Berichtsvorlage - M/16/4250-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung und den Oberhausener Grundschulen zu eröffnen, um eine Perspektive zur Einrichtung des gebundenen Ganztages an drei Grundschulen in Oberhausen bis zum Schuljahr 2020/2021 zu eröffnen.

 

Der gebundene Ganztag wird in der BASS (Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes NRW) wie folgt beschrieben:

 

„In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen gem. § 9 Abs. 1 SchulG alle Schülerinnen und Schüler der Schule an den Ganztagsangeboten teil. Jede gebundene Ganztagsschule bietet eine Mischung aus dem überschaubaren verpflichteten Teil (integrierte Lernzeiten) und aus weiteren freiwilligen Angeboten (von der Theatergruppe bis zur Schülerfirma) an. Die verpflichtende Anwesenheit für alle Schülerinnen und Schüler ist nach den Vorgaben der Kulturministerkonferenz an drei Tagen und sieben Zeitstunden erforderlich. Der Schulträger stellt die erforderliche Infrastruktur bereit und ermöglicht den SuS die Einnahme eines Mittagessens. In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalausstattung bereit. Er trägt die Betriebskosten.“

 

Der gebundene Ganztag, wie er in der BASS dargestellt wird, unterscheidet sich grundlegend vom Offenen Ganztag. (§ 9 SchulG NRW)

(1)  Schulen können als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung werden in der Regel als Ganztagsschule geführt. Die Entscheidung des Schulträgers bedarf der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde.

(2)  An Schulen können außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote eingerichtet werden, die der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler dienen.

(3)  Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Die Erhebung von Elternbeiträgen richtet sich nach § 10 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechtes (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK1)

 

Der Offene Ganztag bietet den Eltern die Sicherheit, dass ihr Kind von montags bis freitags betreut wird.

 

BASS 12-63, Nr. 2 § 5.2 „Der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) erstreckt sich unter Einfluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr.“

 

In der Schulausschusssitzung am 20.09.2018 teilte die Regionaldezernentin der Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass die Bezirksregierung Düsseldorf keine gebundenen Ganztagsschulen im Primarbereich genehmigt. Dies wurde von Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf in einem Gespräch mit dem Dezernat 3 am 02.10.2018 noch einmal bestätigt.

 

Am 13.11.2018 hat das Dezernat 3 alle Oberhausener Grundschulleitungen zu einem Gespräch eingeladen. Im Rahmen dieser Besprechung wurde auch das Thema „Gebundener Ganztag“ mit den Schulleitungen erörtert. Bezug wurde auf den WAZ-Artikel vom 07.09.2018 genommen, in dem Sprecherin und Sprecher der Grundschulleitungen zitiert werden, dass alle Oberhausener Grundschulen als zukünftiges Modell gebundene Ganztagsschulen wünschen.

 

Die Schulleitungen haben diese Aussage relativiert und als eine Möglichkeit von zukünftiger Schulentwicklung gesehen, die aber nur durch landespolitische Entscheidungen umgesetzt werden kann.

 

Auf Nachfrage haben alle Schulleitungen bekundet, dass keine der Oberhausener Grundschulen beabsichtigt, einen Antrag zur Einrichtung des gebundenen Ganztages zu stellen. Fehlende Lehrer (Fachkräftemangel) und die Tatsache, dass nicht alle Eltern den Ganztag wünschen, wurden als Argumente angeführt.

 

Die Schulleitungen bevorzugen das Angebot des offenen Ganztages mit Betreuungszeiten von montags bis freitags als familienfreundliches Angebot, das Familien einen verlässlichen Rahmen gibt.

 

Die Schulleitungen bitten darum, dass die Weiterentwicklung des Offenen Ganztages unter strukturellen und pädagogischen Gesichtspunkten vorangetrieben wird. Dabei forderten sie vor allem auskömmliche Mittel, um mehr qualifiziertes, pädagogisches Personal im Offenen Ganztag zu beschäftigen.

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