Berichtsvorlage - M/16/4121-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionalplan Ruhr des Regionalverbandes Ruhr (RVR) - Aktueller Sachstand und Ersteinschätzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Regional-, Stadt- und Quartiersplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.11.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Verbandsversammlung des RVR hat am 06.07.2018 den Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr gefasst. Damit hat das formelle Aufstellungsverfahren begonnen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgt derzeit vom 27.08.2018 bis zum 01.03.2019.
Gemäß den bestehenden Vereinbarungen innerhalb der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen wird hierzu eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Die Auswertung des umfangreichen Planwerkes ist auf der Arbeitsebene inzwischen abgeschlossen. Die Projektgruppe Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) hat hierzu eine Ersteinschätzung erarbeitet, die am 28.09.2018 im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP in Essen vorgestellt wurde. Es besteht Einvernehmen, dass auf der Grundlage dieser Ersteinschätzung auch eine Information in den kommunalen Gremien erfolgen soll.
Die Kommunen sind in einem mehrjährigen Prozess der Erarbeitung des Regionalplan-Entwurfs auf vielfältige Weise einbezogen worden. Über den Arbeitskreis „Regionaler Diskurs“ konnte bereits im informellen Vorfeld eine Vielzahl von Anregungen aus den Kommunen eingebracht werden. Mehrere Regionalforen und themenspezifische Fachdialoge haben diesen Prozess inhaltlich ergänzt. Ein informelles Vorverfahren zur Abgrenzung der Siedlungsbereiche und nicht zuletzt das Siedlungsflächenmonitoring RuhrFIS haben dazu beigetragen, dass auch im Detail eine vielfältige Abstimmung möglich wurde. Für alle 53 Kommunen im RVR-Verbandsgebiet wurden im Jahr 2016 in so genannten Stadtgesprächen die ortsspezifischen Anregungen aufgenommen. Zusätzlich fand für die RFNP- Planungsgemeinschaft ein teilregionales Gespräch im September 2016 statt.
Das transparente und kooperative Verfahren hat sich bewährt, der Regionalplan-Entwurf reflektiert zahlreiche Anregungen aus den Kommunen bzw. kommunalen Verwaltungen. Kritikpunkte und damit das Erfordernis zur Formulierung von Anregungen beziehen sich überwiegend auf Einzelaspekte.
Derzeit erfolgt die städteübergreifende Erarbeitung der förmlichen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft. Die gemeinsame Stellungnahme wird einen überörtlichen Teil aufweisen, der sich auf die allgemeinen Planungsinhalte bezieht. In einem ergänzenden Teil werden die ortsspezifischen Belange eingebracht, die sich in erster Linie aus den verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren der jeweiligen Städte ergeben haben.
Es ist vorgesehen, dass der Gesamtentwurf der gemeinsamen Stellungnahme in die Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses RFNP (vbA RFNP) am 30.11.2018 eingebracht wird. Anschließend sollen Beratung / Beschluss der Stellungnahme in den kommunalen Gremien erfolgen. In Oberhausen ist dafür die erste Sitzungsfolge in 2019 vorgesehen.
In der Sitzung des Planungsausschusses sollen anhand einer Präsentation die wesentlichen Eckpunkte (Anregungen, Hinweise) zum Regionalplan Ruhr gemäß derzeitigem Sachstand aus Sicht der Verwaltung vorgestellt werden.
