Berichtsvorlage - M/16/4174-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Bezug

 

Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Wohnungsbaudarlehen, Ratsbeschluss vom 16.11.2015, Drucksache- Nr.: B/16/1141-01

 

Sachdarstellung

 

Am 31.12.2012 lief die seit dem 10.12.1973 vom Rat der Stadt beschlossene Regelung über die Gewährung eines 20 %igen Kapitalnachlasses bei vorzeitiger Rückzahlung städtischer nicht verzinslicher Wohnungsbaudarlehen aus. Mit den Ratsbeschlüssen vom 21.12.2009 und 16.11.2015 wurde eine Verlängerung bis zum 31.12.2015 bzw. 31.12.2018 nicht zugestimmt.

 

Nachdem im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 1994 bis 1998 vom Rat der Stadt am 20.06.1994 beschlossen wurde, die ab 01.07.1994 zu gewährenden Wohnungsfürsorgedarlehen mit 4 % zu verzinsen, wurde diesen Darlehensnehmern mit dem Ratsbeschluss vom 22.08.1994 erstmals die Möglichkeit eröffnet, die Darlehen ebenfalls vorzeitig unter Gewährung eines Kapitalnachlasses zurückzuzahlen, wobei der Kapitalnachlass in diesen Fällen wegen der sich ergebenden Zinseinsparung für die Darlehensnehmer – und entsprechender Einnahmeverluste der Stadt – auf 10 % begrenzt wurde. Dieser Beschluss läuft am 31.12.2018 wieder aus.

 

Die Stadt verzichtet in Höhe der Kapitalnachlässe auf Darlehensbeträge. Durch den verstärkten Kapitalrückfluss ermäßigt sich jedoch das Kreditvolumen im Jahr des Rückflusses und vermindert so die Gesamtbelastung der Stadt. Die finanziellen Verbesserungen für den städtischen Haushalt richten sich nach den jeweiligen Kreditkonditionen bei der Aufnahme der Kommunalkredite.

 

Die aktuellen Berechnungen der Verwaltung kommen zu folgenden Ergebnissen:

 

Aufgrund des derzeitig sehr niedrigen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt rechnet sich die Gewährung eines 20 %igen Kapitalnachlasses bei vorzeitiger Vollrückzahlung nicht verzinslicher Wohnungsbaudarlehen für die Stadt. Auch die Gewährung eines 10 %igen Kapitalnachlasses würde einen Verlust immer noch nicht für die Stadt darstellen. Aus diesem Grunde kann für diese Altdarlehen eine erneute Gewährung eines Kapitalnachlasses nicht vorgeschlagen werden.

 

Lediglich bei verzinslichen Wohnungsfürsorgedarlehen, die mit einem Kapitalnachlass von 10 % vorzeitig getilgt werden können, steht sich die Stadt – trotz des derzeitigen Kapitalmarktniveaus - minimal besser.

 

Von diesen Darlehen gibt es allerdings nur noch ein Darlehen, das am 01.02.2020 planmäßig getilgt sein wird. Der maximale Vorteil für die Stadt läge bei einer einmaligen Kostenreduzierung von 27,88 EUR, sofern das Darlehen im Januar 2020 noch vorzeitig getilgt würde. Für diesen Einzelfall eine Verlängerung des Ratsbeschlusses für die nächsten 3 Jahre zu treffen, wird nicht vorgeschlagen.

Die finanziellen Auswirkungen einer Gewährung von Kapitalnachlässen bei vorzeitiger Vollrückzahlung auf städtische Wohnungsbaudarlehen wird weiterhin in 3 Jahreszeiträumen geprüft und dem Rat vorgelegt.

Loading...