Berichtsvorlage - M/16/4220-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Quartalsbericht zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Isabella Schraven
- Verantwortung:
- Deniz o.V.i.A.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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29.11.2018
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Sachverhalt
Bezug
- M/16/2755-01
- M/16/2962-01
Sachdarstellung
Der vorliegende dritte Quartalsbericht des Jahres 2018 der Hilfen zur Erziehung knüpft an die im Jahr 2017 unter Beteiligung der Firma con_sens entwickelten sowie beschlossenen Veränderungen an, um eine bessere sowohl fachliche als auch finanzielle Steuerung eben dieser zu gewährleisten.
Primär ist dieser Bericht dazu gedacht, den Jugendhilfeausschuss in regelmäßiger Form und transparent detailliert über die aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung zu informieren.
Weiterhin werden Teile daraus für die fachliche Steuerung innerhalb des Fachbereichs der erzieherischen Hilfen genutzt. Der Quartalsberichtet gewährleistet darüber hinaus, dass Fach- und Finanzcontrolling eng miteinander verzahnt sind. Dies bedeutet, dass aktuell die hier genannten Prognosen valide für die „tägliche“ fachliche Steuerung erstellt worden sind.
Um jedoch eine solide Haushaltsplanung zu gewährleisten, muss unbedingt bedacht werden, dass hier zu die Kompetenz weiterer (Fach-)Bereiche (Haushaltsplanung, Haushaltsüberwachung, Kämmerei) Berücksichtigung finden muss.
2. Aufbau des Quartalsberichts
Der Quartalsbericht enthält neben den Informationen für das aktuelle dritte Quartal 2018 einen Rückblick sowie eine Prognose. Dabei wird rückblickend das vergangene Jahr 2017 genauso betrachtet wie auch das vergangene zweite Quartal 2018.
Dazu werden im Folgenden zunächst die Gesamtkosten für Hilfen zur Erziehung ohne Berücksichtigung der Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) in den Blick genommen.
Es werden die Gesamtkosten für Hilfen zur Erziehung für UMA sowie die Gesamtkosten der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII betrachtet. Anschließend werden die Fallarten und deren Kosten nach Monaten in Relation gesetzt und graphisch dargestellt.
In den dargestellten Tabellen werden zur einfacheren Darstellung bewusst grundsätzlich die betreffenden Paragraphen verwendet. Dies gemäß der Absprachen mit der Fa. con_sens. Die Erklärung der Paragraphen ergibt sich aus dem angehängten Glossar.
3. Datengrundlage
Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren der Fa. LogoData ermittelt.
Die Kosten aus dem Jahr 2017 beziehen sich aus einheitlichen Darstellungsgründen dabei auf den Stand vom 28.03.2018. Dieses Datum wurde bereits im ersten Quartalsbericht 2018 zu Grunde gelegt und ist damit Bezugspunkt für alle weiteren Berichte. Die aktuellen Daten des Jahres 2018 beziehen sich auf den Stand 23.10.2018. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Zahlungen für die Monate August 2018 und September 2018 noch nicht abgeschlossen und daher nicht vollständig sind.
4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für die Hilfen zur Erziehung ohne Berücksichtigung der Kosten für die UMA werden untenstehend sowohl inklusive als auch exklusive der Eingliederungshilfen und unabhängig davon, ob es sich um Hilfen für Minderjährige oder Volljährige handelt betrachtet. Für das dritte Quartal 2018 gilt, dass die aktuell niedriger als im ersten Quartal liegenden Gesamtkostenwerte noch nicht vollständig sind. Konkret bedeutet dies, dass Rechnungen der Träger für das dritte Quartal teilweise noch nicht vorliegen und noch nicht alle eingereichten Rechnungen durch die wirtschaftliche
Jugendhilfe abgerechnet wurden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Schulferien (16.07. bis 28.08.) komplett in das dritte Quartal fielen. Gerade bei den ambulanten Hilfen ist hier saisonal bedingt ein Rückgang zu erwarten.
Beispielsweise sind die Kosten der Hilfen nach §35a (ambulant), bei denen es sich hauptsächlich um Schulbegleitungen (sogenannte I-Helfer) handelt, deutlich zurückgegangen. Da diese Hilfeform eng mit dem Schulalltag verknüpft ist, ruht die Unterstützung normalerweise während der Ferienzeit.
Nicht selten werden auch bei anderen ambulanten Hilfeformen, die Schuljahreswechsel als Hilfeende genutzt.
Deshalb ist zu vermuten, dass im dritten Quartal von niedrigeren Gesamtkosten als im zweiten Quartal auszugehen ist, was zumindest teilweise auf den zuvor beschriebenen Effekt zurückzuführen ist.

Bei den Jahresprognosen für 2018, werden die Ergebnisse der Quartale jeweils linear hochgerechnet. Wie zuvor bereits erwähnt, erhält man eine validere Prognose bei Betrachtung des 1. Quartals. Diese Methode der Prognosedarstellung findet in gleicher Form bei den Übersichten zu den unbegleiteten minderjährigen Ausländern sowie bei der Eingliederungshilfe Anwendung.
Betrachtet man nun die Prognose auf der Grundlage des 2.Quartals, ist zum jetzigen Stand von einem Jahresergebnis von 46.220.806 € auszugehen.
Ausgehend vom Jahresergebnis 2017, welches im Wesentlichen die Grundlage für den Haushaltsansatz für das Jahr 2018 bildet, wurde dort eine Summe von 49.007.088 € (alle Transferleistungen HzE ohne UMA) zu Grunde gelegt. Diese Prognose liegt damit deutlich unterhalb des Vorjahresergebnisses und lässt sich zu großen Teilen durch die konsequente Innenrevision und damit einhergehende Überprüfung der Einzelfälle erklären. Dieses Verfahren soll eine vom Tagesgeschäft unabhängige, objektive Prüfungs- und Beratungsaktivität innerhalb des Fachbereiches werden. Es geht um eine Unterstützung zur Erreichung von Zielen. Zweck ist die kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse innerhalb der Hilfen zur Erziehung. Diese Funktion wird im Wesentlichen durch den Fachcontroller gefüllt.
Nicht zuletzt aber, konnten auch durch die Unterstützung der Teamkoordinatoren die Maßnahmen auf „geeignet und notwendig“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII) überprüft werden, was teilweise zur Reduktion des Umfangs oder gar zur Beendigung geführt hat. Dabei wurde trotzdem der fachliche Ansatz gewahrt und die Hilfeempfänger entsprechend ihrer Bedarfe unterstützt. Der Prozess der Innenrevision wird stetig weiterverfolgt, wobei die positiven finanziellen Effekte zukünftig voraussichtlich zurückgehen werden. Die Kosten der Hilfen zur Erziehung werden, nach Ansicht der Fachverwaltung, wieder ansteigen, da sich Kostensteigerungen bei den Träger (beispielsweise Personalkosten), in den Tagessätzen sowie Fachleistungsstunden niederschlagen und durch den öffentlichen Träger zu übernehmen sind.
5. Fachliche Bewertung der Entwicklung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA)
Die gesetzliche Grundlage der Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer, ergibt sich aus dem SGB VIII, §27 ff. Das gesamte Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung kann genutzt werden, es gibt im Hilfekanon keine spezielle Hilfeart oder rechtliche Vorgabe. Selbstverständlich wird in der inhaltlichen, pädagogischen Arbeit auf die spezifischen Besonderheiten dieser Zielgruppe (teilweise traumatische Erfahrungen, Fluchtgeschichte, Integrationsbedarf, etc.) eingegangen. Die gesetzlichen Ansprüche und pädagogischen Grundlagen, der sowohl ambulanten als auch stationären Angebote der erzieherischen Jugendhilfe, erfolgen jedoch analog zu den Hilfen für „Nicht-UMA“ Hilfeempfängern.
Die Zielgruppe der UMA stellt einen bedeutsamen Faktor bei der Fallsteuerung für das laufende Geschäftsjahr 2018 dar. Im dritten Quartal zeigen sich aktuell keine besonderen Auffälligkeiten. Nach wie vor scheinen die Kosten stabil beziehungsweise aufgrund der zurückgehenden Hilfeempfängerzahl leicht rückläufig. Zudem zu beachten ist, dass die Zahl der Neufälle in diesem Bereich aufgrund der Verteilungsquoten kaum beeinflussbar ist. Lediglich der Abfluss dieser Fälle ist durch eine verstärkte Verselbstständigung steuerbar. Zu erwarten ist darüber hinaus eine Verschiebung der Fallzahlen innerhalb der Positionen durch die Altersentwicklung von Minderjährigen zu Volljährigen – so wird es weniger Hilfen für minderjährige unbegleitete Ausländer, aber mehr Hilfeempfänger im Bereich der Hilfen für junge Volljährige geben.

Im Jahr 2018 werden bisher durchschnittlich 147 Hilfeempfänger von Leistungen für UMA verzeichnet – im Jahr 2017 handelte es sich durchschnittlich monatlich um 158 Hilfeempfänger (ohne Abbildung). Dies lässt vermuten, dass die Gesamtkosten für UMA im Jahr 2018 tatsächlich geringer ausfallen könnten als im Jahr 2017 – in diesem Zusammenhang spielen aber auch Kosten pro Hilfeempfänger eine Rolle, die z.B. bei einer möglichen Erhöhung gegenüber dem Vorjahr die Effekte einer niedrigeren Hilfeempfängerzahl aufheben könnten. Dennoch bilden auch die Finanzdaten hierzu ein positives Bild ab. Ausgehend vom Haushaltsansatz für das Jahr 2018, wurde eine Summe von 6.897.834 € zu Grunde gelegt, liegt auch diese Prognose unterhalb des Vorjahresergebnisses.
6. Fachliche Bewertung der Entwicklung Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
Die Hilfen nach §35a SGB VIII zielen auf die Wiedereingliederung von seelisch behinderten oder davon bedrohten Kindern, Jugendlichen sowie jungen Volljährigen (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr, ansonsten bis zum 21. Lebensjahr) ab. Als Anspruchsvorrausetzung um eine Hilfe nach §35a zu erhalten, müssen zwei Tatbestände vorliegen: Zum einen muss die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit für länger als sechs Monate vom typischen Zustand des Lebensalters abweichen. Zusätzlich muss die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein oder eine Beeinträchtigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Diese Überprüfung wird in Oberhausen, um eine hohe fachliche Qualität zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass nur begründete Hilfen gewährt werden, in der Fachstelle Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) vorgenommen.
Typische Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §35a sind beispielsweise die schulischen Integrationshelfer oder die Förderung im Rahmen einer Autismustherapie.
Es zeigen sich derzeit keine Hinweise auf extreme Steigerungen der Kosten. Eine Steigerung zwischen vier und fünf Prozent (Steigerungsrate im NRW Durchschnitt lag 2016 bei 7%; Quelle: HzE Bericht des LVR/LWL 2018) scheint auch zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor realistisch.

7. Fallzahlen und Kosten
Wie bereits zuvor erwähnt lagen in dem Zeitraum des dritten Quartals die kompletten Sommerschulferien. Diese möglichen Folgen (ebenfalls zuvor beschrieben) für den Verlauf von Fallzahlen sowie Kosten, sollten bei der Betrachtung berücksichtigt werden.
Ansonsten zeigen sich zum aktuellen Zeitpunkt keine besonderen Auffälligkeiten; die einzige Ausnahme bildet hierbei der „Peak“ in den Kosten für die Vollzeitpflege nach § 33.1. Hierbei handelt es sich um einen saisonalen Effekt, da die Pflegefamilien eine finanzielle Zuwendung erhalten, die sogenannte „Ferienbeihilfe“, die jedes Jahr um diesen Zeitraum herum ausgezahlt wird. In diesem Bericht werden nun auch die Fallzahlen, sowie die dazugehörigen Kosten der stationären Hilfen mit aufgeführt.
Maßnahmen (ambulant) im Monat laufend | ||||||
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| § 27.2 | § 27.3 | § 30 | § 31 | § 32 | Gesamt |
Jul 17 | 737 | 58 | 64 | 95 | 155 | 1109 |
Aug 17 | 720 | 59 | 70 | 118 | 147 | 1114 |
Sep 17 | 642 | 59 | 75 | 150 | 138 | 1064 |
Okt 17 | 621 | 63 | 85 | 153 | 132 | 1054 |
Nov 17 | 587 | 59 | 87 | 155 | 134 | 1022 |
Dez 17 | 559 | 63 | 87 | 163 | 136 | 1008 |
Jan 18 | 525 | 65 | 87 | 167 | 131 | 975 |
Feb 18 | 511 | 71 | 93 | 169 | 128 | 972 |
Mrz 18 | 496 | 68 | 98 | 182 | 125 | 969 |
Apr 18 | 468 | 66 | 104 | 189 | 124 | 951 |
Mai 18 | 454 | 70 | 101 | 187 | 121 | 933 |
Jun 18 | 448 | 75 | 105 | 182 | 125 | 935 |
Jul 18 | 439 | 80 | 106 | 184 | 126 | 935 |
Aug 18 | 426 | 84 | 110 | 199 | 125 |
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Sep 18 | 413 | 86 | 100 | 206 | 112 | 917 |
Maßnahmen (stationär) im Monat laufend | ||||||
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| § 34 Heim | § 34 5Tage | § 34 BeWo | § 33.1 Pflegefamilie | § 33.2 Erziehungsstelle | Gesamt |
Jul 17 | 231 | 18 | 35 | 339 | 52 | 675 |
Aug 17 | 227 | 16 | 37 | 343 | 53 | 676 |
Sep 17 | 220 | 15 | 34 | 345 | 56 | 670 |
Okt 17 | 215 | 15 | 31 | 343 | 56 | 660 |
Nov 17 | 214 | 14 | 31 | 341 | 56 | 656 |
Dez 17 | 210 | 14 | 33 | 341 | 56 | 654 |
Jan 18 | 201 | 14 | 33 | 353 | 57 | 658 |
Feb 18 | 199 | 14 | 32 | 355 | 57 | 657 |
Mrz 18 | 202 | 14 | 32 | 355 | 58 | 661 |
Apr 18 | 196 | 13 | 35 | 355 | 58 | 657 |
Mai 18 | 204 | 14 | 36 | 351 | 57 | 662 |
Jun 18 | 206 | 15 | 37 | 353 | 57 | 668 |
Jul 18 | 201 | 18 | 39 | 358 | 59 | 675 |
Aug 18 | 205 | 16 | 42 | 356 | 57 | 676 |
Sep 18 | 207 | 17 | 45 | 351 | 57 | 677 |
Gesamtkosten (ambulant) nach Hilfeart je Monat | ||||||
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| § 27.2 | § 27.3 | § 30 | § 31 | § 32 | Gesamt |
Jul 17 | 592.089 € | 37.763 € | 34.596 € | 67.026 € | 467.034 € | 1.198.508 € |
Aug 17 | 519.865 € | 35.629 € | 39.704 € | 74.643 € | 427.174 € | 1.097.015 € |
Sep 17 | 513.702 € | 40.066 € | 43.300 € | 100.272 € | 413.058 € | 1.110.398 € |
Okt 17 | 439.450 € | 37.933 € | 45.026 € | 103.787 € | 421.574 € | 1.047.770 € |
Nov 17 | 481.080 € | 43.702 € | 47.790 € | 103.584 € | 410.211 € | 1.086.367 € |
Dez 17 | 394.946 € | 35.917 € | 46.207 € | 99.977 € | 426.329 € | 1.003.376 € |
Jan 18 | 400.188 € | 44.642 € | 54.974 € | 111.072 € | 432.748 € | 1.043.624 € |
Feb 18 | 351.782 € | 46.097 € | 58.749 € | 110.352 € | 382.908 € | 949.888 € |
Mrz 18 | 370.806 € | 40.982 € | 56.019 € | 120.903 € | 414.522 € | 1.003.232 € |
Apr 18 | 325.976 € | 44.861 € | 57.305 € | 123.327 € | 404.604 € | 956.073 € |
Mai 18 | 314.597 € | 45.574 € | 55.636 € | 117.061 € | 407.480 € | 940.348 € |
Jun 18 | 353.242 € | 50.301 € | 53.992 € | 119.370 € | 406.727 € | 983.632 € |
Jul 18 | 308.101 € | 50.996 € | 55.505 € | 110.906 € | 414.729 € | 940.237 € |
Aug 18 | 230.636 € | 45.284 € | 30.621 € | 94.700 € | 377.301 € | 778.542 € |
Sep 18 | 222.584 € | 45.444 € | 26.787 € | 90.922 € | 349.426 € | 735.163 € |
Gesamtkosten (stationär) nach Hilfeart je Monat | ||||||
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| § 34 Heim | § 34 5Tage | § 34 BeWo | § 33.1 Pflegefamilie | § 33.2 Erziehungsstelle | Gesamt |
Jul 17 | 1.173.266 € | 78.176 € | 114.280 € | 322.365 € | 111.206 € | 1.799.293 € |
Aug 17 | 1.141.218 € | 72.423 € | 101.003 € | 259.840 € | 122.244 € | 1.696.728 € |
Sep 17 | 1.099.929 € | 70.236 € | 105.316 € | 265.684 € | 121.580 € | 1.662.745 € |
Okt 17 | 1.103.545 € | 66.398 € | 117.772 € | 267.462 € | 126.816 € | 1.681.993 € |
Nov 17 | 1.061.835 € | 64.938 € | 103.337 € | 266.380 € | 127.251 € | 1.623.741 € |
Dez 17 | 1.030.801 € | 64.780 € | 113.330 € | 280.885 € | 124.908 € | 1.614.704 € |
Jan 18 | 1.026.768 € | 69.823 € | 116.199 € | 288.677 € | 132.681 € | 1.634.148 € |
Feb 18 | 935.324 € | 68.198 € | 117.876 € | 281.982 € | 125.885 € | 1.529.265 € |
Mrz 18 | 1.024.192 € | 72.274 € | 135.928 € | 284.707 € | 136.153 € | 1.653.254 € |
Apr 18 | 980.433 € | 68.995 € | 127.639 € | 284.338 € | 135.815 € | 1.597.220 € |
Mai 18 | 1.024.127 € | 70.397 € | 144.839 € | 280.502 € | 131.473 € | 1.651.338 € |
Jun 18 | 986.483 € | 67.656 € | 152.850 € | 280.300 € | 131.518 € | 1.618.807 € |
Jul 18 | 974.138 € | 69.365 € | 142.250 € | 343.313 € | 137.296 € | 1.666.362 € |
Aug 18 | 939.311 € | 62.645 € | 152.164 € | 285.308 € | 136.683 € | 1.576.111 € |
Sep 18 | 924.457 € | 78.431 € | 160.023 € | 278.072 € | 117.924 € | 1.558.907 € |







Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
