Berichtsvorlage - M/16/4136-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkspark SterkradeFinanzielle Einsparung durch das Parkpflegewerk im VolksparkSachstandsbericht
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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08.11.2018
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Sachverhalt
Bezug
A/16/4006-01 und B/15/3155-01
Sachdarstellung
Die Fachverwaltung wurde mit Antrag A/16/4006-01 der Fraktion „Offen für Bürger“ vom 13.09.2018 gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Parkpflegewerkes für den Volkspark Sterkrade zu beantworten.
a) Wurden die prognostizierten Umbaukosten von 126.000 EUR eingehalten? Falls nicht, in welchen Punkten und aus welchen Gründen konnten sie nicht eingehalten werden?
Die Kosten für die Umsetzung des im Parkpflegewerk Volkspark Sterkrade in Teil B genannten „Maßnahmen zur Senkung der Unterhaltungskosten“ wurden durch das Büro Schwartz auf 126.000 Euro netto, also 149.940,00 Euro brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen wurde nach Aussage der OGM GmbH eingehalten. Finanziert wurden die Maßnahmen des Parkpflegewerkes aus dem Leistungsverzeichnis 10/Grün - Position 10.1.1.11.8 – „Instandsetzungsarbeiten in Parks und Grünanlagen (Ausbildung Galabau)“.
Seit dem 01.01.2014 wird die OGM GmbH pauschal mit dem Leistungsverzeichnis 10/Grün beauftragt. Eine Spitzabrechnung zur Kostenkontrolle ist daher im Rahmen des Leistungsverzeichnisses nicht mehr beauftragt.
b) Wurden die prognostizierten Einsparungen eingehalten, hat also die Stadt somit seit der Umsetzung der Maßnahmen Ende 2014 in Summe rund 120.000 EUR (4 mal 32.000 EUR) einsparen können?
Ja, die Auswirkungen der Umgestaltungsmaßnahmen sind finanziell abbildbar. Die Pflege- und Unterhaltungskosten für den Volkspark Sterkrade und die Einsparungen nach der Umgestaltung haben sich durchschnittlich um ca. 45.000 Euro pro Jahr reduziert. Diese Einsparung wirkt sich jedoch nicht auf den Pauschalbetrag für das Leistungsverzeichnis 10/Grün aus, sondern deckt die Mehraufwendungen - zum Beispiel im Kaisergarten - und schafft Kapazitäten zur Aufnahme von neu hergestellten Grünflächen (Zinkweißgebäude, Straßenbegleitgrün bei Neubaugebieten usw.).
c) Falls nicht, in welchen Punkten und aus welchen Gründen konnten die Einsparungen nicht erzielt werden?
Die Kosteneinsparungen wurden wie prognostiziert erzielt.
d) Wurden die Maßnahmen unter c) ebenfalls wie beschlossen umgesetzt? Falls nicht, in welchen Punkten und aus welchen Gründen konnten sie nicht eingehalten werden?
In dem Parkpflegewerk werden in dem Teil C „Vorschläge zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung“ Kosten in Höhe von 71.995,00 Euro brutto genannt.
Es wurden bisher nicht alle Maßnahmen aus dem Teil C umgesetzt. Die Umsetzung der kostenintensiven Maßnahmen C44 Wald-Lehrpfad und C45 Trimm-Dich-Geräte war nicht möglich, da die Beschaffung von Geräten und Schildern im Haushalt investive Maßnahmen darstellen. Diese sind nicht über das Leistungsverzeichnis 10/Grün (konsumtiv) finanzierbar. Für die Realisierung dieser Maßnahmen hätten überplanmäßig investive Mittel beantragt und genehmigt werden müssen. Die Fachverwaltung hat sich damals auf Grund der Haushaltslage gegen die Abarbeitung entschieden.
