Beschlussvorlage - B/16/4099-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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08.11.2018
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 12.10.2018
1) Ramgestraße 17
Antrag: Fällung von 1 Ahorn
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Ahorn vor Hausnummer 17 und 1 Weißdorn vor Hausnummer 15, Ersatzpflanzung von 1 Spitzahorn vor Hausnummer 15 durch OGM, Schließung der Baumscheibe vor Hausnummer 17 durch WBO
Sachverhalt:
Der in Rede stehende Baum ist bereits mehrfach im Zuge vergangener Baumbereisungen besichtigt worden. Der Antragsteller beklagt, dass der Baum vor seinem Haus, im Gegensatz zu den restlichen Bäumen in der Straße, sehr groß ausfalle. Der Ahorn sei ein Herzwurzler, sodass der Antragsteller Schäden am Kanal und an der benachbarten Fernwärmeleitung befürchte. Weiter würde dieser Baum über die Dachrinne hinaus wachsen. Bei der Baumbereisung am 12.10.2018 war der Antragsteller persönlich vor Ort und hat zusätzliche Problematiken geschildert. Neben der fehlenden Belichtung durch den vor den Wohnraumfenstern befindlichen Ahorn, sind aus Sicht des Antragstellers aufgrund der Nähe des Baumes zur Fassade zukünftig Schäden zu erwarten. Unmittelbar neben dem Ahorn steht eine Hainbuche.
Baumkommission:
Die Baumkommission hat sich vor Ort von der durch den Antragsteller geschilderten Situation überzeugen können. Auf der gesamten Straße ist keine einheitliche Baumart vorhanden. Vor dem Nachbargrundstück (Ramgestraße 15) steht ein Weißdorn, der eine schlechte Vitalität aufweist. Auf der sehr beengten Ramgestraße wäre es auf lange Sicht ratsam, eine Baumart zu pflanzen, die problemlos wachsen kann ohne die Wohnqualität der Anwohner zu beeinträchtigen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung des Ahorns aus. Weiter soll in diesem Zuge vor dem Ramgestraße 15 der nicht mehr vitale Weißdorn gefällt werden. Als Ersatz soll für den Weißdorn ein schmalkroniger Spitzahorn vor Hausnummer 15 gepflanzt werden. Hierfür soll der alte Standort des Weißdorns genutzt werden. Der Ahorn entfällt ersatzlos. Vor Ramgestraße 17 verbleibt somit nur die Hainbuche. Die Baumscheibe des Ahorns soll durch die WBO GmbH geschlossen werden. Fällung und Pflanzung sind durch OGM auszuführen.
2) Gartenstraße, Parkplatz
Antrag: Fällung von 1 Roteiche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Roteiche, Pflanzung von 1 Spitzahorn durch OGM
Sachverhalt:
Die Roteiche am Parkplatz der Gartenstraße weist einen holzzersetzenden Pilz (Zunderschwamm) auf. Dieser wurde im Zuge der regelmäßig stattfindenden Kontrollen durch die OGM GmbH festgestellt.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission vom Pilzbefall am Stammfuß der Roteiche überzeugen. Besonders der sensible Standort des Baumes auf dem stark frequentierten Parkplatz wurde von der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Aufgrund der nicht mehr zu gewährleistenden Standsicherheit und der sensiblen Lage des Baumes stimmt die Baumkommission der Fällung der Roteiche einstimmig zu. Als Ersatz soll ein Spitzahorn an Ort und Stelle nachgepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
3) Volkspark Sterkrade, Kinderspielplatz am Teich
Antrag: Fällung von 1 Roteiche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Roteiche, Pflanzung 1 Amberbaumes und 1 Hainbuche durch OGM
Sachverhalt:
Die Roteiche am Kinderspielplatz im Volkspark Sterkrade weist einen holzzersetzenden Pilz auf. Dieser wurde im Zuge der regelmäßig stattfindenden Kontrollen durch die OGM GmbH festgestellt.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission vom Pilzbefall am Stamm der Roteiche überzeugen. Besonders die sensible Lage des Baumes auf dem Kinderspielplatz wurde von der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Aufgrund der nicht mehr zu gewährleistenden Standsicherheit und der sensiblen Lage des Baumes stimmt die Baumkommission der Fällung der Roteiche einstimmig zu. Als Ersatz soll ein Amberbaum und eine Hainbuche an Ort und Stelle nachgepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
4) Sportplatz an der Dachsstraße
Antrag: Fällung einer Pyramidenpappel
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Pyramidenpappel, Pflanzung von 2 Linden durch OGM
Sachverhalt:
In unmittelbarer Nähe des Sportplatzes an der Dachsstraße steht eine Pyramidenpappel. Diese weist Morschungen im Stammbereich auf und klingt hohl. Daher wird sie von den Baumkontrolleuren der OGM GmbH als nicht mehr standsicher eingestuft.
Baumkommission:
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt geschildert. Aufgrund der Lage und des beschriebenen Zustand des Baumes konnte die nicht mehr zu gewährleistende Standsicherheit nachvollzogen werden.
Ergebnis:
Der Fällung der Pyramidenpappel wird einstimmig zugestimmt. Als Ersatz sollen 2 Linden an Ort und Stelle nachgepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
5) Kinderspielplatz Graf-von-der-Mark-Straße
Antrag: Fällung von 1 Bergahorn
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Bergahorn, Pflanzung von 1 Walnuss durch OGM
Sachverhalt:
Der Bergahorn auf dem Kinderspielplatz auf der Graf-von-der-Mark-Straße befindet sich in einem schlechten Vitalitätszustand. Dieser wurde im Zuge der regelmäßig stattfindenden Kontrollen durch die OGM GmbH festgestellt.
Baumkommission:
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt geschildert. Aufgrund der Lage und des beschriebenen Zustand des Baumes konnte die nicht mehr zu gewährleistende Standsicherheit an dem sensiblen Standort nachvollzogen werden.
Ergebnis:
Der Fällung des Bergahorns wird einstimmig zugestimmt. Als Ersatz soll ein Walnussbaum an Ort und Stelle nachgepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM auszuführen.
6) Graßhofstraße 2
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Eiche, Pflanzung von 1 Ulme und 1 Linde als Ersatz im
Volkspark Sterkrade durch OGM
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt die Nähe der Eiche zu seinem Grundstück, insbesondere die Nähe zur Mauer in seiner Einfahrt. Es handelt sich um eine nicht planvoll gesetzte Eiche. Diese hat sich in Mauernähe entwickelt und weist nun noch einen Abstand von wenigen Zentimetern zu der grundstücksbegrenzenden Mauer auf. In unmittelbarer Nähe zur Eiche steht eine weitere Eiche, die sich bei Wegfall des in Rede stehenden Baumes besser entwickeln könnte. Laut Angabe des Antragstellers sind in der Vergangenheit bereits Sachsubstanzschäden an der Mauer sowie in der Plattierung der Einfahrt durch die Eiche entstanden.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission von der Enge zwischen Mauer und Eiche überzeugen. Die Eiche hat an diesem Standort kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten. Weiter sind zukünftig Schäden an der Mauer sowie an der Plattierung der Einfahrt des Antragsstellers zu erwarten.
Ergebnis:
Aufgrund der Lage des Baumes, der bereits verursachten sowie der zu erwartenden Sachsubstanzschäden, die von der Eiche ausgehen und der eingeschränkten und zukünftig nicht mehr gegebenen Entwicklung des Baumes, stimmt die Baumkommission der Fällung der Eiche einstimmig zu. Da die Eiche angrenzend an ein Waldgebiet steht und rings umher ebenfalls Bäume vorhanden sind, sollen als Ersatz im Volkspark Sterkrade eine Ulme und eine Linde gepflanzt werden.
7) Tackstraße 28, Grünzug
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung mit Vorbehalt
Maßnahme: Kronenpflege und Totholzentnahme durch OGM
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt den Schiefstand der Eiche über den Hauptweg des städtischen Grünzuges zwischen der Tackstraße und der Barmingholtener Straße. Die Eiche weist zusätzlich einen erhöhten Anteil an Totholz auf. Weiter scheint in der Vergangenheit ein Starkast aus der Krone gebrochen zu sein, was zusätzlich den Schiefstand der Eiche begünstigt hat.
Baumkommission:
Die Mitglieder der Baumkommission haben sich vor Ort von dem Zustand der Eiche überzeugt.
Ergebnis:
Die Fällung der Eiche wird abgelehnt. Sie ist derzeit verkehrssicher. Das Totholz soll von der OGM GmbH kurzfristig entnommen werden. Dazu soll eine Kronenpflege erfolgen. Weiter soll die Eiche bei den nächsten Regelkontrollen auf ihre Verkehrssicherheit hin geprüft werden. Sollten sich gravierende Verschlechterungen des Zustandes ergeben, wird eine Fällung befürwortet. Über die potentielle Fällung muss im Ernstfall die Kommission informiert werden. Zusätzlich muss dann über eine entsprechende Ersatzpflanzung abgestimmt werden.
8) Dellerheide 2
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: verschoben
Maßnahme: Regulierung der Asphalt- und Pflasterfläche durch die WBO GmbH
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt neben dem erheblichen Laub- und Fruchtfall der Eiche, durch welche der Garten in Teilen nicht mehr nutzbar sei. Zeitweise ist der Antragsteller auf den Rollstuhl angewiesen. Aus diesem Grund wurde ihm ein Behindertenstellplatz im Straßenraum unmittelbar unter der Eiche eingerichtet. Der Stellplatz ist nicht verlegbar, da von dieser Straßenseite aus sein Haus barrierefrei zu erreichen ist. Die Eiche ist der einzige Straßenbaum auf diesem Abschnitt der Straße Dellerheide und wirkt als Solitärbaum. Durch die freie Entwicklung des Kronenbereichs, sind die Wurzeln der Eiche stark ausgeprägt. Diese verursachen Aufwerfungen im Asphalt der Straße und im Gehweg. Der Gehweg ist bedingt durch den nahe angrenzenden Stamm schmal.
Baumkommission:
Bei Eintreffen der Baumkommission war die Frau des Antragstellers zugegen. Sie schilderte noch einmal die Problematiken, die durch die Eiche hervorgerufen werden. Die Baumkommission konnte sich vor Ort von den geschilderten Problemen ein Bild machen.
Ergebnis der Baumbereisung:
Die Mitglieder der Baumkommission konnten kein einstimmiges Votum zum Umgang mit der Eiche finden. Die WBO GmbH soll mit der Asphalt- und Pflasterregulierung beauftragt werden. Der Laub- und Fruchtfall wird als zumut- und hinnehmbar eingestuft. Der gesundheitseinschränkende Schädlingsbefall durch den Eichenprozessionsspinner ist nicht zwingend im nächsten Jahr wieder zu erwarten. Daher kann der Baum nicht prophylaktisch gefällt werden. Des Weiteren geht die Gefahr vom Schädling und nicht vom Baum selbst aus. Bei einem erneuten Befall kann dieser Baum priorisiert behandelt werden.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Verkehrs- und Baustellenmanagement sollte auf die Engstelle im Straßenraum durch das Verkehrszeichen Nr. 101-54 „unzureichendes Lichtraumprofil“ und eine Leitbake 605/10 linksweisend nach StVO vor dem Baum hingewiesen werden.
9) Im Heeck/Martinstraße 54
Antrag: Fällung von 1 Stieleiche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Stieleiche und Pflanzung von 1 Stieleiche durch OGM
Sachverhalt:
Die Stieleiche steht im Straßenbegleitgrün unmittelbar an der Fahrbahn der Straße Im Heeck/Martinstraße 54 und weist Schäden in der Krone auf. Diese lassen auf einen eingeschränkten Vitalitätszustand schließen.
Baumkommission:
Vor Ort konnte sich die Baumkommission vom schlechten Zustand der Stieleiche überzeugen. Die schadhafte Krone war deutlich sichtbar.
Ergebnis:
Aufgrund der nicht mehr zu gewährleistenden Standsicherheit und des sensiblen Standortes der Eiche stimmt die Baumkommission der Fällung einstimmig zu. Als Ersatz soll eine Stieleiche an Ort und Stelle nachgepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
10) Stöffkensfeld 6
Antrag: Starker Rückschnitt an 1 Schnurbaum
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Kronenpflege am Schnurbaum, Rückschnitt von Feinästen durch OGM
Sachverhalt:
Die Antragstellerin beklagt, dass die stark ausladende Krone des Schnurbaums an ihr Dach schlagen würde. Weiter beklagt sie die Dimension des Baumes, dessen Krone über den Vorgarten, in Teilen über das Dach des Hauses sowie über den Straßenquerschnitt der Straße Stöffkensfeld wächst. Um den Baum mit seinem Wuchs insbesondere über das Dach des Wohnhauses einzudämmen, beantragt die Anwohnerin einen starken Rückschnitt der Krone.
Baumkommission:
Vor Ort konnten sich die Mitglieder der Baumkommission einen Eindruck über die große Krone des in Rede stehenden Schnurbaums machen. Weiter wurde ein zufriedenstellender Vitalitätszustand des Baumes festgestellt.
Ergebnis:
Die Baumkommission spricht sich einstimmig gegen einen starken Rückschnitt der Baumkrone aus. Aus ihrer Sicht reicht ein Kronenpflegeschnitt im Feinastbereich aus, um das Hausdach freizuhalten.
11) Höhenweg 128
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Im Zuge eines genehmigten Bauvorhabens wurde das Baugrundstück Höhenweg 128 geplant und bebaut. Neben dem Zweifamilienhaus wurden eine Garage samt Zufahrt und ein Einstellplatz auf dem Baugrundstück erstellt. In der Phase der Baufeldräumung wurde der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung zu einem Ortstermin gebeten. Vor Ort und anhand des vorhandenen Planes wurde festgestellt, dass die angedachte Garagenzufahrt geradewegs auf den vorhandenen Straßenbaum zuführt. Auf Rückfragen durch die Fachverwaltung, warum die Zufahrt nicht mit einer leichten Verschwenkung geplant wurde, wurde von Seiten des beauftragten Architekten auf den Einstellplatz auf dem Grundstück verwiesen, der durch eine Verschwenkung der Zufahrtstrasse wegfallen, bzw. kleiner ausfallen würde.
Baumkommission:
Vor Ort stellte die Baumkommission fest, dass sich die Eiche in einem vitalen Zustand befindet. Nach Prüfung, ob eine Verschwenkung der Einfahrt eine Sichtbehinderung für die Nutzer darstellt, kam diese zu dem Ergebnis, dass eine Verlegung der Einfahrt möglich sei. Zusätzlich ist der Eigentümer später nicht zwingend auf einen zusätzlichen Stellplatz auf seinem Grundstück angewiesen. Längs der Straße befinden sich ausreichend Stellplatzmöglichkeiten. Weiter hätte der Baum als Bestand bei den vorangegangenen Planungen berücksichtigt werden müssen.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt aufgrund der guten Vitalität der Eiche sowie der alternativen Möglichkeit der Zufahrtsausrichtung eine Fällung der Eiche ab.
12) Höhenweg 126
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt neben der Verschattung und dem Fruchtfall der Eiche Sachsubstanzschäden, die in der Vergangenheit durch den Baum am Haus hervorgerufen wurden. In der nahen Vergangenheit wurden im Gehwegbereich Aufwerfungen im Pflaster durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH reguliert.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich vor Ort vom vitalen Zustand der Eiche überzeugen.
Ergebnis:
Da keine aktuellen Sachsubstanzschäden nachgewiesen werden konnten und auch keine weiteren Aufwerfungen im Gehwegbereich zu erkennen waren, lehnt die Baumkommission eine Fällung der Eiche einstimmig ab.
13) Kirchhellener Straße 312/314
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Eiche, Pflanzung von 1 Eiche durch OGM
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt einen nicht vitalen Zustand der in Rede stehenden Eiche. Als Straßenbaum befindet sich diese in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn.
Baumkommission:
Vor Ort konnte sich die Baumkommission der Einschätzung des Antragstellers anschließen. Die Krone der Eiche ist nur noch bis zur Hälfte belaubt. Der Baum wirkt abgängig. Besonders die sensible Lage des Baumes angrenzend an die Straße wurde von der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt der Fällung der Eiche zu. Der Baum ist abgängig und soll zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefällt werden. Als Ersatz soll eine Eiche an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
14) Kirchhellener Straße 196
Antrag: Fällung von 1 Eiche
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Regulierung der Pflasterfläche im öffentlichen Stellplatzbereich durch WBO
Sachverhalt:
Der Antragsteller wollte bei der Baumbereisung gerne sein Anliegen persönlich vorbringen. Bei Eintreffen der Baumkommission wurde jedoch niemand angetroffen. Der Antragsteller beklagt den starken Fruchtfall der Eiche sowie die Nähe der Baumkrone zu seinem Haus. Des Weiteren beklagt der Anwohner Pflasteranhebungen durch die Wurzeln der Eiche im Stellplatzbereich, angrenzend an den Straßenraum. Dieser Bereich wird vom Antragsteller zum Aufstellen seiner Abfallbehälter genutzt, was durch die Aufwerfungen derzeit schwer möglich ist.
Baumkommission:
Vor Ort stellten die Mitglieder der Baumkommission den guten Vitalitätszustand der Eiche fest. Es wurden keine Äste gesichtet, die das Haus beeinträchtigen und möglicherweise Schäden verursachen könnten.
Ergebnis:
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig die Eiche nicht zur Fällung freizugeben. Das aufgeworfene Pflaster im Bereich der Stellplätze im öffentlichen Bereich soll durch die WBO GmbH reguliert werden.
15) Kirchhellener Straße 46
Antrag: Fällung von 2 Eichen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt den Fruchtfall der Eichen. Durch diesen wären bereits Schäden an seinem Auto verursacht worden.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich vor Ort einen Eindruck über den vitalen Zustand der beiden Eichen machen. Der Anwohner verfügt über eine Garage sowie über einen Stellplatz auf seinem eigenen Grundstück. Die beiden in Rede stehenden Eichen weisen einen guten Kronenaufbau auf. Auf Wunsch des Anwohners wurden bei einem Pflegedurchgang, der auf der gesamten Kirchhellener Straße durchgeführt wurde, im Jahr 2016 die beiden in Rede stehenden Eichen großzügig zurück geschnitten.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig gegen die Fällung der beiden Eichen aus. Die 2016 durchgeführte Maßnahme ist noch ausreichend. Weitere Schnittmaßnahmen würden ins Stamm-, bzw. Dickholz gehen und sind nicht erforderlich.
16) Friesenstraße 78
Antrag: Fällung von 2 Linden
Ergebnis: verschoben
Maßnahme: Entwässerungsproblematik durch WBO GmbH überprüfen lassen
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt neben der eingeschränkten Belichtung der Wohnräume, Stolperkanten im Gehwegbereich, die durch die Wurzeln der beiden Linden verursacht werden. Weiter würden die Baumwurzeln Schäden an der Fassade verursachen. Durch die veränderte Gehwegtopographie würde bei Starkregen Wasser in den Keller des Wohngebäudes laufen.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte vor Ort keine akuten Anhebungen von Pflastersteinen und/ oder Gehwegplatten feststellen. Es wurde jedoch wahrgenommen, dass durch Regulierungsmaßnahmen aus der Vergangenheit eine starke Überwallung entstanden ist. Diese verursacht augenscheinlich Probleme bei der Entwässerung. Ein Gefälle zum Haus war erkennbar. Der direkte Zusammenhang zwischen den Bäumen und einer Beschädigung der Hausfassade konnte nicht festgestellt werden.
Ergebnis:
Ein konkretes Votum konnte nicht erzielt werden. Bevor eine Entscheidung gefasst wird, soll die Entwässerungsproblematik durch die WBO GmbH überprüft werden. Eventuell können Maßnahmen hinsichtlich der Entwässerung den Erhalt der Bäume bewirken.
17) Friesenstraße 138
Antrag: Fällung von 1 Kastanie
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: Rückschnitt der Stammaustriebe zum Haus und im Blickfeld zur Ampel durch OGM und Regulierung der Pflasterfläche im öffentlichen Gehwegbereich durch WBO
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt die Nähe des Baumes zum Haus. Der Baum würde mit seinen feinen Ästen dem Hause und dem sich darin befindlichen Geschäft sehr nahe kommen und den Blick auf die Ampelanlage verdecken. Weiter wäre der Gehweg recht beengt.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich vor Ort von der beengten Situation überzeugen. Der Baum ist jedoch bereits stark aufgeastet und bildet nun am Stamm Feinäste aus, welche die vom Antragsteller geschilderte Problematik verursachen. Weiter wurden Pflasteraufwerfungen durch Wurzeln der Kastanie im Gehwegbereich festgestellt.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt eine Fällung der Kastanie ab. Um Schäden oder Beeinträchtigungen am Haus zu vermeiden, sollen die Feinäste, die zum Haus hinwachsen zurückgeschnitten werden. Auf der Seite zur Straße soll lediglich das den Blick auf die Ampel beeinträchtigende Feinastwerk entfernt werden. Zusätzlich dazu soll zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit das im Gehweg aufgeworfene Pflaster durch die WBO GmbH reguliert werden.
18) Finanzstraße 4 und 5
Antrag: Fällung von 2 Weißdornen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 2 Weißdornen, Pflanzung von 2 Weißdornen als Ersatz durch OGM
Sachverhalt:
Die durch die OGM GmbH vorgestellten Weißdorne sind abgestorben. Im vergangen Frühjahr sind sie nicht mehr ausgetrieben.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der beiden Weißdorne einstimmig zu. Als Ersatz sollen an Ort und Stelle zwei neue Weißdorne gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
19) Königsschule, Kolkmannstraße 1
Antrag: Fällung von 1 Vogelkirsche (bakterieller Befall) und 1 Robinie
(Pilzbefall)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Vogelkirsche und 1 Robinie, Ersatzpflanzung von 1 Scharlachahorn und 1 Amberbaum auf dem Schulgelände durch OGM
Sachverhalt:
Durch einen bakteriellen Befall an der Vogelkirsche und einen Pilzbefall an der Robinie ist die Stand- und Verkehrssicherheit der beiden in Rede stehenden Bäume auf Dauer nicht mehr gegeben. Die beiden Bäume stehen auf dem Schulgelände der Königsschule und befinden sich somit in einem hochsensiblen Bereich.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen. Auch der sensible Standort wurde von den Mitgliedern der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der Bäume zu. Für die zu fällende Vogelkirsche soll ein Scharlachahorn, für die zu fällende Robinie ein Amberbaum als Ersatz an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
20) Kindertageseinrichtung Königshardter Straße 141
Antrag: Fällung von 2 Kastanien (Befall von Pseudomonas)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 2 Kastanien, Ersatzpflanzung von 1 Scharlachahorn
und 1 Walnussbaum auf dem Gelände der KTE durch OGM
Sachverhalt:
Durch einen bakteriellen Befall, hier Pseudomonas an den beiden Kastanien ist die Stand- und Verkehrssicherheit der beiden in Rede stehenden Bäume auf Dauer nicht mehr gegeben. Die beiden Bäume stehen auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung Königshardter Straße und befinden sich somit in einem hochsensiblen Bereich.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen. Auch der sensible Standort wurde von den Mitgliedern der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der beiden Kastanien zu. Als Ersatz sollen ein Scharlachahorn und ein Walnussbaum an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
21) Melanchthon-Grundschule, Erzberger Straße
Antrag: Fällung von 2 Ahornen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 2 Ahornen, Ersatzpflanzung von 1 Weißdorn und 1 Amberbaum auf dem Gelände der Melanchthon-Grundschule durch OGM
Sachverhalt:
Durch stark voranschreitende Faulstellen mit Höhlungserscheinungen ist die Stand- und Verkehrssicherheit der beiden in Rede stehenden Bäume auf Dauer nicht mehr gegeben. Die beiden Bäume stehen auf dem Gelände der Melanchthon-Grundschule und befinden sich somit in einem sensiblen Bereich.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen. Auch der sensible Standort wurde von den Mitgliedern der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der beiden Ahorne zu. Als Ersatz sollen ein Weißdorn und ein Amberbaum an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
22) Sporthalle Kastellstraße 48
Antrag: Fällung von 1 Robinie (Pilzbefall) und 1 Ahorn (Risse in der Rinde
durch Hitzeschaden)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Robinie und 1 Ahorn, Ersatzpflanzung von 2 Linden
auf dem Gelände der Sporthalle durch OGM
Sachverhalt:
Durch einen Pilzbefall an der Robinie und einem Folgeschaden durch die 2018 langanhaltende Hitze an dem Ahorn ist die Stand- und Verkehrssicherheit der beiden in Rede stehenden Bäume auf Dauer nicht mehr gegeben. Die beiden Bäume stehen auf dem Gelände der Sporthalle Kastellstraße und befinden sich somit in einem sensiblen Bereich.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen. Auch der sensible Standort wurde von den Mitgliedern der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der beiden Bäume zu. Als Ersatz sollen zwei Linden an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
23) Weißensteinstraße 87
Antrag: Fällung von 1 Eiche (Unfallschaden)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Eiche (Unfallschaden), Ersatzpflanzung von 1 Eiche im
Volkspark Sterkrade durch OGM
Sachverhalt:
Durch einen Unfall wurde aus der in Rede stehenden Eiche ein Starkast so stark beschädigt, dass dieser gekappt werden müsste. Da der Baum im Kronenansatz eine Zwieselbildung aufweist, wäre bei Kappung des geschädigten Zwiesels die Statik des Baumes so stark aus dem Gleichgewicht, dass die Stand- und Verkehrssicherheit der Eiche nicht mehr gegeben sein würde. Der Baum steht unmittelbar angrenzend an die Straße und befindet sich somit in einem sensiblen Bereich.
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von dem in Rede stehenden Baum machen. Auch der sensible Standort wurde von den Mitgliedern der Baumkommission wahrgenommen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der Eiche zu. Als Ersatz soll eine Eiche im Volkspark Sterkrade gepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
24) Friesenstraße 32 (Böschung)
Antrag: Fällung von Pappel (Stammhöhlung)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Säulenpappel, Pflanzung von 2 schmalkronigen Ahornen durch OGM
Sachverhalt
In der Böschung der Friesenstraße vor Hausnummer 32 steht eine Pappel. Diese weist Höhlungen im Stammbereich auf und wird daher von der OGM GmbH als nicht mehr standsicher eingestuft. Die Böschung befindet sich zwischen zwei Straßen.
Baumkommission:
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt geschildert. Aufgrund der Lage und des beschriebenen Zustand des Baumes konnte die nicht mehr zu gewährleistende Standsicherheit nachvollzogen werden.
Ergebnis:
Der Fällung der Pappel wird einstimmig zugestimmt. Als Ersatz sollen zwei schmalkronige Ahorne an Ort und Stelle nachgepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
25) Schwarze Heide Grundschule, Roßbachstraße 21
Antrag: Fällung von 1 Weißdorn und 1 Ahorn (Schadstelle/Morschung)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 1 Weißdorn und 1 Ahorn (Schadstelle/Morschung),
Pflanzung von 1 Hainbuche und 1 Linde als Ersatz durch OGM
Sachverhalt
Auf dem Schulhof der Schwarze-Heide-Grundschule stehen ein Weißdorn und ein Ahorn. Beide Bäume werden aufgrund von Schädigungen (Schadstellen/Morschungen) von der OGM GmbH als nicht mehr standsicher eingestuft.
Baumkommission:
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt geschildert. Aufgrund der Lage und des beschriebenen Zustand der Bäume konnte die nicht mehr zu gewährleistende Standsicherheit nachvollzogen werden.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen der Fällung der beiden Bäume einstimmig zu. Als Ersatz sollen eine Linde und eine Hainbuche an Ort und Stelle nachgepflanzt werden. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
26) Reinekering 32
Antrag: Fällung von 4 Tannen
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung von 4 Tannen, Pflanzung von 2 kleinkronigen Obstgehölzen und 5 Beerensträuchern durch OGM
Sachverhalt
In der Bezirksvertretungssitzung vom 19.04.2018 wurde der Beschluss gefasst, dass der derzeit noch das städtische Grundstück (Gemarkung Sterkrade, Flur 3, Teil des Flurstücks 829) einfassende Jägerzaun abgebaut werden soll. Weiter sollte das in Rede stehende Grundstück, auf welchem sich noch vier Tannen befinden, in das Leistungsverzeichnis der OGM GmbH aufgenommen werden. Die auf dem Grundstück befindlichen Tannen weisen inzwischen Absterbeerscheinungen auf.
Baumkommission:
Den Mitgliedern der Baumkommission wurde der Sachverhalt geschildert. Aufgrund der Lage und des beschriebenen Zustand der Bäume, stimmte die Baumkommission der Fällung der vier Tannen einstimmig zu.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt der Fällung der Bäume einstimmig zu. Als Ersatz sollen zwei kleinkronige Laubbäume und fünf Beerensträucher an Ort und Stelle nachgepflanzt werden, um das Flurstück ökologisch aufzuwerten. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
27) verschiedene Grundstücke
Antrag: Fällung diverser Bäume (irreparable Trockenheitsschäden)
Ergebnis: Genehmigung
Maßnahme: Fällung und Ersatzpflanzung durch OGM
Sachverhalt:
Durch den heißen und langanhaltenden trockenen Sommer sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume trotz Bewässerung durch die OGM GmbH vertrocknet. Die Bäume sind irreparabel geschädigt. Es handelt sich um folgende Bäume/Standorte:
Standort | Baumart/en | Ersatz |
Baumberger Weg | 1 Weißdorn | 1 Weißdorn |
Bayernstr. 7, 9 und 11 | 2 Linden | 2 Linden |
Finanzstraße, Ecke Ramgestraße | 1 Zierkirsche | 1 Zierkirsche |
Gartenstr. 21 | 1 Mehlbeere | 1 Mehlbeere |
Robert-Koch-Str. 4 | 1 Zierkirsche | 1 Zierkirsche |
Schweriner Str. | 1 Weißdorn | 1 Zierkirsche |
Biefangstr. 56 (Sporthalle) | 1 Mehlbeere | 1 schmalkronigen Ahorn |
Weseler Str. 207 und 221 | 2 Baumhaseln | 2 schmalkronige Ahorne |
Teutoburger Str. / Anhalter Str. 1 | 4 schwedische Mehlbeeren | 4 schwedische Mehlbeeren |
Torgaustraße | 1 Mehlbeere | 1 Amberbaum |
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich aufgrund von Schilderungen und Fotos einen Eindruck von den in Rede stehenden Bäumen machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt aufgrund der eindeutigen Sachlage einer Fällung der zuvor genannten Bäume einstimmig zu. Ersatzpflanzungen werden an Ort und Stelle durch die OGM ausgeführt.
