Beschlussvorlage - B/16/4055-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes (LPlG NW), jeweils in der geltenden Fassung sowie des Baugesetzbuches (BauGB) in der bis zum 12. Mai 2017 gültigen Fassung (Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)) i.V.m. der Gemeindeordnung NRW (GO NW) die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):

 

  1. 23 HER (Dienstleistungspark Schloss Strünkede) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Auslegungsbeschluss für die Änderungsverfahren 23 HER und 25 BO zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen vom 02.05.2018 (Drucksache Nr. B/16/3410-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige  Keine

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung

 

Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

 

Verfahren

 

Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zwischen dem 09.05. - 07.07.2016 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand vom 23.08.-23.09.2016 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 17.04. - 17.05.2018 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende öffentliche Auslegung sowie die förmliche Beteiligung fand vom 05.06. – 06.07.2018/25.06. – 25.07.2018 statt. Anschließend wurden die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Beteiligten gem. § 33 LPlG DVO mit dem Ziel des Meinungsausgleiches in einem schriftlichen Verfahren erörtert. Die synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung beinhaltet die Ergebnisse der Erörterung.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP- Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

Zum Änderungsverfahren 23 HER: Dienstleistungspark Schloss Strünkede

 

Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Baukau-Ost im Stadtbezirk Herne-Mitte. Auf der brutto knapp 10 ha großen Fläche soll ein gemischt genutztes Quartier mit einem gewerblichen Campus im Nordosten, einem – mit Wohnnutzung durchmischten – Nahversorgungsstandort im Nordwesten und Wohnnutzung im Süden des Änderungsbereichs entstehen.

 

Die Fläche wird im wirksamen RFNP überwiegend als Gewerbliche Baufläche dargestellt und regionalplanerisch gleichzeitig als Allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt. Nunmehr erfolgt eine Darstellung als Gemischte Baufläche. Die Baufläche wird dabei nach Westen und nach Süden erweitert.

 

Im Vorentwurf war im Nordwesten des Änderungsbereichs ein Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel vorgesehen. Zum Entwurf wurde dieser Bereich in die Darstellung einer Gemischten Baufläche einbezogen, da der geplante Nahversorgungsstandort in baulicher Kombination mit Wohnnutzungen entstehen soll. Gegenüber dem Entwurf haben sich keine weiteren Änderungen der Planungsinhalte ergeben.

 

Die Begründung wurde aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.

 

Im Rahmen des schriftlichen Erörterungsverfahrens der vorliegenden RFNP-Änderungen wurde mit den beteiligten Trägern überwiegend ein Meinungsausgleich erzielt. Kein Meinungsausgleich konnte mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände hergestellt werden. Das Landesbüro lehnt die Planung mit Verweis auf den Verlust von Freiraum ab.

 

Abwägungsmaterial

 

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der v. g. Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu. Des Weiteren gehören zum Abwägungsmaterial die Ergebnisse der Erörterung mit den nach Landesplanungsrecht zu beteiligenden Trägern.

 

 

 

 

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Anlagen

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