Beschlussvorlage - B/16/4197-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ – Endbericht
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt den Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ mit seinem breitgefächerten Maßnahmenbündel als Grundlage zur Reduzierung der verkehrsbedingten Stickstoffdioxidemissionen in Oberhausen.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse des Masterplans mit dem Ziel, die Verhängung von Fahrverboten zu vermeiden, in die von der Bezirksregierung vorzunehmende Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Oberhausen einzubringen.
- Er beauftragt die Verwaltung, die notwendige „Mobilitätswende“ einzuleiten. Die Maßnahmen des Masterplans sind unter Berücksichtigung ihrer Wirkung und der finanziellen und personellen Notwendigkeiten zu priorisieren und vor der Umsetzung dem Rat der Stadt jeweils zur Entscheidung vorzulegen.
- Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die Fördergeber auf Bundes- und Landesebene auf, die Förderquoten für finanzschwache Kommunen zu erhöhen, da ohne diese Erhöhung weitere Fördermittel nicht beantragt werden können, somit eine kurzfristige und dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte deutlich erschwert wird.
Konsequenzen
Bezug
M/16/3342-01 Umweltausschuss 01.03.2018
M/16/3619-01 Umweltausschuss 07.06.2018
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
Eine finanzielle Auswirkung ergibt sich erst zum Zeitpunkt der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und ist von den jeweiligen Fördermöglichkeiten abhängig. Die Maßnahmen werden vor ihrer Umsetzung, unter Angabe der finanziellen Auswirkungen, dem Rat der Stadt jeweils einzeln zur Entscheidung vorgelegt.
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Anlass zur Masterplanerstellung
Auf der Grundlage des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes hat die Stadt Oberhausen nach einer Förderzusage Ende Dezember 2017 im Februar 2018 einen Auftrag zur Erstellung eines Masterplans „Saubere Luft für Oberhausen“ an die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) vergeben. Hierüber wurde im Umwelt- und Planungsausschuss im März 2018 (Drucksache M/16/3342-01) und zuletzt im Juni 2018 (Drucksache M/16/3619-01) berichtet. Der Masterplan wurde aufgrund der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) in Oberhausen erarbeitet.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte die Städte mit Grenzwertüberschreitungen zuvor aufgefordert, Masterpläne mit verkehrlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung zu erstellen. Dazu wurden die fünf Themenfelder Digitalisierung des Verkehrs, Vernetzung im öffentlichen Personennahverkehr, Radverkehr, Elektrifizierung des Verkehrs und Urbane Logistik vorgegeben.
Der Endbericht des Masterplans „Saubere Luft für Oberhausen“ wurde vom Gutachter fristgerecht vorgelegt und befindet sich in der Anlage 1 zu dieser Vorlage (online im Ratsinformationssystem und ein Druckexemplar je Fraktion/Gruppe). Die Ergebnisse werden vom Gutachter in den Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses im Rahmen eines Vortrages vorgestellt.
Die Erstellung des Masterplans wurde zu 100% durch den Bund gefördert. Der Masterplan dient als Voraussetzung für den Zugang zu weiteren Fördermitteln des Bundes aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“. Durch die vom Bund bereitgestellten Fördermittel soll die Umsetzung der Maßnahmen aus den Masterplänen für die Städte erleichtert werden.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse des Masterplans zusammengefasst dargestellt. Die ausführliche Herleitung ist dem Endbericht in der Anlage 1 zu entnehmen.
Inhalt Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“
Insgesamt umfasst der Masterplan zunächst 27 Einzelmaßnahmen, die vom Gutachter in Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung (Verkehrsplanung, Stadtplanung, Klimaschutz und Ökologische Planung) und der Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) erarbeitet wurden und jeweils in einem Steckbrief beschrieben werden. Die Senkung der NO2-Belastung und Einhaltung der Grenzwerte in Oberhausen sollen durch die Umsetzung erreicht werden. Durch den Fördermittelgeber wurden zur Erstellung des Masterplans die oben genannten Themenfelder und eine kurze Frist zur Bearbeitung vorgegeben. Eine komplexe Betrachtungsweise, wie sie bei anderen Masterplänen oder Verkehrsentwicklungsplänen bzw. dem "Kommunalen Mobilitätskonzept Oberhausen" Anwendung findet, konnte hier nicht erfolgen.
Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Bürgerbeteiligung (online, ca. 400 Teilnehmer) gewonnenen Erkenntnisse wurde der endgültige Maßnahmenkatalog des Masterplans festgelegt. Zu der vom Fördergeber geforderten Priorisierung der Einzelmaßnahmen wurde durch den Gutachter eine qualitative Bewertung nach Nutzen (NO2-Minderung / Realisierungs- und Wirkungszeitraum) und Umsetzbarkeit (Kosten / Hemmnisse) durchgeführt. Eine Übersicht über die Bewertung findet sich in Anlage 2.
In einem weiteren Schritt wurden quantitative Wirkungsberechnungen hinsichtlich der NO2-Minderungswirkung für 12 der 27 Einzelmaßnahmen an drei ausgewählten Hotspots (Mülheimer Straße, Duisburger Straße und Friedrichstraße) vorgenommen. Da flächendeckende Wirkungsberechnungen im Rahmen des Auftrags nicht möglich waren, wurden die bereits in den Luftreinhalteplänen der Bezirksregierung Düsseldorf (2008, 2011) gewählten Hotspots verwendet. Es besteht so die Möglichkeit, die erarbeiteten Ergebnisse bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans (voraussichtlich 2019) zu nutzen. Für die Berechnungen wurden die ausgewählten 12 Maßnahmen in fünf Maßnahmenbündel (Emissionsszenarien) zusammengefasst:
- „Anteil Pkw-Flotte wird elektrisch“ (3 Maßnahmen),
- „Umstellung der Bus-Flotte auf E-Busse“ (1 Maßnahme),
- „Höhere Attraktivität des Radverkehrs“ (3 Maßnahmen),
- „Verkehrsfluss an der Mülheimer Straße wird verbessert“ (2 Maßnahmen) und
- „Höhere Attraktivität des ÖPNV“ (3 Maßnahmen)
Da viele Maßnahmen auf die Veränderung des Modal-Splits oder die Modernisierung der Fahrzeugflotte und damit auf eine veränderte Mobilität abzielen, wird bei der Maßnahmenumsetzung eine flächendeckende Wirkung bei der Schadstoffreduzierung erwartet.
Das Ergebnis der Wirkungsberechnungen zeigt, dass es durch die Gesamtheit der Maßnahmenbündel zu einer Reduzierung der Immissionsbelastungen in Oberhausen kommt. Es wird deutlich, dass die Umsetzung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenbündel nicht zielführend ist. Mit vielen der Maßnahmen aus dem Masterplan wird eine in Oberhausen notwendige „Mobilitätswende“ hin zu einer nachhaltigen, emissionsarmen Mobilität zur Reduzierung der Schadstoffbelastung beschrieben. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll ein Umdenken bei den Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die Ausgestaltung der eigenen Mobilität angestoßen und vorangetrieben werden. Bei den angeführten Maßnahmen zur „Mobilitätswende“ handelt es sich oftmals um mittel- bis langfristige Umsetzungs- bzw. Wirkungszeiträume.
Nach Einschätzung des Gutachters ist das angestrebte Ziel der Grenzwerteinhaltung an der Mülheimer Straße kurzfristig durch die Maßnahmen jedoch nicht zu erreichen. Aber auch langfristig kann auf der Grundlage der Berechnungsergebnisse keine Garantie der Grenzwerteinhaltung nach Umsetzung aller Maßnahmen gegeben werden.
Um zu untersuchen, ob und wie der Grenzwert auf der Mülheimer Straße kurzfristig eingehalten werden kann, sind daher im Masterplan zusätzlich vier vergleichsweise restriktive Maßnahmen identifiziert und erste Wirkungsabschätzungen vorgenommen worden. Im Gegensatz zu den bereits benannten 27 Maßnahmen wirken diese nur auf den unmittelbaren Bereich der Mülheimer Straße. Die Maßnahmen führen primär nicht zu einer Vermeidung von Schadstoffbelastungen, sondern zu einer Verlagerung in andere Bereiche des Stadtgebiets. Aus diesem Grund sind diese vier Maßnahmen grundsätzlich anders zu betrachten und zu bewerten als die übrigen Maßnahmen des Masterplans, durch die Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) vermieden oder umweltverträglicher abgewickelt werden sollen. Zur schnellen Einhaltung der Grenzwerte müssen sowohl die 27 Maßnahmen zur Vermeidung („Mobilitätswende“) als auch die nachfolgend aufgeführten vier restriktiven Maßnahmen für die Mülheimer Straße zur verträglichen Verlagerung von Verkehren betrachtet werden:
- „Ausweitung und konsequente Umsetzung eines LKW-Fahrverbots“
- „Einführung von Tempo 30“
- „Reduzierung der Fahrstreifen“
- „Fahrverbot für Diesel-PKW“
Zur Abschätzung bzw. Bewertung ihrer Wirkung wurden Beispiele aus anderen Städten herangezogen. Teilweise wurden die Maßnahmen dort bereits umgesetzt oder deren Wirkung berechnet. Im Rahmen der Masterplanerstellung konnten durch die kurze Bearbeitungsfrist keine Untersuchungen zur Übertragungsmöglichkeit auf die Situation an der Mülheimer Straße erfolgen. Damit eine Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen getroffen werden kann, sind im Vorfeld detaillierte Untersuchungen vorzunehmen, um die voraussichtlichen NO2-Minderungen im Bereich der Mülheimer Straße und evtl. kontraproduktive Effekte (z. B. Ausweichverkehre) und deren Auswirkungen zu ermitteln.
Durch die ersten Wirkungsabschätzungen im Masterplan wurde bereits deutlich, dass die Umsetzung nur einer der benannten restriktiven Maßnahmen nicht die dauerhafte Einhaltung des Grenzwertes garantiert.
Insgesamt ist die Umsetzung der teilweise mit hohen bis sehr hohen Investitionssummen verbundenen Maßnahmen in Oberhausen nur möglich, wenn umfangreiche Fördermittel aus dem Sofortprogramm oder anderen Förderprogrammen bewilligt werden. Die aktuell laufenden und zukünftigen Förderaufrufe aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung können dabei zur Umsetzung genutzt werden. Dies setzt, je nach Förderprogramm, den Einsatz eines Eigenanteils von 20 bis 50% voraus. Der Eigenanteil kann gegebenenfalls auch von Dritten, wie z. B. dem Land Nordrhein-Westfalen mitfinanziert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt deshalb u. a. von der weiteren Ausgestaltung der unterschiedlichen Förderprogramme ab (Förderquote und -aufruf, Antragszeitpunkt, usw.) und von der Möglichkeit, den Eigenanteil durch entsprechende Mitfinanzierung durch Dritte zu verringern.
Sofern Förderanträge zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gestellt werden, sind bereits viele der für die Anträge erforderlichen Angaben (z. B. Beschreibung bzw. Inhalt und Wirkung der Maßnahme, Umsetzungsschritte, Arbeits- und Zeitplan) in den jeweiligen Steckbriefen des Masterplans enthalten. Andere Aspekte müssen im Rahmen der Förderantragsstellung für jede Maßnahme einzeln noch erbracht werden. Die Antragstellung erfolgt durch die Stadtverwaltung bzw. den jeweiligen Maßnahmenträger eigenständig. Die Möglichkeit der Förderantragstellung hängt neben der Finanzierbarkeit auch von den vorhandenen Personalkapazitäten in den zuständigen Bereichen der Stadtverwaltung ab.
Über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Masterplans entscheiden in der Folge der Rat der Stadt bzw. die Fachausschüsse.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die Maßnahmen zur „Mobilitätswende“ des Masterplans „Saubere Luft für Oberhausen“ mittel- bis langfristig der Weg zu einer nachhaltigen und emissionsreduzierten Mobilität aufgezeigt wird. Die Maßnahmen sind geeignet, die verkehrsbedingten NO2-Emissionen zu reduzieren. Für die kurzfristige Einhaltung der Grenzwerte am Hotspot „Mülheimer Straße“ reichen sie jedoch nicht aus. Dazu ist die Umsetzung restriktiver Maßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen können den Masterplan als Ganzes aber nicht ersetzen. Sie wirken lediglich an der Mülheimer Straße und verlagern den motorisierten Individualverkehr (MIV) anstatt ihn zu vermeiden. Die durch die Maßnahmen im Masterplan angestrebte Mobilitätswende benötigt eine breite Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, um Fahrten des MIV zu vermeiden oder auf den Umweltverbund zu verlagern.
Erste Schritte zur Umsetzung
Bereits zum ersten Aufruf zum Förderprogramm „Digitalisierung im Verkehr“ aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ wurden durch die zuständige Fachverwaltung insgesamt vier Förderanträge gestellt (s. Drucksache B/16/3770-01 und B/16/3828-01). Alle Anträge wurden durch den Fördergeber bereits bewilligt (15.06. bzw. 26.07.2018).
- Der Förderantrag „Dynamische Wegweisung Neue Mitte“ soll bereits frühzeitig den Parksuchverkehr lenken und somit in den Spitzenstunden den Rückstau auf die umliegenden Autobahnen und Bundesstraßen vermeiden.
- Der Förderantrag „Verkehrsdatenerfassung im gesamten Stadtgebiet Oberhausen“ dient dem Aufbau eines digitalen Verkehrsmanagementsystems. Verkehre sollen auf dem Stadtgebiet von Oberhausen erfasst und in einem weiteren Schritt gezielt gelenkt werden. Die Verkehrsdatenerfassung kann unter anderem der Vorbereitung eines umweltorientierten Verkehrsmanagements im Bereich der Mülheimer Straße dienen.
- Durch den Förderantrag „Smartphone App basierte Erfassung von gefahrenen Radrouten“ sollen Grundlagendaten zur Planung und Priorisierung von geeigneten Radverkehrsmaßnahmen erfasst werden. Die erfassten Radverkehrsdaten ermöglichen ein besseres Radverkehrsmanagement und die Evaluation von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Die erfassten Radverkehrsdaten dienen u. a. als Grundlage für die Umsetzung der Masterplan-Maßnahmen 3.1 „Planung und Ausbau eines regionalen Radwegenetzes“ und 3.2 „Weiterentwicklung und Optimierung des Radverkehrsnetzes“.
- Der vierte Förderantrag dient der „V2X(Vehicle-to-everything)-Erfassung der Rettungsfahrzeuge auf der Mülheimer Straße“ und soll zu weniger Störungen des Verkehrsflusses („Grünen Welle“) durch die Einsätze der Feuerwehr auf der Mülheimer Straße führen. Nachdem die Feuerwehrfahrzeuge bei einem Einsatz die Signalanlage passiert haben, wird zukünftig automatisch wieder der „Normalbetrieb“ für die Mülheimer Straße geschaltet. Im Moment wird dieser Vorgang noch manuell in der Leitstelle vorgenommen und führt immer wieder zu Verzögerungen.
Die Verwaltung hat bereits zu Beginn des Jahres die Taxiunternehmen, Pflegedienste und Tochtergesellschaften der Stadt über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ informiert. Gefördert wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und entsprechender Ladeinfrastruktur. Insgesamt wurden zum 31. Januar 2018 46 Förderanträge durch die Feuerwehr, die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH, die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH und durch jeweils einen Handwerksbetrieb und Taxiunternehmen gestellt. Auch hier wurden alle Anträge durch den Fördergeber bewilligt. Die Antragsteller haben zwei Jahre Zeit die entsprechenden Fahrzeuge zu erwerben.
Zur Umsetzung der Masterplan-Maßnahme 4.5 „Umweltfreundliche Antriebsformen im ÖPNV“ wurde bereits von der STOAG ein Förderantrag für eine Machbarkeitsstudie zum Thema „Umstellung des dieselbetriebenen Linienverkehrs auf Elektromobilität“ gestellt. Ein Bescheid liegt noch nicht vor. Außerdem beabsichtigt die STOAG, zum zweiten Förderaufruf nach den "Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr" Anfang des nächsten Jahres 15 neue Elektrobusse und entsprechende Ladeinfrastruktur zu beantragen.
Somit wurden bereits erste Umsetzungsschritte zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ durch die Stadt Oberhausen eingeleitet.
Weiteres Vorgehen
Die Umsetzung der einzelnen im Masterplan beschriebenen Maßnahmen soll vorangetrieben werden. Der zeitliche Ablauf ist im Wesentlichen von den entsprechenden Zeitfenstern zur Förderantragstellung, dem finanziellen Rahmen und der Personalkapazität bei der Stadtverwaltung abhängig. Im Focus stehen zunächst die im Masterplan benannten Maßnahmen, die kurzfristig (in den nächsten zwei Jahren) umgesetzt werden können. Bei insgesamt 19 Maßnahmen zur „Mobilitätswende“ ist eine kurzfristige Umsetzung (teilweise zunächst Konzepterstellung) möglich (s. Anlage 3).
Die Ergebnisse des Masterplans werden mit dem Ziel, die Verhängung von Fahrverboten zu vermeiden, in den Prozess der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Oberhausen eingebracht. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als zuständige Behörde für die Aufstellung verantwortlich. Ein erstes Gespräch hat in diesem Zusammenhang bereits stattgefunden. Wie auch bei der Fortschreibung für die Stadt Essen, sollen die Wirkungen der Maßnahmen soweit möglich berechnet werden. Nach Aussage der Bezirksregierung können die im Rahmen des Masterplans erarbeiteten Ergebnisse dazu verwendet werden. Für die vier restriktiven Maßnahmen im Bereich der Mülheimer Straße werden im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans noch Wirkungsberechnungen durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) erfolgen, da eine Bearbeitung im Zeitraum der Masterplanerstellung nicht mehr möglich war. In diesem Zusammenhang wird eine Zuarbeit der Stadtverwaltung erforderlich. Es müssen Machbarkeitsstudien vergeben werden, in denen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Schadstoffbelastungen auf den möglichen bzw. geplanten Ausweichrouten ermittelt werden. Eine Finanzierung durch die Bezirksregierung bzw. das Umweltministerium NRW soll im Rahmen der Luftreinhalteplanfortschreibung angestrebt werden.
Das Ministerium für Verkehr des Landes NRW hat in einem Anschreiben vom 27. Juli 2018 bereits die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan und im Rahmen des gesamten Sofortprogramms zugesagt und einen Gesprächstermin angeboten. Ein Termin soll in dieser Sache vereinbart werden.
Kurzfassung
Der zu 100 Prozent vom Bund geförderte Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ wurde vom beauftragten Gutachter (PricewaterhouseCoopers GmbH) in Form des Endberichtes vorgelegt. Die detaillierten Ergebnisse werden im Umwelt- und Planungsausschuss in einem Vortrag durch den Gutachter vorgestellt. Der Masterplan soll durch den Rat der Stadt beschlossen werden.
Der Masterplan enthält insgesamt 27 Maßnahmen, die eine „Mobilitätswende“ für Oberhausen beschreiben, und vier weitere restriktive Maßnahmen für den Bereich der Mülheimer Straße, durch die die verkehrsbedingten NO2-Belastungen in Oberhausen gesenkt und der Grenzwert an der Mülheimer Straße eingehalten werden soll. Bei der Wirkungsweise der Maßnahmen ist zwischen der Vermeidung von Schadstoffbelastungen („Mobilitätswende“) mit der nachhaltigen Wirkung auf das gesamte Stadtgebiet und der Verlagerung der Schadstoffbelastungen („restriktive Maßnahmen“ Mülheimer Straße) zu unterscheiden. Die Umsetzung der zum Teil mit hohen oder sehr hohen Investitionssummen verbundenen Maßnahmen ist der Stadt Oberhausen nur möglich, wenn durch den Bund bzw. durch das Land entsprechende Fördermittel mit geringen Eigenanteilen für die Kommune bereitgestellt werden und entsprechende Personalkapazitäten zur Antragstellung und Umsetzung bzw. Begleitung der Maßnahmen bei der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen. Über das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes konnten erste Förderanträge gestellt werden, die auch bereits bewilligt wurden. Da bei der Umsetzung der Maßnahmen der Eigenanteil der Stadt Oberhausen stark von der Förderkulisse und der Einbindung von Dritten (z. B. Land NRW) abhängig ist, können die genauen Kosten noch nicht abschließend beziffert werden. Aus diesem Grund werden die einzelnen Maßnahmen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung dem Rat der Stadt erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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