Beschlussvorlage - B/16/4066-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 im Produktbereich 07 'Gesundheitsdienste' wie folgt zu:

 

 

Finanzstelle        Bezeichnung         Finanzposition    Bezeichnung             Betrag/EUR

 

PN0701 Gesundheitsschutz 7300.00 Transferauszahlungen 1.180.677 ,-

 -förderung, -hilfen   

 Gutachten und

 Stellungnahmen

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan).

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2018 ergeben sich keine.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] 

Es handelt sich um die Inanspruchnahme einer Rückstellung, daher

entsteht ein Mehrbedarf lediglich im Finanzplan. Der Ergebnis-

plan bleibt im Saldo unberührt.

 

b) Sonstige

 -

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 17 Satz 6 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen  (KHGG NRW) werden die Gemeinden an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums veranschlagten Haushaltsansätzen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40 v. H. beteiligt.

 

Durch den von der Landesregierung verabschiedeten Nachtragshaushalt 2017 ist unter anderem eine Sofortaufstockung dieser Investitionsmittel beschlossen worden. Dies hatte einen Anstieg der Forderungen des Landes NRW an die Gemeinden um 100 Mio. EUR (für Oberhausen +1.180.677 EUR)  zur Folge.  In Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden ist vereinbart worden, dass die Erhöhung haushaltsrechtlich bei den Gemeinden erst 2018 wirksam wird. Hierzu wurde seitens der Stadt Oberhausen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 eine entsprechende Rückstellung über 1.180.677 EUR gebildet.

 

Mit der Festsetzung für 2018 ist die Stadt Oberhausen nunmehr zur Zahlung der erhöhten Krankenhausumlage verpflichtet. Es entstehen Aufwendungen/Auszahlungen in Gesamthöhe von 3.927.918 EUR. Durch die Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung ergeben sich keine Auswirkungen für den Ergebnisplan, gleichwohl aber für den Finanzplan, da die entsprechenden Auszahlungsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Eine Deckung des zusätzlichen Mehrbedarfes erfolgt über die Erhöhung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan).

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