Berichtsvorlage - M/16/4117-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Signalschaltung für Fußgänger - Amtsgericht Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Frau Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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07.11.2018
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Nach Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen (A/16/3704-01) wurde die Verwaltung beauftragt, die Schaltung für Fußgänger vom Friedensplatz zum Amtsgericht zu überprüfen. Dort wird aktuell jeweils eine Freigabe bis zur Mittelinsel angeboten, im Anschluss muss auf eine Freigabe der nächsten Querung gewartet werden.
Um alle Fahrstreifen in einem Zug zu queren, müssen an dieser Stelle 20 m zurückgelegt werden. Bei einer normalen Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s (nach Richtlinie für Lichtsignalanalgen – RiLSA) werden hierfür 17 Sekunden Freigabezeit benötigt. Bei einer langsameren Gehgeschwindigkeit, wie z.B. mit einem Rollator, wird in den Regelwerken von 1 m/s ausgegangen, was einer Freigabezeit von 20 Sekunden entspricht. Diese Zeiten werden z.B. vor Altenheimen angenommen.
Beide Fußgängerfurten können nur gleichzeitig freigegeben werden, wenn alle Fahrverkehre halten. Um keinen Konflikt zwischen Fahrverkehr und Fußgänger zu erhalten, muss zusätzlich zur Freigabezeit (Grünzeit) eine so genannte Zwischenzeit eingehalten werden. Die Zwischenzeit sorgt dafür, dass bei Grünende noch jeder sich im Knotenpunkt befindende Verkehrsteilnehmer die Kreuzung wieder verlassen kann, ohne dass feindliche Verkehre zugelassen sind.
Die Summe der Freigabezeit für den Fußgänger und der an dieser Stelle zugehörigen Zwischenzeit beträgt hier 37 Sekunden (17 Sekunden Freigabezeit + 20 Sekunden Zwischenzeit). Bei einer gleichzeitigen Freigabe beider Fußgängerfurten hat dies an dieser Stelle zur Folge, dass der restliche Fahrverkehr 37 Sekunden rot gezeigt bekommt und halten muss. In der Spitzenstunde wird in Oberhausen eine Umlaufzeit von 90 Sekunden geschaltet. Dies bedeutet, dass alle 90 Sekunden jeder Verkehrsteilnehmer einmal eine Freigabe erhält, wenn die Freigabe angefordert wurde. Dies mindert die Wartezeiten für alle.
Zu beachten sind außerdem die unmittelbare Nähe des Busbahnhofes, sowie auch der Nachbarknoten an der Christian-Steger-Straße. Wird der Knotenpunkt vor dem Amtsgericht 37 Sekunden für den Individualverkehr gesperrt, folgt daraus, dass bei viel Verkehr 37 Sekunden keine Lücke für den Bus vom Busbahnhof entsteht, da der Rückstau über die Ausfahrt hinweg reicht. Weiterhin muss auch die Christian-Steger-Straße sowie die Havensteinstraße künstlich zurück gehalten werden, da diese Richtungen sonst auf Rot auffahren und den Nachbarknoten überstauen. Dadurch ergibt sich ein Rückstau in allen Richtungen und die ÖPNV-Beschleunigung kann so nicht aufrecht gehalten werden.
Für das Vorhaben der „Radwelle“ wurde die Schaltung vor dem Amtsgericht so modifiziert, dass bei einer Anforderung durch einen Radfahrer eine durchgehende Grünphase realisiert wird, sofern im Rahmen der ÖPNV-Beschleunigung möglich. Dies ist für den Radfahrer einfacher zu schalten, da der Radfahrer im Durchschnitt mit einer Geschwindigkeit von 5 m/s fährt. Somit ist in diesem Fall eine wesentlich kürzere Freigabezeit erforderlich. Bei einer Anforderung durch den ÖPNV wird z.B. der Bus weiterhin bevorrechtigt behandelt und eine durchgehende Grünschaltung für den Radfahrer nur geschaltet, wenn dies die Busbeschleunigung nicht beeinflusst.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile rät die Verwaltung davon ab, die Schaltung an dieser Stelle zugunsten des Fußgängers zu ändern. Alternativ werden die verschiedenen Querungen im Umfeld mit längeren Grünzeiten angeboten. Diese sind im Anhang dargestellt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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403,3 kB
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