Beschlussvorlage - B/16/4221-02
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung des Bildungsgangs "Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker, Schwerpunkt Multimedia)" am Hans-Sachs-Berufskolleg zum 01.08.2019 gem. Anlage C 1 in Verbindung mit C 4, gem. § 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskollegs (APO-BK)Fachbereich: Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften (Berufliches Gymnasium für Technik)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Bieler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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05.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ab dem Schuljahr 2019/2020 die Änderung bzw. Umwandlung des Bildungsgangs „Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent)“
in den Bildungsgang
„Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker, Schwerpunkt: Multimedia (dreijährig))“, APO-BK Anlage C1 in Verbindung mit C 4, gem. § 2 Nr. 1. Der Bildungsgang soll zunächst einzügig – mit der Option auf Zweizügigkeit - errichtet werden.
Sachverhalt
Begründung
Das Hans-Sachs-Berufskolleg hat mit Schreiben vom 23.10.2018 die Änderung bzw. Umwandlung des Bildungsgangs
„Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent)“
in den Bildungsgang
„Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Informatik (Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker, Schwerpunkt: Multimedia (dreijährig))“
beantragt.
In den letzten Jahren zeigte sich zunehmend ein kontinuierlicher Bedarf an Informatikerinnen und Informatikern, die auch mit gestalterischem Wissen helfen den alltäglichen Umgang mit Informationen weltweit zu stabilisieren und noch besser nutzbar zu gestalten. Der Anspruch an diese Berufsbild hat sich in den vergangenen Jahren zu einer Informatikerin/zu einem Informatiker entwickelt, die /der auf einer fundierten und breiten informationstechnischer Ausbildung aufbaut, die spezielle Problemstellungen der Unternehmen in den Bereichen der multimedialen und kundenorientierten Software- und Anwendungsentwicklung mit zusätzlichem gestalterischen Erfahrungen bewältigen kann. (s. Lehrplan für das Berufskolleg „Staatlich geprüfte Informatikerin Multimedia/Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia“)
Dieser Bildungsgang der Berufsfachschule im Fachbereich Informatik führt zu einer Doppelqualifikation. Und zwar den Erwerb eines Berufsabschlusses nach Landesrecht und der Fachhochschulreife.
Rechtsgrundlage bildet die Anlage C der APO-BK NRW. Die Rahmenstundentafeln beider Bildungsgänge sind nahezu identisch. Er weicht lediglich in einem Profilfach des fachlichen Schwerpunktes voneinander ab. Statt des Faches Elektrotechnik bei den informationstechnischen Assistentinnen und Assistenten enthält der Bildungsgang „Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker“ mit dem Schwerpunkt Multimedia (dreijährig)“ das Fach Medientechnik und Mediengestaltung. Damit kommt neben der fundierten Ausbildung in den Grundlagen der Informatik auch der neue Bereich Gestaltung und Orientierung am menschlichen Benutzer dazu. In den Profilfächern Betriebssysteme/Netzwerke, Software und Datenbanken stimmen die Anforderungen in ihren Zielen überein.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben in diesem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Multimedia die Fähigkeit zum Studium für Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und in einigen Bundesländern auch für Universitäten. Außerdem ermöglicht der Erwerb von beruflichen Kenntnissen bzw. der Berufsabschluss den Weg in qualifizierte Berufe, in eine Ausbildung oder in ein duales Studium. Gerade im florierenden IT-Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler durch diesen Bildungsgang an ein Studium oder eine betriebliche Ausbildung geführt werden um den bestehenden Bedarf in Deutschland zu decken.
Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Bildungsgang ist mindestens der mittlere Schulabschluss (FOR) mit oder ohne Qualifikation zur Gymnasialen Oberstufe und unabhängig von der zuvor besuchten Schulform. Die Berufsfachschule bietet als vollzeitschulischer Bildungsgang ein permanentes Lernen im Klassenverband. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund haben in dem Bildungsgang mit Schwerpunkt Informatik weniger Sprachbarrieren. In Oberhausen zeigt sich, dass die Schülerinnen und Schüler zunehmend nach dem Besuch einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule an einer Höherqualifizierung z. B. die Fachhochschulreife interessiert sind. Es besteht ein starkes Interesse an Berufen in modernen Informations- und Kommunikationstechnologien. Langjährige Statistiken zeigen, dass die Berufsfachschule (Anlage C) im Bereich der Informatik am Hans-Sachs-Berufskolleg sehr gut angenommen wird.
Ziel der Umwandlung des Bildungsgangs ist es, den Fachbereich durch diesen Bildungsgang breiter aufzustellen und zu stärken. Durch die gestalterischen Elemente soll besonders das Interesse von Schülerinnen erhöht werden. Der Bildungsgang „Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent“ wird zurzeit noch selten von Schülerinnen besucht.
Für den Standort Oberhausen bedeutet dieser Bildungsgang eine Bereicherung des bestehenden Angebotes. Es gibt keine weitere Berufsfachschule, die dieses abdeckt. Jugendlichen kann ein differenziertes Bildungsangebot im IT-Bereich gemacht werden. Ein erfolgreicher Strukturwandel kann nur mit gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachkräften gelingen. Das Hans-Sachs-Berufskolleg hat eine verkehrsgünstige Lage. Sie kann sowohl mit öffentlichen als auch mit individuellen Verkehrsmitteln gut erreicht werden.
Die Schulkonferenz und die Lehrerkonferenz des Hans-Sachs-Berufskollegs befürworten die Umwandlung.
Das Hans-Sachs-Berufskolleg verfügt über die für den Bildungsgang notwenigen Ressourcen (Personal, sächliche und räumliche Ausstattung, Fachkompetenz). Es bestehen Firmen- und Hochschulkontakte, die u. a. in Form von Besichtigungen durch die Schülerinnen und Schüler gewinnbringend in den Bildungsgang eingebracht werden können.
Die Nachbargemeinden werden gem. § 80 SchulG um Stellungnahme bezüglich der geplanten Einrichtung des Bildungsgangs gebeten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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171 kB
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