Beschlussvorlage - B/16/4101-01
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschussantrag der Allgemeinen Bürgerschützengilde 1905 Oberhausen e. V. (Gilde 05) für Sportinvestitionen (Erwerb eines Luftgewehrs)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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29.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, der Allgemeinen Bürgerschützengilde 1905 Oberhausen e. V. einen Zuschuss für den Erwerb eines Luftgewehrs in Höhe von 550,- EUR zu gewähren.
Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2018 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Die Allgemeine Bürgerschützengilde 1905 Oberhausen e. V. hat einen Zuschussantrag für den Erwerb eines Luftgewehrs gestellt. Die Gilde 05 nutzt regelmäßig den Schießstand im Bürgerzentrum Alte Heid zu Trainingszwecken. Die vereinseigenen Sportwaffen sind mittlerweile technisch stark veraltet. Möglichkeiten, diese auf einen neueren Stand zu bringen, existieren nicht bzw. sind wirtschaftlich unverhältnismäßig. Mit dem geplanten Erwerb des Luftgewehrs soll das vereinseigene Inventar sukzessive erneuert werden. Dadurch können auch bessere Rahmenbedingungen für den Übungsbetrieb sowie für die Teilnahme an Turnierwettkämpfen geschaffen werden.
Die Kosten für die Anschaffung betragen laut vorliegendem Angebot 1.750,- EUR. Folgende Finanzierung kann auch vor dem Hintergrund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen:
Gesamtkosten: 1.750,- EUR
Barmittel, Selbsthilfe: 1.200,- EUR
Zuschuss: 550,- EUR
Die Allgemeine Bürgerschützengilde 1905 Oberhausen e. V. ist auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag.
