Beschlussvorlage - B/16/4259-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Kreativquartier Eisenheim e. V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Osterfeld
- Bearbeitung:
- Olaf Hinkemeyer
- Verantwortung:
- Olaf Hinkemeyer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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04.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Ostefeld beschließt dem Verein Kreativquartier Eisenheim e. V., im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Aktivitäten zur Belebung von Stadtteilzentren, einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 EUR zu gewähren.
Mittel für die Bezuschussung stehen beim Produkt 021801, unter dem Auftrag 243002180100 – Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld –, beim Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – im Haushalt 2018 zur Verfügung.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Haushaltsansatz: 7.000,00 EUR
1. IG Oberhausen-Osterfelder Oldtimer-Freunde e. V. 1.000,00 EUR
2. „Die Falken“ 1.800,00 EUR
3. KG Blau-Gelb-Vondern 1936 e. V. 1.000,00 EUR
4. WEGO e. V. 2.100,00 EUR
5. Kreativquartier Eisenheim e. V. 1.100,00 EUR
Gesamt: 7.000,00 EUR
Sachverhalt
Begründung
Das Kreativquartier Eisenheim e. V. hat in Eigenleistung die alte Schreinerei an der Fuldastr. 6 in Eisenheim umgebaut. Der Vereinssatzung entsprechend initiiert der Verein regelmäßige Kulturveranstaltungen für alle Generationen und bemüht sich um die Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten.
Durch Auflagen der Bauordnung sind Immsionsschutzmaßnahmen in Kürze i. H. von 5.500,00 EUR erforderlich. Die Gesamtkosten der Maßnahme sind mit 8.000,00 EUR in der beigefügten detaillierten Kostenschätzung beziffert.
Um auch zukünftig das vielseitige kulturelle Programm aufrecht erhalten zu können bittet der Verein um einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 EUR.
Im Rahmen der Prüfung des Sachverhalts schlägt die Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld vor, den Zuschussantrag in voller Höhe zu befürworten, da auch die Kriterien der Richtlinien für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Belebung von Stadtteilzentren erfüllt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse wird der Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld nach dem Abschluss der Maßnahme nachgewiesen.
Mittel für die Bezuschussung stehen beim Produkt 021801, unter dem Auftrag 243002180100 – Bezirksverwaltungsstelle Osterfeld –, beim Sachkonto 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – im Haushalt 2018 zur Verfügung.
