Berichtsvorlage - M/16/4255-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur geplanten Förderantragstellung zum STEP 2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Regional-, Stadt- und Quartiersplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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10.12.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Aus dem Bereich der Gremien und des Verwaltungsvorstandes ist der Wunsch geäußert worden, den jeweiligen Sachstand über die zu stellenden Förderanträge in den jeweiligen Fördergebieten zu geben.
Die beiden „Alt“-Fördergebiete Alt-Oberhausen und Lirich laufen zum Ende des Jahres 2018 aus. Derzeit erfolgt die Abwicklung der letzten Maßnahmen aus dem Fassaden- und Innenhofprogramm sowie aus dem Verfügungsfonds. Für die beiden genannten Fördergebiete ist im Anschluss der maßnahmen- und gebietsbezogene Schlussverwendungsnachweis zu erstellen.
Für die drei Fördergebiete „Soziale Stadt Brückenschlag“, „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Sterkrade“ ist beabsichtigt, die aus den jeweiligen Integrierten Handlungskonzepten (IHK) abgeleiteten Teilmaßnahmen gemäß der in der Anlage beigefügten Liste zum Stadtentwicklungsprogramm 2019 (STEP 2019) zu stellen.
Mit E-Mail vom 15.11.2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt, dass die Frist für die Antragsstellung vom 07.12.2018 auf den 28.02.2019 verschoben wurde. Der Stadt Oberhausen bleibt somit ein erweiterter Zeitraum, die entsprechenden Antragsunterlagen für die einzelnen Förderanträge zu erstellen bzw. zu qualifizieren.
Die der Anlage beigefügte Übersichtstabelle zeigt die für die Antragsstellung zum STEP 2019 vorgesehenen Teilmaßnahmen für die oben genannten drei Fördergebiete auf.
Neben den für das STEP 2019 zur Beantragung anstehenden Teilmaßnahmen für die drei Fördergebiete sind - auf Basis vorliegender Zuwendungsbescheide aus den letzten Jahren - die derzeit bereits laufenden Teilmaßnahmen inhaltlich zusätzlich zu bearbeiten und zu koordinieren. Neben fachlichen Bearbeitungsaspekten sowie der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen sind zunehmend einzelprojektbezogene Beteiligungsprozesse zu organisieren und zu begleiten.
Die bestehenden personellen Ressourcen stellen in diesem Zusammenhang schon heute einen limitierenden Faktor dar. Auch bei mittlerweile in allen Fördergebieten eingerichteten Quartiersmanagements verbleibt für die Verwaltung ein sehr hoher Koordinierungsbedarf, der im Zweifelsfall zu einer nicht sach- und zeitkonformen Bearbeitung der mit einer Umsetzungsfrist seitens des Fördergebers versehenen Maßnahmen führen kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,6 kB
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