Beschlussvorlage - B/16/4074-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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07.11.2018
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung der Baumkommission am 10.10.2018
1) Ebertplatz
Antrag: Fällung von 1 Baumhasel
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: keine
Sachverhalt:
Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung wurde beauftragt, einen barrierefreien Zugang von der Ebertstraße auf Höhe der Bushaltestelle „Theaterwagen“ zu dem tiefergelegenen Ebertplatz zu prüfen. Eine Variante wurde bereits in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vorgestellt. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen präferiert aus gestalterischen und Komfortgründen eine einzelne Rampe, die in dem als Anlage beigefügten Entwurf realisiert werden soll. Bei dieser Variante ist jedoch die Fällung der vorhandenen Baumhasel erforderlich.
Baumkommission:
Im Rahmen der gesonderten Baumbereisung der Baumkommission hat ein Vertreter der Verkehrsplanung die Variante vor Ort ausführlich erklärt und dargestellt welche Probleme und Schwierigkeiten sich bei den verschiedenen Alternativen auftun. Er teilte ebenfalls mit, dass die auf Höhe der Mittelachse des Ebertplatzes befindliche Bushaltestelle „Theaterwagen“ keine Haltestelle ist, die von dem ÖPNV angesteuert wird. Die offizielle Haltestelle befindet sich auf der Höhe von „Olis Büdchen“ an der Ecke Grillostraße und heißt „Theater“. Von hier aus kann man barrierefrei über den vorhandenen Parkweg durch die westlich des Ebertplatzes gelegene Grünanlage im nördlichen Bereich den Ebertplatz betreten.
Ergebnis:
Die Baumkommission lehnt die Fällung der Baumhasel einstimmig ab. Als Begründung geben sie an, dass ein barrierefreier Zugang gegeben ist. Weiterhin sind die Baumhaseln Teil der Gestaltung des Ebertplatzes und rahmen diesen ein. Eine ersatzlose Fällung würde den Entwurfsgedanken beeinträchtigen, abgesehen von dem ökologischen und klimatischen Verlust an Ort und Stelle. Die Baumkommissionsmitglieder regen an, den Parkweg, welcher in wassergebundener Wegedecke hergestellt ist, in einen Pflasterweg umzuwandeln, um die Nutzbarkeit zu erhöhen.
2) Wickstraße gegenüber den Häusern 16 bis 24
Antrag: Fällung von 1 Platane und Rückschnitt von 2 Platanen
Ergebnis: Ablehnung
Maßnahme: WBO GmbH soll den Gehweg auf Verkehrssicherheit prüfen
Sachverhalt:
Die Anwohner der Häuser Wilmsstraße 90 und Wilmsstraße 86 beantragen die Fällung beziehungsweise den Rückschnitt der rückwertig ihrer Grundstücke an der Wickstraße gelegenen Platanen. Als Begründung nennen sie Schäden am Gehweg (mangelnde Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer), Verschattung der Balkone sowie Verstopfung der Dachrinnen und Garagendachabläufe und damit verbundenen erhöhten Reinigungsaufwand. Gefahr ginge darüber hinaus von dem ausgebildeten Totholz in größerer Dimension und den Ästen, die über Dächer und Garagendächer ragen, aus. Die überhängenden Äste touchieren die Fassaden und Dächer beim Sturm.
Baumkommission:
Den Baumkommissionsmitgliedern wurden die Anliegen der Bürger vorgestellt.
Ergebnis:
Der Baumeigentümer, hier also die Stadt Oberhausen ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern. Um dieser Pflicht nachzukommen, sind regelmäßige Kontrollen der Bäume erforderlich, bei denen Mängel, Schäden oder Schadsymptome erkannt und entsprechende Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die gesetzliche Regelung sieht eine einmalige Kontrolle pro Jahr vor. In Oberhausen werden jedoch die Straßenbäume sowie Bäume auf Schulhöfen Kindergärten an Plätzen und anderweitig hoch frequentierten Standorten halbjährlich, also einmal im belaubten und unbelaubten Zustand einer ausführlichen Sichtkontrolle unterzogen. Nach Rücksprache mit dem Rechtsbereich der Stadt Oberhausen gehen die Gerichte in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass diese zweimalige Kontrolle im Jahr auch ausreichend ist. Diese Kontrollpflicht wird durch die beauftragte OGM – Oberhausener Gebäudemanagement GmbH ausgeführt.
Die letzte Sichtkontrolle erfolgte durch einen ausgebildeten Baumkontrolleur am 08.10.2018. Dabei wurde eine dem Alter der Bäume entsprechende Vitalität festgestellt. Ein notwendiger Handlungsbedarf ergibt sich daraus nicht. Die Einstufung der Vitalität der in Rede stehenden Bäume ist ausnahmslos in die zweitbeste Kategorie erfolgt. Die damit attestierte (leicht geschwächte) Vitalität zeichnet sich durch die nachlassende Ausprägung der Beurteilungskriterien, jedoch mit einer positiven Tendenz und ausreichendem Kompensationswachstum, ab.
Die Beurteilungskriterien sind vor Allem der Zuwachs in Bezug auf den Stamm und die Krone, die Belaubungsdichte und -farbe, die Größe von Blättern und Knospen, die Blühfreudigkeit, Reiterationsfreudigkeit (vereinfacht: Reaktion auf Schäden in der Baumkrone durch Ausbildung neuer Triebe) sowie die Fähigkeit der Wundholz- und Kompensationsholzbildung.
Ergibt sich im Rahmen der Baumkontrolle anhand der oben kurz vorgestellten Kriterien ein Handlungsbedarf, so ist der Eigentümer, hier die Stadt Oberhausen, verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Gelegentlich auftretendes Totholz ist eine natürliche Lebensäußerung der Bäume und wird als hinnehmbares Lebensrisiko angesehen. Eine weitergehende Pflicht zur Beseitigung der „Gefahren“ von herabfallenden Ästen, insbesondere bei entsprechender Wetterlage, wie starke Windböen oder gar Sturm, besteht nicht. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang betont, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht verlangt werden kann, eine Straße völlig frei von Mängeln und Gefahren zu halten, da dies schlichtweg unmöglich sei.
Solange die Stadt Oberhausen Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachweislich nachkommt, sind für die Regulierung der Schäden, die durch eventuell herabfallende Äste verursacht werden, die Kasko-Versicherungen der Halter der beschädigten Fahrzeuge bzw. bei Gebäuden die Gebäudeversicherung (sofern Schäden durch Bäume überhaupt eingeschlossen sind) verantwortlich.
Der Abstand der Zweige und Äste zu den Dächern und Fassaden wird von den Mitgliedern der Baumkommission als ausreichend eingestuft. In Bezug auf die Verkehrssicherheit der Gehwege erkennen sie jedoch einen Handlungsbedarf und fordern WBO GmbH, diese zu prüfen und Stolperkanten sowie Unebenheiten zu regulieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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658,6 kB
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