Beschlussvorlage - B/16/4133-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen vom 01.07.2015.

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Sachverhalt

Begründung

 

Wesentlicher Anlass für die vorliegende Änderungssatzung sind redaktionelle Anpassungen und eine Neufestsetzung der Wertgrenzen der laufenden Geschäfte der Verwaltung.

 

Die in den §§ 8, 11, 14, 16 und 17 der Hauptsatzung vorzunehmenden Änderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse kenntlich gemacht. In der Spalte „neu“ sind die jeweiligen Einfügungen durch „fettes“ Schriftbild hervorgehoben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind ausschließlich die zu ändernden Absätze der betreffenden Bestimmungen dargestellt; aus denselben Gründen wurde auf die Einfügung einer Spalte „Begründung“ verzichtet. Vielmehr werden die einzelnen Änderungsvorschläge im Rahmen dieser Drucksache in der Reihenfolge der zu ändernden §§ wie folgt begründet:

 

1. Änderung des § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung:

 

§ 8 Abs. 2 der Hauptsatzung regelt die Befugnisse des Oberbürgermeisters, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften, aus dieser Hauptsatzung und aus der vom Rat zu beschließenden Zuständigkeitsordnung ergeben.

Als Geschäfte der laufenden Verwaltung sollen nun nicht mehr Angelegenheiten bis zu einem Wert von 50.000,00 EUR, sondern bis 200.000,00 EUR, ggf. zzgl. einer zu entrichtenden Steuer, gelten, soweit sich nicht der Rat insbesondere in der von ihm zu beschließenden Zuständigkeitsordnung oder in den Bezirksvertretungsrichtlinien, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält. Diese wertmäßige Definition der Geschäfte der laufenden Verwaltung ist für eine kreisfreie Stadt in der Größenordnung Oberhausens angemessen.

 

2. Änderung des § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung:

 

Redaktionelle Korrekturen: Aufgrund der Bezeichnungen in der Eigenbetriebsversordnung NRW werden die Worte „Werkleiterinnen/Werkleiter“ durch „Betriebsleiterinnen/Betriebsleiter“ ersetzt. Zudem wird die weibliche Form „Dezernentinnen“ eingefügt.

 

3. Änderung des § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung:

 

Die für § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung vorgeschlagene Änderung beruht auf einer Verständigung im Ältestenrat, für die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden eine angemessene Bearbeitungszeit von dreißig, anstatt vierzehn Tagen vorzusehen. Dies beruht insbesondere auf der Überlegung, dass diese Bearbeitungszeit auch die aus § 20 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen folgende Frist zur jeweiligen Versendung der Sitzungsunterlagen an den zuständigen Hauptausschuss (acht Tage exclusive Versendungs- und Sitzungstag) enthält.


4. Änderung des § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung:

 

Redaktionelle Korrektur: Betriebsleitungen (Singular/Plural).

 

5. Änderung des § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung:

 

Die in Abs. 3 der Bestimmung vorgesehene Einfügung beruht auf der Erwägung, durch eine Verlinkung auf die stets aktuelle Entschädigungsverordnung zurückgreifen zu können

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Anlagen

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