Beschlussvorlage - B/16/4072-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für den Offenen Ganztag (OGS) an Oberhausener Grundschulen im Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Uebing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.11.2018
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 633.300 EUR beim Produkt 030101 – Grundschulen, Auftrag: 310003010100 – Grundschulen, Kostenart: 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte im Haushalt 2018 zu.
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Mehraufwand |
501900 | Aufwendungen für sonstige Beschäftigte | 310003010100 | Grundschulen | 633.300,00 EUR |
Deckungsvorschlag:
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Mehrerträge |
414100 | Zuweisungen vom Land | 310003010100 | Grundschulen | 633.300,00 |
Deckungsvorschlag
Deckung in Höhe von 633.300 EUR durch Mehrerträge beim Produkt 030101 – Grundschulen, Auftrag 310003010100 Grundschulen, Sachkonto 414100 (Zuweisung vom Land).
Sachverhalt
Begründung
Nachfolgend werden die wesentlichen Einflussfaktoren aufgeführt, die zu den Mehraufwendungen im Bereich „OGS“ (Produkt 030101- Grundschulen) führen werden.
In Oberhausen erhält jedes Kind, für das eine Betreuung gewünscht wird, auch einen Platz in der OGS.
Seit Einführung der OGS ist die Finanzierung durch landesgesetzliche Regelungen über Finanzierungspauschalen pro Kind geregelt.
Für das Schuljahr 2018/2019 beträgt die Grundförderung (Pauschale) 1.085 EUR pro Kind (Schuljahr 2017/2018: 1.024 EUR). Zusätzlich ermöglicht die Bezirksregierung laut BASS (11-02 Nr. 19, Kap. 5.4) eine erhöhte Förderung in Höhe von 2.188 EUR für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Flüchtlingskindern (2017/2018: 2.064,00 EUR). Die Stadt Oberhausen beteiligt sich mit 500 EUR (Pflichtanteil 461 EUR) pro Kind. Die Bezirksregierung zahlt pro Schule eine Betreuungspauschale in Höhe von 7.500 EUR.
Die Kommunen haben die Möglichkeit, ihren Eigenanteil über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS voll bzw. teilweise zu refinanzieren.
Die Gesamtpauschale wird den Trägern des OGS vollständig zur Deckung ihrer Betriebsausgaben zur Verfügung gestellt.
Die Grundlagen für die Prognose im Jahr 2018 haben sich anders entwickelt, als erwartet. Der Schulträger Stadt Oberhausen muss die seinerzeit erstellte Prognose dahingehend anpassen, weil von Schuljahr 2017/2018 zum Schuljahr 2018/2019 276 Kinder mehr angemeldet wurden. Der Schulträger hat die Möglichkeit Flüchtlingskinder unterjährig aufzunehmen. Dies waren 131 zusätzliche Kinder, die nicht eingeplant werden konnten. Insgesamt führt diese Entwicklung zu weiteren Kosten im Rahmen der Förderung.
| Kinderzahl |
2016/17 | 4473 |
2017/18 | 4462 |
2018/19 | 4738 |
Zur Sicherstellung des Weiterbetriebes der offenen Ganztagsschule auf der Basis der tatsächlichen Kinderzahlen sind den Trägern für das Haushaltsjahr 2018 weitere Mittel in Höhe von 633.300 EUR zur Verfügung zu stellen.
Der Mehraufwand wird durch Mehrerträge beim Produkt 030101 – Grundschulen gedeckt.
