Berichtsvorlage - M/16/4128-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Das Landeskabinett hat am 03.07.2018 beschlossen bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.

Im Rahmen eines Schulversuchs soll ab dem Schuljahr 2019/20 an 45 allgemeinbildenden und 15 berufsbildenden Schulen erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an diesen Schulen durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. In den Schulversuch Talentschule werden ausschließlich Schulen aufgenommen, die aufgrund ihrer sozialräumlich benachteiligten Lage und einer entsprechend zusammengesetzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind.

Im Zusammenspiel mit allen Beteiligten sollen die Talentschulen vor Ort einen positiven Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten.

Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Für die allgemeinbildenden Talentschulen bedeutet das einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf.

Diese unbefristeten Stellen dienen u. a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweiterung des außerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern. Unabhängig von der Schulgröße soll außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit zum Ausbau der Beratungs- und Elternarbeit eingerichtet werden.

Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung.

Neben den für den Ausbau des Fachunterrichts notwendigen zusätzlichen Lehrkräften können auch andere Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams eingestellt werden.

Das Modellprojekt Talentschule wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

Bewerbungsprozess

Erwartungen an die Schule

Die Talentschulen sollen zur besseren Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler besondere pädagogische Konzepte umsetzen.

Im Mittelpunkt des Konzepts der Talentschulen steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“: An den allgemeinbildenden Schulen wird die sprachliche Förderung im Rahmen eines ausgeweiteten Fachunterrichts vertieft, an den Berufskollegs wird die Berufsfelderkundung ausdifferenziert.

Die Fördersäulen beinhalten mehr praktisches Arbeiten und mehr Lernmöglichkeiten im Rahmen eines MINT-Profils oder eines Profils im Bereich Kulturelle Bildung, mehr verbindliche individuelle Beratungselemente, sowie Elemente der Berufsorientierung.

Die Talentschulen sollen sich in ihren Schulstrukturen weiterentwickeln, z. B. durch die Nutzung eines zielgerichteten Datenmonitorings, Team- und Personalentwicklung, die Stärkung der Partizipation von Eltern und Schülerschaft sowie durch die Förderung von Prävention und die Stärkung eines positiven Schulklimas.

Die Talentschulen sollen ihre Vernetzungsaktivitäten stärken und insbesondere auch relevante lokale Ressourcen nutzen.

Für die Vernetzung im Quartier kooperieren sie eng mit dem Schulträger, den Grundschulen sowie den weiterführenden Bildungseinrichtungen.

Außerdem vernetzen sie sich zielführend mit Schul- und Bildungspartnern vor Ort (z. B. Jugendhilfe, Verbände, Migrantenselbstorganisationen, Hochschulen und Talentscouting, Wirtschaft, Stiftungen).

 

Erwartungen an den Schulträger

 

Der Schulträger soll über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen. Hier sind nicht nur laufende Investitionsmaßnahmen zu benennen, sondern auch abgeschlossene oder derzeit geplante Maßnahmen.

Auch die Modernisierung der räumlichen Ausstattung ist zu betrachten.

Ebenso eine pädagogisch über das Medienkonzept der Schule begründete digitale Ausstattung (z. B. Anschluss an das Gigabit-Netz, Ausstattung mit W-LAN, praktikablem Endgerätekonzept).

Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten.

 

Auswahlverfahren:

 

Bis zum Herbst 2018 wird das Schulministerium eine Expertenjury berufen, die über die gemeinsamen Bewerbungen von Schulen und Schulträgern entscheidet.

Der Bewerbungszeitraum für die gemeinsame Bewerbung von Schule und Schulträger läuft bis Anfang Dezember 2018.

Anfang des Jahres 2019 werden zunächst bis zu 35 Schulen ausgewählt, die zum Schuljahr 2019/20 als Talentschulen starten.

In einer zweiten Auswahlphase werden zum Schuljahr 2020/21 weitere Schulen bis zu einer Gesamtzahl von 60 in den Schulversuch aufgenommen.

Der Schulversuch läuft an allen Talentschulen jeweils für sechs Jahre. Für das Jahr 2026 ist eine Evaluation des Schulversuchs geplant.

 

Antragsteller für die Teilnahme am Schulversuch Talentschulen ist der jeweilige Schulträger in Zusammenarbeit mit der Schule.

Derzeitiger Sachstand in Oberhausen

Am 12.09.2018 fand eine Informationsveranstaltung zum Schulversuch Talentschulen bei der Bezirksregierung Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW statt. Die Wettbewerbsbedingungen wurden eingehend dargelegt.

Zuvor hatten die Oberhausener Schulen bereits die Gelegenheit ihr Interesse an dem Schulversuch Talentschule dem Schulträger mitzuteilen.

Am 18.09.2018 fand eine Informationsveranstaltung durch den Schulträger für die interessierten Schulen statt.

Zu diesem Zeitpunkt wurde vereinbart, dass die interessierten Schulen die Bewerbungen bis zum 12.10.2018 dem Schulträger zukommen lassen.

Folgende Schulen haben sich bis zu dem oben genannten Zeitpunkt für den Schulversuch Talentschule beworben:

Elsa-Brändström-Gymnasium

Theodor-Heuss-Realschule

Fasia-Jansen-Gesamtschule

Gesamtschule Osterfeld

Hans-Sachs-Berufskolleg

 

Die Lehrer- sowie die Schulkonferenz der Anne-Frank-Realschule haben sich eindeutig gegen eine Bewerbung entschieden, unterstützen aber die Bewerbung der Theodor-Heuss-Realschule. Dies gilt auch für die Friedrich-Ebert-Realschule.

Die benötigten Unterlagen wurden von allen Schulen komplett eingereicht.

Am 12.10.2018 wurden die gesamten vorliegenden Unterlagen den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Anlagen sind jedoch aufgrund des Umfangs nur in Allris eingestellt.

 

Die Fachverwaltung wird bis Ende November die erforderlichen Unterlagen, die der Schulträger zur Verfügung stellen muss, zusammenfassen.

Durch den Schulträger werden die gesamten Unterlagen an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Die Entscheidung des Schulministeriums wird dann Anfang des Jahres 2019 getroffen.

Sobald diese dem Schulträger vorliegt, erfolgt eine erneute Berichtsvorlage.

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