Beschlussvorlage - B/16/4032-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, außerplanmäßig konsumtive zusätzliche Hausmittel für die Umsetzung und Durchführung der energetischen Sanierung an der Turnhalle des Vereins Turnclub Sterkrade 1869 e. V. (TC 69) im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) wie folgt im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung zu stellen:

 

 

TC Sterkrade 1869 e. V., Turnerweg 3, 46145 Oberhausen

 

Energetische Sanierung des Turnhallengebäudes Turnerweg 3 durch wärmedämmende Maßnahmen sowie den Einbau einer modernen Heizungsanlage.

 

Geplante Kosten der Maßnahme:

150.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil des Trägers der Maßnahme: 13.630,00 EUR (§ 6 Abs. 2 KinvFöG NRW).

 

Voraussichtlich entstehende Kosten der Maßnahme:

200.000,00 EUR, also zusätzlicher Bedarf von 50.000,00 EUR, hiervon Eigenanteil des Trägers der Maßnahme: 4.540,00 EUR (§ 6 Abs. 2 KinvFöG NRW).

 

Auftragsnummer

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag/EUR

250008010188

Projekte Sport - KIF

414001

Zuweisungen vom Bund - KIF

40.920,00

 

 

448801

Erstattung von übrigen Bereichen - KIF

4.540,00

 

 

531833

Aufwand f. Zuschüsse an übrige Bereiche - KIF

50.000,00

 

Deckungsvorschlag

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungsstätigkeit in Höhe 4.540,00 EUR (Eigenanteil der Stadt).

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 04.07.2016 – Drucksache-Nr. B/16/1783-01 –

Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 03.07.2017 – Drucksache-Nr. B/16/2667-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 18.12.2017 – Drucksache-Nr. B/16/3197-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; geplante Maßnahmen 2018

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 19.03.2018 – Drucksache-Nr. B/16/3398-01 –

Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes;

Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen

 

 

Konsequenzen

 

Finanzielle ja  (siehe Beschlussvorschlag)

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In seiner Sitzung am 03.07.2017 hat der Rat der Stadt u. a. beschlossen, die energetische Sanierung der Turnhalle des Vereins TC 69 zu sanieren. In der Vorlage am 18.12.2017 erfolgte eine Verschiebung von Mitteln, indem eine weitere Maßnahme am Bootshaus aufgehoben wurde und die hier vorgesehenen Mittel ebenfalls in die Maßnahme der Turnhalle verlagert wurden. Die Bezirksregierung hat diese Umschichtung auch mit entsprechenden Freigaben im System eKIF vorgenommen.

 

Unmittelbar mit der Turnhalle verbunden ist auch die Geschäftsstelle dieses Vereins. Nur während der Bauarbeiten durch Öffnen des Daches konnte von der Halle aus auch das Dach der Geschäftsstelle eingesehen werden. Es stellte sich heraus, dass auch in diesem direkt angegliederten Bereich eine energetische Sanierung unumgänglich ist, da sich sonst negative Auswirkungen auf die Maßnahmen an der Turnhalle ergeben. Daher ist es zwingend notwendig auch hier eine energetische Sanierung unter Beachtung der statischen Voraussetzungen der Dachkonstruktion vorzusehen, die nach konkreten Schätzungen der OGM GmbH 50.000,00 EUR kosten wird.

 

Der Vereinsvorsitzende hat bereits für den Vereinsvorstand erklärt, die Eigenanteile selbstverständlich zu zahlen.

 

 

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