Ratsbeschluss vom 30.09.2013 (Drucksache A/1573028-02) dar, der inhaltlich darauf abzielt, Grünflächen sowie Durchlüftungsmöglichkeiten in der Innenstadt von Alt-Oberhausen zu sichern, zu entwickeln und damit die Basis für zukunftsfähige sowie verträgliche Wohn- und Lebensbedingungen für die Menschen vor Ort zu schaffen.

 

Das Grünstrukturen-Entwicklungskonzept OberhausenCity für die Innenstadt von Alt-Oberhausen versteht sich als Leitlinie der klimawandelangepassten Stadtentwicklung und beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen für die Problemfelder „Hitzebelastung“ und „Starkregenereignis“. Gleichzeitig finden der Erhalt und die Weiterentwicklung der stadtgestalterischen Qualität im Sinne des Parkstadt-Gedankens Berücksichtigung.

 

Der Rat der Stadt soll das vorliegende Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließen. Das Grünstrukturen-Entwicklungskonzept ist damit bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

 

Kurzfassung

 

Umfang und Aufbau des Konzeptes / Ergebnisse

Das Konzept (inkl. der Anhänge) hat einen Umfang von 527 Seiten und besteht aus 33 Karten. Aus Kostengründen wird deshalb auf eine gedruckte Fassung als Anlage zur Beschlussvorlage verzichtet. Jeder Fraktion, jeder Gruppe sowie jedem fraktionslosen Mitglied werden ein Exemplar in gedruckter Fassung (d.h. vier Aktenordner mit jeweils einem Text- und drei Kartenbänden) sowie die Dateien als pdf-Dokumente (auf einem USB-Stick) zur Verfügung gestellt. Die Dateien sind zudem über das Ratsinformationssystem Allris der Stadt Oberhausen abrufbar.

 

Aufbauend auf einer detaillierten Bestandsdarstellung und Analyse der baulichen Strukturen und des städtischen Freiraumes wird vor dem Hintergrund der bereits eingetretenen sowie prognostizierten Folgewirkungen des Klimawandels der konkrete Handlungsbedarf ermittelt. Mit einem Klimamodell erfolgt die Klimaprognose für das Jahr 2050. Überflutungsschwerpunkte werden anhand eines einstündigen 50-jährlichen Niederschlagsereignisses unter Einsatz eines Oberflächenabflussmodells (Fließwegeanalyse) berechnet.

 

Die räumlichen Handlungsschwerpunkte für Klimaanpassungsmaßnahmen, wie z. B. Begrünung und Flächenentsiegelung, werden neben der Auswertung der Modellergebnisse unter besonderer Berücksichtigung der Aufenthaltsorte von Kleinkindern und älteren Menschen (sog. hitzesensitive Bevölkerungsgruppen) ermittelt. Zu diesen Orten mit einer hohen Vulnerabilität ("Verwundbarkeit") zählen Einrichtungen für ältere Menschen und Kleinkinder, wie z.B. Seniorenheime (Vincenzhaus, Senioren-Wohnpark Oberhausen etc.) und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten (z.B. Christus Kindergarten sowie städtische KiTa Stadtmitte).

 

Im Rahmen der sich anschließenden Potentialanalyse werden für das gesamte Projektgebiet Gebäude, Freiflächen sowie Grünanlagen auf öffentlichen und privaten Flächen identifiziert, die sich grundsätzlich als Standort für klimagerechte Maßnahmen eignen. Die möglichen Maßnahmen umfassen die Anlage von Straßenbäumen und Straßenbegleitgrün, die Umgestaltung und Neuanlage von Grünflächen, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf Freiflächen, den Rückbau von Gebäuden, die Gebäudebegrünung sowie die Anlage von Wasserflächen.

 

Ein Überblick über das Begrünungs- und Entsiegelungspotential im Projektgebiet zeigt die folgende Auflistung:

 

Gesamtfläche des Projektgebietes: ca. 147 ha, davon

 

  • Flächenpotential für die Umgestaltung (Qualifizierung) und Neuanlage von Grünflächen auf ca. 24 ha (das entspricht ca. 16,3 % der Gesamtfläche),

 

  • Flächenpotential für die Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen auf ca. 19,3 ha (das entspricht ca. 13,1 % der Gesamtfläche)

 

Weiterhin eignen sich unter Berücksichtigung der vorhandenen Dachneigung von den insgesamt  6.448 Dachflächen im Projektgebiet nahezu 53 % (d.h. 3.390 Dächer) potentiell für eine Begrünung. Die tatsächliche Machbarkeit ist im Rahmen einer statischen Untersuchung einzelobjektbezogen zu prüfen.

 

Das ermittelte Potential für die Pflanzung von Straßenbäumen liegt nach Überprüfung der technischen Machbarkeit, die den vorhandenen Leitungsbestand sowie die Vorgaben der Landesbauordnung NRW zum vorbeugenden Brandschutz berücksichtigt, bei insg. 75 Baumstandorten im Straßenraum. Großenteils sind Schutzmaßnahmen (z.B. Baumschutzplatten, Umschließen von Leitungen mit dichtporigen, undurchlässigen Materialien) erforderlich. Ergänzend kommen Baumpflanzungen auf Schulhöfen, Stadtplätzen und Parkplätzen hinzu.

 

Umfangreiche Potentiale wurden darüber hinaus für die Anlage von Straßenbegleitgrün, wie z.B. Sträucher, Bodendecker, Stauden und Wiesen, in einer Größenordnung von ca. 6.100 m2 ermittelt, die sich v.a. durch die Begrünung von Verkehrsinseln und Straßenbahngleisen erzielen lassen.

 

Der planungsbegleitende Beteiligungsprozess umfasste zwei Bürgerforen und einen Jugendworkshop. Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, der Planungs- und Umweltausschuss sowie das Jugendparlament wurden von Beginn an informiert und so in den Diskussionsprozess eingebunden.

 

Auf Grundlage der dargestellten Analysen und den Ergebnissen aus dem Beteiligungsprozess wurden 156 konkret standortbezogene Handlungsempfehlungen für die Begrünung und Entsiegelung von Flächen sowie deren Vernetzung und qualitätsvolle Aufwertung, auch im Sinne des Parkstadt-Gedankens, erarbeitet und nach fachlichen Aspekten priorisiert. Auch das Thema "Wasser in der Stadt" findet in diesem Zusammenhang Berücksichtigung, indem die Anlage von Wasserbecken, Wasserrinnen und Trinkbrunnen an häufig frequentierten Einzelstandorten, wie z.B. der Marktstraße und den Stadtplätzen (Friedensplatz, Blücherplatz, Südmarkt etc.), empfohlen wird.

 

Diese klimagerechten Einzelmaßnahmen dienen im Sinne einer multifunktionalen Ausrichtung zudem der Wohnumfeldqualität, den Belangen der biologischen Vielfalt sowie sozialen Aspekten. Hinweise zur klimagerechten Bepflanzung ermöglichen eine erfolgsversprechende Projektumsetzung.

 

Wirkung

Unter Einsatz des Klimamodells konnte die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen gegenüber der Hitzebelastung für den Zielzustand im Jahre 2050 belegt werden. Die Simulationsergebnisse verdeutlichen, dass sich positive Effekte insbesondere dann erzielen lassen, wenn auf größeren Flächen Rückbau- und/oder Entsiegelungsmaßnahmen mit der Anlage von Grünflächen und Baumpflanzungen kombiniert werden.

 

Die Simulation für den Zielzustand 2050 (vgl. Karte 29) zeigt im Ergebnis konkret auf, dass sich im Projektgebiet aufgrund der konzipierten Maßnahmen Minderungen der nächtlichen Lufttemperaturen zwischen 0,1 und 0,5 °C erzielen lassen. Zudem lässt sich eine deutliche Verringerung der nächtlichen Wärmeinsel im Projektgebiet feststellen, die sich um 13,7 % reduziert. Insgesamt jedoch stellen die hohe Bebauungsdichte und der starke Versiegelungsgrad limitierende Faktoren für die Reduzierung der nächtlichen Lufttemperaturen dar.

 

Tagsüber lassen die Simulationsergebnisse insbesondere in den Bereichen mit zusätzlichen Baumpflanzungen deutliche Reduzierungen der Hitzebelastung mit Verringerungen des PET-Wertes[1] von teilweise mehr als 5 °C erkennen. Weiterhin verringert sich die Fläche mit tagsüber extremen Hitzebelastungen (PET-Wert > 43 °C) um 8,5 %.

 

Das Potential für eine relevante Kaltluftproduktion ist im Projektgebiet aufgrund des geringen Anteils größerer Grünflächen eingeschränkt.

 

Neben der Hitzebelastung stellen Starkregenereignisse eine besondere Problematik im Kontext der Folgen des Klimawandels dar. In diesem Zusammenhang wurden auf Basis einer Fließwegeanalyse des Oberflächenwassers bei einem angenommenen 50-jährlichen einstündigen Niederschlagsereignis die überflutungsgefährdeten Bereiche im Projektgebiet ermittelt. Für jeden der überflutungsgefährdeten Bereiche wurden daraufhin standortbezogene Maßnahmen zur Konfliktminimierung aufgezeigt. Hierzu zählen z.B. Flächenentsiegelungen, Muldensysteme zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung sowie die Anlage von Retentionsbereichen.

 

Es lässt sich festhalten, dass die Maßnahmenvorschläge des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes geeignet sind, der innerstädtischen Hitzebelastung sowie der Überflutungsgefährdung zielgerichtet entgegenzuwirken. Die Umsetzung der Maßnahmen führt zu positiven stadtklimatischen Veränderungen, und der Wärmeinseleffekt in der Innenstadt von Alt-Oberhausen wird vermindert. Weitere Maßnahmen im öffentlichen aber auch im privaten Bereich könnten die Positiveffekte weiter verstärken.

 

Umsetzung erster Maßnahmen

Um die positiven stadtklimatischen Veränderungen zu erreichen und den Wärmeinseleffekt in der Innenstadt von Alt-Oberhausen zu vermindern, bedarf es der Umsetzung der empfohlenen Anpassungsmaßnahmen. Dazu wird das Konzept als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB beschlossen. Es entfaltet damit im Rahmen der Bauleitplanung keinen ausdrücklichen Vorrang gegenüber anderen zu berücksichtigenden Belangen, die Inhalte und Maßnahmenvorschläge sind allerdings im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung heranzuziehen. Das Konzept bildet darüber hinaus eine Empfehlung, auch im Rahmen anderer Tätigkeiten oder Planungen außerhalb der Bauleitplanung bei Einzelmaßnahmen zu einer Verbesserung der Situation zu kommen.

 

Auch vor dem Hintergrund der aktuell wahrnehmbaren Hitzesituation ergibt sich die Notwendigkeit, einzelne Maßnahmen zur ersten Umsetzung zu empfehlen. Mit dem frühzeitigen Beginn ausgewählter Maßnahmen wird das Konzept in der Öffentlichkeit und bei den städtischen und nicht-städtischen Fachdienststellen als Entscheidungsgrundlage etabliert. So wird auch der Umsetzung heute noch perspektivischer Maßnahmen Vorschub geleistet.

 

Im Rahmen der 4. projektbegleitenden Steuerungsgruppensitzung am 08.06.2018 wurden in diesem Zusammenhang in einem ersten Schritt aus insgesamt 156 konkret standortbezogene Einzelmaßnahmen 7 Maßnahmen für die vordringlichste Umsetzung und Projektentwicklung ausgewählt.

 

Maßnahmenbezogene Kostendarstellung

Wie eingangs bereits zusammenfassend tabellarisch dargestellt (vgl. Pkt. finanzielle Auswirkungen) sollen im Einzelnen folgende Maßnahmen in einem ersten Schritt umgesetzt werden:

 

(1)   Bereich Blücherstraße/Alsenstraße: Begrünung des Straßenraumes (Pflanzung von 13 Einzelbäumen)

 

Maßnahmencodes: BSR01_02-01 / BSR01_03-03 / BSR01_03-04 (vgl. Karte 21 sowie S. 284 ff. des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Mit der Maßnahmenumsetzung werden folgende positive klimarelevante und stadtgestalterische Effekte erzielt: Erhöhung des Begrünungsanteils, Verbesserung der thermischen Verhältnisse im Straßenraum, Verminderung der Aufheizung an heißen Tagen sowie Erhöhung der Frischluftproduktion.

 

Nach Aussage der Fachverwaltung können die genannten Baumpflanzungen (d.h. Herstellungskosten einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für drei Jahre ca. 16.000,- €) nach jetzigem Kenntnisstand aus dem Haushalt für das Jahr 2019 finanziert werden (Baumschutzsatzung „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“). In den Folgejahren (d.h. über einen Zeitraum von 30 Jahren ab 2022) sind für die dauerhafte Pflege jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 1.200,- € in das jeweilige Haushaltsjahr einzustellen.

 

Kostenansatz gesamt: ca. 52.000,- € (brutto).

 

(2)   Standort Parkplatz Düppelstraße: Umgestaltung und Neuanlage von Grünflächen (Pocket-Park) und (Teil-)Entsiegelung / Begrünung von Stellplätzen (Bäume, Sträucher, Bodendecker, Gebrauchsrasen).

 

Maßnahmencodes: UNG_02-01 / BFF02_01 (vgl. Karte 21 sowie S. 261 ff. des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Für die geplante Umgestaltung des Parkplatzes Düppelstraße wurde im Rahmen des Konzeptes ein unverbindlicher gestalterischer Konzeptentwurf erarbeitet. Dieser Vorschlag steht weiteren Überlegungen für diesen Standort, der z.B. auch ein Parkhaus vorsehen kann, nicht entgegen.

 

Die Maßnahme „Umgestaltung Parkplatz Düppelstraße“ soll im Rahmen des Quartiersmanagements Brückenschlag voraussichtlich ab dem Jahr 2020 unter der Maßnahmenziffer A4 -Sanierung und Weiterentwicklung der Grün- und Freifläche Düppelstraße- (vgl. IHK Brückenschlag, S. 86 und S. 216) unter Berücksichtigung  der weiteren Fördermodalitäten und in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber weiterentwickelt werden.

 

Bei Zustimmung zu diesem Grundsatzbeschluss wird die (Teil-)Finanzierung der Maßnahme über die Städtebauförderung geprüft. Bei erfolgter Zustimmung durch den Fördermittelgeber können die Planungskosten zur Weiterqualifizierung der Maßnahme in den Haushalt (voraussichtlich ab 2020) eingestellt werden. Die Gremien werden über den weiteren Projektfortgang unterrichtet.

 

Kostenansatz gesamt: ca. 1.271.000,- € (brutto), davon

 

Baukosten: Pocket-Park ca. 178.500,- € sowie Umgestaltung / Entsiegelung und Begrünung des Parkplatzes: ca. 892.500,- €

 

Planungskosten: ca. 200.000,- €.

 

(3)   Standort Brüder-Grimm-Schule (Lothringer Straße): Entsiegelung und Begrünung der Hofflächen (Bäume, Sträucher, Bodendecker, Gebrauchsrasen, Blumenwiesen) sowie Dachbegrünung (städtische KiTa)

 

Maßnahmencodes: BFF01_10 / GEB01_05 / RWB01_17 (vgl. Karten 21 und 22 sowie S. 255 und 271 ff. des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Mit Bezug zu den Schulhofflächen der Brüder-Grimm-Schule ist festzuhalten, dass bereits ein Teil des Schulhofes der Brüder-Grimm-Schule im Rahmen des Umbaus zum Jugendzentrum Place 2 Be an der Lothringer Straße mit dem Café Stay umgestaltet wurde. Aufgrund der eingesetzten Fördermittel besteht für den Großteil des Schulhofs eine Zweckbindungsfrist bis zum Jahre 2037.

 

Für den Teil rund um das Kita-/Offener-Ganztagsgebäude soll in Zusammenarbeit mit dem Bereich 0-7 / Strategisches Immobilienmanagement, der Schule sowie den sonstigen verantwortlichen Beteiligten in den nächsten Jahren eine Gestaltungsplanung erarbeitet werden. Hierbei handelt es sich um eine Fläche mit einer Größe von etwa 1.200 m². Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung im Rahmen der Städtebauförderung Soziale Stadt „Brückenschlag“ (Maßnahmen-Nr. R.17: Schulhofgestaltung Brüder-Grimm-Schule). Die Planung für die weitere Maßnahmenqualifizierung ist ca. ab dem Jahr 2020 vorgesehen.

 

Die technische Machbarkeit, d.h. die Prüfung der Baustatik, zur Umsetzung der Dachbegrünung ist im Rahmen des zukünftigen Umbaus des ehemaligen Kita-Gebäudes zum „OGS-Gebäude“ von der Fachverwaltung zu prüfen.

 

Kostenansatz gesamt: ca. 161.660,- € (brutto), davon

 

Baukosten: (Teil-) Entsiegelung / Begrünung: ca. 71.400,- € sowie Dachbegrünung ca. 64.260,- €

 

Planungskosten: ca. 26.000,- €

 

(4)   Planungsbereich Anne-Frank-Realschule (Goebenstraße): Entsiegelung und Begrünung der Hofflächen (Bäume, Sträucher, Bodendecker, Gebrauchsrasen, Stauden), Begrünung des Straßenraumes (Pflanzung von 4 Einzelbäumen), Tieferlegung von Stellplätzen, Anlage eines Gemeinschaftsgartens sowie Dach- und Fassadenbegrünung mit dem Bereich Sportzentrum Willy-Jürissen-Halle (Lothringer Straße): (Teil-) Entsiegelung / Begrünung von Stellplätzen (Sträucher, Bodendecker), Tieferlegung von Stellplätzen sowie Dach- und Fassadenbegrünung

 

Maßnahmencodes: BSR01_02-05 / BFF01_02 / BFF02_09 / GEB01_10, GEB02_06 (vgl. Karten 21 und 22 sowie S. 244 und 256 ff. des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Die vorliegende Konzeptidee ist in einem ersten Schritt mit den verantwortlichen Beteiligten (Schule, OGM GmbH etc.) zu diskutieren und abzustimmen. Diese grüngestalterische Maßnahme kann im Rahmen des IHK Brückenschlag (vgl. dort: Maßnahmen-Nr. R.14: Schulhofgestaltung Anne-Frank-Realschule; S. 144 und S. 214) nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung bearbeitet werden. Mit der weiteren Qualifizierung der Maßnahme ist voraussichtlich ab dem Jahr 2022 zu rechnen.

 

Kostenansatz gesamt: ca. 2.177.000,- € (brutto), davon

 

Baukosten: ca. 1.907.000,- €:

 

Pflanzung von 16 Einzelbäumen: ca. 20.850,- €, (Teil-)Entsiegelung und Begrünung der Freiflächen ca. 214.200,- €, Dach- und Fassadenbegrünung ca. 606.900,- €, Parkplatz an der Willy-Jürissen-Halle mit (Teil-)Entsiegelung und Begrünung ca. 856.800,- € sowie Dach- und Fassadenbegrünung ca. 208.250,- €

 

Planungskosten: ca. 270.000,- €

 

(5)   Planungsbereich Umfeld Christuskirche (Nohlstraße): Umgestaltung von Grünflächen (Bäume, Gebrauchsrasen, Blumenwiesen), Anlage eines Gemeinschaftsgartens und Kräutergartens

 

Maßnahmencodes: UNG_01-02 / RWB01-10 (vgl. Karten 21 und 22 sowie S. 232 ff. und 249 ff. des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Für die weitere Qualifizierung der vorliegenden Konzeptidee zur Umgestaltung und Aufwertung des genannten Bereiches an der Christuskirche sind in einem ersten Schritt die verantwortlichen Beteiligten (Kirche, Untere Denkmalbehörde etc.) mit einzubinden. Darauf aufbauend ist gemeinsam ein tragfähiges und abgestimmtes Konzept zu erarbeiten. Diese grüngestalterische Maßnahme kann im Rahmen des IHK Brückenschlag (vgl. dort: Maßnahmen-Nr. A2: Schaffung von Pocket Parks; S. 85 und S. 216) nach erfolgter Antragstellung und Bewilligung durch den Fördermittelgeber bearbeitet und umgesetzt werden. Mit der weiteren Qualifizierung der Maßnahme ist voraussichtlich ab dem Jahr 2020 zu rechnen.

 

Kostenansatz gesamt: ca. 659.260,- € (brutto), davon

 

Baukosten: ca. 552.160,- €:

 

Umgestaltung von Grünflächen ca. 476.000,- €, Baumpflanzungen (16 Stk.) ca. 10.710,- €, Anlage eines Mulden-Rigolensystems ca. 65.450,- €

 

Planungskosten: ca. 107.100,- €.

 

(6)   Obere Marktstraße - Wasser in der Stadt (Trinkbrunnen, Wasserrinne in Anbindung an den Phönix-Brunnen) sowie Entsiegelung und Begrünung (Spielpunkt Obere Marktstraße / Ecke Gewerkschaftsstraße)

 

Maßnahmencodes: BFF01_16 / GWA02_08 / GWA01_01 (vgl. Karte 22 sowie S. 298 ff. und 314 ff. des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Mit den oben aufgeführten Maßnahmen soll das Thema „Wasser in der Stadt“ vor dem Hintergrund der prognostizierten Folgewirkungen des Klimawandels aufgegriffen werden. Bekanntermaßen sind die Ansätze zur Gestaltung und Aufwertung mit Wasser insbesondere auf der Marktstraße nicht neu, sondern haben bereits in den vergangenen Jahrzehnten ihre Berücksichtigung gefunden. Um nun einen erfolgsversprechenden und nachhaltigen Projektansatz umsetzen zu können, ist verbindlich sicherzustellen, dass eine nachhaltige Unterhaltung und Pflege erfolgt. Hierfür sind dauerhaft Mittel im Haushalt vorzusehen.

 

Die Maßnahmenvorschläge (Trinkbrunnen und Wasserrinne) sind bei der Erarbeitung des Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für die Marktstraße (IHK-Maßnahme Nr. R.2) zu berücksichtigen, das kurzfristig als Teilmaßnahme des IHK Brückenschlag zu bearbeiten ist. Mit der weiteren Qualifizierung der Maßnahme ist voraussichtlich ab dem Jahr 2019 zu rechnen.

 

Kostenansatz gesamt: ca. 279.650,- € (brutto), davon

 

Baukosten: ca. 232.050,- €:

 

Trinkbrunnen ca. 5.950,- €, Wasserrinne ca. 190.400,- € sowie Entsiegelung / Begrünung ca. 35.700,- €

 

Planungskosten: ca. 47.600,- €.

 

(7)   BürgerPark Grenzstraße: Prüfen der Machbarkeit für die Anlage einer Grünfläche bzw. Parkanlage (Bäume, Gebrauchsrasen) unter Berücksichtigung der Flächen für den Rückbau der westlich gelegenen Gebäude (Bebauung Grenzstraße / Ecke Goebenstraße, vgl. Karte 21)

 

Maßnahmencodes: UNG02_03 / RGB01_02 (vgl. Karte 22 sowie S. 291 ff. und 311 ff. des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Zu den anstehenden Aufgaben der Fachverwaltung zählen die Prüfung der Machbarkeit für die Anlage einer Grünfläche bzw. Parkanlage (Bäume, Gebrauchsrasen) sowie die weitere Maßnahmenqualifizierung unter Berücksichtigung der Flächen für den perspektivischen Rückbau der westlich gelegenen Gebäude (Bebauung Grenzstraße / Ecke Goebenstraße, vgl. Karte 21 des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes).

 

Kostenansatz gesamt: ca. 534.100,- € (brutto), davon

 

Baukosten: ca. 464.100,- €:

 

Rückbau ca. 142.800,- € sowie Begrünung (BürgerPark) ca. 321.300,- €

 

Planungskosten: ca. 70.000,- €

 

Zusätzliche Kosten betreffen den Grunderwerb, die im Rahmen der weiteren Maßnahmenqualifizierung durch die Fachverwaltung zu ermitteln sind.

 

Zusammenfassung

 

Das Grünstrukturen-Entwicklungskonzept für die Innenstadt von Alt-Oberhausen (OberhausenCity) versteht sich als Leitlinie der klimawandelangepassten Stadtentwicklung und beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen für die Problemfelder Hitzebelastung und Starkregenereignis.

 

Die Maßnahmenvorschläge des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes sind geeignet, der innerstädtischen Hitzebelastung sowie der Überflutungsgefährdung zielgerichtet entgegenzuwirken.

 

Um die positiven stadtklimatischen Veränderungen zu erreichen, den Wärmeinseleffekt in der Innenstadt von Alt-Oberhausen zu vermindern und die Überflutungsgefährdung zu verringern, bedarf es der Umsetzung der empfohlenen Anpassungsmaßnahmen. Dazu soll das Konzept als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB beschlossen werden. Das Grünstrukturen-Entwicklungskonzept ist damit bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

 

In einem ersten Schritt sollen von den insgesamt 156 konkret standortbezogenen Einzelmaßnahmen des Grünstrukturen-Entwicklungskonzeptes (GEK) vordringlich 7 Maßnahmen unterschiedlicher Maßnahmentypen von der Fachverwaltung in Abstimmung mit den jeweiligen maßnahmenbezogenen Akteuren weiterqualifiziert und anschließend umgesetzt werden.


[1] Die PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur) ist für eine beliebige Stelle im Freien definiert als diejenige Lufttemperatur, bei der in einem typischen Innenraum die Wärmebilanz eines Menschen ausgeglichen ist, wie bei den Bedingungen im Freien. Für einen ruhig sitzenden Menschen stellt sich erfahrungsgemäß bei einer PET von etwa 20 Grad optimale Behaglichkeit ein. Dies entspricht in etwa dem Übergang in eine niedrigere physiologische Belastungsstufe. Vgl. dazu GEK, Seite 88, Tab. 9.

Reduzieren

Anlagen

Loading...