Beschlussvorlage - B/16/4195-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2019 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 – 4.

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Konsequenzen

Bezug

 

Ratsvorlage Drucksache-Nr. B/16/3115-01 für die Ratssitzung am 18.12.2017

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 -

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Sachverhalt

Begründung

 

1. Grundlage

 

Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrunde liegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.

 

2. Kostenprognose 2019

 

 

2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)

 

Als Leistungsentgelt wurde der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde zuzüglich Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2019 angehalten.

 

Für 2019 ergeben sich folgende Kostensteigerungen (gerundet):

 

Abfallbeseitigung 2,85 %

Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 2,85 %

Straßenreinigung 2,91 %

Abwasserbeseitigung 2,56 %

 

 

2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG             

 

Die Entsorgungskosten sind auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW) und eines ersten Berichtes der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung von der GMVA GmbH & Co. KG jedes Jahr neu zu kalkulieren. Eine abschließende Überprüfung der Entgeltkalkulation für das Jahr 2019 durch die Preisüberwachungsstelle ist erfolgt. Die von der GMVA GmbH & Co. KG ermittelten Preise sind zulässig.

 

Laut Preisüberwachung ist mit einem Preis von 98,09 € pro t (brutto) zu kalkulieren. Damit steigt der Tonnenpreis um 7,77 € (+ 8,6 %) im Vergleich zur Prognose 2018 (Vorjahr).

Die anzuhaltenden Vorhaltekosten steigen ebenfalls auf 13,86 € pro t (brutto). Dies ergibt eine Steigerung von 4,38 € pro t (+ 46,2 %) im Vergleich zur Prognose 2018 (Vorjahr).

 

 

2.3 Sonderposten

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

 

Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2019 die Auflösung folgender Sonderposten:

 

                              Entnahme         Stand - neu -

 

Abfallbeseitigung              328.270 EUR              760.784 EUR

Hausmüllähnlicher Gewerbemüll              0 EUR              0 EUR

Straßenreinigung              45.430 EUR              12.050 EUR

 Niederschlagswasserbeseitigung              199.180 EUR              301.127 EUR

Schmutzwasserbeseitigung              341.220 EUR              321.803 EUR

 

 

2.4 Abfallbeseitigung ( Produkt 110202)

 

2.4.1 Hausmüllabfuhr

 

Die Aufwendungen steigen um 4,92 %.

Aufwand 2018 = 21.856.140 EUR

Aufwand 2019 = 22.932.120 EUR

Differenz =     + 1.075.980 EUR

 

Die Entsorgungskosten steigen in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 473.370 EUR
(+ 7,45 %).

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen 2019 um 520.820 EUR
(+ 3,75 %). Hierin ist das WBO-Entgelt für die Einführung des Identifizierungssystems für Haus- und Biomüllbehälter ab 01.01.2019 in Höhe von 121.761 EUR enthalten.

 

 

Die Kosten für die Deponienachsorge sinken in 2019 um 54.000 EUR (-51,10 %), weil die Wegeaufbereitung an der Deponie Hühnerheide abgeschlossen ist.

 

Durch verändertes Müllverhalten steigt das Gesamtlitervolumen um rd. 9.650 Liter.

 

Die Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten wurde laut Fachverwaltung auch für 2019 ausgesetzt.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 1.193.294,50 €. Hiervon wurden im Rahmen der Gebührenbedarfs-berechnung 2018 bereits 104.240 € als Entnahme berücksichtigt. Für 2019 ist eine Entnahme in Höhe von 328.270 € geplant

 

Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall steigt um 4,45 %.

 

Die Gebühr für den Hausmüllsack beträgt      3,30 EUR.

Die Gebühr für den Grünabfallsack beträgt unverändert   1,50 EUR.

(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)

 

 

2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

 

Die Aufwendungen steigen um 5,68 %.

 

Aufwand 2018 = 1.643.280 EUR

Aufwand 2019 = 1.736.640 EUR

Differenz =      +    93.360 EUR

 

Die Leerungshäufigkeit sinkt auf durchschnittlich 158 Leerungen je Arbeitstag. Sechs Leerungen pro Arbeitstag weniger gegenüber 2018.

 

Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2019 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Steigerung des anzuhaltenden Gesamtaufwandes von 58.860 EUR (+ 15,62 %).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wurde eine Unterdeckung in Höhe von 126.527,31 € festgestellt. Diese resultiert aus erhöhten Entsorgungsmengen und Mindererträgen bei den Benutzungsgebühren. Ein Ausgleich ist über die nächsten 3 Jahre geplant. Für 2019 wurde ein Betrag von 42.175 € eingestellt.

 

Die Gebühr steigt um 11,37 %.

(s. Anlage 2)

 

 

2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)

 

Die Aufwendungen steigen um 2,37 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2018 = 5.134.530 EUR

Aufwand 2019 = 5.256.340 EUR

Differenz =      + 121.810 EUR

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen 2019 um 129.340 EUR
(+ 2,91 %).

 

Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2015 bis 2017 angehalten. Demnach erhöht sich die voraussichtliche Entsorgungsmenge in der Laubsammlung um insgesamt 65 t. Die Entsorgungsmengen im Straßenkehricht sinken um 50 t.

 

Die Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.261 Veranlagungsmeter (+ 0,12 %).

 

Aus dem Jahresabschluss 2015 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 95.572,35 EUR und aus dem Jahresabschluss 2016 eine Überdeckung in Höhe von 21.383,15 EUR und aus dem Jahresabschluss 2017 eine Überdeckung in Höhe von 7.384,91 EUR. Von diesen Überdeckungen wird ein Betrag in Höhe von 45.430 EUR bei der Gebührenbedarfsberechnung für 2019 berücksichtigt.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Gebührengruppe

Gebühr 2018 (EUR)

Gebühr 2019 (EUR)

±

(EUR)

±

(in v. H.)

Anliegerstraßen (1x wöchentlich)

4,00

4,11

0,11

2,75 %

Anliegerstraßen (2x wöchentlich)

4,00

4,11

0,11

2,75 %

innerörtliche Straßen

3,51

3,61

0,10

2,85 %

überörtliche Straßen

3,23

3,32

0,09

2,79 %

fußläufige Straßen u. Straßenteile

3,98

4,09

0,11

2,76 %

(s. Anlage 3)

 

 

2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)

 

Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2018 um
3,50 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2018 = 50.358.040 EUR

Aufwand 2019 = 52.122.160 EUR

Differenz =     + 1.764.120 EUR

 

Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2019 um 220.500 EUR (+ 6,03 %) gestiegen. Dies liegt hauptsächlich an der in der Verbandsversammlung beschlossenen Änderung der Veranlagungsrichtlinien bezüglich der Veranlagung für die Niederschlagswasserbehandlung. Die Umlage für die Emschergenossenschaft steigt moderat um 562.786 EUR (+ 3,23 %) an. Der Schwerpunkt dieser Erhöhung liegt mit 386.025 EUR im Bereich Schmutzwasser.

 

Die Emschergenossenschaft erhebt im Einvernehmen mit den Mitgliedern seit 2017 eine zweckgebundene Beitragsausgleichsrücklage wegen eines Rechtsstreites mit der RAG Deutsche Steinkohle AG (RAG). Im Vergleich zum Vorjahr steigt diese Beitragsausgleichsrücklage um 49.720 EUR auf 100.090 EUR (+ 98.71 %) an. Im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde den Parteien empfohlen, über eine außergerichtliche Einigung nachzudenken. Laut Mitteilung der Emschergenossenschaft liegt ein Vorschlag für eine außergerichtliche Verständigung vor, dessen Abschluss der Genossenschaftsrat befürwortet hat. Eine endgültige Zustimmung aller beteiligten Parteien steht noch aus. Diese außergerichtliche Einigung würde zu einer Beitragsverschiebung zu Lasten der Kommunen führen. Die damit verbundenen Nachforderungen sollen durch die Bildung der zweckgebundenen Beitragsausgleichsrücklage aufgefangen werden.

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen 2019 um 198.910 EUR
(+ 2,56 %).

 

Die übrigen Kosten , insbesondere die kalkulatorischen Kosten, steigen in 2019 um 717.140 EUR (+ 3,40 %).

 

Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr sinkt insgesamt gegenüber 2018 um 146.057 cbm (-1,26 %).

 

Für 2019 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten für Schmutzwasser in Höhe von 341.221 EUR geplant.

 

Für Niederschlagswasser ist für 2019 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 199.180,00 EUR geplant.

 

Die Abwasserabgabe 2019 für Kleineinleiter erhöht sich auf 2.700 EUR. Im Beitragsbescheid für Kleineinleiter 2018 steigt die Zahl der Kleineinleiter gegenüber dem Beitragsbescheid 2017 um 46 auf 142 Kleineinleiter (+47,92 %). Die anzuhaltenden Frischwassermengen steigen auf 3.147 cbm. Dies führt zu einer Gebührenerhöhung von 40,98 % gegenüber 2018.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

 

2018
(EUR)

2019
(EUR)

±
(EUR)

± in v.H.

Verbandsmitglieder

 

 

 

 

Schmutzwasser

1,30

1,35

0,05

3,85 %

Niederschlagswasser

0,78

0,79

0,01

1,28 %

Nichtverbandsmitglieder und Private

 

 

 

 

Schmutzwasser

2,40

2,49

0,09

3,75 %

Niederschlagswasser

1,37

1,41

0,04

2,92 %

Kleineinleiter

0,61

0,86

0,25

40,98 %

Entsorgung von Grundstücks-entwässerungs­anlagen

60,39

60,39

0,00

0,00 %

(s. Anlage 4)

 

 

2.7 Kalkulatorische Zinsen

 

Der kalkulatorische Zinssatz wird in analoger Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13.04.2005 (Aktz: 9 A 3120/03) mit 6,1 % vom Anschaffungswert des Kanalvermögens berücksichtigt (- 0,1 % gegenüber 2018).

 

 

2.8 Kalkulatorische Abschreibung

 

Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 5 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2018 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2019 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils
2,2 % prognostiziert.

 

 

2.9 Druck- und Portokosten

 

Die Druck- und Portokosten steigen bei der Abfallbeseitigung um 120 EUR (+0,27 %) und dem hausmüllähnlichen Gewerbemüll um 90 EUR (+ 0,72 %). Hingegen sinken die Druck- und Portokosten bei der Straßenreinigung um 880 EUR (- 2,60 %) sowie bei der Abwasserbeseitigung um 1.590 EUR (- 2,23 %).

 

 

3. Musterfamilie

 

Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2019 nach bisherigem Stand 34,66 EUR jährlich / 2,89 EUR monatlich (+ 3,69 %) mehr für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).

 

 

Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2018/2019 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.

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