Berichtsvorlage - M/16/4185-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Nachdem der Wolf in Nordrhein-Westfalen vor über 180 Jahren ausgestorben war, gibt es seit ca. 2009 wieder vereinzelte Hinweise über durchziehende Wölfe. Im Jahr 2018 gab es mehrfach Hinweise (Sichtungen, Fotofallen, Kotspuren, gerissene Schafe) auf einen Wolf im Bereich des unteren Niederrheins. Anhand von genetischen Analysen konnte ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW954f identifiziert werden. Die Wölfin stammt aus einer niedersächsischen Wolfsfamilie. Anhand der Befunde geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) davon aus, dass das Tier mittlerweile standorttreu geworden ist. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV NRW) am 01.10.2018 das erste Wolfsgebiet in NRW ausgewiesen, zu dem auch Teile des Oberhausener Stadtgebietes gehören.

Das Gebiet umfasst einen Anteil des Naturparks Hohe Mark mit ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturlandschaften. In Oberhausen erstreckt sich der potentielle geeignete Lebensraum für die Wölfin GW954f auf das FFH-Gebiet Hiesfelder Wald, das Naturschutzgebiet Sterkrader Wald und die Kulturlandschaft nördlich-östlich des Autobahnkreuzes Oberhausen. Neben der Stadt Oberhausen liegen folgende Städte und Gemeinden vollständig oder teilweise im Wolfsgebiet:

 

 Kreis Wesel: Gemeinden Schermbeck und Hünxe, Städte Dinslaken, Voerde,

Wesel (rechtsrheinischer Teil), Hamminkeln

 Kreis Kleve: Stadt Rees (im Nordwesten bis zur B 67)

 Kreis Borken: Gemeinde Raesfeld

 Kreis Recklinghausen: Stadt Dorsten

 Kreisfreie Stadt Bottrop (Teil nördlich der A 2)

 

Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt, wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen wurde. Die Ausweisung eines Wolfsgebietes ist für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz für die Nutztierhaltung in diesen Gebieten anbietet. Demnach können Betriebe mit Wildgehegen, Schaf- und Ziegenhaltung Fördermittel (in Höhe von 80%) für den Erwerb von Elektrozäunen, für eine wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und für den Erwerb und die Ausbildung von Herdenschutzhunden beantragen. Des Weiteren wurde vom MULNV NRW im Februar 2017 die „Förderrichtlinie Wolf“ veröffentlicht. Sie bildet die Grundlage vom Wolf verursachte Schäden finanziell zu entschädigen. Die Entschädigungen (in Höhe von 100%) werden für Tierverluste, Tierarztkosten, Medikamente und die Tierkörperbeseitigung gewährt. Anträge auf Entschädigung von Nutztierrissen und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen können bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Im Falle des „Wolfgebietes Schermbeck“ ist die zuständige Bewilligungsbehörde die Bezirksregierung Münster.

 

Weitere nützliche Informationen zum Thema Wolf in Nordrhein-Westfalen bietet das LANUV NRW in seinem Fachinformationssystem „Wolf in Nordrhein-Westfalen“ (www.wolf.nrw.de) an. Dort befinden sich die aktuellen Wolfsmeldungen sowie umfangreiches Hintergrundwissen zum Thema Wolf. Für Hinweise auf Wölfe sowie die Beratung bei Nutztierrissen stehen die örtlichen Wolfberater (für den Bereich Oberhausen: Hr. Hardes, Regionalforstamt Ruhrgebiet, 0231 2217869/ 0171 5872683, winfried.hardes@wald-und-holz.nrw.de) sowie das LANUV NRW (02361 – 305 – 0/ wolf_nrw@lanuv.nrw.de) als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Direkte Begegnungen zwischen Wolf und Mensch sind selbst im Wolfsgebiet äußerst selten. Wölfe sind extrem scheue Tiere. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass Angriffe von freilebenden und gesunden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Falls man trotzdem einen Wolf aus nächster Nähe zu Gesicht bekommt werden nachstehende Verhaltensregeln empfohlen:

 

 Nicht versuchen, Wölfe anzufassen oder zu füttern.

 

 Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben.

 

 Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will.

 

 Man kann einen Wolf vertreiben, indem man ihn laut anspricht, in die Hände klatscht und mit den Armen winkt.

 

 

 

 

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Anlagen

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