Beschlussvorlage - B/16/4004-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Bildungsgangs ab Klasse 7 der zu Abschlüssen der Hauptschule (§ 14 Abs. 4 SchulG NRW) gemäß 132 c SchulG NRW (Sicherung der Schullaufbahn) führt, inklusive Schülerzahlentwicklung (Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.11.2018
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat entscheidet wie folgt:
1.1 Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt in Folge seines Beschlusses A/16/3212-01 vom 06.12.17 die Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG an der Theodor-Heuss-Realschule an der Tackenbergstraße 139 in 46119 Oberhausen (Schulnr. 159177) ab dem Schuljahr 2019/20 mit Beginn zum 01.08.2019.
1.2 Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt in Folge seines Beschlusses A/16/3212-01 vom 06.12.17 die Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG an der Anne-Frank-Realschule an der Goebenstraße 40 in 46045 Oberhausen (Schulnr. 159141) ab dem Schuljahr 2019/20 mit Beginn zum 01.08.2019.
1.3 Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt in Folge seines Beschlusses A/16/3212-01 vom 06.12.17 die Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG an der Friedrich-Ebert-Realschule an der Potsdamer Straße 2 in 46145 Oberhausen (Schulnr. 159165) ab dem Schuljahr 2019/20 mit Beginn zum 01.08.2019.
Die Genehmigung wird nur befristet durch die Bezirksregierung erteilt.
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage
Der Rat hat am 18.12.2017 die Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs an allen drei Realschulen beschlossen. Die Fachverwaltung hat daraufhin am 21.12.2017 einen formlosen Antrag an die Bezirksregierung gestellt. Mit Mail vom 21.12.2017 und Schreiben vom 08.01.2018 hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind:
- Ordnungsgemäßer Ratsbeschluss
- Ein Nachweis der ordnungsgemäßen Beteiligung der jeweiligen Schulkonferenzen (vor Ratsbeschlussfassung)
- Eine für jede Schule gesondert aufgestellte Schülerzahlprognose für die nächsten 5 Jahre ab Beginn der Maßnahme
- Erklärung der Finanzierbarkeit
Die dort erwähnten Punkte, sollten für jede Schule einzeln und übersichtlich dargestellt werden.
Dies hat zur Folge, dass der Rat erneut über die Einrichtung des § 132 c zu beschließen hat.
Vor Erstellung der Vorlage hat es Gespräche mit den Realschulen, der Schulaufsicht und dem Bereich Schule gegeben. Den Schulen war daher bekannt, dass der Schulträger in den Schulausschuss am 18.04.2018 die Vorlage zur Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs gemäß § 132 c SchulG einbringen würde.
Über die Möglichkeit der Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs an den Realschulen hat der Schulträger Stadt Oberhausen bereits im Jahr 2016 die vorberatenden Gespräche mit der Schulaufsicht und den drei Realschulleitungen aufgenommen. Im Rahmen der Gespräche wurde u.a. die Notwendigkeit zur Einrichtung von Technikräumen thematisiert Zu erarbeitende Konzepte, die Erfordernis von Technikräumen u. a. waren Inhalt der Gespräche. Die Realschulleitungen haben dem Schulträger gegenüber geäußert, dass sie für den „132 c“ zur Verfügung stehen, wenn es erforderlich sei. Im Schulausschuss am 18.04.2018 ist es zu einer Protestaktion der Realschulen gekommen. Im Nachgang zur Schulausschusssitzung hat Herr Oberbürgermeister Schranz die Schulleitungen der Realschulen, die Bezirksregierung Düsseldorf und den Bereich Schule zu einem Gespräch am 27.04.2018 eingeladen.
Im Rahmen des Gespräches machten die Schulleitungen der Realschulen deutlich, dass aus ihrer Sicht die Einrichtung eines Hauptschulgangs an Realschulen (Schulgesetz § 132c) nicht nötig sei und die Prognosezahlen, die der Schulträger nach den Halbjahreszeugnissen Schuljahr 2017/2018 erhoben hat, nicht den tatsächlichen Zahlen entsprechen würden.
Als Gesprächsergebnis wurde durch die Bezirksregierung mitgeteilt, dass zum einen die untere- und obere Schulaufsicht die tatsächlichen Zahlen erfassen sollen und der Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung den Prüfauftrag für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule verfolgen soll.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat der Verwaltung im Dezember 2017 den Auftrag erteilt, die Prüfung einer neuen Schule vorzunehmen. Die Verwaltung hat, wie bereits im letzten Schulausschuss am 18.04.2018 berichtet, die Arbeiten dazu aufgenommen.
Auf Grundlage der aktuellen Zahlen der Schulformwechsler und der Seiteneinsteiger aus den IVK-Klassen hat die Bezirksregierung am 11.05.2018 die Schulaufsichten aller Schulformen eingeladen und festgehalten, dass auf der Grundlage des vorliegenden Datenmaterials die Einrichtung des Bildungsganges 132 c an den Realschulen zum 01.08.2018 nicht erforderlich sei, jedoch die Möglichkeit besteht in Klasse 8 und 9 eine Mehrklassenbildung durchzuführen.
Auf der Basis dieser Informationen hat am 18.05.2018 ein Informationsgespräch mit den Oberhausener Gesamtschulen und der Schulaufsicht stattgefunden. Im Rahmen des Gespräches wurde mit den Gesamtschulen über eine Mehrklassenbildung in Klasse 8 und 9 gesprochen, falls die freien Kapazitäten an den Realschulen nicht ausreichen. Die Gesamtschulen machten in dem Gespräch deutlich, dass die Aufnahmekapazität an den Gesamtschulen ausgeschöpft ist und keine weiteren Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Im Rahmen des Gespräches wurden dem Schulträger Stellungnahmen der Schulpflegschaften der Gesamtschulen überreicht (siehe Anlage).
Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I und Verwaltungsvorschrift (BASS 13-21 Nr. 1.1 / Nr. 1.2) heißt es, über einen Wechsel sollen sich aufnehmende und abgebende Schule verständigen. Dem Schulträger obliegt die Aufgabe laut § 79 des Schulgesetzes für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderliche Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lernmittel zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund prüft der Schulträger unter Berücksichtigung des Sozialindexes zurzeit die Raumsituation an allen Oberhausener Gesamtschulen und Realschulen, um gegebenenfalls die notwendigen Schulräume für eine Mehrklassenbildung in Klasse 8 und 9 zur Verfügung zu stellen.
Für die Mehrklassenbildung ist nach Auskunft der Schulaufsicht kein gesonderter Ratsbeschluss erforderlich.
- Bildungslandschaft
Der Schulträger Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 SchulG gehalten, eine Schulentwicklungsplanung zur Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.
Sie hat ebenfalls die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen und den damit zusammenhängenden Raumbedarf zu ermitteln.
Unter Berücksichtigung des Elternwahlverhaltens und der Mindestgrößenverordnung des Landes hält der Schulträger Stadt Oberhausen aktuell 31 Grundschulen, 4 Gesamtschulen,
3 Realschulen, 5 Gymnasien, 3 Berufskollegs und 2 Förderschulen vor.
Die Zahl der Schulplätze ist in allen Schulformen gemessen am Schüleraufkommen im Stadtgebiet auskömmlich. Alle Grundschüler, die einen Schulplatz benötigen, erhalten einen Schulplatz, wenn auch nicht unbedingt an der Wunschschule.
Nach der Grundschule kann allen Schülern ein Platz in der Schulform angeboten werden, die von den Eltern gewählt wird. Allerdings kann in nicht allen Fällen ein Platz in der von den Eltern gewählten Wunschschule angeboten werden, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Eine Schieflage hinsichtlich der benötigten Schulplätze ergibt sich bei den Schulformwechslern nach Klasse 6. Während die Schulplätze im 5. Jahrgang auskömmlich sind, ergeben sich Platzbedarfe nach der 6. Klasse an den Schulformen Realschule und Gesamtschule.
In der schulpolitischen Diskussion, wie man die Schulformwechslerproblematik nach Klasse 6 an den weiterführenden Schulen in Oberhausen lösen kann (vgl. Vorlage B/16/2766-01), wurde im Schulausschuss der Stadt Oberhausen vom 06.12.2017 in der die Bezirksregierung Düsseldorf durch Frau Hillebrand-Bittner beratend anwesend war, sowohl kurzfristig als auch mittelfristig Lösungen diskutiert (vgl. Protokoll des Schulausschusses der 22. Sitzung am 06.12.2017). In dieser Sitzung hat die Oberhausener Schulpolitik als eine kurzfristige Maßnahme den § 132 c diskutiert, um den Schülerinnen und Schülern (SuS) an den drei Realschulen, die nach Klasse 6 ggf. an eine der vier Gesamtschulen wechseln müssten, einen Verbleib zu ermöglichen. Dies wurde mit Ratsbeschluss vom 18.12.2017 bekräftigt (vgl. Vorlage A/16/3212-01).
Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hat in der Beratung des Schulträgers Stadt Oberhausen zuletzt in der Schulausschuss Sitzung vom 06.12.2017 die Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs an den Realschulen empfohlen.
- Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG:
§ 132c SchulG
Sicherung von Schullaufbahnen
„(1) Der Schulträger einer Realschule kann dort einen Bildungsgang ab Klasse 7 einrichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule (§ 14 Absatz 4) führt, insbesondere wenn eine öffentliche Hauptschule in der Gemeinde oder im Gebiet des Schulträgers im Sinne des § 78 Absatz 8 nicht vorhanden ist. Dies gilt als Änderung der Schule im Sinne des § 81 Absatz 2.
(2) Schülerinnen und Schüler in dem Bildungsgang gemäß Absatz 1 werden im Klassenverband mit Schülerinnen und Schülern des Bildungsgangs gemäß § 15 Absatz 1 unterrichtet; hierbei sind Formen innerer und äußerer Differenzierung möglich. § 15 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt.“
(3) Schülerinnen und Schüler einer Realschule mit dem Bildungsgang gemäß Absatz 1 Satz 1 können in den Fällen des § 13 Absatz 3 und des § 50 Absatz 5 Satz 2 ihre Schullaufbahn dort fortsetzen.“
Die Beantragung umfasst u. a. neben dem ordnungsgemäßen Ratsbeschluss (beinhaltend u. a. die Formulierung des § 132 c, Beginn der Maßnahme und genaue Bezeichnung der Schule), die plausible Darlegung des Schulträgers anhand der Einzelfallumstände, dass die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs an Realschulen erforderlich ist, um die Bildungsverläufe zu sichern, eine Stellungnahme der Schulkonferenzen (liegen zur Ratssitzung am 19.03.2018 vor), das Differenzierungskonzept der betreffenden Realschulen, die Erklärung des Schulträgers, dass die sächlichen, insbesondere die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 79 SchulG NRW) sowie der Nachweis, dass der Schulträger über die Verwaltungs- und Finanzkraft verfügt und die schulfachliche Stellungnahme der unteren Schulaufsicht (Hauptschule).
- Schülerzahlentwicklung
Im Rahmen der Antragstellung 132 c SchulG NRW muss die Schülerzahlentwicklung an den Realschulen und Gesamtschulen in Oberhausen dargestellt werden, um daraus die bedürfnisgerechte Darstellung der schulorganisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.
4.1. Schülerzahlentwicklung insgesamt
Die Schülerzahl verzeichnet in der Sek I an den Real- und Gesamtschulen sowie an den Gymnasien seit einem „Tiefstand“ 2014/2015 wieder einen leichten Zuwachs (s. Abb. 1 und 2). Die Anzahl der zukünftigen Sek I Schüler/-innen der jetzigen Primarstufe erweisen sich als konstant bis leicht wachsend. So sind in den jetzigen Jahrgängen der Grundschulen jeweils über 1.700 SuS, die in den nächsten Jahren in den Jahrgang 5 einer weiterführenden Schule wechseln werden.
Abbildung 1: Schüler/-innenzahlen Jahrgang 5 bis 10 (bzw. 9) ab Schuljahr 2010/11
Schuljahr | Realschule | Gesamtschule | Gymnasium | Gesamt |
Schuljahr 2010/2011 | 2.387 | 4.085 | 3.118 | 9.590 |
Schuljahr 2011/2012 | 2.383 | 4.098 | 3.063 | 9.544 |
Schuljahr 2012/2013 | 2.302 | 4.092 | 3.001 | 9.395 |
Schuljahr 2013/2014 | 2.255 | 4.062 | 3.101 | 9.418 |
Schuljahr 2014/2015 | 2.192 | 4.030 | 3.050 | 9.272 |
Schuljahr 2015/2016 | 2.248 | 4.061 | 3.092 | 9.401 |
Schuljahr 2016/2017 | 2.320 | 4.103 | 3.159 | 9.582 |
Schuljahr 2017/2018 | 2.382 | 4.071 | 3.170 | 9.623 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
Vgl. Schulstatistik seit 2010/11
Abbildung 2: Schüler/-innenzahlentwicklung Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2010/11

* Quelle: Abfrage an den Schulen im Sep/Okt 2017
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
4.2. Schülerzahlentwicklung an den Realschulen
Auf Basis der Übergangsquoten von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen in den vergangenen Jahren ergeben sich folgende Berechnungen der Schüler/-innenzahl der Oberhausener Realschulen für die nächsten fünf Schuljahre. Insgesamt verzeichnet Oberhausen steigende Kinderzahlen, sodass auch in den Schulen in den kommenden 10 Jahren mit steigenden Schülerzahlen gerechnet werden muss. Da die Übergangsquote zu Realschulen in den letzten vier Jahren leicht zurückgegangen ist, wird angenommen, dass sich dieser Trend in den nächsten vier Jahren fortsetzt. Die Einführung eines Hauptschulbildungsganges kann die Nachfrage nach Realschulen jedoch wieder verändern.
Die zu erwartenden SuS an der Anne-Frank-Realschule verzeichnen in den nächsten Jahren lediglich einen minimalen Rückgang (s. Abb. 3).
Abbildung 3: Entwicklung und Prognose der SuS an der Anne-Frank-Realschule
Jahrgang | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | Insgesamt |
Schuljahr | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS |
2016/2017 | 142 | 141 | 141 | 142 | 113 | 146 | 825 |
2017/2018 | 127 | 138 | 140 | 135 | 148 | 114 | 802 |
2018/2019 | 131 | 128 | 144 | 142 | 136 | 133 | 814 |
2019/2020 | 140 | 132 | 134 | 147 | 143 | 127 | 824 |
2020/2021 | 135 | 141 | 138 | 137 | 148 | 134 | 833 |
2021/2022 | 131 | 136 | 147 | 141 | 138 | 139 | 832 |
2022/2023 | 125 | 132 | 142 | 151 | 142 | 129 | 821 |
Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich Kinder, Jugend
Die Auswertung der Wechsel von SuS der letzten drei Schuljahre (s. Abb. 4 bis 6) deutet darauf hin, dass in den kommenden Jahren in den Jahrgängen 6 in 7 mit mehr SuS zu rechnen ist, die zur Anne-Frank-Realschule wechseln als SuS sie verlassen. Die fehlenden Plätze können im Idealfall mit freien Kapazitäten gedeckt werden. Da künftig die Klassenstärken an Real- und Gesamtschulen auf 25 begrenzt werden, werden auch die Kapazitäten der Schulen kleiner. So wird es vor allem an der Anne-Frank-Realschule voraussichtlich zu Engpässen kommen.
Abbildung 4: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 6 in 7 ab Schuljahr 2015/16 der Anne-Frank-Realschule
Schuljahr | Anne-Frank-Realschule | |||||
Realschule zur GES verlassen nach Jg. 6 | Realschule zur HS verlassen nach Jg. 6 | Vom GYM zur Realschule gewechselt in Jg. 7 | 7. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 8 | Fehlende Plätze Jg. 7 | |
2015/2016 | 2 | 0 | 12 | 6 | 18 | 16 |
2016/2017 | 2 | 0 | 2 | 5 | 7 | 5 |
2017/2018 | 2 | 0 | 36 | 1 | 37 | 35 |
2017/2018 | 4 | 0 | 24 | n. b. | 24 | 20 |
Durchschnitt | 3 | 0 | 19 | 4 | 22 | 19 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 5: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 7 in 8 ab Schuljahr 2015/16 der Anne-Frank-Realschule
Schuljahr | Anne-Frank-Realschule | |||||
Realschule zur GES verlassen nach Jg. 7 | Realschule zur HS verlassen nach Jg. 7 | Vom GYM zur Realschule gewechselt in Jg. 8 | 8. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 8 | Fehlende Plätze Jg. 8 | |
2015/2016 | 1 | 6 | 0 | 2 | 2 | -5 |
2016/2017 | 0 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 |
2017/2018 | 0 | 0 | 0 | 10 | 10 | 10 |
2017/2018 | 1 | 0 | 3 | n. b. | 3 | 2 |
Durchschnitt | 1 | 2 | 0 | 5 | 5 | 3 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 6: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 8,9 in 9,10 ab Schuljahr 2015/16 der Anne-Frank-Realschule
Schuljahr | Anne-Frank-Realschule | |||||
Realschule zur GES | Realschule zur HS | Vom GYM zur Realschule gewechselt | 9. o. 10. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 9 u. 10 | Fehlende Plätze Jg. 9 u. 10 | |
2015/2016 | 1 | 2 | 0 | 2 | 2 | -1 |
2016/2017 | 2 | 1 | 0 | 7 | 7 | 4 |
2017/2018 | 0 | 0 | 0 | 17 | 17 | 17 |
2017/2018 | 4 | 0 | 0 | n. b. | 0 | -4 |
Durchschnitt | 1 | 1 | 0 | 9 | 9 | 7 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Die zu erwartenden SuS an der Friedrich-Ebert-Realschule verzeichnen ebenfalls einen Rückgang (s. Abb. 7).
Abbildung 7: Entwicklung und Prognose der SuS an der Friedrich-Ebert-Realschule
Jahrgang | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | Insgesamt |
Schuljahr | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS |
2016/2017 | 161 | 158 | 142 | 135 | 118 | 111 | 825 |
2017/2018 | 149 | 169 | 149 | 144 | 140 | 113 | 864 |
2018/2019 | 137 | 153 | 170 | 152 | 145 | 133 | 890 |
2019/2020 | 128 | 140 | 153 | 173 | 153 | 137 | 885 |
2020/2021 | 133 | 131 | 141 | 157 | 174 | 145 | 880 |
2021/2022 | 113 | 136 | 132 | 144 | 157 | 165 | 847 |
2022/2023 | 119 | 116 | 137 | 135 | 145 | 149 | 799 |
Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich Kinder, Jugend
Die Auswertung der Schulwechslerzahlen der letzten drei Schuljahre (s. Abb. 8 bis 10), zeigen für 2016/2017 und 2017/2018 gleichbleibende Zahlen von SuS an der Friedrich-Ebert-Realschule, die die Realschule verlassen haben und einen Platz an einer Gesamtschule benötigen. Zudem werden auch hier i.d.R. mehr Plätze für Schulformwechsler vom Gymnasium benötigt, als von Realschülern frei gemacht werden.
Abbildung 8: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahres - Jahrgang 6 in 7 ab Schuljahr 2015/16 der Friedrich-Ebert-Realschule
Schuljahr | Friedrich-Ebert-Realschule | |||||
Realschule zur GES verlassen nach Jg. 6 | Realschule zur HS verlassen nach Jg. 6 | Vom GYM zur Realschule gewechselt in Jg. 7 | 7. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 8 | Fehlende Plätze Jg. 7 | |
2015/2016 | 2 | 0 | 0 | 7 | 7 | 5 |
2016/2017 | 7 | 0 | 4 | 6 | 10 | 3 |
2017/2018 | 7 | 0 | 1 | 6 | 7 | 0 |
2017/2018 | 4 | 0 | 1 | n. b. | 1 | -3 |
Durchschnitt | 5 | 0 | 2 | 6 | 6 | 1 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 9: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 7 in 8 ab Schuljahr 2015/16 der Friedrich-Ebert-Realschule
Schuljahr | Friedrich-Ebert-Realschule | |||||
Realschule zur GES verlassen nach Jg. 7 | Realschule zur HS verlassen nach Jg. 7 | Vom GYM zur Realschule gewechselt in Jg. 8 | 8. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 8 | Fehlende Plätze Jg. 8 | |
2015/2016 | 3 | 3 | 1 | 2 | 3 | -3 |
2016/2017 | 0 | 0 | 10 | 8 | 18 | 18 |
2017/2018 | 0 | 0 | 4 | 5 | 9 | 9 |
2017/2018 | 3 | 0 | 4 | n. b. | 4 | 1 |
Durchschnitt | 2 | 0 | 5 | 5 | 10 | 8 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 10: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 8,9 in 9,10 ab Schuljahr 2015/16 der Friedrich-Ebert-Realschule
Schuljahr | Friedrich-Ebert-Realschule | |||||
Realschule zur GES | Realschule zur HS | Vom GYM zur Realschule gewechselt | 9. o. 10. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 9 u. 10 | Fehlende Plätze Jg. 9 u. 10 | |
2015/2016 | 0 | 0 | 1 | 5 | 6 | 6 |
2016/2017 | 1 | 1 | 0 | 3 | 3 | 1 |
2017/2018 | 1 | 0 | 2 | 4 | 6 | 5 |
2017/2018 | 1 | 0 | 0 | n. b. | 0 | -1 |
Durchschnitt | 1 | 0 | 1 | 4 | 5 | 4 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
- Theodor-Heuss-Realschule
Die zu erwartenden SuS an der Theodor-Heuss-Realschule sprechen für eine stabile 4-Zügigkeit (s. Abb. 11).
Abbildung 11: Bestand und Prognose der SuS an Theodor-Heuss-Realschule
Jahrgang | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | Insgesamt |
Schuljahr | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS | SuS |
2016/2017 | 107 | 119 | 116 | 114 | 99 | 115 | 670 |
2017/2018 | 112 | 114 | 150 | 124 | 104 | 112 | 716 |
2018/2019 | 105 | 113 | 117 | 148 | 119 | 102 | 705 |
2019/2020 | 108 | 106 | 116 | 115 | 142 | 117 | 705 |
2020/2021 | 100 | 109 | 109 | 114 | 111 | 140 | 683 |
2021/2022 | 98 | 101 | 112 | 107 | 110 | 109 | 638 |
2022/2023 | 106 | 99 | 104 | 110 | 103 | 108 | 631 |
Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich Kinder, Jugend
Das Wechseln von SuS in den letzten drei Schuljahren ist besonders in der Jahrgangsstufe 7 auffällig, da dort in den vergangenen drei Schuljahren durch zusätzlich eingerichtete Klassen besonders viele Gymnasialwechsler aufgenommen wurden (s. Abb. 12).
Abbildung 12: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahres - Jahrgang 6 in 7 ab Schuljahr 2015/16 der Theodor-Heuss-Realschule
Schuljahr | Theodor-Heuss-Realschule | |||||
Realschule zur GES verlassen nach Jg. 6 | Realschule zur HS verlassen nach Jg. 6 | Vom GYM zur Realschule gewechselt in Jg. 7 | 7. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 8 | Fehlende Plätze Jg. 7 | |
2015/2016 | 2 | 0 | 12 | 6 | 18 | 16 |
2016/2017 | 2 | 0 | 2 | 5 | 7 | 5 |
2017/2018 | 2 | 0 | 36 | 1 | 37 | 35 |
2017/2018 | 4 | 0 | 24 | n. b. | 24 | 20 |
Durchschnitt | 2 | 0 | 17 | 4 | 22 | 19,5 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 13: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 7 in 8 ab Schuljahr 2015/16 der Theodor-Heuss-Realschule
Schuljahr | Theodor-Heuss-Realschule | |||||
Realschule zur GES verlassen nach Jg. 7 | Realschule zur HS verlassen nach Jg. 7 | Vom GYM zur Realschule gewechselt in Jg. 8 | 8. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 8 | Fehlende Plätze Jg. 8 | |
2015/2016 | 1 | 0 | 0 | 2 | 2 | 1 |
2016/2017 | 0 | 0 | 0 | 4 | 4 | 4 |
2017/2018 | 0 | 0 | 0 | 10 | 10 | 10 |
2017/2018 | 1 | 0 | 3 | n. b. | 3 | 2 |
Durchschnitt | 0 | 0 | 0 | 5 | 5 | 5 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Abbildung 14: Wechselverhalten zum Anfang des jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 8,9 in 9,10 ab Schuljahr 2015/16 der Theodor-Heuss-Realschule
Schuljahr | Theodor-Heuss-Realschule | |||||
Realschule zur GES | Realschule zur HS | Vom GYM zur Realschule gewechselt | 9. o. 10. Jg. der Realschule wiederholt | Benötigte Plätze Jg. 9 u. 10 | Fehlende Plätze Jg. 9 u. 10 | |
2015/2016 | 1 | 0 | 0 | 2 | 2 | 1 |
2016/2017 | 2 | 0 | 0 | 7 | 7 | 5 |
2017/2018 | 0 | 0 | 0 | 17 | 17 | 17 |
2017/2018 | 4 | 0 | 0 | n. b. | 0 | -4 |
Durchschnitt | 1 | 0 | 0 | 9 | 9 | 8 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Stadt Oberhausen, Bereich Statistik
Die Abbildungen 3 bis 14 zeigen, dass an den Realschulen viele Wechselbewegungen zu beobachten sind. Neue SuS werden vom Gymnasium aufgenommen und SuS wechseln von der Realschule zur Gesamtschule.
Mit der Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges nach §132c SchulG werden diese SuS-Bewegungen reduziert. Die SuS können an ihrer bisher gewählten Realschule verbleiben.
4.3. Schülerzahlentwicklung an den Gesamtschulen
Die Anmeldungen an den Oberhausener Gesamtschulen zeigen seit drei Jahren das gleiche Bild. Während an der Gesamtschule Osterfeld und der Heinrich-Böll-Gesamtschule ausreichend Schulplätze vorhanden sind, kommt es bei der Gesamtschule Weierheide, wie auch bei der Fasia-Jansen-Gesamtschule, zu deutlichen Überhängen, im Umfang von ein bis zwei Klassen. Diese SuS weichen dann auf die freien Plätze an der GSO und der HBG oder auf andere Schulen aus.
Künftig sollen die Klassengröße an den Gesamt- und Realschulen auf maximal 25 SuS begrenzt werden (Schulgesetz NRW; vgl. Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs.2; § 6 Abs. 5.3). Dies wird zu einer weiteren Verknappung der Gesamtschulkapazitäten führen, da die Prognosen der künftigen Schüler/innenzahlen stabile Anmeldezahlen für die Gesamtschulen in Oberhausen zeigen. Die neuen Aufnahmekapazitäten an den Oberhausener Gesamtschulen wurden auf der Grundlage der Zügigkeiten (GSO 6 Züge; s. Bildungsplan 2016 – 2020) prognostisch errechnet.
Schulform/-standort | Anmeldungen | ||||||
2018 | 2019* | 2020* | 2021* | 2022* | 2023* | 2024* | |
Gesamtschulen | 589 | 554 | 591 | 583 | 586 | 574 | 593 |
*Prognose auf Basis der Kinderzahlen in Oberhausen und dem Wahlverhalten der Oberhausener SuS zwischen 2014/15 und 2017/18.
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
Abbildung 15: Anmeldungen und Überhänge an Oberhausener Gesamtschulen
Schule | Neue Aufnahmekapazität | Bisherige Aufnahme-kapazität | Anmeldungen 2018 | Überhänge 2018 | Anmeldungen 2017 | Überhänge 2017 | Anmeldungen 2016 | Überhänge 2016 | Anmeldungen 2015 | Überhänge 2015 |
Gesamtschule Osterfeld | 150 | 232 | 104 | 128 | 95 | 137 | 75 | 157 | 101 | 131 |
Heinrich-Böll-Gesamtschule | 150 | 174 | 121 | 53 | 126 | 48 | 146 | 28 | 145 | 29 |
Fasia-Jansen-Gesamtschule | 150 | 174 | 206 | -32 | 211 | -37 | 206 | -32 | 191 | -17 |
Gesamtschule Weierheide | 100 | 116 | 158 | -42 | 131 | -15 | 156 | -40 | 161 | -45 |
Gesamt | 600 | 696 | 589 | 107 | 563 | 133 | 583 | 113 | 598 | 98 |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
Anmerkung: Stichtag der Anmeldungen jeweils der letzte Tag der Anmeldungen, vor der Umverteilung und Änderungen.
Reduzierung der Gesamtschule Osterfeld von 8 auf 6 Zügen steht im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Schule. Vergleiche Kapitel 7.
4.4. Entwicklung der Schulformwechsler
Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen ist leichten Schwankungen unterworfen. Es zeigt sich deutlich, dass der Schwerpunkt beim Schulformwechsel in der Jahrgangsstufe 7 liegt. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte aller Schulformwechsler/-innen eines Schuljahres wechseln in die Jahrgangsstufe 7 (s. Abb. 16). Im Schuljahr 2015/16 sowie im Schuljahr 2017/18 war ein Anstieg der Schulformwechsler zu verzeichnen - mit ca. 70 Prozent. Im aktuellen Schuljahr 2018/19 ist der Anteil der Schulformwechsler, im Gegensatz zu den Vorjahren, gesunken.
Abbildung 16: Schulformwechsler zum Anfang des jeweiligen Schuljahres - Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2010/11
Schuljahr | Herkunftsschulform | Ins-gesamt | davon in Jg. 7… | …in % der Wechsler insgesamt | ||||
Gym-nasium1 | Davon in Jg. 7 | Real-schule2 | Davon in Jg. 7 | Gesamt-schule3 | ||||
2010/2011 | 47 | 31 | 45 | 25 | 6 | 98 | 56 | 57,1% |
2011/2012 | 50 | 30 | 29 | 16 | 1 | 80 | 46 | 57,5% |
2012/2013 | 46 | 23 | 32 | 20 | 1 | 79 | 43 | 54,4% |
2013/2014 | 36 | 22 | 25 | 13 | 1 | 62 | 35 | 56,5% |
2014/2015 | 51 | 30 | 27 | 18 | 1 | 79 | 48 | 60,8% |
2015/2016 | 46 | 32 | 24 | 7 | 1 | 71 | 39 | 54,9% |
2016/2017 | 64 | 46 | 16 | 11 | 1 | 81 | 57 | 70,4% |
2017/2018 | 70 | 49 | 25 | 18 | 1 | 96 | 67 | 69,8% |
2018/2019 | 61 | 48 | 45 | 11 | 0 | 106 | 59 | 55,7% |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
1 Wechsel auf Haupt-, Real- oder Gesamtschule
2 Wechsel auf Haupt- oder Gesamtschule
3 Wechsel auf Haupt- oder Realschule
Um ein besseres Gesamtbild zu erhalten, wird die Anzahl der Schulformwechsler/-innen in Relation zur Gesamtzahl der SuS (an Real-, und Gesamtschulen sowie Gymnasien, Jahrgang 5 bis 10) aus dem Vorjahr gesetzt. Das ist der Jahrgang nach dem die SuS die Schule verließen (s. Abb. 16).
Abbildung 17: Anteil der Schulformwechsler zum Ende des jeweiligen Schuljahres
Schuljahr | Anteil der SuS die mit Ende des Schuljahres die Schulform wechselten |
Schuljahr 2010/2011 | 0,8% |
Schuljahr 2011/2012 | 0,8% |
Schuljahr 2012/2013 | 0,7% |
Schuljahr 2013/2014 | 0,8% |
Schuljahr 2014/2015 | 0,8% |
Schuljahr 2015/2016 | 0,9% |
Schuljahr 2016/2017 | 1,0% |
Schuljahr 2017/2018 | 1,1% |
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Darstellung Bereich Statistik, eigene Darstellung
Von allen SuS, die im SJ 2010/2011 eine Real- oder Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchten, mussten 0,8 Prozent zum Ende des Schuljahres die Schulform verlassen und besuchten 2011/2012 eine andere Schulform.
Mit Ausnahme der SJ 2012/13 lag der Anteil der Schulformwechsler/-innen stets über 0,8 Prozent, zuletzt zeigt sich sogar ein Trend zu Anteilen über 1 Prozent.
- Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die ein Gymnasium verlassen sollen, wurde im Juli von den Gymnasien mit 61 SuS angegeben (Stand vom 12.07.2018).
- Die Anzahl der Schulformwechsler/-innen, die zum Schuljahresende eine Realschule verlassen, belief sich insgesamt auf 45 SuS.
- Die Gesamtschulen meldeten keine Schulformwechsler.
Die Abbildung 17 berücksichtigt die Anzahl der Schulformwechsler/-innen (Stand 12.07.2018). Die absolute Zahl, wie auch der Anteil der Wechsler/-innen (rd. 1,1 %) liegen, wie auch im Vorjahr, deutlich höher als in den letzten Jahren.
Abbildung 18: Entwicklung der Schulformwechsler zum jeweiligen Schuljahr - Jahrgang 5 bis 10 ab Schuljahr 2010/111

1 Darstellung Gesamtschule auf Grund der geringen Fallzahl nicht möglich
Quelle: © Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf; Meldung der Schulen im Rahmen des Schulformwechsler-Verfahren Stand 07.06.2017, eigene Darstellung
Die Grafik verdeutlicht zudem, dass nicht nur die Zahl der Schulformwechsler insgesamt ansteigt, sondern auch die an den Realschulen, während sie in diesem Jahr an den Gymnasien leicht zurückgeht. Folglich würden in den kommenden Jahren noch mehr Plätze an den Gesamtschulen ab Jahrgangsstufe 7 benötigt werden.
Im Rahmen der Seiteneinsteigerbeschulung (IVK) hat die Regionalkonferenz Oberhausen am 18.06.2018 Folgendes beschlossen:
- Aufnahme der Seiteneinsteiger Klassen 5 / 6 / 7 an Gesamtschulen / Realschule zur Laufbahnsicherung
- Verteilung auf das Stadtgebiet
- Leistungsstärkere Seiteneinsteiger starten an den Gesamtschulen
- Seiteneinsteiger der Klassen 8 / 9 / 10 besuchen die anderen Schulformen mit dem Ziel, dort einen Abschluss zu erlangen
- Konsequenz: Plätze in Klasse 5 müssen freigehalten werden
Auf der Grundlage dieser Absprachen soll das Wechseln der Seiteneinsteiger innerhalb der Schulsysteme reduziert werden.
- Beteiligung der Schulkonferenzen
Die Schulkonferenzen an den drei Realschulen, die sich mit der Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG beschäftigten fanden im März statt.
Alle drei Schulkonferenzen haben sich gegen die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs gemäß § 132 c SchulG entschieden.
In der Stellungnahme der Anne-Frank-Realschule wird zum Ausdruck gebracht, dass weder die personellen, noch räumlichen und organisatorischen Ressourcen zur Verfügung stehen um dieses Vorhaben umzusetzen.
Die Friedrich-Ebert-Realschule weist in ihrer Stellungnahme zum einen darauf hin, dass aufgrund der Struktur der Oberhausener Schullandschaft keine Veranlassung besteht einen Hauptschulbildungsgang an den Realschulen einzurichten. Zum anderen wird aufgeführt, dass die Einrichtung unverantwortlich hohe Kosten verursachen würde, die personellen Ressourcen an der Schule nicht gegeben sind und das generelle Problem der Schulformwechsler/-innen dadurch nicht gelöst wird.
Auch in der Stellungnahme der Theodor-Heuss-Realschule werden die nicht vorhandenen personellen- und räumlichen Ressourcen zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig wird auf den negativen Effekt auf die Bildungsarbeit und damit auf die Bildungserfolge der SuS hingewiesen.
Die Stellungnahmen sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
- Anne-Frank-Realschule 07.03.2018
- Friedrich-Ebert-Realschule 07.03.2018
- Theodor-Heuss-Realschule 07.03.2018
- Finanzieller Aufwand
Am 31. Januar 2018 fand eine Begehung der drei Oberhausener Realschulen mit dem Strategischen Immobilienmanagement (SIM), der OGM GmbH und dem Bereich 3-3/Schule statt. Für die Realschulen, an denen bauliche Veränderungen vorgenommen werden mussten, wurde die Schulleitung beteiligt. Es wurde ermittelt, welche Umbaumaßnahmen und damit verbundene Kosten erforderlich werden, wenn an den Realschulen jeweils ein Hauptschulzweig nach § 132 c eingerichtet werden soll.
An der Anne-Frank-Realschule sind sowohl der Technikraum, als auch die Lehrküche zu sanieren. Das bedeutet, dass im Technikraum die Decke, und Bodenbeläge, sowie die Beleuchtung erneuert werden müssen. In der Lehrküche sind sechs Kochinseln, die Beleuchtung und die Bodenbeläge zu erneuern. Des Weiteren fallen Putz-, Maler- und Schreinerarbeiten an.
Die Friedrich-Ebert-Realschule besitzt einen intakten Technikraum, sodass hier ausschließlich die Lehrküche incl. Wand-, Decken- und Fensterbereich, sowie die Beleuchtung und der Bodenbelag erneuert werden müssen.
Die Theodor-Heuss-Realschule verfügt über intakte, gut ausgestattete Technikräume, sowie über eine funktionstüchtige Lehrküche.
Hieraus ergeben sich lt. Kostenschätzung der OGM GmbH die folgenden Umbaukosten:
Anne-Frank-Realschule:
- Technikraum 137.445,00 EUR
- Lehrküche, Hauswirtschaft, Vorrat 292.145,00 EUR
Gesamtkosten: 429.590,00 EUR
Friedrich-Ebert-Realschule
- Technikraum 0,00 EUR
- Lehrküche 93.415,00 EUR
Gesamtkosten: 93.415,00 EUR
Theodor-Heuss-Realschule
- Technikraum 0,00 EUR
- Lehrküche 0,00 EUR
Gesamtkosten: 0,00 EUR
Die Finanzierung kann durch das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgen.
Zur Umsetzung der Maßnahme werden Finanzierungsbeschlüsse herbeigeführt, die den Gremien zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Finanzierungsbeschlüsse können erst nach dem Grundsatzbeschluss des Rates zum § 132 c erfolgen.
7. Fazit
Auf Grundlage der vorgenannten Analyse empfiehlt die Schulverwaltung den Beschluss zur Einrichtung eines Hauptschulbildungsganges gemäß § 132 c SchulG zu fassen, da die steigenden SuS-Zahlen für die nächsten Jahre (vgl. Abbildung 1, Seite 4) und der anhaltende Trend der Schulformwechsler/-innen mit steigender Tendenz an den Realschulen (vgl. 4.3) keine Entspannung im Bereich der Schulformwechsler erwarten lässt.
Laut Bezirksregierung wäre die Einrichtung eines Hauptschulbildungsgangs an einer der drei Realschulen eine geeignete Übergangslösung, die von Seite der Bezirksregierung personell unterstützt wird.
Da die Entwicklung der Schulformwechsler im letzten Jahr von rd. 0,8 Prozent einen Sprung auf rd. 1 Prozent gemacht hat und die Anzahl der IVK-SuS relativ konstant bleibt bei gleichzeitig steigenden SuS-zahlen, ist auch in Zukunft mit mindestens der gleichen Anzahl an Schulformwechsler/-innen zu rechnen. Also 90 bis über 100 SuS pro Schuljahr. Folgt die Zahl der Schulformwechsler/-innen in den nächsten Jahren dem bisherigen Trend, liegt dieser Anteil bei über 1 Prozent aller SuS. Das sind in den nächsten Jahren bis zu 100 SuS pro Schuljahr. Hierzu zeigen die Zahlen der letzten Jahre einen Schwerpunkt in der Jahrgangsstufe 7. Folgt diese Entwicklung ebenfalls dem Trend der letzten drei Jahre, wechseln bis zu 70 Prozent dieser Schulformwechsler/-innen in den 7. Jahrgang (vgl. 4.3). Das wären pro Schuljahr bis zu 70 SuS.
Hinzu kommt der Wechsel von SuS aus den IVK in die Regelklassen zum kommenden Schuljahr 19/20 sowie die bereits jetzt bekannten 110 SuS, deren Erstförderung in der Sek. I bis August 2019 endet.
Für das Schuljahr 2018/19 bedeutete diese Entwicklung, dass ein Engpass entsteht bei den SuS, die von der Realschule auf eine Hauptschule wechseln sollten, da keine Kapazitäten in den Gesamtschulen vorhanden sind. Gleichzeitig ergibt sich ein Engpass bei den SuS, die das Gymnasium verlassen sollen, da Kapazitäten in Realschulen nur durch „Platzmacher“ entstehen. Die Anzahl der SuS die ein Gymnasium verlassen auf eine Realschule wechseln liegt jedoch stets über der Zahl der SuS die eine Realschule verlassen und so Platz für Schulformwechsler der Gymnasien machen. Für das Schuljahr 2018/19 hat der Rat daher mit Beschluss vom 19.03.2018 (vgl. Vorlage B/16/3400-01) die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse an der Theodor-Heuss-Realschule in Jahrgang 7 beschlossen. Zudem können an der Gesamtschule Osterfeld zum Schuljahr 2018/19 bis zu zwei weitere Klassen in der Jahrgangsstufe 7 eingerichtet werden. Im Rahmen des Bildungsplans 2016-2020 (Drucksache M/16/1195-01) wird jedoch empfohlen, die GSO künftig nur noch 6-zügig zu führen. Dieser Beschluss kann erst durch den Schulausschuss und Rat der Stadt getroffen werden, wenn in Oberhausen eine neue Schule errichtet wird.
Im Rahmen der Einführung der Gesamtschulen in NRW wurde 1969 die Gesamtschule Osterfeld als erste Gesamtschule im Regierungsbezirks Düsseldorf gegründet. Das bildungspolitische Ziel war es, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern einen höheren Bildungsabschluss zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurde die Gesamtschule Osterfeld als achtzügige Gesamtschule errichtet mit teilweise mehr als 2000 Schülerinnen und Schülern.
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich gezeigt, dass diese großen Systeme von Seiten den Eltern nicht mehr nachgefragt werden und auch unter heutigen pädagogischen Gesichtspunkten nicht mehr bestehen können.
Dies hat dazu geführt, dass die Gesamtschule Osterfeld einen Teil ihrer Schülerinnen und Schüler durch die Überhänge der anderen Gesamtschulen zugewiesen bekommen hat. Auf diese Weise konnten in den letzten Jahren immer sechs Eingangsklassen gebildet werden.
Im Schuljahr 2017/18 und im Schuljahr 2018/19 wurde bzw. wird aufgrund der fehlenden Schulplätze an anderen Gesamtschulen ab Klasse 7 ein Zug nur mit Schulformwechslern von den Realschulen an der GSO untergebracht. Aus Sicht der Schulträgers und der politischen Gremien ist es wünschenswert die Gesamtschule auch vor dem Hintergrund ihres Sozialindexes durchgängig als sechszügige Gesamtschule zu führen. Dies ist jedoch mit der Einführung des Hauptschulbildungsganges oder der Errichtung der von der Bezirksregierung Düsseldorf empfohlenen neuen Gesamtschule in Oberhausen möglich. Der Rat hat entgegen der Empfehlung der Bezirksregierung die ergebnisoffene Prüfung einer neuen Schule beschlossen.
Im Gegensatz zur Errichtung der neuen Schule ist die Umsetzung des §132c eine kurzfristige, zeitlich begrenzte Übergangslösung, die bereits im kommenden Schuljahr 2019/20 Engpässe an den Gesamtschulen und Segregation von Schulformwechslern deutlich abmildert.
Der Schulträger hat im September und Oktober 2017 die Aufnahmekapazitäten in den weiterführenden Schulen abgefragt. Dabei haben die Schulen die IVK-SuS bereits den Regelklassen zugeordnet. Dem Ergebnis (s. Anhang) ist zu entnehmen, dass bei Verbleib der IVK-SuS in der Schule, in der sie bereits die IVK besuchen, dies im Rahmen der Kapazitäten der Real- und Gesamtschulen möglich ist. Es bleiben die Schulformwechsler/-innen von den Gymnasien. Mit Schreiben vom 01.03.2018 der Bezirksregierung Düsseldorf müssen IVK Schüler aus den Gymnasien vorrangig an die Realschulen wechseln, damit sie innerhalb des dreigliedrigen Systems beschult werden.
Dies spricht für die Einrichtung des Bildungsganges nach § 132 c SchulG. Das würde den Realschüler/-innen, die die Schulform wechseln müssten, die Möglichkeit geben, weiterhin an der Realschule im Klassenverband zu verbleiben und die Gesamtschulen vor einer Überbelegung der Klassen zu schützen. Die Einrichtung des Bildungsganges nach § 132 c SchulG würde zu einer kurzfristigen Entspannung beitragen.
Aufgrund eines benötigten Vorlaufs für die erforderlichen Arbeiten (Herrichtung von Räumlichkeiten) und die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes ist eine erneute Beschlussfassung zeitnah nach der Sommerpause erforderlich, um eine Umsetzung zum 01.08.2019 zu ermöglichen.
Allen Beteiligten ist klar, dass die Einrichtung des Hauptschulbildungsgangs nach § 132 c nur eine Übergangslösung darstellt. Daher hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer neuen Schule zu prüfen, die eine mittelfristige Lösung der Thematik Schulformwechsler beinhaltet.
Im Rahmen des Bildungsplans 2016 – 2020 (Drucksache M/16/1195-01) hat der Rat am 4.07.2016 Folgendes beschlossen:
Beschlussvorschlag 14
„Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, einer Prüfung zur Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule Weierheide auf sechs Züge zu erteilen, nicht zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen und schulorganisatorischen Voraussetzungen für die Begrenzung von acht auf sechs Züge an der Gesamtschule Osterfeld zu schafften.“
Die Verwaltung hat diesen Prüfauftrag angenommen. Aus Sicht des Schulträgers kann die Begrenzung der Zügigkeit an der Gesamtschule Osterfeld nur im Rahmen einer gesamtstädtischen Schulentwicklungsplanung umgesetzt werden.
Durch die steigenden Schülerzahlen und den neuen Rahmenbedingungen in der Umsetzung der Inklusion werden in den nächsten Jahren mehr Klassen in Oberhausen benötigt.
Gleichzeitig muss diese schulorganisatorische Maßnahme mit der Einschränkung bestehender Züge an den Realschulen und Gymnasien einhergehen, um langfristig eine Reduzierung der Schulformwechsler zu erreichen.
Auf Grundlage dieser schulorganisatorischen Maßnahmen prüft der Schulträger zurzeit die Errichtung einer neuen Schule für Oberhausen.
Zurzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe - bestehend aus dem Bereich 3-3 / Schule und dem Strategischen Immobilienmanagement - eine Vorlage für die Ausschüsse und dem Rat der Stadt Oberhausen. Die Vorlage soll Ende 2018 den Gremien vorgelegt werden.
Falls der Rat der Stadt Oberhausen der Gründung einer neuen Schule zustimmt, würde diese im Schuljahr 2020/2021 an den Start gehen. Der § 132 c Hauptschulbildungsgang an einer Realschule müsste dann bis zum Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich vorgehalten werden, die Bezirksregierung setzt auch die Befristung fest.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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