Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/3981-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

1. 6 Quartierbüros in den einzelnen Sozialräumen vorzuhalten. Die beinhaltet die Aufrechterhaltung von 4 bestehenden Quartierbüros sowie die Einrichtung zweier weiterer in den Sozialräumen Osterfeld und Alstaden/Lirich.

2. Beschäftigungsprogramme zu nutzen und Angebote für Langzeitarbeitslose zur Unterstützung der Arbeit der Quartierbüros zu schaffen.

3. eine jährliche „Quartierskonferenz“ zur verbesserten Kommunikation der Akteure, um zielgruppenspezifischer Angebote zu entwickeln bzw. zu bewerten.

4. Seniorinnen und Senioren ein personalisiertes Anschreiben zukommen zu lassen, um mögliche Hilfebedarfe zu identifizieren und mit Informationen über alle Unterstützungs- und Freizeitangebote im Wohnumfeld zu versorgen.

5. dem Seniorenbeirat ein Budget in Höhe von 10.000,00 EUR zur Verfügung zu stellen, um Projekte und Veranstaltungen in Oberhausen fördern und begleiten zu können. Hierzu sind Förderrichtlinien für die Vergabe der Mittel zu entwickeln. Die Richtlinien sollen im Seniorenbeirat vorberaten und anschließend durch den Rat beschlossen werden. Dementsprechend ist die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt anzupassen.

6. eine Online-Plattform für Seniorinnen und Senioren einzurichten, welche die im Quartierbüro vorgehaltenen Angebote und Statistiken sozialraumorientiert und transparent abbildet.

7. mögliche Barrieren im ÖPNV für Seniorinnen und Senioren zu identifizieren, um die Altersmobilität zu verbessern und die Erreichbarkeit von Angeboten sicherzustellen.

8. auf Grundlage der Ergebnisse des wohnungspolitischen Dialoges, das „Wohnen im Alter“ in allen Quartieren zu gewährleisten.

 

Der Rat der Stadt beschließt weiter, dass die Verwaltung jährlich eine Berichterstattung zu den vorgenannten Punkten vorlegt.

 

Deckungsvorschlag

 

240.000,00 EUR aus dem Produktbereich 05 – Soziales Leistungen, Produktgruppe 0504 – Ältere Menschen, pflegebedürftige und behinderte Menschen, Produkt 050401 – Hilfen für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige sollen durch die Kosteneinsparungen im stationären Bereich kompensiert werden.

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Sachverhalt

Begründung

 

Begründung:

Die kommunale Altenplanung und Seniorenpolitik steht angesichts des sozialen und demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Bevölkerungsrückgang, Veränderungen der Altersstruktur, wachsende kulturelle Differenzierung, Veränderungen der Familienstrukturen, Singularisierung, Feminisierung und Entberuflichung des Alters bringen einschneidende Veränderungen mit sich.

Dabei verläuft die Lebensphase Alter individuell sehr unterschiedlich. Aktive, mobile, engagierte ältere Menschen, die ihr Leben weitestgehend selbstständig und selbstbestimmt gestalten, verfügen über vielfältige Potenziale und Ressourcen, die für das Gemeinwesen nutzbar gemacht werden können. Andererseits gibt es Senioren mit einem konkreten Bedarf an Unterstützungs-, Hilfs- und Pflegeleistungen. Ältere Bürger als Zielgruppe müssen also differenziert betrachtet werden.

Bei den Personen, die auf Unterstützungs- und Hilfeleistungen angewiesen sind, sollte der Grundsatz „ambulant vor stationär“ in der Altenhilfe mehr Anwendung finden. Wenn es gelingt, von 20 bisher stationär versorgten Menschen nur einen ambulant zu pflegen, deckt dies bereits die Kosten, die für die kommunale Steuerung und Beratung anfallen. Die finanzielle Unterstützung für die ambulante als auch die stationäre Pflege gehören unter anderem zu den „Hilfen zur Pflege“. Personen, die zu geringe Leistungen aus der Pflegekasse erhalten oder nicht pflegeversichert sind, können Hilfe zur Pflege erhalten.  Kostenträger für diese Hilfen sind vorwiegend die Kommunen. Ziel ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Dafür muss der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gefördert werden. Die Stadt Oberhausen kann sozialraumorientierte Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention, Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sportmöglichkeiten sowie generationenübergreifende Angebote zur Verfügung stellen und andererseits Strukturen schaffen, die es ermöglichen, dass ältere Menschen ihre Kompetenzen und Ressourcen selbstbestimmt vor Ort einbringen.

 

Daher verfolgt dieser Antrag wesentliche Perspektiven in der kommunalen Seniorenpolitik:

  •                   Eine primär sozialpolitische Perspektive beinhaltet die Sicherheits- und Schutzfunktion der Kommunen bei besonderen Bedarfen wie Krankheit, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit.

 

  •                   Die sekundäre Perspektive zielt auf die Förderung der Selbstbestimmung und den Erhalt der Selbstständigkeit älterer Menschen in ihrer gewohnten Nachbarschaft. Ihre Bedeutung wird bislang in der kommunalen Arbeit nur unzureichend gewürdigt.

 

Die vorhandenen Quartierbüros in Sterkrade und Alt-Oberhausen sind ein Teil der zur Verfügung stehenden Strukturen. Mit diesen vom Land finanzierten Quartierbüros und den Akteuren vor Ort sollten zukunftsorientierte Maßnahmen geplant und umfangreiche Beratungen für Senioreninnen und Senioren erfolgen. Beratungen sind ein zentraler Bestandteil der Altenhilfe und können nur dann adressatengerecht erfolgen, wenn ein großer Bekanntheitsgrad besteht und genügend Beratungsstandorte bzw. Quartierbüros flächendeckend und somit bürgernah existieren. Aufgaben könnten folgendermaßen definiert werden:

 

1.        Wohn- und Pflegeberatung: Kommunale Angebote der Wohn- und Pflegeberatung sollten auch präventiv gesehen werden, denn durch eine individuelle Wohnberatung (z. B. Wohnraumanpassung) kann die stationäre Pflege verhindert oder hinausgezögert werden. Eine umfassende Pflegeberatung kann die Möglichkeiten und Grenzen von ambulanter Pflege, von Hilfs- und Betreuungsangeboten vermitteln bzw. spezifische Pflegearrangements zusammenstellen.

 

2.        Runde Tische/Pflegekonferenzen: Runde Tische oder Pflegekonferenzen haben mehrere Funktionen: eine verbesserte Abstimmung zwischen den verschiedenen Akteuren (Pflegedienste, Träger der stationären Pflege, soziale und komplementäre Dienstleister, Akteure der Gesundheits- und medizinischen Versorgung, Vertreter der Nutzer usw.), die Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote (etwa für ältere Migranten oder ältere Menschen mit lebenslanger Behinderung) und ihre Evaluation.

 

3.        Soziale und komplementäre Dienstleistungen: Eine Vielzahl von sozialen und komplementären Dienstleistungsangeboten ist für den Erhalt einer weitgehend selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung von hilfs- und pflegebedürftigen älteren Menschen erforderlich. Hier sollte die Sozialverwaltung gemeinsam mit gemeinnützigen und freigewerblichen Dienstleistern adäquate Angebote vorhalten.

 

4.        Unterstützung privater Pflegepersonen: Auch in Zukunft werden die meisten Pflegebedürftigen von (weiblichen) Verwandten und Menschen aus dem Freundeskreis versorgt werden. Das Quartiersbüro initiiert für diese privaten Pflegepersonen die erforderlichen Unterstützungsangebote: um sie in der Hilfe und Pflege zu schulen und um sie körperlich und psychosozial zu stützen und zu entlasten.

 

5.        Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: Eine Barriere bei der Versorgung, Betreuung und Pflege von älteren Menschen durch private Pflegepersonen ist die Vereinbarkeit von Beruf und privater Hilfs- und Pflegetätigkeit. Das Quartiersbüro entwickelt gemeinsam mit den ortsansässigen Unternehmen Angebote zur Beratung, Entlastung und Betreuung.

 

6.        Pflege von älteren Menschen mit lebenslanger Behinderung: Ältere Menschen mit einer lebenslangen Behinderung benötigen spezifische Hilfs- und Pflegeangebote. Hier ist das Quartiersbüro gefordert, gemeinsam mit den Akteuren der Behindertenarbeit Maßnahmen und Angebote zu entwickeln, die eine selbstständige Lebensweise ermöglichen und fördern.

 

7.        Kultursensible Pflege: Für die wachsende Zahl von älteren Migrantinnen und Migranten werden auf deren Bedürfnisse abgestimmte Hilfs-, Pflege- und Betreuungsangebote benötigt. Auch hier ist das Quartiersbüro gefordert, gemeinsam mit den Migranten und Akteuren der Migrantenarbeit kultursensible Angebote zu realisieren.

 

Dem Seniorenbeirat sollten finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um eine gezieltere und umfangreichere Unterstützung im Bereich der Seniorenarbeit und -förderung zu erreichen.

In Oberhausen gibt es eine große Anzahl von Vereinen und Verbänden, die sich aktiv für die Seniorenförderung bzw. Seniorenarbeit einsetzen. Durch interessante Projekte, Betreuungsangebote, Maßnahmen zum Leben im Alter und Veranstaltungen unterstützen sie die Seniorinnen und Senioren. Die bestehenden Angebote sollten weiterhin gefördert und in vielen Bereichen erweitert werden. Um die vorhandenen Projekte in Zukunft zu fördern und zu verfeinern, sollte der Seniorenbeirat eigene Förderrichtlinien entwickeln und über die Vergabe der Mittel entscheiden. So können seniorengerechte Förderprojekte und -programme zeitnah umgesetzt werden.

 

Partizipative Ansätze in der kommunalen Altenplanung sind eher die Ausnahme als die Regel – obwohl Partizipationsförderung zu den „neuen Aufgabenfeldern“ kommunaler Seniorenpolitik gehört. In vielen kulturellen, sozialen und kirchlichen Bereichen sind ältere Bürger aktiv engagiert und wären dieses auch in noch größerem Umfang, wenn es noch bessere Informations- und Beratungsmöglichkeiten über Gelegenheiten oder Angebote für bürgerschaftliches Engagement gäbe. Weiterbildungen, spezielle Schulungen, die für nachberufliche Tätigkeiten qualifizieren, eine Anerkennungskultur sowie eine frauenspezifische Ausrichtung dieser Angebote könnten das Potenzial heben und Ressourcen für den Einzelnen und die Gemeinschaft fördern.

 

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