Beschlussvorlage - B/16/4172-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion - Öffnung der Leopoldstraße für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen(A/16/3715-01).
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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05.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt den Radverkehr in der Leopoldstraße in beide Fahrtrichtungen freizugeben, die Signalanlage am Knotenpunkt Duisburger Straße/Leopoldstraße mit einem neuen Signalgeber sowie Radfahrererkennung für die Leopoldstraße auszustatten und die erforderliche Anpassung am Signalprogramm vorzunehmen.
Haushaltsmittel stehen bei dem Auftrag 560212010106 – Landesstraßen, Sachkonto 522140 – Aufwendungen für Signalanlagen – zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 23.06.2018 beauftragt, zu prüfen, ob der Radverkehr auf der Leopoldstraße in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann.
Auf der Leopoldstraße ist in Fahrtrichtung Rombacher Straße streckenweise eine Einbahnstraße angeordnet, welche für den Radverkehr in Gegenrichtung nicht freigegeben ist und somit Umwege von 400 m mit entsprechend längeren Reisezeiten gefahren werden müssen. Aufgrund der Umwegeempfindlichkeit des Alltagsradfahrers sind Umwege bzw. längere Reisezeiten möglichst zu vermeiden. Der Radverkehrsanteil kann durch kurze Wegestrecken und vergleichbare Reisezeiten im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr gesteigert werden. Hierzu sind Freigaben von kürzeren Wegestrecken, wie die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung, besonders geeignet.
Für die Gegenrichtungsfreigabe auf der Leopoldstraße sind am Knotenpunkt Duisburger Straße/Leopoldstraße Anpassungen an der Lichtsignalanlage erforderlich. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung wird derzeit der Knotenpunktarm Leopoldstraße nicht signalisiert. Der Radfahrer müsste ohne ein Signal in den signalisierten Knotenpunkt einfahren. Die Lichtsignalanlage muss daher zwingend um einen Signalgeber und eine Radfahrererkennung mit Kamera auf der Leopoldstraße ergänzt werden. Neben der technischen Umrüstung ist eine Anpassung des Signalprogrammes erforderlich, um den Radfahrer in die Signalisierung des Knotenpunkts einzubinden. Durch die Einbindung der Leopoldstraße in die Signalisierung sind geringfügige Verschlechterungen in der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts zu erwarten. Die Radfahrererkennung ermöglicht eine Freigabe der Leopoldstraße nur dann, wenn tatsächlich ein Radfahrer erkannt wurde.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Radverkehr in der Leopoldstraße in beide Richtungen freizugeben.
Durch die Ergänzung der Lichtsignalanlage entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15.000 € im Jahr 2018.
Haushaltsmittel stehen bei dem Auftrag 560212010106 – Landesstraßen, Sachkonto 522140 – Aufwendungen für Signalanlagen – zur Verfügung.
