Beschlussvorlage - B/16/4213-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

im Produkt 130601/Friedhöfe, Auftrag 240013060100/Friedhöfe, Kostenart 529108 Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen – OGM, in Höhe von 225.100 Euro im Haushaltsjahr 2018 zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Am 21.11.2016 hatte der Rat der Stadt den Haushaltssanierungsplan 2017 ff. (HSP) beschlossen. Bestandteil dieses HSP war die neue Maßnahme 289 „Friedhofskonzept (Reduzierung von Flächen, Standardreduzierung)“. Die mit dieser HSP-Maßnahme verfolgte Absicht, durch eine Reduzierung der Flächen und eine Standardreduzierung bei den Pflegemaßnahmen im Jahr 2018 Einsparungen von 200.000 EUR zu erzielen, kann nicht realisiert werden. Somit ist der aktuelle Ansatz 2018 von 1.611.700 EUR anzupassen. Die Berechnung des OGM-Entgeltes des Jahres 2018 erfolgt auf Basis des Entgeltes für 2017 (1.806.269,40 EUR) unter Berücksichtigung einer Indexierung von 1,69 % gem. Kostenelementeklausel. Demzufolge ergibt sich für 2018 ein zu zahlendes Entgelt von 1.836.795,33. Der Mehrbedarf beläuft sich insgesamt auf rd. 225.100 EUR.

 

Im Rahmen der bisher geführten Gespräche und Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wird deutlich, dass nur durch eine neue Konzeption der Friedhöfe, Einsparungen erzielt werden können. Um eine Neukonzeption der Friedhöfe vornehmen zu können, ist es erforderlich, diese digital zu erfassen. Dieses ist beim Ostfriedhof geschehen und wird beim Westfriedhof im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Es wird dazu führen, dass neue Bestattungsarten, wie z.B. Memoriam-Gärten, Baumbestattungen, Rasenwahlgräber, eingeführt werden können. Es ist davon auszugehen, dass dieses zu einer Steigerung der Bestattungszahlen und somit zu Mehreinnahmen führen wird.

 

Die Einführung neuer Bestattungsarten wird eher mittelfristig zu den angestrebten Mehreinnahmen führen.

 

Um eine teilweise Realisierung der HSP-Maßnahme zu erreichen, ist nebst der vorzunehmenden Umgestaltung und der anzupassenden Nutzung bestehender Friedhöfe eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung im Jahr 2019 angedacht. Die letzte Änderung der Gebührentarife für die Friedhöfe der Stadt Oberhausen erfolgte mit Ratsbeschluss vom 17.12.2012.

 

Eine Teilrealisierung der angestrebten Maßnahme kann erst im Jahr 2019 erreicht werden. Daher ist die überplanmäßige Aufwendung für das Jahr 2018 notwendig und unabweisbar.

 

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