Beschlussvorlage - B/16/4241-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr in der Metropole Ruhr wird vom Rat der Stadt Oberhausen als Bedarfsplan für den Regionalen Radverkehr unterstützt.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen bittet den RVR in diesem Bedarfsplan für den Regionalen Radverkehr nachfolgende Hinweise der Stadt Oberhausen (s. Pkt. 5) zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen bittet den RVR mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben.

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, an der weiteren Umsetzung des Bedarfsplans „Regionales Radwegekonzept Metropole Ruhr“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten aktiv mitzuwirken. Hierbei ist auch die Verknüpfung der kommunalen und regionalen Radwegenetzplanungen zu optimieren und aufzuzeigen, welches kommunale Engagement und welche Chancen für das kommunale Radwegenetz mit dem Bedarfsplan für den Regionalen Radverkehr verbunden sind.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, über die weitere Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes regelmäßig zu berichten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem RVR diesen Beschluss zeitnah zu übermitteln.
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Konsequenzen

Bezug

 

  1. „Regionales Radwegenetz Metropole Ruhr“ - Umwelt- und Planungsausschuss Juni 2018: (mündlicher Bericht; s. Präsentation als Anhang zur Niederschrift)

 

  1. „Regionales Radwegenetz Metropole Ruhr - Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes“ September 2018; (Vorlage M/16/3880-0)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   []

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Ausgangssituation

Die Mobilität und die damit zusammenhängenden aktuellen sowie die zukünftig erreichbaren Verkehrsleistungen des Radverkehrs stehen in den europäischen Metropolen und Ballungsräumen in einem starken Fokus der Verkehrsentwicklungsplanung. Um in diesen Wachstumsregionen die Mobilität und den daraus resultierenden Verkehr für Menschen und Güter zu sichern, muss die Verkehrsleistung des Radverkehrs im Rahmen einer integrierten Mobilitätsstrategie deutlich gesteigert und als vollwertiger Verkehrsträger betrachtet werden. Gleichzeitig übernimmt der Radverkehr wichtige Funktionen im Rahmen klimafreundlicher, stadtverträglicher, leiser, kostengünstiger und gesunder Mobilität. Investitionen in den Radverkehr sind gleichzeitig Investitionen in eine höhere Lebensqualität und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur schafft neue Mobilitätsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren täglichen Wegen, hilft, Verkehrsbelastungen zu mindern und Staus zu reduzieren. Auch im lokalen Wirtschaftsverkehr wird die Auslieferung von Waren per Lastenrad eine zunehmend größere Rolle erlangen bzw. einnehmen müssen.

 

Dank neuester Technik, immer öfter mit elektrischer Unterstützung, erweitern sich beim Radverkehr die Mobilitätsmöglichkeiten und Pendeldistanzen. Neben kommunaler Radverkehrsinfrastruktur rücken somit auch städteübergreifende Verbindungen in den Fokus. So selbstverständlich es ist, dass Mobilität nicht an Stadtgrenzen endet, so selbstverständlich muss es werden, dass städteüber-greifende Mobilität neben dem PKW, dem ÖPNV und dem SPNV auch mit dem Fahrrad möglich ist. Dementsprechend müssen Radverkehrskonzepte nicht nur kommunal, sondern auch regional gedacht und umgesetzt werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) nimmt hierzu mit seinen gesamtregionalen Aktivitäten bereits heute mit dem Radschnellweg Ruhr (RS1) und den Planungen zum Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine bedeutende Rolle ein.

 

  1. Zielsetzung

Ziel der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes ist die konzeptionelle Entwicklung eines hierarchischen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr. Damit erhält die Metropole Ruhr ein Zukunftskonzept in Sachen Radverkehr (Bedarfsplan).

 

Mit der Weiterentwicklung des Konzepts für das Regionale Radwegenetz liegt nun eine adäquate und zukunftsorientierte Infrastrukturplanung für den Radverkehr im Entwurf vor. Gemeinsam mit den vier Kreisen, 53 Kommunen, zahlreichen Institutionen und Verbänden wurde ein Bedarfsplan für das Alltagsradverkehrsnetz in der Metropole Ruhr entwickelt. Ziel dieser Konzeption ist es, für die Bevölkerung in der Metropole Ruhr, adäquate, alltagstaugliche Radverkehrsverbindungen unter Berücksichtigung bestehender Verbindungen bereitzustellen.

 

Das Konzept des Regionalen Radwegenetzes (Freizeitradverkehr) (Verbandsversammlung: Beschluss vom 25.06.2012) stellt(e) für den RVR die Grundlage für die Planung, den Bau und den Betrieb von regionalen Radwegeverbindungen in der Metropole Ruhr dar. Mit dem bestehenden Konzept werden die regionalen Radwegeplanungen und -projekte, der damit zusammenhängende Grunderwerb, die Förder-mittelakquise, die Bestandssicherung und -pflege, ein koordinierendes Routen- und Qualitätsmanagement sowie ein gemeinsames Marketing mit der RTG für bestimmte Themenrouten definiert. Das bisherige Netz ist - abgesehen vom Radschnellweg Ruhr RS 1 - aber eher überwiegend freizeitorientiert; allerdings werden einige dieser regionalen Trassen bzw. Routen in regionalen, aber auch innerstädtischen Netzzusammenhängen für Alltagswege, insbesondere Berufswege, genutzt. Diese Entwicklung - nicht zuletzt auch durch die weiterhin steigende Nutzung von Pedelecs und der damit zusammenhängenden Vergrößerung der Reichweiten sowie den NRW- und deutschlandweiten Planungen zu Radschnellverbindungen, die ebenfalls auf die Zielgruppe Alltagsverkehr fokussieren - greift der RVR mit diesem aktuellen neuen Projekt auf.

 

Ziel des Konzepts zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes ist es, das bestehende Netz für die Alltagsmobilität weiter zu qualifizieren und dabei gleichzeitig Synergieeffekte für das Freizeit- bzw. das touristische Netz und dessen Entwicklungsbedarfe zu berücksichtigen.

 

Dieses künftige Netz soll entsprechend der zu erwartenden Nutzung in drei Kategorien aufgebaut werden:

 

  • Radschnellverbindungen
  • Radhauptverbindungen
  • Radverbindungen.

 

Prämisse bei der Netzplanung ist es, eine Anbindung aller Städte und Gemeinden in einem ruhrgebietsweiten Radwegenetz sicherzustellen. Relevante Verbindungen über die Grenzen des Verbandsgebietes hinaus werden ebenfalls berücksichtigt. Die kommunale Binnenerschließung und Einbindung des Regionalen Radwegenetzes wird weiterhin in den eigenen Radverkehrskonzeptionen der jeweiligen Städte, Gemeinden und Kreise erfolgen.

 

  1. Regionales Radwegenetz Metropole Ruhr

Das ursprünglich nur dem Freizeitverkehr dienende Radwegenetz des RVR soll für den Alltagsverkehr weiterentwickelt werden. Hierfür werden weitere Routen hinzugefügt und die einzelnen Routen nach ihrer Bedeutung klassifiziert. Mit der Klassifizierung ist auch die Definition eines bestimmten Ausbaustandards verbunden. Damit erhält die Metropole Ruhr erstmalig ein abgestimmtes, regionales alltagsrelevantes Netzkonzept, das als Grundlage für Ausbauprogramme und Förderanträge des RVR, der Kommunen und weiterer Baulastträger dienen soll.

 

Der Entwurf des Netzes bzw. der entsprechende Ausschnitt des Oberhausener Stadtgebietes ist als Anlage beigefügt.

 

Prämisse der Netzplanung war die Anbindung aller Städte und Gemeinden des Ruhrgebiets. Die Binnenerschließung und die Anbindung der einzelnen Städte an das Regionale Radwegenetz bleiben weiterhin den jeweiligen kommunalen Radverkehrsplanungen und -konzepten vorbehalten.

 

Ein Vergleich zwischen dem bisherigen Regionalen Freizeitnetz und dem angestrebten neuen Alltagsnetz zeigt, dass rund 1/3 der vorhandenen Strecken auch für das Alltagsnetz nutzbar sind. Andere Hauptrouten des regionalen Alltagsverkehrs müssen nun erstmalig ins Netz aufgenommen werden.

 

Das Regionale Radwegenetz wird entsprechend der zu erwartenden Nutzungsintensität in drei Kategorien eingeteilt:

 

  • Regionale Radschnellverbindung (mehr als 2.000 Nutzer/innen pro Tag);

 

  • Regionale Radhauptverbindung (500 - 2.000 Nutzer/innen);

 

  • Regionale Radverbindung (weniger als 500 Nutzer/innen).

 

Für die drei Kategorien wurden folgende Querschnitte als oberste Qualitätsstandards entwickelt:

 

  • Radschnellverbindungen: 4,00 m Fahrbahn / 2,50 m separater Fußweg;

 

  • Regionale Radhauptverbindungen: 3,00 m / 2,00 m

 

  • Regionale Radverbindungen: 2,50 m - 3,00 m gemeinsamer Rad-/Gehweg.

 

Um eine ungefähre Größenordnung des Ausbaubedarfs abschätzen zu können, erfolgte für die Routen eine grobe Bestandsanalyse anhand von Luftbildern. Die Ermittlung der tatsächlichen Ausbaunotwendigkeiten bleibt der Detailplanung vorbehalten.

 

Das regionale Gesamtnetz hat eine Gesamtlänge von rund 1.900 km:

 

  • Regionale Radschnellverbindungen: 360 km

 

  • Regionale Radhauptverbindungen: 760 km

 

  • Regionale Radverbindungen: 840 km

 

Die Radschnellverbindungen werden nach dem novellierten Straßen- und Wegegesetz des Landes vorwiegend in die Trägerschaft des Landesbetriebs Straßen fallen, sofern es sich um Außerortsstrecken handelt.

 

  1. Erarbeitungsprozess

Aufbauend auf den Beschlüssen der Verbandsversammlung des RVR zur Druck-sache Nr. 13/1030 (Verbandsversammlung vom 23.03.2018) und 13/0564 (Verbandsversammlung vom 30.09.2016) wurde dieses Konzept mit Unterstützung des Planungskonsortiums Planersocietät, Dortmund und Planungsbüro VIA, Köln erarbeitet. In die fachliche Erarbeitung waren Kommunen, Kreise, Emschergenossenschaft/Lippeverband, Straßen.NRW, Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe, Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC), RuhrTourismus GmbH (RTG) und Business Metropole Ruhr (BMR) eingebunden. Bereits mit den Vorlagen Nr. 13/0723 und Nr. 13/0806 wurden die zuständigen Fachgremien des RVR über die Arbeitsstände in Kenntnis gesetzt.

 

Seit Ende 2016 erfolgte die Bearbeitung der konzeptionellen Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes in enger Abstimmung mit allen o. a. Projektbeteiligten.

 

Die lokale Beteiligung aller Städte, Gemeinden und Kreise des Ruhrgebiets fand im 2. Halbjahr 2018 statt. Die Hinweise und Anregungen aus dieser Beteiligung sollten dabei in einer kommunalen Stellungnahme zusammengefasst und von den Räten beschlossen werden. Der RVR hatte darum gebeten ihm diese Stellungsnahmen bis zum 31.12.2018 zu übermitteln, damit er sie anschließend auswerten und in die Gesamtkonzeption einfließen lassen kann.

 

Es ist beabsichtigt das Konzept dann voraussichtlich im 2. Quartal 2019 der Verbandsversammlung des RVR zum Beschluss vorgelegt.

 

  1. Stellungnahme der Stadt Oberhausen:

Folgende Stellungnahme der Stadt Oberhausen an den RVR soll mit dieser Vorlage beschlossen werden:

 

Mit dem geplanten Regionalnetz baut der RVR die Kompetenz des Ruhrgebiets als Modellregion des Radverkehrs weiter aus und schafft erstmalig eine richtungs-weisende Grundlage für mehr umweltfreundlichen Alltagsradverkehr.

 

Die Stadt Oberhausen „profitiert“ nun mit gleich mehreren Routen von dieser neuen künftigen Netzstruktur. Damit erfüllt Oberhausen in dieser Netzstruktur eine wichtige Knotenpunktfunktion im westlichen und unmittelbar angrenzenden mittleren Ruhrgebiet. Diese Funktion wird mit der Realisierung der neuen künftigen Radschnellwegeverbindungen sukzessive auch deutliche Wirkungen entfalten.

 

Die im Rahmen der Analyse und Konzeptentwicklung herausgearbeiteten Routen im Oberhausener Stadtgebiet decken alle wichtigen Verbindungen in die benachbarten Städte ab. Es wird aber deutlich, dass die von den Gutachtern empfohlenen Verbindungsachsen z. T. weiterer vertiefender Untersuchungen (= Machbarkeitsstudien) bedürfen, weil die gutachterlichen Vorschläge (Handlungserfordernisse) sich in Teilen so nicht werden realisieren lassen.

 

Ein wichtiger Hinweis seitens der Stadt Oberhausen betrifft das weitere Vorgehen und hier insbesondere die regionalen Prioritätensetzungen bzgl. der Planung sowie der Realisierung der verschiedenen Verbindungen sowie die Klärung hinsichtlich der Arbeitsteilung für Planung, Ausbau und Unterhaltung beim Regionalen Radwegenetz. Der RVR wird gebeten, hierzu baldmöglichst einen Verfahrensvorschlag zu entwickeln und mit den Kommunen abzustimmen.

 

Im bisherigen Regionalen Radverkehrskonzept von 2012 (Freizeitnetz) war bereits seit vielen Jahren auch eine Verbindung zwischen Mülheim-Styrum - Oberhausen-Alstaden - Duisburg-Meiderich auf einer bereits in den 1990er Jahren stillgelegten Bahnstrecke vorgesehen („Styrumer Pfad II“). Sie findet aufgrund der Planungssystematik in dem neuen alltagsrelevanten Radwegenetz keine Berücksichtigung mehr. Hier sollte aber zwischen dem RVR und betroffenen Städten überlegt werden, ob und wie eine solche Verbindung dennoch mittelfristig ausgebaut werden kann.

 

Die Stadt Oberhausen hat zur Trassensicherung dieser ehemaligen Bahnstrecke und zur Realisierung einer regionalen Rad- und Fußwegeverbindung Aufstellungsbeschlüsse für insgesamt drei Bebauungspläne gefasst, deren inhaltiche Ausgestaltung zurzeit aktiv betrieben wird.

 

Die Stadt Oberhausen geht davon aus, dass der RVR als Sachwalter des Regionalen Radwegenetzes wie bisher als regionale Klammer einen gewichtigen Beitrag dazu leistet.

 

  1. Bürgerbeteiligung

Am 20. November 2018 hat im Rahmen dieses Projektes eine Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort stattgefunden. Daran haben etwa 40 Bürger/innen teilgenommen. Dabei wurden der Erarbeitungsprozess und die wesentlichen Inhalte der Netzkonzeption, im Wesentlichen mit Blick auf Oberhausen, vorgestellt und diskutiert.

 

Dabei wurde deutlich, dass durch die angestrebte Qualität dieses regionalen Radwegenetzes, insbesondere in Form von regionalen Radschnellwegen und regionalen Radhauptrouten, eine sehr deutliche positive Erwartungshaltung bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern entstanden ist.

 

Es wurde hinterfragt, ob die derzeit in Aussicht gestellten Ressourcen des Bundes und des Landes NRW bis 2030 (Finanzmittel für Planung/Bau und Personal) dafür überhaupt ausreichen, um eine derartige Netzkonzeption in einem überschaubaren Zeitfenster sukzessive umzusetzen.

 

Ferner wurde auf die notwendige Verknüpfung mit dem lokalen Radverkehrsnetz Wert gelegt; ebenso auf die Beschilderung/Wegweisung hin zu den Radschnellwegen. Dabei wurde auch auf eine künftige Bedeutung des in der Umsetzung befindlichen Knotenpunktsystems hingewiesen.

 

Als wichtig wurde mit Blick auf künftige Radschnellwege auch die eindeutige Trennung des Fußverkehrs vom „schnellen“ Radverkehr erachtet, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.

 

Es wurde zudem die in Teilen mäßige bis schlechte Wegequalität von Freizeit-Radwegen in der Region kritisch angemerkt.

 

  1. Zusammenfassung

Der RVR hat gemeinsam mit den Kommunen des Ruhrgebiets in den letzten Jahrzehnten das größte zusammenhängende Regionalradwegenetz Deutschlands aufgebaut. Dabei wurden in vorbildlicher Weise alte Bahntrassen und Kanaluferwege in ein abgestimmtes, durchgängig beschildertes Gesamtnetz eingebunden. Ein umfangreiches Kartenwerk sorgt für eine problemlose Orientierung und gute Nutzbarkeit durch Einheimische und Gäste.

 

Die geplante bzw. in Umsetzung befindliche Verdichtung dieses Netzes durch den ersten deutschen Radschnellweg RS 1 hat regional - aber auch darüber hinaus - für eine hohe Aufmerksamkeit gesorgt.

 

Der RVR möchte nun dieses ursprünglich für den Freizeitverkehr konzipierte Netz durch ergänzende neue Routen und eine entsprechende Hierarchisierung auch für Alltagsradler besser nutzbar machen. Das hierzu entwickelte Netzkonzept wurde im 2. Halbjahr 2018 in allen Mitgliedskommunen des RVR beraten; dazu sollen dann bis zum 31.12.2018 jeweils lokale Gremienbeschlüsse herbeigeführt werden.

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Anlagen

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