Beschlussvorlage - B/16/4188-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den im Beschluss vom 17.12.2012 gesetzten Termin, bei vorzeitiger Vollrückzahlung von Darlehen aus dem Sportförderprogramm einen Kapitalnachlass auf das jeweilige Restkapital bei Darlehen mit einem Ursprungskapital

 

   über 1.500,00 EUR von 15 %

 

um weitere 3 Jahre bis zum 31.12.2021 unter der Voraussetzung zu verlängern, dass 20 % des Ursprungsdarlehens planmäßig getilgt wurden.

 

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Sachverhalt

Bezug

 

Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen, Ratsbeschluss vom 16.11.2015, Drucksache-Nr. B/16/1142-01, sowie Ratsbeschluss vom 05.11.2001, Drucksache-Nr. 1952, zur Anpassung der Gewährung von Kapitalnachlässen auf städtische Sportförderdarlehen aufgrund der geänderten Richtlinien über die Gewährung von Darlehen an Oberhausener Sportvereine vom 30.08.2001.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine                       [ ]

 

    ja                             [x]

 

Die Stadt verzichtet in Höhe der Kapitalnachlässe auf Darlehensbeträge. Durch den verstärkten Kapitalrückfluss ermäßigt sich jedoch das Kreditvolumen im Jahr des Rückflusses und vermindert so die Gesamtbelastung der Stadt. Die finanziellen Verbesserungen für den städtischen Haushalts richten sich nach den jeweiligen Kreditkonditionen bei der Aufnahme der Kommunalkredite.

 

b) Sonstige

 

    -

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat am 16.11.2015 beschlossen, Kapitalnachlässe bei vorzeitiger Vollrückzahlung städtischer Sportförderdarlehen bis zum 31.12.2018 zu gewähren. Diese Regelung gilt seit 1998.

 

Die Darlehen an Sportvereine werden nach den Richtlinien zinslos gewährt und sind im ersten Jahr nach Auszahlung tilgungsfrei.

Sie werden wie folgt getilgt:

 

Darlehen bis                                       1.500,00 EUR     20 % p. a.     Laufzeit           5 Jahre

Darlehen bis                                       5.100,00 EUR     10 % p. a.     Laufzeit         10 Jahre

Darlehen über                                    5.100,00 EUR       5 % p. a.     Laufzeit         20 Jahre

Darlehen für Sportgeräte über          5.100,00 EUR       7 % p. a.     Laufzeit ca.   15 Jahre.

 

Im Darlehensbestand gibt es keine Darlehen mehr mit einem Ursprungskapital bis 1.500,00 EUR, da die Vergabe von Darlehen an Sportvereine aufgrund der angespannten Haushaltslage seit 2012 ausgesetzt wurde und diese geringen Darlehen alle getilgt sind.

.

 

Der Anreiz für die Sportvereine, die Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen ist um so größer, je höher der eingesparte Betrag ist. Dieser ist wiederum abhängig von der Höhe des Darlehens und dessen Restlaufzeit, wobei sich die Laufzeit der Darlehen nach dem jeweiligen Tilgungssatz richtet.

 

 

Die Gewährung von Kapitalnachlass bei vorzeitiger Vollrückzahlung bedeutet, dass sich dieser Darlehensanteil automatisch in einen Zuschuss verwandelt. Um zu verhindern, dass auf diesen Kapitalnachlass schon bei der Beantragung des Darlehens spekuliert wird, wurde die Möglichkeit einer Vollrückzahlung erst nach einer 20 %igen planmäßigen Tilgung des Ursprungskapitals festgelegt. Sonst bestand die Gefahr, dass die Stadt Oberhausen, die ihre Darlehensvergabe selbst über Kommunalkredite finanziert, ihren Kreditverpflichtungen weiter nachkommt, während der Sportverein nach Auszahlung des ihm gewährten Darlehens dieses sofort mit Kapitalnachlass tilgt, ohne jemals eine planmäßige Tilgungsrate gezahlt zu haben.

Sofern die Sportvereine über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen, rechnet sich die Stadt Oberhausen die Möglichkeit durch vorzeitige Kapitalrückflüsse Einnahmen zu erzielen und so ihre Belastungen für diese Darlehen, auch bei der derzeitigen niedrigen Kapitalmarktsituation, zu reduzieren.

 

 

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