Beschlussvorlage - B/16/4032-01

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Beratungsfolge

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 04.07.2016 – Drucksache-Nr. B/16/1783-01 –

Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 03.07.2017 – Drucksache-Nr. B/16/2667-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 18.12.2017 – Drucksache-Nr. B/16/3197-01 – Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes; geplante Maßnahmen 2018

 

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt vom 19.03.2018 – Drucksache-Nr. B/16/3398-01 –

Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes;

Konkrete Maßnahmen von Sportvereinen, sonstigen freien Trägern und Vereinen

 

 

Konsequenzen

 

Finanzielle ja  (siehe Beschlussvorschlag)

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In seiner Sitzung am 03.07.2017 hat der Rat der Stadt u. a. beschlossen, die energetische Sanierung der Turnhalle des Vereins TC 69 zu sanieren. In der Vorlage am 18.12.2017 erfolgte eine Verschiebung von Mitteln, indem eine weitere Maßnahme am Bootshaus aufgehoben wurde und die hier vorgesehenen Mittel ebenfalls in die Maßnahme der Turnhalle verlagert wurden. Die Bezirksregierung hat diese Umschichtung auch mit entsprechenden Freigaben im System eKIF vorgenommen.

 

Unmittelbar mit der Turnhalle verbunden ist auch die Geschäftsstelle dieses Vereins. Nur während der Bauarbeiten durch Öffnen des Daches konnte von der Halle aus auch das Dach der Geschäftsstelle eingesehen werden. Es stellte sich heraus, dass auch in diesem direkt angegliederten Bereich eine energetische Sanierung unumgänglich ist, da sich sonst negative Auswirkungen auf die Maßnahmen an der Turnhalle ergeben. Daher ist es zwingend notwendig auch hier eine energetische Sanierung unter Beachtung der statischen Voraussetzungen der Dachkonstruktion vorzusehen, die nach konkreten Schätzungen der OGM GmbH 50.000,00 EUR kosten wird.

 

Der Vereinsvorsitzende hat bereits für den Vereinsvorstand erklärt, die Eigenanteile selbstverständlich zu zahlen.

 

 

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