Beschlussvorlage - B/16/4217-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt zur Verbesserung der Sichtbeziehung am Knotenpunkt Römerstraße/Landwehr die Entfernung von zwei öffentlichen Parkständen und den Rückbau der Querungsstelle in der Mitte der S-Kurve (Querungsstelle 2).

 

Die Kosten für die Markierungsarbeiten und den Rückbau der Querungsstelle betragen ca. 5.000 €. Haushaltsmittel stehen bei dem Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Sachkonto 521144 – Aufwendungen für Straßenbau, zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

A/16/2239-01

A/16/3714-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat am 07.12.2016 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssituation im Bereich der Landwehr/Styrumer Allee/Römerstraße für Fußgänger und Radfahrer übersichtlicher gestaltet werden kann. Auf der Grundlage des Beschlusses wurden mehrere Verkehrsbeobachtungen mit dem Seitenradar und einem Kamerasystem der Stadt Oberhausen durchgeführt. Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat die Verwaltung am 13.06.2018 zudem beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, die geeignet scheinen, das Linksabbiegen von der Römerstraße auf die Landwehr gefahrlos zu ermöglichen.

 

Die Querung der Straße Landwehr im Bereich Römerstraße/Styrumer Allee ist an drei Querungsstellen möglich, welche in Abbildung 1 mit einem roten Kreis markiert sind. Die markierten Querungsstellen 1 und 3 sind zur besseren Wahrnehmung rot gepflastert.

 

Abbildung 1: Querungsstellen Landwehr

 

Das Querungsverhalten der Fußgänger und Radfahrer wurde anhand einer Videoerfassung ausgewertet. Der überwiegende Teil quert die Landwehr an den Querungsstellen 1 und 3. Ein geringerer Anteil wurde dagegen an Querungsstelle 2 verzeichnet. Eine Verkehrsgefährdung beim Queren der Straße konnte nicht beobachtet werden. Es sind bei dem vorhandenen Geschwindigkeitsniveau ausreichend große Zeitlücken vorhanden.

 

Die Sichtverhältnisse des Knotenpunktes Römerstraße (Querungsstelle 3) wurden mit Hilfe eines Sichtdreieckes gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen im Luftbild untersucht, vgl. Abbildung 2.

 

Abbildung 2: Sichtdreiecke

 

Die Prüfung zeigt, dass die Sichtachse (Blaue Linie) in Richtung Westen durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt werden kann. Die eingeschränkte Sicht durch parkende Fahrzeuge wurde in einem gemeinsamen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei Oberhausen bestätigt.

 

Die Querungsstellen wurden zusammenfassend wie folgt bewertet:

 

•          Querungsstelle 1: Die Sichtbeziehungen und Querungsmöglichkeiten aus beiden Richtungen sind ausreichend.

•          Querungsstelle 2: Die Sichtbeziehungen sind durch den S-Kurvenverlauf und die parkenden Autos eingeschränkt.

•          Querungsstelle 3: Die Sicht ist durch parkende Autos eingeschränkt.

 

Durch die Wegnahme von zwei Parkständen auf der Straße Landwehr, welche in Abbildung 2 mit roten Kreuzen markiert sind, kann die Sicht beim Ausfahren aus der Römerstraße verbessert werden. Die Querungsstelle 2 sollte aufgrund der eingeschränkten Sicht zurückgebaut werden, da die Querungsstellen 1 und 3 ausreichend sind. Zum Rückbau der Querungsstelle 2 sind kleinere Markierungsarbeiten auf der Straße und Umbaumaßnahmen zur Schließung der Querungsstelle in den Nebenanlagen erforderlich.

 

Neben der Begutachtung der Sichtbeziehung wurde eine Verkehrserhebung mit dem Seitenradar der Stadt Oberhausen durchgeführt. Die Auswertung ergab eine Verkehrsbelastung von 6.230 Kfz/24h und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 34,4 Km/h. Der für die Verkehrsplanung wichtige v85-Wert war mit 40 km/h unauffällig bzw. vergleichbar mit anderen Straßen dieser Kategorie. Anhand des sogenannten v85-Wertes wird das Geschwindigkeitsverhalten auf einem Straßenabschnitt bewertet. Dieser Wert gibt die Geschwindigkeit an, die von 85% der Fahrer nicht überschritten wird. Die Auswertungen zeigen keine Auffälligkeiten bzw. erhöhte Verkehrsgefahren durch überhöhte Geschwindigkeiten.

 

Die Beobachtung des kleinen Platzes am Ende der Styrumer Allee hat ergeben, dass sich Fußgänger und Radfahrer aufgrund der nicht eindeutigen Wegestruktur ungeordnet verhalten. Diese Situation wird zusätzlich durch parkende Fahrzeuge auf dem Platz gefördert. Eine Verkehrsgefährdung konnte jedoch nicht beobachtet werden. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist kein zwingender Handlungsbedarf zur Umgestaltung des Platzes erforderlich. Im Rahmen einer möglichen städtebaulichen Überplanung des Platzes sollten jedoch die Wegeführungen optimiert werden und z.B. ein Shared Space geprüft werden.

 

 

 

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