Berichtsvorlage - M/16/4252-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit personenbezogenen Daten in den Verfahren der Bauleitplanung nach BauGB
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
10.12.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
11.12.2018
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange von der Gemeinde gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Zur Ermittlung der öffentlichen und privaten Belange sieht das Baugesetzbuch u. a. ein zwei-stufiges Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit vor:
1. Stufe
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraus-sichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
2. Stufe
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne zudem für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, öffentlich auszulegen. Während der Auslegungsfrist können Bürger/innen zu den Planentwürfen Stellungnahmen abgeben.
Im Rahmen des abschließenden Abwägungsprozesses, werden die Eingaben der Öffent-lichkeit mit den jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung als Bestandteil der Beratungs-vorlagen den politischen Gremien in öffentlichen Sitzungen vorgelegt. Zur Information, auch zur Information der Bürgerinnen und Bürger, werden die Vorlagen außerdem über das Ratsinformationssystem ALLRIS und in „Bauleitplanung online“ zum allgemeinen Abruf im Internet bereitgestellt. Die Daten können somit zielgerichtet ausgewertet und verarbeitet werden.
Innerhalb der Vorlage wurden die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Telefon-nummer etc.) der Einwender/innen bisher vollständig veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund der geänderten Gesetzeslage (Datenschutzgrundverordnung), ist die Sensibilität in der Bevölkerung bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten stark angestiegen. Nach Prüfung des Umgangs anderer Gemeinden in NRW (z. B. Duisburg, Mülheim, Essen) mit diesem Thema und unter Berücksichtigung der schon lange geübten Praxis bei den Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes soll im Rahmen von Bauleitplanverfahren von einer Veröffentlichung personenbezogener Daten von natürlichen Personen im Internet (ALLRIS und „Bauleitplanung online“) und in den gedruckten Sitzungsvorlagen zukünftig abgesehen werden.
Für die Beratungsvorlagen bedeutet dies folgendes:
- In den veröffentlichten Sitzungsvorlagen und Anlagen werden die personenbezo-genen Daten von natürlichen Personen anonymisiert (Bürger 1, Bürger 2…etc.).
- Innerhalb der Verwaltung wird eine entsprechende Zuordnungsliste geführt, die Bestandteil der Verfahrensakte wird.
- Vorgebrachte Stellungnahmen werden in den Beratungsvorlagen so wiedergegeben (u. a. mit Ortsangaben), dass die Betroffenheit erkennbar und die Entscheidungsfindung für die Mandatsträger/innen weiterhin möglich ist.
Daten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, zu denen beispielsweise alle beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehören, werden auch weiterhin vollständig genannt.
Die Vorgehensweise ist mit dem Bereich Recht und der Datenschutzbeauftragten der Stadt Oberhausen abgestimmt.
