Beschlussvorlage - B/16/4033-01

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Beratungsfolge

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 04.07.2016 – Drucksache-Nr. B/16/1783-01 –

Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 03.07.2017 – Drucksache-Nr. B/16/2667-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 19.03.2018 – Drucksache-Nr. B/16/3398-01 –

Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes;

Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen

 

 

Konsequenzen

 

Finanzielle ja  (siehe Beschlussvorschlag)

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In seiner Sitzung am 19.03.2018 hat der Rat der Stadt außerplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel für die Umsetzung und Durchführung der Maßnahme Ev. Emmaus-Kirchengemeinde in Höhe von 180.000,00 Euro zur Verfügung gestellt, nachdem die Durchführung der Maßnahme bereits am 03.07.2017 beschlossen wurde.

 

Für die Jugendarbeit im Stadtteil Alstaden wird das vorhandene Gemeindehaus an der Bebelstraße 234 umgebaut. Die energetische Sanierung ist Bestandteil der umfangreichen Gesamtsanierung des Objektes. In diesem Zusammenhang ist die Erneuerung der Dacheindeckung und der Heizungsanlage sowie die Sanierung von zwei Fensteranlagen gemäß EnEV beabsichtigt. Aus Gründen der baufachlichen Abwicklung erfolgte die Umsetzung hauptsächlich über die Jahreswende 2017/18 und konnte mittlerweile im Wesentlichen abgeschlossen werden.

 

Bei der betreffenden Maßnahme des Gemeindehaus Ev. Emmaus Kirchengemeinde sind Honorarleistungen für Architekturleistungen angefallen, die ursprünglich im Rahmen der Projektbegleitung trotz Förderfähigkeit nicht berücksichtigt wurden. Gleichzeitig konnten unter Berücksichtigung vorliegender Schlussrechnungen Einsparungen bei einzelnen Gewerken erzielt werden, sodass sich letztlich der zusätzliche Bedarf mit 12.000,00 Euro beziffern lässt. Durch vorgenannte Mittelbereitstellung ist ein ordnungsgemäßer Gesamtabschluss der Maßnahme gewährleistet. Die Zahlung des zusätzlichen Eigenanteils ist sichergestellt.

 

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